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SkmdWg der VermSgeu- stener in 5älle» wlrlschaWcher Notlage. I» meinem Erlaß vom 11. November 1926 d— III v 4300 —") habe ich die Anweisung ge geben, daß bei den bis zum 16. November noch nicht veranlagten Landwirten von der Er hebung von Verzugszuschlägen (bzw. Verzugs- zinsen) abgesehen wird, wenn der Pflichtige zwar am 15. November die ihm an sich ob liegende Vorauszahlung nicht leistet, binnen 14 Tagen nach Zustellung des Vermögensteuer bescheides aber den gesamten Betrag zahlt, den er an Vermögensteuer für die Jahre 1925 und 1926 noch zu entrichten hat. Durch diese Maßnahme sollte vermieden werden, daß, wie es insbesondere bei kleinbäuerlichen Betrieben häufig der Fall sein würde, der Pflichtige am 15. November mehr zahlen müßte, als er später auf Grund des Bescheides zu entrichten hat. Diese Regelung hat mit der Frage der Gewährung der Stundung von Vermögensteuer in Fällen wirtschaftlicher Notlage nichts zu tun. In dieser Beziehung gelten meine wieder holt gegebenen Anweisungen, Stundungsgemche unter Berücksichtigung der besonderen Verhält nisse des einzelnen Falles mit wirtschaftlichem Verständnis zu entscheiden und durch Stun dung oder Gewährung von Teilzahlungen dann entgegenzukommen, wenn die sofortige Steuer- «nkrichkung eine unbillige. Härte für den Pflichtigen bedeuten würde"). Dies wird ins besondere in den Fällen, in denen der Pflichtige feinen Bescheid bis zum 15. November bereits erhalten hatte und auf Grund dieses Bescheides bis zum Ablauf der Schonfrist (22. Novem ber) eine größere Abschlußzahlung an Ver- mögensteuer für die Jahre 1925 und 1926 zu leisten hat, notwendig sein, wenn ihm die Zahlung (z. B. wegen Fälligwerdens größerer Wechselverbindlichkeiten im Laufe des Novem ber oder wegen verspäteten Eingangs des Er löses aus dem Verkauf von Ernteerzeugnissen) zur Ze t besondere Schwierigkeiten bereitet. Aber auch in den Fällen, in denen der Land wirt erst nach dem 15. November seinen Be scheid erhalten hat und, sofern er am 15. No vember eine Vorauszahlung nicht entrichtet hat, nach der im Erlaß vom 11. November 1926 ge troffenen Regelung binnen 14 Tagen nach Zu stellung des Bescheides die gesamte Vermögen» steuerabschlußzahlung für die Jahre 1925 und 1926 leisten muß, kann sich eine Stundung oder Gewährung von Teilzahlung hinsichtlich der Abschluhzahlung nach Läge des einzelnen Falles als notwendig erweisen. Endlich ist darauf hinzuweisen, daß ein besonders weitherziges Engcgenkommen ent sprechend der für derartige Fälle bereits früher getroffenen Regelung*") gegenüber den durch Hochwasser, Hagelschlag oder sonstige Unwetter katastrophen schwer betroffenen Stcuerpflichti- gen angebracht erscheint; in diesen Fällen wird vielfach eine langfristige, zinslose Stundung der Vermögensteuer am Platze sein- wenn nicht in besonders gelagerten Fällen bei leistungs schwachen Steuerpflichtigen sogar teilweiser oder gänzlicher Erlaß der Vermögensteuer in Frage kommt. (Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 18. 11. 