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Nr. 98. 26.11.1926 Die Gartenbauwirtfchaft 8 Wir Vitt«, die mit *6P0 gezeichneten «rtUel durch die Pressewarte den Tageszeitungen zuzustcllen. -wo Sie Strohblume ais Zimmerschmuü. Man hat in den letzten Jahren sehr oft die Wahrnehmung gemacht, das; unsere Hausfrauen an Stelle der Naturblumcn künstliche Nach bildungen der Linder Floras zu den verschieden sten Zwecken in Anwendung bringen. Einmal erscheint der Vorzug künstlicher — seelenloser Blumen als eine Modesache, und zum andsrn- mal ist es die heute so dringend nötige Spar samkeit, die sich oftmals gerne verkleiden möchte. Die künstlichen Blumen mögen als Hut- und .Kleiderschmuck unserer Frauen eine Berechtigung haben, als Zimmerschmuck aber niemals. Bei aller Würdigung der Sparsamkeit im nationalen Sinne stehen uns eine Menge natürlicher Blu men und frisches Pflanzengrün als Vasenjchmuck zur Verfügung, mit welchen sich der Blumen liebhaber auf bedeutend wohlfeilerem Wege ver sorgen kann, als dies bei den Kunstblumen der Fall ist. Zu Unrecht scheint mir die Strohblume, in deren Typus Biedermeierstil anklingt, so vergessen. Die Strohblume mag vielleicht den konventionellen Ruf als seelenlose Blume be kommen haben, wobei lediglich ihre Lustlosigkeit, ihr Saftmangel, aber nicht ihre hübsche Gestalt gewertet erscheinen. An richtiger Stelle an gewandt, können sie vielfach sein wirken und besitzen lieben Schmuckweit. In Grütze und Form bieten sie wohl wenig Wechsel, doch lässt sich dieser reicher machen, indem Knospen und voll erblühte Exemplare zusammengefügt werden. Und dieser Reichtum der Farbe ist ein um so größerer. Neben Weiß zeigen sie kräftige, satte, glanzvolle Farben, wie sie die alten Seidenweber vor 80 und mehr Iahten für ihre Brokate liebten: tiefes Lachsrot, leuchtendes Roja, Pur- pur bis Violett, gesättigtes, sonniges Gelb nist Braun. Gar zierlich machen sich die verschieden farbigen Kränzlein innerhalb der Blüte, wie sie sich aus dem Korbblütleraufbau ergeben; glän zend hübsch gebogen stehen die breiteren Blätter der dicht gefügten Randblüten: die Scheiben blüten zeigen meist auch noch Farbenunterschied zwischen äußeren und inneren jüngeren Blüten. Bis zu einem gewissen Grade durch ihre Stilstrenge beschränkt, ober doch noch zur Ge- nüge mannigfaltig, ist die Verwendungsmöglich keit der Strohblume. Ebenso können sie vermöge ihrer Unverwelklichkeit als netter Dauerschmuck an entsprechender Umgebung dienen. Ich glaube, daß die Strohblume, in geschickter Weise wieder reichlicher auf den Markt gebracht, viel Anklang finden würde. Die herrliche Wirkung , der kunst gerechten Anwendung der Blume für die Aus schmückung der Wohnung ist unbestreitbar. S. Wir bitten, uns von den in den Tageszeitungen erschienenen SPD-Artikeln stets rin Beleg- «xemplar einscnden zu wollen. Seht wichtig für Gartenbau betriebe! Die heutige Zeit verlangt mehr denn je, daß überall gespart Wird, und deshalb ist cs nötig zu prüfen: Wo kann ohne Nach teile eine Ersparnis erreicht werde»? Besonders der Gärtner muß vor allem sehen, daß er seine Gewächshäuser, Frühbect- kästen und Fenster so kauft, daß er: 1. dieselben so billig wie möglich erstellen und verwenden kann; 2. daß er ein gutes Material erhält, dessen Dauerhaftigkeit auf Jahre hinaus ge sichert