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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
-
Band
Band 41.1926
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- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Die Gartenbarrwirtschaft Ausstellung Dresden 1926 werden, wofür schon seil Joh reu die Vorbereitungen oetrrffen worden sind, und die auch nach allen Erfahrungen, die man mit Ken Dresdener Ausstellungen bisher ge macht hat, ohne Zweifel recht gut obschnciden wird. Solche gute und gründliche Vorbereitung verbürgt aber meist schon im voraus ein gutes Stückchen des Erfolges. Wo diese Vorbereitungen - nach der technischen und der finanziellen Lette hin nicht ganz gründlich vorgsnommen werden können, sondern überstürzt werden müssen, gibt es meist ein furchtbares Fiasko, wie wir dies z. B. im Jahre 1925 in Ludwigshafen a. Rh. gesehen haben. Man sollte sich bei grasten Aus füllungen, die eines Landesverbandes würdig sind und die auch dementsprechende Kosten ver ursachen, mindestens bis 2 Jahre Zeit zu den Vorbereitungen lassen. Am schädlichsten ist bei solchen Ausstellungen immer da- Bestreben, in einem ungesunden Wetteifer die Leistungen, die am anderen AuSsiellmiaen gezeigt worden sind, überbieten zu wollen. Nicht allein die AuS« stellungSleitungsn, sondern auch sehr Viele AuS- " steller lasten sich dazu verleiten, «inen mit ihren Verhältnisten nicht in Einklang zu bringenden "Aufwand zir entfalten, der dann wieder einen ungeheuer viel grösteren wirtschaftlichen Schaden . verursacht, als was die ganze Sache der All gemeinheit und im besonderen dem Gartenbau wert ist. Ausstellungen sollen ein Spiegelbild .dessen sein, was der Leistungsfähigkeit der Be triebe in dem betreffenden Land oder der Gegend entspricht, und nicht etwas, waS über diesen "Rahmen hinauSgeht. In weit höherem Maße als seither werden für uns kleinere Ausstellungen von Wert sein, sei es, daß sie von Bezirks- oder Ortsgruppen oder auf Veranlassung von Landesverbänden ver anstaltet werden. Solche Ausstellungen haben namentlich dann immer großen Beifall bei der Bevölkerung gefunden, wenn sie als eine Sonder, schau für gewisse Jahreszeiten oder für gewisse Pflanzenartsn ausgeschrieben worden sind; also etwa eine Frühjahrsblumen-, eine Rosen-, eine Herbstblumen-, eine Chrysanthemenschau oder etwas ähnliches. Solche Schauen können wunder voll in großen Sälen, Turnhallen oder ähnlichen günstigen Räumen aufgemächt werden und ver ursachen keine allzu großen Kosten: sie können je nach Vorhandensein geeigneter Räume ganz prunkvoll aufgezogen werden, ohne daß so enornie Kosten entstehen, wie wenn besondere Bauten aeschaffen werden müssen. Die Pflanze, die Blume, das Gemüse oder das Obst sollen auf den Ausstellungen als die wirklichen Ausstellungs gegenstände in erster Linie in Erscheinung treten und nicht eine teure Aufmachung, die vielfach durch Delorationskunststücke jeglicher Art, die zu dem meist recht geschmacklos sind, vom eigent lichen Ziel ablenkt. Wem: diese Richtlinien be achtet werden, kann man schon manches Unnötige ersparen; aber womit im Ausstellungswesen noch vielfach ein großer, unnötiger Luxus getrieben wird, das ist eine vielfach ungeschickte unk da durch überflüssige Reklame. Vor allem mutz man sich darüber klar sein, daß ein AusstellungS- unternehmen an einem Platz — sei «S. wo eS will — immer nur von der ortsansässigen Be völkerung getragen werden muß. Aus die Be völkerung nm Platze kommt es in erster Linie an. ob sie für die Ausstellung so viel Interesse aufbringt, daß