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Mn« den, InkiM» Bekanntmachung betr. Arbeitstagungen der Obmänner. — Erwerbsgartenbau und Rsichskredit. — Steuemachforderungen auf Grund einer Buchprüfung. — Organisation der Arbeit. — ' Reichswirtschaftsrat. — Weihnachtsbäume. — Lagebericht. — Aus den Parlamenten. — Aus der Fach- und Tagespresse. — Aus Sen Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. Emerbsgarleabm und Leichrkedil. Etwas zum Nachdenken für Baulustige. Wer soll mit Relchsmittclu Gemüschäuscr bauen? Von Robert Mayer, Großgärtnerei, in Bamberg. Den Bemühungen unseres ReichSverbanbes ist es gelungen, zur Hebung und Förderung des Frühgemüsebaues unter Glas in Ge wächshäusern einen Reichskredit von drei Millionen Mark zur Verteilung auf sämtliche Bundesstaaten Deutschlands zu bekommen. In unserer Fachpresse lesen wir nun seit Monaten von Verhandlungen bei den maßgebenden Stel len, von Vorschlägen von feiten unserer Organi sation, in welcher Weise wohl dieser Drei millionensegen am vorteilhaftesten verteilt wer den könne, um jür den gesamten Berus den größtmöglichsten Nutzen zu bringen. Borneweg sei es festgestellt, daß es taktisch unklug war, wegen dieser drei Millionen Mark Reichsmittel den Beruf in eine gewisse Auf regung zu bringen und in vielen Köpfen die Hoffnung zu erwecken, daß es nun möglich sei, mit Staatsmitteln Gewächshäuser zu bauen, vielleicht eine neue Existenz zu gründen oder durch dis Wirtschaftslage geschwächten Betrieben unter die Arme zu greifen und sie wieder slott zu machen. Wenn man die Erörterungen in der Presse und in den Bezirksgruppenversamm lungen verfolgt, muß man zu der IMerzeugung kommen, daß weite Kreise unserer Gärtner au;-dem Gemüsebau nicht-richtig im Bilde sind, was man eigentlich mit dieser Bereitstellung von Neichsmitteln bezwecken wollte. So konnte man aus den Pressenotizen u. a. ent nehmen, daß Gelder zur Anschaffung von ver brauchten Mistbeetfenstern angesordert werden, andere wollen mit diesen Millionen ihre ver fallenen Gewächshäuser für Topfpflanzen- oder Schnittblumenkulturen in Ordnung bringen, wieder andere sind der Meinung, daß das Reich nun als Kreditgeber im Gartenbau dort aus tritt, wo andere private Kreditquellen bisher verschlossen waren. Bei Beobachtung dieser Tatsache nmß man zu der Ueberzeugung kommen, daß es besser ge wesen wäre, von vornherein scharf zu präzisie ren, in welcher Weise die Verteilung der Neichs- mittel gedacht ist und wer in erster Linie Anspruch aus diese Gelder erheben soll. Ich gehe aber nicht fehl in der Annahme, daß man in den Regierungskreisen von Anfang an selbst nicht über den Verteilungsmodus im klaren war und erst nach einiger Zeit der Bewilligung versuchte, gewisse Richtlinien fest zulegen, an Hand deren die beamteten Fach berater, das sind wohl die Gartenbaulehrer und Sachverständigen, in den einzelnen Regierungs bezirken die Verteilung her Gelder Vorschlägen sollten, Einen unglücklicheren Weg als gerade diesen hälte man gewiß nicht einsch agen können., ES hat sich in kurzer Zeit gezeigt, daß diese be amteten Fachberater meist selbst nicht die richtige Vorstellung hatten, wo die zur Verfügung stehenden Reichsmittel am zweckmäßigsten ver wendet werden sollen, um sür später sich in günstiger Weise auszuwirken. Die Tätigkeit der beamteten Herrn bestand meist in der Hereinnahme der Anträge, der Prüfung her Kreditwürdigkeit der Gesuchsteller, eine Sache, die ost große