ist. Dies alles kann nur bei Verwendung von kyanisierten Hölzern erreicht werden, und es ist bedauerlich, daß vielen Gärtnern usw. die Güte und Vorteile von diesen kyanisierten Hölzern noch nicht recht bekannt sind, zudem dir Erfahrung bewiesen hat, daß Holz viel wärmer hält, als alles andere Baumaterial. Man hat zahlreiche Versuche mit impräg nierten Hölzern gemacht und ist dabei, durch mehr als fünfjährige Erfahrung, zu dem Re sultat gekommen, daß nur die Jmvrägnierung mit reinem Quecksilber-Sublimat — die so genannte Kyanisierung — das einzige, gute Mittel ist, die Hölzer gegen Fäulnis und Verderben zu schützen; alle anderen viel an- gepriesenen Jmprägm:. bzw. Anstrichmittel können nicht derart glänzende Resultate auf weisen, wie dies bei dec Quecksilber-Sublimat- Tränkung der Fall ist, hat man dock; bei Ver wendung von kyanisierten Hölzern eine Lebens dauer von über 30 Jahren in sehr vielen Fällen feststellen können. Es wurde ab und zu daran gezweifelt, ob die Imprägnierung den Pflanzen nicht schädlich wäre, und kann hier zur Klärung aller diesbezüglichen Fragen und zur Be ruhigung gesagt werden, daß die kyani sierten Hölzer sür die Pflanzen absolut unschädlich sind. Wenn man nun diese großen Vorteile bei Verwendung von kyanisierten Hölzern berück- sichtigt, so kann in Zukunft beim Bau von Gewächshäusern, Frübbeetkasten und Früh beetfenstern, bei Bedarf an Dielen, Brettern, Latten, Pfosten und Pfählen usw. doch nur noch mit reinem Quecksilber-Sublimat imprä gniertes Holz gelaust werden. Bekanntmachung. Vetr. Obmännersitzungeu. Der Anregung aus Kreisen der Landesverbandsvorsitzenden und der Obmänner aus allen Teilen des Reiches entsprechend, hat der Hauptvorstand des Reichsverbandes in seiner 6. Sitzung vom 19. d. M. einstimmig beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung der Landes oerbandsvorsitzenden die Obmänner aller Landesverbände in vier Abteilungen zu je einer zweitägigen Arbeitstagung einzuladen. Für die Tagungen sind folgende Tagesordnungen vorgesehen: 1. Tag: 1. Stellung des Gartenbaues in der Volkswirtschaft. 2. Bericht über die Organisation des Reichsverbandes. 3. Bericht über die Organisation der Hauptgeschäftsstelle. 4. Tätigkeitsbericht aus wirtschaftlichem und technischem Gebiet. 5. Aussprache zu 1—3 (Wünsche und Anregungen) 6. Organisation und Tätigkeit der Deutschen Gartenbau-Kredit A.-G. 7. Aussprache zu 5 (Wünsche und Anregungen). 8. Organisation und Tätigkeit der Gärtnerischen Verlagsgesellschaft m. b. H. 9. Aussprache zu 7 (Wünsche und Anregungen). 2. Tag: 1. Zusammenarbeit zwischen Reichsverband, Landesverbänden und Bezirksgruppen. s) Organisation des Verkehrs zwischen Reichsverband und Bezirksgruppen. b) Aufnahme der Arbeiten des Reichsverbandes und Verwertung in den Landes verbänden und Bezirksgruppen. e) Die Derbandsorgane im Dienste des Reichsverbandes, der Landesverbände und Bezirksgruppen. 2. Aussprache zu 1 (Wünsche und Anregungen). 3. Zusammenfassung der Ergebnisse. Eins entsprechende Mitteilung ist den Landesverbandsvorsitzenden inzwischen bereits zugegangen, die sich wegen der Entsendung der Vertreter mit den einzelnen Bezirksgruppen unmittelbar in Verbindung setzen werden. Besonderer Wert soll bei diesen Tagungen auf die Aussprache gelegt werden. Die Obmänner werden daher gebeten, schon jetzt in den Bezirksgruppenversammlungen Wünsche und Anregungen aus Mitgliederkreisen zu sammeln. Nähere Mitteilungen ergehen schriftlich an die Vertreter der Bezirksgruppen und in der „Gartenbauwirtschaft". Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. Schetelig Grobben Bern stiel Fachmann. Sie ZchluogserleWerungeu zum Sleuerlemiu vom 18. (22.) November. Von Karl Stephan in Halle a. i>. S. Entgegen den vielfach nicht zutreffenden Pressenachrichten der letzten Tage über die Stsuerzahlnngserleichterungen bei den am 15. November fälligen und diesmal noch mit Schonfrist bis zum 22. November zu zahlen den Beträgen sei nachstehend die nunmehr end gültige Regelung zur Kenntnis gebracht Zuvor sei noch bemerkt, daß diese Regelung daher kommt, daß die Prüfung der Steuerver pflichtungen am 1S. smit Schonfrist 22.) No vember die Berufsvertretungcn veranlaßt hat, sür den Bereich des Land- und Gartenbaues Er leichterungen zu beantragen. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist nun folgendes: I. Reichsoermögensteuer. Hierbei sind zu unterscheiden die am 15. No vember fällige Vorauszahlung (— 1 Halbjahres rate) und die etwaigen Nachzahlungen, die sich nach dem neu zuzustellenden Bermogensteuerbe- scheid für 1925 und 1826 in denjenigen Fällen ergeben, in denen die neue Veranlagung für die Jahre 1925 und 1926 hoher liegt als die Veranlagung sür 1921, die bis her als Grundlage sür die Bemessung der Vermögensteuervorauszahlungen in den Jahren 1925 und 1926 gedient hat. Ein Erlaß des Reichsfinanzmiuistcrs vom 11. d. M. — III V 4300 — sieht folgende Regelung vor: I. In den Fällen, in denen der Vermögen- steuerveranlagungsbescheid für 1925 und 1926 bis zum 15 d. M. einschl. zugestellt ist, hat die Zahlung nach Maßgabe des Be scheids bis zum 22. d. M. einschl. zu er folgen. 2. In denjenigen Fällen, in denen der Bescheid erst nach dem 15. d. M. zugestM ist, hat der Steuerpflichtige die Wahl zwischen fol genden beiden Verfahren: a) Entweder kann er die Vorauszahlung nach dem bisher geltenden Vermögen- stsuerbescheid 1924 (Vorauszahlung — 14 des Iahresbetrages) bis zum 22. d. M. einichl. zahlen: dann wird die sich nach dem neuen Vermogensleuerbejchcid für 1925 und 1926 ergebende Nach zahlung erst zum 15. Februar n. I. fällig, b) oder er entrichtet sowohl die lausende Vorauszahlung als auch die sich nach dem Bescheid ergebenden Nachzahlungen Vinnen 14 Tagen nach Zustellung des Vcrmögensteuerbsscheids. In sehr vielen Fällen werden die Vermögen- steusrbescheide bis zum 15. d. M- noch nicht zu gestellt sein, sodag dann der Steuerpflichtige eines der beiden Zahlungsverfahren unter vor stehend 2. wählen kann. Es läßt sich nicht all gemein sagen, welches Verfahren das finanziell günstigere ist, da man nicht allgemein beurteilen kann, ob mehr Vermögensteuernachzahlungen als Vermögensteuererftattüngen für die zurück liegende Zeit sich nach den neuen Bescheiden er geben werden. Das Verfahren unter 2s, wird sür die meisten Steuerpflichtigen auch insofern schwierig sein, als sie dann die Vorauszahlungen und Nach zahlungen streng auseinanderhalte» müssen. Im allgemeinen wird deshalb wo ft das Ver fahren unter 2d) zweckmäßig getvär: werden, es sei denn, daß dec Steuerpflichtige mit einer höheren Nachzahlung rechnen muß und deshalb eine Verteilung der Zahlungen aus 22. No- I vember d. I. und 15. 