26 — III v 4400.) *) Vgl. „Gartenbauwirtschaft" Nr. 95, S.3: „Die Zahlungserleichterungen zum Steuer termin vom 15. (22.) November". ") Vgl. z. B- „Der Deutsche Erwerbs- gartenbau" 1924, S. 279, und 1925, S. 522, und „Die Deutsche Obst- und Gemüsebauzei- tung" 1925, S. 510. "*) Vgl. „Gartenbauwirtschaft" Nr. 3/4, 11, 52, 59, 61, 62 und 69. Verbi Mitglieder! KSulgrbecaer kleimarlt- verhMisse. Bon Dr. E. Gabriel in Königsberg. DaS Gedränge auf den Königsberger Wochen- Märkten nimmt oft überhand. Der Streit um die knappen Stände wird von den Verläufern und Handelsfrauen mit zunehmender Erbitte rung geführt. Von auswärts mit der Bahn ankommende Erzeuger finden für ihre Waren keinen Verkaufsplatz: in Winkeln und Gassen, namentlich in der Nähe des Altstädtifchcn und Judenmarktes wird Ausstellung genommen; wie oft werden sie in dem Gedränge ihr Gemüse nicht los, und um es nicht heimzuschleppen, wird es verschenkt oder in den Pregel ge schüttet! Kaum vermögen die Schutzleute, in dem Durcheinander unserer Märkte die Ordnung au'rechtzuerhalten. Viele Hausfrauen, die den nötigen Mut aufbringen, und sich in das Marktgedränge hineinwagen, verlassen gar bald den Kampfplatz und nehmen Denkzettel in Gestalt geschundener Gliedmaßen, zerrissener Kleider oder zerquetschter Einkaufskörbe mit. Ein geruhiges Kaufen und Verkaufen bei solchen Marktverhältnissen ist wahrlich un möglich. Man stellt sich die Frage: Warum kauft unsere Königsberger Hausfrau nicht auf dem Händlcrstand oder beim Kaumann ihrer Straße ein? Tatsächlich werden viele Frauen durch unsere beengten Marktverhältnisse vomMarkt- gehen abgehalten. Es läßt sich jedoch der Wunsch verstehen, direkt vom Erzeuger ein zukaufen, . mit dem tüchtige Hausfrauen ein dauerndes Kundenverhältnis änknilpfen. Außer dem braucht eine tüchtige Hausfrau so mancher lei Kleinigkeiten für HaUL und Küche, die fie nur auf dem Marktplatz in guter Auswahl vorfindet, z. D. den Sonntagsblumenstrauß. Am besten ließe sich die Klcinverkaufsfrage vielleicht dadurch lösen, daß versucht wird, die Waren im Umherzirhen abzusstzen. Diese Art des Verkaufens wird sehr glücklich von unseren Labiausr Gemüsebauern gehandhabt, die ab Juli mit ihren Kartoffelkahnflottlllen den Fisch markt beleben und auf mitgebrachten Hand wagen^ unsere Straßen mit den Ausrufen: „Toffle, Toffle!" — „Gurke, Gurke!" durch ziehen. Wie aber kann der Erzeuger das ganze Jahr über von seinen Kunden ungestört ausgesucht werden? Der beste und geschützte Verkauf ist der Markt hallenverkauf. Königsberg besitzt .nur eine Markthalle an der Laak, die gern ausgesucht wird. Die Forderung nach neuen Markthallen, insbesondere Fifchverkaufshallen, macht sich, seit einigen Jahren in unserer Stadt immer dring licher bemerkbar. Verschiedene unserer Groß- städte, wie Breslau- Köln, Hannover ü. a., sehen sich vor ähnliche Aufgaben gestellt. Allen Marktprojekten dieser Großstädte ist, ge meinsam, daß man den Markt aus dem Stadt- innern in die Außenbezirke verlegen will. Es läßt sich nicht leugnen, daß solche Verlegung nach den Außenbezirken mancherlei Vorteile und auch Nachteile mit sich bringt, vor allem fallen die Hemmungen des Straßenverkehrs in der Innenstadt fort! Bei den Markthallenprojekten in unserer Stadt tauchen Bedenken auf, daß sich Händler und Kaufleute der Markthallenstände alsbald bemächtigen würden, und der Erzeuger vom direkten Absatz ausgeschlossen bleibt. Die Er zeuger können diesem Nachteile durch genossen schaftlichen Zusammenschluß und Absatz be gegnen; leider sind für genossenschaftliche Zwecke unsere Kleinwirte zu ungeschult und unerzogen, sonst wären die diesbezüglichen genossenschaft lichen Gründungen der letzten Jahre nicht alle der Auflösung verfallen. Große und teure Markthallen wird sich unsere sonst zwar sehr großzügige Stadt in den nächsten Jahren nicht leisten können. Es steht jedoch fest, daß die Dezentralisation, namentlich des Mtstädtischen Marktes, wegen der Verkehrshemmungen und Ueberlastung "der Straßen im Stadtzentrum vorgenommen wer den muß, und zwar in einer