sie sich mit ihren westesten Schich ten in derselben wohl fühlt, sie wiederholt be sucht und immer weitere Kreise zum Besuche an regt. Wohl werden bedeutende Ausstellungen auch von außerhalb besucht, und ist cs deshalb ganz angebracht, im weiteren Umkreis die Ausstellung beianntznmachcn; aber man darf sich darin keiner Täuschung hingcben, daß ein Massenbesuch einer Ausstellung iri der Weise, daß die Aus stellung hiervon finanziell merklich beeinflußt wird, nur in den allerseltensten Fällen wahr- zunehmsn ist. Hat man nicht die Gewißheit, daß die ortsansässige Bevölkerung das AusstcllungS- unternchmcn durch den Besuch tragen kann, dann unterlasse man lieber die Ausstellung, denn ave Boxausberechnungen mit dem etwaigen Fremden verkehr haben sich noch immer als trügerisch erwies cm (Fortsetzung folgt.) LrmerLsgarkeubau Md ösfeiMche GÄlserele«. Von Dipl. Gartenbau-Inspektor Guenther-Berlin. Mit Interesse laS ich die unter ähnlicher Über schrift in Nr. 17 und 10 unserer Vexbandszeitung erschienenen Artikel. Dageförde, aus dessen Feder - die Abhandlungen stammen, legt hier die Finger in eine schmrrzhafre Wunde Ich kann es mir wohl sparen, die Reihe der von ihm ins Feld geführten Beispiele noch sortzvsetzcn, wozu auch ich in der Lage wäre, möchte aber nochmals un terstreichen, waSD. über die Stellungnahme der städtischen und staatlichen Gartettbauveamten zu dem Konkurrcnzgebarcn ihrer Behörden sagt. Ls herrscht in den Kreisen dieser leitenden Gortcribaubeamten, von ganz wenigen Aus nahmen abgesehen, nur eine Stimme der Ver urteilung dieser unwürdigen Zustände. Die Be hörden ledoch scheinen noch lange nicht soweit zu sein, die „kaufmännische Einstellung" ihrer gärtnerischen Betriebe preiszuaeven, und ver suchen die erwerbsgärtnerische Tendenz in ihren Betrieben tunlichst für ewige Dauer zu veron- kern. Dabei würde eine sachliche und ehrliche Rechnungsführung nach den Grundsätzen der für die Praxis geforderten Rentabilitätsberechnung wohl in IOO Fällen Mmal mit einem glatten Manko für die erwerbsgärtnerischen Einrich tungen der Behördenbetriebe abschließen. Wiederholt vorgekrachte Beschwerden der Fachwelt haben im Herbst d. IS. dem preußischen Landwirtschaftsminister Veranlassung gegeben, sich wegen der Beeinträchtigung der Erwerbs, gärtner durch die Konkurrenz der städtischen und staatlichen Betriebe mit kxm preußischen Mini sterium des Innern, als der Aufsichtsbehörde per Kommunen, und dem preußischen Kultusmini sterium, dem die Botanischen Gärten unterstehe», mit der Bitte um Abstellung der di« an sich schon nicht aus .Rosen geketteten Erwerbsgärtner schwer schädigenden Verkaufseinrichtungen der Kommu nen und Botanischen Gärten in Verbindung zu setzen. Das Kultusministerium gab darauf die Zu sicherung, die Verkäufe von Pflnnzenprodiiitcn in Zukunft gütlich zu unterlassen, wobei es darauf hinwics, daß es sich bei den bisherigen Verkäufen fast ausschließlich nur um solche Ge wächse handle, die gewöhnlich von den Garten baubetrieben nicht geführt werden. Im übrigen würden dis Pflanzenüberschüsfe ausschließlich zum Tausch mit anderen wissenschaftlichen An stalten des In- und Auslandes verwendet. DaS preußische Innenministerium machte seinen Standpunkt" zu der aufgeworfenen Frage dahin geltend, daß ihm leider keine gesetzliche Handhabe zur Verfügung stände, im erbetenen Sinne auf die Gemeinden einzuwirkenc Im übrigen sei die Wirtschaft in starkem Maße daran interessiert, den Druck der Gemeindesteuern durch Einschränkung der Ausgaben und durch Steige rung der eigenen Einnahmen der Eemmden zu mildern. Anmerkung der T »r!'ite Itnna: N»<s unserem DErhaUen i-IUe das Preohäche JrninmIniUerlmn mit Nachdruck Unraus hinwirten. daß die «euerliLe c-eUnmn-'i- der caaiUnSaobenä-be zur Lrböhuna der Sinnedmen der ^emkioden vcitröaß wM dadurch mirslich greifdnrc Äebreittnakmm erzielt werden können. Durch die Sunde!