2. n. I. für zweckmäßig hält. ll. Reichseinkommensteuer. 1. In den Fällen, in denen der Einkommen- sreuerbefcheid für 1925'26 bis zum 15. d. M. zugestellt ist, hat die Zahlung zum 22. d. M. i Ablauf der Schonfrist) zu erfolgen. 2. In den Fällen, in denen die Zustellung des Steuerbescheids erst nach dem 15 d. M. er folgt, hat die Zahlung binnen 10 Tagen nach Zustellung des Steuerbescheids zu er folgen. Die Zustellung der Steuerbescheide bis zum 15. d. M. wird nur in ganz seltenen Aus- nahmefällen erfolgt sein: im gxoßcn und ganzen wird die Zustellung erst im Dezember erfolgen, so daß eine Verlängerung der Einkommensteuer zahlungsfrist in dem jetzt angeordnsten Verfahren zu erblicken ist. Spätester Termin sür die Zah lung wird das Ende des Monats Dezember sein. III. Preuß. Grundvermägenstcuer. Die Grundvermögensteuer bleibt zum 15. d. M. fEnde der Schonfrist 22. d. M.) fällig. Eine Verlegung des Termins ist nicht erreicht. Soweit die Zahlungen im Rahmen der vo-stehend bezeich neten Fristen rrsolgen, sind Stundungsanträge nicht erfor derlich und werden Verzugszu schläge bziv. Verzugszinsen nicht erhoben. Die Frage, ob nicht je nach der wirtschaft lichen Lage des Steuerpflichtigen Stundungs antröge, die eine weitere Abschwächung der Sleuerhäusungen zum Ziele haben, notwendig find, wird durch die vorstehend wiedergegebene Regelung nicht berührt. Geschäftliche Mitteilungen. Schramm, Brunn», Gewächshausfirma, Erfurt. Wie uns mitgeteilt tmrd, ist über das Ver mögen obiger Firma das Konkursverfahren eröffnet worden. Firma Karl Wiebelitz, Gartenbaubetrieb, Markkleeberg b. Leipzig. Kommt ihren Verpflichtungen der Firma Meisert, Könnern, gegenüver trotz mehr facher Mahnschreiben nicht nach. Avs »er Zach-und Tagespreffe. Heimatliche Gärlnerei. „Vois. Zeitung" Vom 2. XI. 1926. Die große Herbst-Blumenschau am Kaiser- damm lenkt die Aufmerksamkeit stärker als sonst auf die heimische Gärtnerei, die sich trotz aller Anstrengungen in einer wenig beneidenswerten wirtschaftlichen Lage befindet. Und zwar ist diese Schwierigkeit auf die große Konkurrenz zurückzuführen, die uns die anderen europäischen Länder machen, insbesondere Holland, Belgien, Italien, Frankreich und Spanien. Mit diesen Ländern kann die deutsche Produktion nicht Schritt hallen. Denn in Italien und Frank reich gedeihen die Blumen durch die Gunst des Klimas fast von selbst, während in Deutschland nicht nur viel Arbeit, sondern auch kostspielige Anlagen von Gewächshäusern notwendig sind. Diesen Borsprung vermag der Zoll auf ein geführte Blumen nicht auszugleichen. In Hol land wiederum ist der Boden dem Früchiebau besonders günstig; dazu kommt noch, daß die holländische Regierung ihren Fruchlbauern mit Krediten unter die Arme greift. . Berlins Oberbürgermeister Boeß zeigi sich bei seinem Besuch auf der Herbst-Blu Meuschau von der Pracht der Blumenfelder entzückt und äußerte sich dahin, daß dem heimischen Garten bau geholfen werden müsse. Er will das vor allen Dingen damit erreichen, daß er dem Gewerbe städtische Kredite zuführt, ferner da durch, daß er den Gärtnern Gelände zur Ver fügung stellt, auf dem sie in großzügiger Weise Glashäuser erbauen und Frühgemüse sowie Blumen züchten könne». Dos Riesclgut Waß mannsdorf soll neue Kläranlagen