Schwierigkeiten bot, viele Laufereien und auch Kosten sür Schätzun gen verursachte, die nach meiner Ueberzeugung in vielen Fällen verlorene Mühe sein werden, weil es ausgeschlossen erscheint, daß alle diese Antragsteller mit Beträgen bis zu 1000 M. und noch weniger befriedigt werden können. Es kann gar nicht die Absicht der Staats regierung sein, hier gewissermaßen als Finanzinstitut sür kreditbedürftige Be triebe auszutreten, die Gelder in Tausende von Händen zu geben und so zu zersplittern. Wollte man aus Kiese Weise vorgehen, könnte gewiß manchem über augenblickliche Schwierig keiten hinwcggeholsen werden. Sicherlich wür den dadurch in den verschiedensten Klein- und Mittelbetrieben Neuanlagcn kleineren und klein sten Umfangs, meist wohl von einem Haus ent stehen, die augenblicklich, solange niemand an die Rückvergütung der Darlehen denken braucht, eine gewisse Freude und Befriedi gung auslösen würden. Es kommt noch hinzu, daß manche Gärtner sich, da mit ihren bisherigen Kulturen der erhoffte Erfolg auS- blieb, nun auf den Glasgemüsebau umstellen wollen. Man glaubt nun hier dös' Mittel sür ein rasches Emporkommen gefunden zu haben. Wie werden sich diese Gedanken nun in der Tat auswirken? Man verwendet den erhaltenen SieuerMchssk-emugen ms Grim- einer Buchprüfung. Bekanntmachung bekr. Arbeikskagungen der Obmänner. Nachdem die Herren Vorsitzenden der Landesverbände zu den von uns vorgeschla genen Obmännertagungen ihre Zustimmung erteilt haben, sind die Termine nunmehr wie folgt festgesetzt: Am 9. und 10. Dezember in Münster i. W. im Sitzungszimmer 24 der Landwirtschastskammer, Schorlemerstr. 6 für die Obmänner der Landesverbände Nordwest, Hannover, Schleswig-Holstein, Rhein land, Westfalen. Zimmernachweis ab 8. Dezember im Hotel Küpper-Fechtrup, Marienplatz, 5 Minuten vom Bahnhof. Hier auch am 8. Dezember abends zwangloses Zusammensein. Am 13. und 14. Dezember in Halle a. d. Saale im Restaurant St. Nikolaus, Nicotaiskr. für die Obmänner der Landesverbände Anhalt, Freistaat Sachsen, Provinz Sachsen, Braunschweig, Thüringen. Sämtliche Teilnehmer wohnen im Hotel Europa, Ecke Riebeckplatz u. Magdeburger Str. Am 14. und 15. Januar in Frankfurt a. d. Oder (Versammlungsraum wird noch bekanntgegeben) für die Obmänner der Landesverbände Ostpreußen, Pommern, beider Mecklenburg. Berlin-Brandenburg, Schlesien, Oberschlesien. Am 17. und 18. Januar in Stuttgart im Stadtgartenrestaurant für die Obmänner der Landesverbände Bayern, Baden, Württemberg, Pfalz, Hessen- Darmstadt, Hessen-Nassau. 1. Tag: 1. Stellung des Gartenbaues in der Volkswirtschaft. 2. Bericht über die Organisation des Reichsverbandes. 3. Bericht über die Organisation der Hauptgeschäftsstelle. 4. Tätigkeitsbericht aus wirtschaftlichem und technischem Gebiet. 5. Ausspreche zu 1—4 (Wünsche und Anregungen). k. Organisation und Tätigkeit der Deutschen Gartenbau-Kredit A.-G. 7. Aussprache zu 6 (Wünsche und Anregungen). 8. Organisation und Tätigkeit der Gärtnerischen Verlagsgesellschaft m. b. H. g. Aussprache zu 8 (Wünsche und Anregungen). 2. Tag: 1. Zusammenarbeit zwischen Reichsverband, Landesverbänden und Bezirksgruppen: o) Organisation des Verkehrs zwischen Reichsverband und Bezirksgruppen. d) Aufnahme der Arbeiten des Neichsverbandes und Verwertung in den Landes verbänden und Bezirksgruppen. c) Die Verbandsorgane im Dienste des Reichsverbandes, der Landesverbände und Bezirksgruppen. 2. Aussprache zu 1 (Wünsche und Anregungen). 