Weise, daß der Erzeuger vom Verkauf nicht« u S geschlos sen wird. Abgesehen von den Hufen, haben wir noch keine Außenbezirke, für die ein be sonderer Markt in Frage kommt. Wir versügen jedoch über genug Plätze in der Stadt, nach denen eine Umsiedlung überfüllter Wochenmärkte vorgenommen werden könnte. Solch« seien hier genannt: Großer Domplatz, besonders geeignet für einen B.'umenmarkt unter den Bäumen am Dom, L ndenstraße, mit sämtlichen Pregelufern, Neuer Markt, Platz an der Regierung, Hinter dem Theatergsbäude, Schloßhos. — Einer oder der andere der genannten Plätze ist von abge- drängten Erzeugern schon aufgesucht worden. Es ist aber notwendig, daß eine Regelung, der Verkaussgelegenheiten der kleinen L'benSbedürf- msse in unserer Stadt von dem Magistrat in fürsorglicher Form vorgenommen wird. Von Wert ist es allerdings, daß auf allen Märkten für eine Vertretung aller War-en- gattungen genüaend geiorgt wird. Obst-, Gemüse-, Blumen-, Butter-, Eier- und Geflügel, markt sollten immer in unmittelbarer Nähe ver einigt sein. Eine Unterteilung ist insofern notwendig, daß z. B. entflohenes Geflügel fich nicht auf der ausgestellten Butter herumtum meln kann. Klagen ähnlicher Art sind nicht nur in Königsberg, sondern auch in Elbing und Nllenstein laut geworden. Der Gestank der Geflügelkäfige wird in der Nähe der Butter- unk Gemü'eständc nicht gewünscht. Hierüber sind sich Erzeuger und Hausfrauen einig. In Königsberg, Braunsberg und Elbing soll ein Hin- und Herzerren der Erzeuger auf den Märkten durch die Marktholizei zu besonde ren Unzuträglichkeiten geführt haben. Will Königsberg sich als wirttchaftS- freundlich erweisen, so könnte der Rau kleiner, breiter Markthallen im Stil der Holzbaracken unserer Ostmesse auf den genannten Plätzen erwogen werden, um Verkäufer und Publikum vor den Unbilden der Witterung zu schützen Und sie einander näbermbringen. Die Schaffung einer Großmarktballe wird sich trotz alledem für Königsberg, in finiterer Zu'unft nicht umgeben lassen. Während man in Leip zig und Hannover zu diesen Zwecken frühere Fliegerhallen heranzieht, in BreSlau frühere Eisenbahnwerkstätten, wird Königsberg sein Augenmerk auf den bald überfällig werdenden Ostbahnhof richten müssen. An den erheblich gestiegenen ausländischen Gemüse'»fuhren nach Deutschland 1912/13 für 62,75 Millionen RM., 1924^5 für 159,47 Millionen RM. hat euch Königsberg seinen Anteil. Königsberg bezog von den Nieder- landen an Obst, Gemüse und Pflanzen im Jal-re 1912 --- 23 Tonnen, 1913 --- 10 Tonnen, aber 1924 — 102 Tonnen und 1925 — 63 Tonnen. Hierin liegt der Beweis, daß man unsere einheimischen Gemüseanbaugebiete wie z. B. den bekannten „Nassen Garten", nicht mutwillig zerstören darf, wodurch jährlich rund 300 000 RM. an Einnahmen für unsere Stadt bevölkerung verloren gehen, die jetzt der rührige Holländer einsteckt. „Der intensive Kleinbetrieb" behauptet, der holländi-che Staatswcrt „ist für die Niederlande das Beste: denn er befördert die Kultur und gibt vielen Menschen Arbeit".— Bei uns aber mußten 160 000 vollarbeitsfähige Menschen in den letzten zwei Jahren aus- wandern, weil man sich um unsere kleine Volkswirtschaft, wie wir sie in den Markt verhältnissen und der Fürsorge für Kleinbe triebe vorfinden, in völlig ungenügender Weife bekümmert. Sie AMLerm« Ler Prevtzischev GolLsbgabeu- WwrSMW. Bedeutungsvolle Beschlüsse des Landtags vom 8. November. Von K a r l Stephan, Volkswirt R. D. V., in Halle S. Nachdem schon im Hauptausschuß des Land tags sich eine glatte Mehrheit für die Abänderung der Preußischen