- kreidenden ysrinerisch«, AetrleSe der öffemlichen Wirtschaft, di« meistens gMchüge und. den Geirn undekagen -rwrdern werden di- Sieuerz-Sler allgemein S-I-e-i und außerdem dl« Sumcil-ap der ErwirLSgarMchauLNrlcb« hrrai gemindert Wer Sie LeWngsWgleil -rr Demssverkewng fleigkm mW, werbe MWeber. AbnahmeWen lm EsseOM- gAemerletzr. Bon unserem H-ndigen verkehrspolitischen Mil arbeiter. X Stückgüter, dis von der Eisenbahn auszuladen sind, sind binnen LI Stunden nach der Benachrichtigung des Empfängers von der Ankunft abzu nehmen. Die Benachrichti gung hat zu erfolgen bei Frachtgut: nach der Ankunft, spätestens so fort nach Bereitstellung, bei Eilgut: binnen zwei Stunden nach der An kunst. Die Benachrichtigung braucht aber erst am folgenden Morgen zu geschehen, wenn das Eilgut anae'ommen ist an Werk tagen: noch 6 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen: nach 12 Uhr mittags. Art, Tag und Stunde der Aufgabe der Benach. richtigung sind in der RcchnungSspaltc des Frachtbrtefcs zu vermerken. Tie Benachrichtigung gilt als bewirkt, wenn sie zugestellt ist durch die Post: 4 Stunden nach der Aufgabe, durch Telegramm: 1 Stunde nach der Äuf- gabe, durch Fernsprecher: mit der Aufgabe, auf andere Weise: mit der Aushändigung. In der Benachrichtigung ist die Abnahmcfrlst mit onzugeben. Bei der Benachrichtigung an Sonn- und Festtagen beginnt dis Ahnahmefrist am folgenden Werktage. Die Abnahme hat während der durch Aushang bekanntgemachten Dienststundcn zu er folgen. An Sonn- und Festtagen braucht die Eisen bahn keine Güter auszuliefern. Ausnahmen wer den durch Nushong bekannt gemacht. Per Lauf der Abnahmefrlst ruht während der Sonn- und Festtage, ferner auch Mährend einer zollamtlichen Abfertlguna, soweit sie nicht durch den Absender oder den Empfänger verzögert wird. Die Ab- nahmefrist beginnt bereits mit der Bereitstellung des Gutes, wenn Ker Empfänger auf Benach richtigung schriftlich verzichtet hat, oder wenn die Benachrichtigung nach den Umständen des Falles nicht möglich ist, bei bahnlagernd ge stellten Gütern auch dünn, wenn der Absender im Frachtbriefe ausdrücklich auf Benachrichtigung des Empfängers verzichtet hat. Die Art derBenachrichtigung kön nen die Empfänger für den Einzelsall oder ein für allemal durch eine rechtzeitige schriftliche Erklärung beantragen Für die Ausfertigung der Benachrichtigung wird nichts erhoben, dagegen sind die Auslagen für die Zustellung zu ersetzen, bei Benachrichtigung durch die Post also dos Postgeld, bei Benachrichtigung durch den Fern sprecher die Orts- oder die FerngesprächSgebühr. Für mewcre gleichzeitig angcmeldete Sendungen wird die Gebühr nur einmal erhoben. Für die Zustellung der Benachrich tigung durch einen Boten der Eisenbahn wer den erhoben: !. auf Entfernungen bis § km vom Sta- tionsgebäude: kN Pfg., 2. auf Entfernungen über § kw vom Stationsgebäude: für jeden angefangcnen Lm des Hin- und des Rückweges: 5 Pfg. Bei einer Entfernung von 3,4 kw. sind also zu berechnen für 4^4--8 km: !O Pfg. Telegraphische Benachrichti gung erfolgt, wenn kejne Vereinbarung mit dem Empfänger getroffen ist, u. a. bei Wagen ladungen, hochwertigen und leichtverderblichen Gütern, wenn hierdurch eine wesentliche Be schleunigung