3. Zusammenfassung der Ergebnisse. Betrag unter Zuziehung mehr oder weniger ge eigneter Berater und Sachverständiger sür den Bau eines Gewächshauses, dem von vornherein schon eine Reihe von Mängeln anhaften werden und das vor allen Dingen aber in den meisten Fällen in seinen Aus maßen ungenügend sein wird, um von einer rationellen Kultur über haupt sprechen zu können. Unter Ueberschreitung der gedachten Mittel wird der Bau nun nach mehr oder weniger schmerzlichen Erfahrungen seiner Bestimmung zugcführt werden, und man geht ans Pro bieren, da praktische Erfahrungen im Gewächs« Hausgemüsebau meist fehlen, und es ist ganz klar, daß unter solchen Umstanden empfindliche Rückschläge nicht ausbleiben können. Man wird vielleicht ein zweite? und auch ein drittes Jahr versuchen, mehr Erfolg zu erzielen, und dann wird es, befürchte ich, so kommen, daß ! in den für die Gemüieglaskulturen bestimmten Gewächshäusern nach Verlauf einiger kost spieliger Vcrsuchsjahre irgend eine Tops- pflanzenkultur, die man schon früher betrieben hat, in dem Gemüsehaus Aufnahme ' findet. Wenn sich dann der Betreffende alles das ! hinter ihm Liegende vergegenwärtigt, so wird er zu der Einsicht kommen, daß der Versuch, Ge- müselülluren unter Glas durchzusühren, sür ihn von vornherein aussichtslos und infolgedessen unlohnend sein mußte. Ich behaupte, daß viele . Interessenten selbst nicht beurteile» können, ob dis Voraussetzung sür eine entwicklungsfähige Gemüsehauskultur bei ihnen gegeben ist. Es gibt doch eine ganze Menge Dinge zu berücksichtigen und zu erwägen, wenn man srch entschließt, in einem Betrieb, sei er groß oder klein, eine Neuerung einzusührcn, mit deren Schattenseiten man natür lich noch nicht vertraut sein konnte. Auf diese Weise wird, wenn die Verteilung der Staatsmittel in der Art ersolgt, wie es bis her den Anschein hat, eine ganze Anzahl ver ärgerter Existenzen festzustellen sein, denen es gewiß nicht leicht fallen wird, nach Ablauf der vereinbarten ö Jahre die entliehenen Kapitalien wieder zurückzüzahlen. Im Gegensatz zu dem z. Z. w a h r z u n e h m e u d e n Ver teilungsmodus stelle ich mir die Verwertung der drei Millionen ga n z a u de r s v o r. Ich schicke dabei voraus, daß ich damit vielleicht bei vielen Kleinbetrieben energischen Widerstand sinke. Ich bin aber ebenso fest davon überzeugt, daß, wenn man in der oben geschilderten Weise die Verteilung vornimmt, wenig Segen für den Beruf und insbesondere keinerlei praktische Dinge aus den hinausgegebenen Mitteln geschöpft werden kön nen, mit Ausnahme vielleicht der schmerz lichen Erkenntnis vieler, daß cs klüger ge wesen wäre, ihre Finger vom Reichskredit ganz wcgznlassen. Wie stelle ich mir nun die Sache vor? Dies sei in der nächsten Nummer kurz ausgeführt. (Fortsetzung folgt.) Von Dr. Brünner in Berlin. Bei den Veranlagungen, insbesondere der Einkommen- und Körperschaft - steuer, ist es für den Steuerpflichtigen von besonderem Interesse, wie lange er noch mit der Möglichkeit einer nachträglichen höheren Veranlagung durch das Finanzamt rechnen muß. Dies ist insbesondere der Fall, wenn er für die nächste oder spätere Zeit eine Buchprüfung zu erwarten hat. Solange der Steuerpflichtige nicht rechts kräftig veranlagt ist, also die Rechtsmittel fristen nicht unbenutzt verstrichen sind, ist das Finanzamt regelmäßig unbeschränkt in der Lage, den Steuervfilchtigen höher zu veranlagen, indem es z. B- von der Einlegung