Goldabgabenverordnung gefun den hatte, war das Schicksal der verschiedenen zur Beschlußfassung stehenden Abänderungs- Wünsche nicht mehr, zweifelhaft. Man kann sagen, Ser Holunder- Von Ludwig Will in Kiel. Der Holunder ist in Mitteleuropa heimisch. Er wurde schon sehr früh durch Anpflanzen, zum Teil auch durch beerenfressende Vögel verbreitet. Schon zur Steinzeit war er bekannt, man hat nämlich in den Uelerresten der Pfahlbauten am Bodensee Samen des Holunders gesunden, des gleichen in bronzezeitlichen Niederlassungen in Oberitalien Auch die Völker des klassischen Altertums haben ihn gekannt. Plinius berichtet uns ausführlich von ihm und der hohen Wert schätzung, die ihm zuteil wurde. So fanden seine Teile vielfache arzneiliche Verwendung. Die in Wein gekochte Wurzel diente als Mittel gegen Wassersucht, die frischen Blätter linderten als Umschlag Entzündung und Geschwüre, ferner halfen sie bei Podagra. Dem aus den Blättern bereiteten Tee schrieb man harntreibende Wir kung zu. Die Beeren wurden allerdings nicht genossen, man benutzte ihren ausgepreßten Saft zum Schwarzfärben der Haare. Man nahm weiter an, daß man Masern mit Holunder ver treiben lönne, wenn man die von ihnen be fallenen Körperstellcn mit Holunderzweigen be rührte. Plinius erzählt uns auch von einem seltsamen Aberglauben der Hirten, nach dem Flöten und Hörner, die aus Holunderholz ango- sertigt sind, lauter tönen, wenn man das Holz dazu an einer Stelle schnitte, wo der Strauch das Krähen der Hähne nicht hörte. Im Mittelalter wurde der Holunder eben falls von den Aerzten hochgeschätzt, auch spielte der Baum im deutschen Volksglauben eine große Rolle. In allen Ländern Europas und vielen anderen haben sich zahllose Sagen und Märchen am ihn geknüpft. So findet sich seltsamerweise ein Aberglauben bei allen Völkern, die ihn kennen, bei den Südrussen, den Bewohnern Si biriens und manchen Jndianerstämmen, daß die innere Rinde des Baumes, wenn sie von unten nach oben abgeschabt werde, ein Brech mittel sei, daß aber, wenn man umgekehrt ver fahre, die Rinde abführende Wirkung habe. Albertus MagnuS beschreibt dies ganz aus führlich und bemerkt noch zum Schluß, daß dieses häufig erprobt worden fei. Nun hat sich herausgestellt, daß an diesem Glauben tatsächlich etwas Wahres ist, nur ist es falsch, der verschiedenen Richtung des Schabens einen Einfluß auf die Wirkung der Rinde zuzuschreiben, denn sie hat beide, so wohl abführende wie auch brecherregende. Da der Holunder schon, in der Urzeit in . der Nähe der Wohnungen wuchs und dem in Einsamkeit lebenden Bauern viele Arznei mittel bot, also gewissermaßen seine Haus-' apotheke darstellte, ist seit altersher das Denken und Fühlen des Volkes eng mit ihm verbunden. Er wurde als Sitz guter Hausgeister betrachtet; er wär heilig und unverletzlich. Wer sich an ihm vergriff, wurde von den Geistern dafür bestraft. In manchen Gegenden glaubte man sogar, daß der, welcher Holunderbäume ge fällt oder verstümmelt hätte, sterben müsse. Auch scheute man sich, den Holunderbusch zu verbrennen. Nach dänischem Glauben wohnte im Holunder das Fliedermütterchen, dem man opferte, indem man Milch über die Wurzel des Baumes goß. Der dänische Dichter Andersen erzählt uns von ihr in einem Märchen gleichen Namens. Es will den Menschen wohl, die sich unter seiner Wohnung niederlassen, besonders den Kindern, es gibt ihnen frohen Sinn und schenkt ihnen glückliche Träume. Auch im Mittelalter war man der Meinung, daß man auf den Holunder Krankheiten über- i tragen könne. Hatte jemand Zahnschmerzen, so mußte er