erreicht wird. Bei ungünstigen Weg- oder Postverbindunaen oder sonstigen örtlichen Verhältnissen, die die rechtzeitige Abholung erschweren, kann die Ab nahmefrist für Stückgut verlängert werden; solche Ausnahmen werden durch Aushang belauutge- mackt. Die Eisenbahn Hal dem benachrichtigten Emp fänger die Kosten der vergeblich versuch ten Abholung zu ersetzen, wenn sie ihm innerhalb einer Stunde nach seinem Eintreffen das Gul nicht übergeben kann. Nach Wlauf der Abnahme?, ist«« wird da tarifmäßige Lagergeld erhoben, unp zwar aucb für Sonn» und Festtage. DaS Loge gelb beträgt für' fe angefangsnr 24 Stunden und je angesangene 100 kg des wirklichen GewichteS: I. bei Lagerung in bedeckten Räumen: für die ersten 24 Stunden » 10 Pfg. süz; jede weite.«» 24 Stunden » Ul Psg. S. bei Lagerung im Freien: für die ersten 24 Stunden 4 Pfg. für jede weiteren L4 Stunden -- 7 Pfg Für gebrauste Packmittel wird das Doppelte der Sätze zu 1 und 2 berechnet Der Gesamtbetrag des Lagergeldes wird auf volle 10 Pfg. nach oben abgerundet. Dar Eisenbahn steht eS srei, Stückgüter, die von ihr auSzuladcn sind, selb st. oder durch Rollfuhrunternehmer dem Empfänger aus seine Kosten zuzuführen; in diesem Faste unter bleibt die Benachrichtigung des Empfänger- von der Ankunft. Tie Stationen, wo diese Zuführung erfolgt, und die Gebühren, die für diese Zufüh rung erhoben werden, werden durch AuShang an den Abfcrtigungsstellen bekannt gemacht. Die Rollsuhrleute hoben den Gebührenlarif dem Empfänger aus Verlangen vorzuzeigen. IS. Wagenladungen und Stückgüter, die vom Empfänger auszuladen sind, sind ab- zunehmsn l. bis 6 Uhr abends des laufenden TageS, wenn die Benachrichtigung vom Eingang der Ladung so erfolgt ist, daß die Entladefrist spätestens um 9 Uhr vor mittags beginnt, und wenn ferner der Ort. nach dem die Ladung abgefahren wird, nicht wehr als 5 km von der Emp- fangSgüterabsexligung entfernt ist; 2. binnen 84 Stunden nach der be wirkten Benachrichtigung: in allen übri gen Fällen. Sind die zu entladenden Wagen nicht recht zeitig bereitgcslellt, so beginn) die Entladefrist erst mit dem Zeitpunkte der Bereitstellung. „Ve? M- u. Gemüsebau" Heft 1 vom 15. Zannar 1926 enthüll v. a. folgende beachlenswerle Aufsätze: Die große Obst- und Gemüse-Ausstellung Düsseldorf 1925. Von O. Wagner, Bonn a. Rb. Eine zeitgemäße Obstausstellung in Lindau am Bodensee. Von U. Baehr, München-Sendling. Betrachtungen über die Einführung vor Ein» hcltsvacknng im Jahre 1025. Tie Bedeutung der Sortenwahl für die Er tragssteigerung im Obstbau. Ban Landwirt- schastSra't tz. Winkelmann, Stuttgart. Die Harnstoffdüngung zu verschiedenen Dusch bohnensorten und ihre Auswirkung auf den Er trag. Von Danker und Dr. Haase, Cassel. Ler Gebrauch dex Arsenwittel in Deutschland. Ei» Rückblick und Ausblick. Von Dr. F. Stell- wcwg, Neustadt a. d. H. Dis Apfelmade npd die NrkenVshandlnng in den Niederlanden. Von K. Reiners, Berlin. Der Gartenschläfer. Ba« Dr. K. Böning, Bonn-Poppelsdorf. Zum Nachdenken. Für «ine Rechtolwratung bei einem Rechts- amvolt müsse« Sir hohe Gebühre« bezahle». — Bet Ihrer BerufSoerlretong wird Ihne« koste», lose Beratung erteilt. * Für die Bearbeitung Ihr« St«y«e«»» gclegeuheite« werde» Jhoe» pon „Steuer- berater«" Gebühre» berechnet. — Warum weolum Sie sich nicht a» Ihre Berussoertrelwag, di« nicht nur das beste Material für gartenbaulich« Steuer» besitzt» sonder» Sie auch kostenlos in »Se« Steuerfrage« berät? Die GeWchle Ler Gärtnerei mS GSrlnerschafl in Alm a.D. (2. Fortsetzung.) Doch werden wir uns den Vorgang nicht so denken