von Rechts mitteln seinerseits Gebrauch macht. Hat aller dings lediglich der Steuerpflichtige ein Rechts mittel eingelegt, so kann eine Aenderung der Veranlagung zu seinem Nachteil nur insoweit stattfinden, als neue Tatsachen oder Beweismittel dem Finanzamt be kannt geworden sind, dis eine Abänderung recht fertigen. Ist der Bescheid rechtskräftig gewor den, so sind Nachforderungen des Finanzamts bis zum Ablauf der V e r j ä h r u n g s s r i st, die regelmäßig fünf Jahre beträgt, ebenfalls möglich, wenn neue Tatsachen oder Beweis mittel Vvrlicgen, aus denen sich eine Nachsorde- rung ergibt. ... Wann von neuen Tatsachen und Be weismitteln gesprochen werden kann, ist im einzelnen Fall häufig recht zweifelhaft. Wie ist es z. B., wenn bereits vor der ursprüng lichen Veranlagung jeder einzelne Bilanzposten nist 'B^M'Deranlagungsbeamten durchgcsprochen und aus der vorgelegten Bilanz die Bewertung aller Posten offen gelegt worden ist, so daß das Finanzamt hereits im Ermittlungsverfahren eine restlose Klärung aller Zweifelsfragen vor nehmen konnte? Ein derartiger Fall lag vor kurzem dem Neichsfinanzhof zur Entscheidung vor. Das Finanzgericht hatte trotz des angegebenen Sachverhalts eine neue Tatsache darin ge sehen, daß die Verbuchung von Aus gaben sür Wertverbesserungen über Unkosten erfolgt und die Ware nicht dem Gesetz entsprechend bewertet worden war. Aus den Entscheidungsgründen ergibt sich darüber folgendes: „Zwar ist zu unterstellen, daß eine — an scheinend eingehende — Besprechung mit dem Veranlagungsbeawten stattgefunden hat, über die leider eine Niederschrift nicht aus genommen wurde. Daraus ersolgt, daß inso weit. als bezüglich der einzelnen Posten der Bilanz eine zutreffende und vollständige Aufklärung ge geben worden sei» sollte, kein« neuen Tatsachen durch die Buch prüfung fest gestellt werden konn ten. Man kann aber mit dem Vorderrichter unbedenklich annehmen, daß die angeführten, bei der Buchprüfung aufgedeckten Umstände ohne Vorlage der einzelnen Belege und ohne Kennt nis der einzelnen Buchungen überhauvt nicht, jedenfalls aber nicht im Rahmen einer Be sprechung der Bilanzposten, zur Kenntnis des Finanzamts gebracht werden konnten. Dabei muß man sich vor Augen halten, daß bei einem buchsübrenden Kaufmann als für die Kewin»-srmittlung maßgebliche Tatsachen an und für sich alle einzelnen, in den Geschah?- büchern darzustellenden Geschästsvorfälle, dis erst in ihrer Zusammenfassung die einzelnen Bilanzposten ergeben, zu gelten haben. Der erkennende Senat hat nuu wiederholt aner kannt, daß mit der Einreichung der Bilanz nicht ohne weiteres auch alle den einzeln,» Bilanzposten zugrundeliegenden, sür die Er mittlung des steuerbaren GeschäftsgewiunS be deutsamen Unterlagen als bekannt gelten, und daß insbesondere erst bei einer Buch- und Betriebsprüfung f e st g c st e l l t r neue Tatsachen, die weder aus der Bilanz, noch ans dem etwa mit dem Pflichtigen geführten Schriftwech sel erkennbar waren, eine Neu nern »lag ung zu rechtfertigen ver mögen. Die Nenw ranlaqung war daher zulässig. Darauf, ob etwa das Finanzamt sich schon im Ermütlungsverfabren eine Kennt nis der erst bei der Buch- und Betriebsprüfung sestgestellten Tatsachen batte verschaffen können, kommt eS, wie schon die Vorentscheidung zu treffend ausgefübrt hat. nicht an." (Urteil vom 11. Juni 1926; Vl 212/26 St. W. Nr. 492.) Aus dem Urteil ergibt sich, daß eine vor der Veranlagung erfolgte Besprechung der