erhalten. Die Berliner Händler beklagen sich übrigeüs über eine schlechte Organisation in der Ver teilung der Produktion durch die Berliner Zentrolmarkthalle am Meranderplatz. Hunderte von Zentnern frischen Gemüses rollen Tag für Tag in aller Frühe dort an, werde» vom Großhandel übernommen und ü» de» Klein handel weiterverkauft. Tie Kleinhändler wünschen, daß das Monopol der Großhändler in der Zentralmarkthallc ubgeköst werde durch ein System von kleineren Verkaufshallen in allen Stadtgegenden. Der Kleinhandel be hauptet, daß auf diese Weise eine wesentliche Verbilligung sür die Verbraucher yerauSkvm- men würde. Ob diese Annahme zutrisft und die Frage, wer an der großen Preisspanne zwischen dem Produzenten und dem Verbraucher schuld ist, soll hier nicht entschieden werden. Aufruf zur Benutzung der v. V. im Dienste der Kriegsgräberpflege. Wie bekannt, hat der „BolkSbund sür Deutsche Kriegsgräberfürsorge" neben anderen Zwecken, die er verfolgt, auch die Pfleg« der deutschen Kriegergräber in: Ausland übernommen. Leider ist seine Wirksamkeit in dieser ftichtung nicht so zur Geltung gekommen, wie es allgemein er wartet wurde. Wir haben bezüglich der traurige» Verhältnisse unserer deutschen Kriegergräber im Ausland betrübende Nachrichten erhalten. Unsere ernsten Bemühungen, mit dem „Volksbund für Deutsche Kriegsgräberfürsorge" in dieser Frage zusammenzukömmen und ge- mcinschaftlich mit ihm zur Erfüllung einer großen nationalen Dankespflicht zu arbeiten, sind bisher vergeblich gewesen. Nur das Versprechen, sich in gegebenen Fällen unserer besonderen Ein richtungen. insbesondere der B. V., zu bediene», ist uns gegeben worden. Aber auch die Bemühungen, behördliche Stellen im Ausland für die Vermittlung der Kriegergräberpflegs zu gewinnen, haben nicht die gewünschte Wirkung gehabt. Dagegen Le ntzen wir für Belgien,'Frankreich, Oberitalien, Rumänien. Polen, Rußland Anschriften von Kollegen, die sich zur Ausführung von Kriegex gräberschmuck bereit erklärt haben. Wir rufen deshalb noch einmal alle Mit glieder und Freunde, auch ini Ausland, auf, zur Ausführung von B. V.-Vermittlungsaufträgen, insbesondere für Kriegergräber, sich bcreiizu- halten und unserer Geschäftsstelle Mitteilung darüber zugchen zu lassen, welche Kriegergräber beliefert werden können. Unsere Mitglieder und Freunde im Ausland, die kn Deutschland be findliche Gräber Pflegen wollen, werden darauf binaowiefcn, daß die Geschäftsstelle des Ver bandes Deutscher Blumengefchästsinbaber E. V . Berlin D. 10, Königin-AuguÜa-Straße 24, gern mit Auskunft und Hilfe zur Verfügung steht. Zur Beachtung! Di« Anträge zur Erlangung eines Reichs- krcdites für den Frühgemüscbau sind in Braunschweig an den Vorstand der Landwtrtschaftvkammcr, Braunschweig, Hochstr. 1718 zu richten. Gleichzeitig vrrweiscn wir nochmals aus di« in Nr. 73 der „Gartenbauwirtfchaft" ver- Sffentlichteu Richtlinien, die dringend einzu- halten find. Deutsche Gartenbau-Kredit Aktiengesellschaft gez. Fachmann. gez. Dr. Rei sch le. Schriftleitung: K. Fachman n, Berlin. Ver antwortlich für den wirtschaftspolitischen Teil: K. Fachmann, Berlin; sür die Verbands- nachrichten: R. Sievert, Berlin; sür die Marktrundschau: C. G. Schmids, Berlin. Verlag: Gärtnerische Berlagsgefellschast m.b.H., Berlin SW 48. Druck: Gsbr. Radetzki, Berlin SW 4L,