dürfen, daß die Träger der neuen Be rufszweige durchaus der Landwirtschaft ent stammten. Durch das deutsche "Leiherecht war der Grundbesitz beweglicher geworden, als aus dem Lank«, und eS wär jedem Bürger möglich, durch Zinslsihe Grundbesitz zu übernehmen und somit auch das Gärtnerhandwerk oder den Baumamrs- Leruf zu ergreifen. Die Ulmer Urkunden geben uns kein ganz klares Bild von dem Vorgang, da sie spät ein setzen. Aber sie zeigen dock die vollendeten Tat sachen an. Im Jahre 1290 wird ein Kirisso*), genannt von Ulm, erwähnt, der ein in Pfeff- lingcn ansässiger Baumann gewesen sein könnte; im Jahre 1310 ein Konrad Frecht*), der die Acker des Heinrich von Halle baute, also zweifellos ein BauMonn war. Das wären die ersten Landwirte, die mit Namen bekannt sind. Als erster Gärtner stellt sich uns im Jahre 1357 Hüphel*) der Gärtner vor, der erste Lohnfuhrmann, der aus dem Dunkel jener Tage durch den Zufall hcrausgestellt wird, ist der 1355 genannte Fuchs der Karrer. Nun, mit der Celbständigmachung der Gärtnerei waren erst die rechten Entwictlungs- möglichleilen für den Gartenbau gegeben. Daß nun gleich ein besonders rascher Ausstieg eiuge- treten sei, soll damit nicht gesagt sein; man weiß hierüber nicht viel. Wohl aver zeigen unsere *) Zu Kiriffo s. d. Ulmer Urkundenbuch Bd. 1, S. 225s, zu Frecht ebsndq S. 304, zu Hüphel das Güierverz. d. Kaiharinapflcge in Ulm, angelegt S. Oktober 1357 im Ulmer Archiv, zu ^üchs" ebendasselbe. Quellen eins andere Seite der Betätigung: Ver eint mit den Bauleuten und Karrern kämpkt man um die Organisation dsS Berufes, seine Bevor- rechtung und seinen Anteil an der Stadtver waltung. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts, wie die Stadt die Selbstverwaltung errang und einen Rax einrichtete, mögen sich auch die einzelnen Be rufszweige zu Berufs- und HandwerkSverbänden zusammengeschlossen haben. Seit Ausgang des selben Jahrhunderts sehen wir sie bestrebt, unter den Ramen der Zünfte Anteil an der Stadtver waltung und Sitz im Rat zu gewinnen. Es kommt zu schweren Kämpfen, aber noch zwei maligem Rückschlag gelingt Kas große Werk. Die nun bestehenden 17 Zünfte senden fe einen Ver treter, den Zunftmeister, in den bisher aussüMß- lich vom Geschlecht besetzten Rat der Stadt, welche zugleich mit ihrer neuen Verfassung die volle reich-städtische Freiheit erlangt. Unter den gegen die Geschlechterherrschast kämpfenden, dann dauernd anerkannten Zünften befanden sich auch, wie wir Grund änzunehme» haben, die Bauleute mit den Gärtnern und Karrern. Später, im Jahre 1370, wie der alte (vorjährige) und der neue Rat zusammenlraten, um sich gegen die Ein griffs von Kaiser Karl IV". in die verbrieften Rechte*) der Stadt zu wehren, erschien unter den RatSglicdern auch ein Konrad der Wandler und ein Uly Zitfchlech*). In dem einen davon haben wir wahrscheinlich den vorjährigen, im anderen den im Ann sitzenden Zuuftmemer der Bauleute Var uns. In dem kurz darauf einge setzten Rat waren gewiß auch die Bauleute von Anfang an vertreten, doch ist darüber nichts be kannt, da der damals zweifellos ausgestellte ') Der erste Schwörbrref ist im sogen. Roten Buch der Stadt, hg. v. C. Mollwo im Jahre 1905, unter Nr. 192 enthalten, der dritte ebenda Seite 258f zu finden. *) Ulmer Urkundcnbuch Band 2, Seite 700. zweite Schwörbricf nicht erhalten ist. Nach dem dritten Schwörbrief von 1L)7 senden die Bau leute zwei Mann in den großen Nat. Ta drei Zünfte gar keinen Zutritt dazu hüben, vier Zünfte je nur einen, vier weiter« zwei und sechs Zünfte je drei Monn dahin