kräftig in einen Holunderzweig beißen, bei Gicht mußte man ihn umwandeln und Zaubersprüche oder Gebete dabei sprechen. Ganz besondere Wirkung sollte der Holun der jedoch in der Johanninacht haben, dem ehemals heidnischen Fest der Sommersonnen wende, in der die Geister besondere Macht haben. Wer am St. Johannitag um 12 Uhr eine in Butter gebratene Holunderdolde ver zehrte, blieb, wie man glaubte, ein Jahr lang von Fieber verschont. Die guten Geister, die im Holunder wohnten, sollten auch die Macht haben, böse zu vertreiben. So hat er auch eine Rolle im Hexenglauben gespielt: in ' Leipzig konnte man durch den Besitz eines Holunderzweiges die Hexen aus dem Hause vertreiben und sich gegen ihren Zauber schützen; auch dem Vieh sollten sie nichts anhaben kön nen, wenn man einen Holunderbusch vor die Stalltür pflanzte. Schon die Benennung des Strauches deutet auf seine Beziehung zum Märchenhaften hin, da in ihm der Name der Frau Holle, der heidnischen Göttin Holda, enthalten ist. Um so mehr muß es deshalb verwundern, daß er auch in schlechten Ruf gekommen ist, denn nach eineni weitverbreiteten Volksglauben hat sich der Verräter Judas an ihm aufgehängt. Auf Grund dieser Begebenheit soll er den etwas eigenartigen Geruch, den er besitzt, aus senden, in dem manche eine Aehnlichkeit mit Leichengeruch erkennen wollen. Den Schwamm pilz, der häufig auf ihm wuchert und der früher in der Medizin sogar offtzinal war, erhielt deshalb den Namen „Jndasschwamm". Wir sollen nun heute von der Höhe unserer medizinischen Erleuchtung herab aber nicht etwa den Glauben früherer Jahrhunderte belächeln, daß der Landtag sich um die Fortbildung des Preußischen AbgabenrechleS durchaus verdient gemacht hat, ja, daß er sogar die ReichSsinanz- Verwaltung durch seine Beharrlichreil in der Frage der Abschaffung der Verzugs zuschläge und der Herabsetzung der Verzugszinsen gezwungen hat, sich seinem fortschrittlichen Vorgeben anzu chließcn'). Zunächst galt es, eine Lücke des preußischen Steuerrechtes auszusüllen.die von den beiro jenen Steuerpflichtigen oft sehr empfunden wurde: bestand — ausgenommen für die Gewerbesteuer lt. § 19 der Verordnung vom 23. ll. 1923 in Verbindung mit A 132 Reichsabgabenordnung — keine Pflicht des Fiskus, zu unrecht gezahlte und deshalb zu erstattende Stcuerbeträge zu ver zinsen. Jetzt ist für die Zeit vom 1. Oktober 1926 ab für Staats- uud Kommnnalsteuern und -ab- gabsn sowie für Landwirtschafts-, Handels- und Handwerkskammerbeiträge — ausgenommen die Stempelsteuer — bestimmt, daß bei Erstattungen gemäß 8 128/9 Reichsabgabenordnung die zu erstattenden Beträge, wenn sie 50 RM übersteigen, von der Entrichtung an mit 5A zu verzinsen sind. Zinsbeträge unter einer Reichsmark werden nicht ausgezahlt. Sehr umstritten war aus grundsätzlichen, auch zinspolitischen Gründen der Antrag auf Ab schaffung der Verzugszuschläge. An Stelle der seit der Währungsbefestigung nicht mehr zu rechtfertigenden Verzugszuschläge sollte nach den vorliegenden Anträgen von Camve (D. Bp.) und Hecken (Dn. Bp.) die Zahlung regelrechter Verzugszinsen treten. Weil das Reich seine Verzugszinsen angeblich auf 12 A festgesetzt habe und weil in einem nied rigeren Satz der Anreiz zur Nicht zahlung her fülligen - Stenern liege, zumal der Bankzins für Kredite ebenfalls niedriger sei, bestanden starke Bedenken gegen die Herabsetzung der Verzugszinsen aüf 9A, und schließlich se^tzte sre der Landtag auf WA fest. Maßgebend waren die Erwägung, daß die öffentliche Verwaltung beispielgebend mit einem Zinsabbau voranzugehen habe und daß