abordnen dürfen, so sehen wir, daß unsre Zunft zwar nicht zu den be- deukendstsn, aber immerhin noch zu den wichtig geren gehörte. Ein Zunftbrief liegt vom 13. Februar 1418 vor. Wir, der Bürgermeister und großer und Hainer Raut« der Statt ze Ulme, heißt es da, haben fürgcnommen die großen Clage, die die Zünfte Ker Bulüte hie zs Ulme ietzs langezit vor uns gehegt Hand, wa» als vil Lüie hie Ze Ulme hushäblich finit Haus und Habe) sitzen und ctt- lich aigen Büwe (Baumannsanwesen) haben, dis alle pflegen allerlai Sachen zuv tuon, darumbc sie von Recht und Gesetzte in ir Zunft« gehörten, und der doch dshainer weder Bürgerrecht noch Zunft hie haben, dadurch ir Zünfte Mangel habe und Gebrechens wartent, darum sie uns angerüft und ernstlich gebetten Hand, Glich- zc fürkomen,. . . so sien wir gar bcrautenlich ains solichen Gesetzes überainkomen und mainen und wollen: Des ersten... Wir setzen och fürbass der Zunft der Bulüte ze Förderung und ist unser ganHe Mainung, doz nu füro nieman hie ze Mme, der nicht Burger ist, in unsrer Statt nicht karren, weder an daz Wasser noch suß, noch och dehainen Bnwe an Akern, an Wisen, an Garten noch an kämen andern Sachen nicht haben sol, kenne welch die meren, di« des mainten z« pflegen, und nicht Burger w«ren, daz och 8ie deS nicht tuon füllen, st koufen kenne vor unser Bürgerrecht und nemen der Bulüte Zunft an sich. Und umbe das, das solichs dest emsiklicher ge halten werde, so gunnen und erlaben wir ietzo der egenannten Zünfte der Bulüte, daz si allen den, die ietzo hie ze Ulme sitzen und solichs vfle- aen, die kenne weder Bürgerrecht noch Zunft haben, und och allen den, die deSgelich hernach hcrkämen und lolickis och pflegen und och wedec Bürge,recht noch Zunft hettcn, daz wöl weren und niedeAegen «rügen, wa und alz dick si öS ge- war wurden,'und och Kes vollen, gantzeu Gemalte haben füllen, und sol och denn« derselben Ke- Hainer solichs fürbaS triben noch tuon, er habe denne unser Bürgerrecht und der Bulüte Zunft vor. Wölf aber dehoiner immer solichen Ee, hotten ungehorsam sin und solichs darüber triben, den und die aste mainen wir darumbe ze straufen nnd ze buoßen in jolicher Weiss, daz wir des süro übrig wereir. Doch bedingen wir unS selb und unsern Nach kommen in dem allem und ir jeglichen vollen gantzcn Gewalt, also daz wir wällen, daz Pir diz Gesetzte gar oder sin ain Taile mol verkeren (ganz oder teilweise verändern), minder» oder meren ald gantz abneme» mugen (oder ganz rus- heben können), wenne wir wällen, nach dem und uns denne ie bedunlet unS und der unsern Nutz unk Notdurft ze sin ungevsrlich. Geben und geschehen uff den misen Sunntag in der vasten anno di 400 u. S° (13. Februar U18).*) Nach dem Wortlaut dieses Gesetzes muß man annehmen, daß für den Baumnnnsbetrieb schon länge der Zunftzwang galt, d. h. daß jeder, der Güter in der Stadt Zehnten bewirtschaftete, das Bürgerrecht besitzen und der Baijleulczunft ange hören mußte. Da die Bestimmung aber nicht eingehalten wurde, erneuerte und verschärfte sie der' Rat auf die Beschwerden der Bauleute hin. Jeder, der in Ker Stadt karren, d. h. das Karrer- handwsrk auSüben wollte, sei es, daß er an das Wasser (die Donau) fuhr (um die dort ankom menden Flöhe z» entladen und vielleicht auch diese selbst nach Zerlegung hereinzubrinaen), sei cs, daß er sonst Besörderungsgeschäfte übernahm (wie z. B. Fuhren bei Bauten oder Verfrachtun gen von Aaufmannsgütern), mußte Bürgerrecht und Zunft annehmcn. (Fortsetzung folgt.) ') Rotes Buch Nr. 461—466.
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