gegen böswillige, d. h. ohne Not mit der Steuerzahlung zurückhaltende Steuerpflichtige auch andere gesetzliche Mittel lZwangsbeitrei- bung) hinreimende Handhaben für den Fiskus bilden. Die bisherigen N 10 und 11 betr. Ver zugszuschläge werden mit Wirkung vom 1. De zember 1926 ab gestrichen. Somit haben endlich auch die Verzugszuschläge, einer der letzten Ueberbleibsel steuerlicher' Jnflationsgesetzgevung, ihr Ende erreicht und dem Steuerzahler konnte somit einer der seltenen Fälle berichtet werden, daß der, Gesetzgeber auf diesem Gebiete Erfreu» liches und Fortschrittliches geschaffen habe. Keine SlaMuq Ler GemeWegruMever! Von Karl Stephan, Volkswirt R. D. V., . in Halle S. Aus AiSaß- eines Beschlusses der - Berliner Stadtverordnetenversammlung hatten die So- zialdemokratstchen Fraktionen Im Landtag einen Entfchließungsantrag eingebracht, nach welchem die Staatsaufsichtsbehördcn veranlaßt werden sollten, GcmeMssteuerbeschlüsse über nach Art und Benutzung der Grundstücke ge staffelte Zuschläge zur Grund vermögen st euer die erforderliche Genehmi gung zu erteilen. Die Entscheidung des Landtages ist in der Plenarsitzung am 8. November gefallen: Der Antrag wurdx obgelehnt! Aber daß dieser Antrag gestellt werden konnte, ist be deutungsvoll für die nimmer ermüdenden Ver suche der Sozialdemokratie, den Grundbe sitz noch höher zu belasten, als es schon jetzt der Fall ist. Die Gegner des Antrages machten mit Recht geltend, welche Meinungs verschiedenheiten und Streitigkeiten die Annahme dieses Antrages in die Gemeindeparlameüte ge tragen hätte, in kamen oft schon so genug Ge gensätze in aller Nqhe auseinander platzen. Der vorgeschobene Zweck, eine höhere Besteuerung *) Vgl. den Aufsatz: „Aufhebung der Ver zugszuschläge" in Nr. 94 der „Gartenbauwirb- schaft". die seinen Säften und den aus den Pflanzen teilen hcrgestellten Extrakten arzneiliche Wirkun gen zufchrreben. Im Gegenteil ist es nur zu be klage», daß er in manchen Teilen Deutsch lands fast völlig unbekannt ist. Es läßt sich aus seinen Beeren, die man in Süddeutschland den Vögeln als Fraß überläßt, eine köstliche be lebende Suppe Herstellen, die einer Weinsuppe an Klarheit der Farbe und feinem Aroma nichts nachgibt. Außerdem ist er heute noch ein viel verwandtes Mittel in dem Natur heilverfahren, das damit die Aussagen unserer Vorfahren bestätigt. So wirkt ein aus Blättern und Blüten bereiteter Tee blutreinigend, -die gleiche Wirkung hat ein ans Holunderbeeren bereitetes Mus, von dein man am besten jeden Morgen auf nüchternen Magen eine Untertasse voll essen soll. Auch die harntreibende Wirkung, die ihm Plinius zuschrieb, ist Vorhände«. Man muß zu diesem Zweck die Wurzel in kleine Stücke schneiden und hieraus einen Teeauf guß bereiten; dieser regt die Nierentätigkeit stark an und wirkt dadurch wassertreibend. Beil beginnender Wassersucht, wo der Urin nur spärlich abgeht, bringt dieser Tee noch häufig die ersehnte Hilfe, indem er reichliche U:in- absonderung hervorruft und dadurch die erwa schon geschwollenen Füße, Hände oder Leib zum Abschwellen bringt. Und vor allem hat man bei dieser Behandlungsweise die Gewähr, daß alle schädlichen Nebenwirkungen ausge schlossen sind, was sich von der mit chemischen Heilmitteln arbeitenden Medizin ja nicht immer behaupten läßt, wo häufig der Teufel nur mit Beelzebub ausgetrieben wird. Wir sollten uns nicht schämen, im Ernstfälle eines der altbewährten treuen Volksmittel aus dem Staub der Vergessenheit zu ziehen, dnstatt immer Mitteln mit hochllingcndem lateinischen Namen den Vorzug zu geben.