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Freitags , Zahrg. 1926 «« b-,", Die öffentlichen Betriebe als Konlurrenten der Privatwirtschaft. — Der Pieudosozialismns der öffentlichen Hand. — Zur Konkurrenz der Betriebe der öffentlichen Wirtschaft. — Bericht über «llö LLm den Verlauf der Kundgebung am 10. November 1926. — Der Gartenausführende und die Bshöroen. — Fort mit der Konkurrenz der öffentlichen Äartenverwaltungcn! — Der Entwurf eines Preußischen Städtebaugesetzes ,m Staatsrat. — Aus den Landesverbänden und Bezirlsgruppen. — Marktrundschau. MSffeMcheAöeimbeaiskWlmreMenderWvMilljchasl Der Vseudosoziaksmus -er öffeullichen Hand. Grundsätzliches zur Konlurrenzfrage öffentlicher Betriebe. Motto: „Die Erhaltung einer möglichst breiten Schicht mittlerer und kleinerer Betriebe ist eine Lebensfrage für die deutsche Wirt» schäft und für eine vernünftige so» ziale Gliederung des Volkes." Von Proi. Dr.-Ii,g. Heidebroek, Darmstadt, „Frankfurter Z itlwg". Jahrtausende haben gemeißelt an dem, was sich jetzt als ' überragender Organismus in der „ökonomischen Dreieinigkeit" von Staat, Verband, Betrieb zeigt und sich als konkreter Niederschlag jenes Wirtschaftsdenkens offenbart, welches, losgelöst von der Machtstellung des einzelnen, den sittlichen Gedanken der Ge meinschaft auf ihrem Banner stehen hat. Recht geht vor Macht und die Gemeinschaft des wirtschaftenden Volkes gibt die Richtung für die Betätigung des einzelnen. Dies die große Linie. Jene Kombination freier wirtschaftlicher Go staltung der privaten Betriebe, organisierender, richtunggebender Tätigkeiten der Organi sationen und der alles umschließenden und alles sorgsam bewachenden Leitung des Staates und seiner Kommunen ist die ökonomische Dreieinigkeit, das Bild unserer Wirtschaft. Schwerste Störungen der wirtschaftlichen Tätig- keiten ließen sie in ihren Grundfesten erschüt tern, deren Schwankungen noch heute das Kennzeichen der Wirtschaft sind und deren letzte Wellen die Grundeinheiten der Betriebe noch heute bedrängen: „AbsatzkrisiL". Zu diesen durch innere Umstände bedingten Hem mungen in der freien Entfaltung ihrer Kräfte wird die ökonomische Dreieinigkeit auf das stärkste dadurch gefährdet, daß einzelne Organe sich den ihnen eigentlich zulommcndcn Ausgaben entfremden und in die Tätigkeit anderer hincindrängen. Denn das ist nicht der Sinn der öffentlichen Betriebe: die private Betätigung durch ihr Eingreifen zu unterbinde». Keine politische Richtung — auch nicht der Sozialismus — würde ernstlich daran denken können, durch die öffentlichen Betriebe die privaten zu ersetzen. Wir werden im Verlauf der weiteren Ausfüh rung näher darauf einzugehen haben. Alle abfatzorientierten Wirtschaftszweige zeigen heute eine über den Rahmen der zulässigen Absatzsphäre binausgehende Produktionsanlage. Unter allen Zweigen ist es insbesondere auch der Gartenbau, welcher mit am stärksten zu leiden hat. Unerachtet ihrer produktiven Kräfte muß sich die gärtnerische Produktion nach ihrer Absatzsphäre richten. Daß diese um so gerin ger wird, je geringer die Zahl der Konsu menten, je geringer ihre Kaufkraft und Kauf lust wird, muß dem Gartenbau zu einem doppelten Verhängnis werden; denn dort wirkt sich naturgemäß die Konkurrenz öffentlicher Betriebe ka tastrophal aus. Namentlich in den letzten Jahren ist man be sonders in den kleinen Städten dazu überge gangen, Stadtgärtnereien zu schaffen, die aus drücklich handelsmäßig arbeiten sollen. Abge sehen davon, daß man vom volkswirtschaftlichen Standpunkte aus darüber streiten kann, ob es zweckmäßig ist, vorhandenen Betrieben ihre Existenzgrundlage zu entziehen, durch Schöpfung neuer Betriebe aus Mitteln der Allgemeinheit, so mutz hier mit besonderem Nachdruck daraus hingewiescn werden, daß jede Konkurrenz der öffentlichen Betriebe die pro duktiveren Kräfte in der Privatwirtschaft verstopft. Noch immer bilden die privaten Betriebe des EruerblgartenLaues die Grund.age, auf der sich unsere Marktcrzeugung ausbaut. Daß die Klagen über die Konkurrenz der öffentlichen Betriebe besonders in den kleineren Städten nicht ver stummen wollen, erklärt sich aus der Absatzqe- bundenheil der gärtnerischen Produktion. Hie Großstadt, mit ihrer nach der Breite und Tiefe gleich ausgedehnten Absatzirhäre bietet der Pro duktion naturgemäß eine ganz andere Aussau- GrundWiche Stellungnahme der Malen Selriebe zu der Ksnlnrrenz der öffeullichen Hand. Zwischen den Spihcnverbändeu der Industrie, des Großhandels, des Einzelhandels, der Landwirtschaft und des Handwerks sowie des Bank- und Versicherungsgewerbes haben in den letzen Monaten eingehende Erörterungen über die Gefährdung des Privat eigentums und über die Gefahren und Nachteile der steigend zunehmenden gewerblichen Betätigung der öffentlichen Hand statlgefunden, bei denen sich Einigkeit über die nach folgenden Grundsätze ergab: 1. Dem geschichtlichen Werde» unserer Wirtschaft und der Eigenart unseres Volkes, welches das Privateigentum und das Recht des einzelnen zur freien und selbständigen Betätigung in Industrie, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe zu seinen höchsten Gütern zählt, entspricht es, daß Deutschlands Wirtschaft wesentlich Privatwirtschaft ist. Die private Wirtschaft ist demnach auch im wesentlichen die Trägerin der Lasten, aus denen das Reich, die Länder und die Ge meinden die Koste» ihrer HairShalte be streiten und die darüber hinaus die Er füllung dec von Deutschland dem Auslände gegenüber übernommeneil Verpflichtungen er möglichen sollen. 2. Unter diesen Umständen muß bas Pri vateigentum die unantastbare Grundlage der Wirtschaft bleibe», und es darf die Leistungs fähigkeit der Privatwirtsckmft, deren Er haltung und Stärkung eines der wichtigsten Interesse» der Volksgesamtheit ist, nicht wei ter dadurch gefährdet werden, daß Unter nehmungen, welche unmittelbar oder mittel bar von Reich, Ländern und Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden betrieben werden, mit den privaten Gewerbetreibenden des glei chen Crwerbszweiges in Wettbewerb treten. 3. Zwischen Unternehmungen dec öffent lichen und solchen der privaten Hand kann es wohl eine sachentsprechende Arbeitstei lung geben (wie z. B- zwischen Reichsbahn und Kleinbahnen oder auf ähnlichen Ge bieten), aber nicht einen gesunde» Wettbe werb, wie zwischen verschiedenen privaten Unternehmungen des gleichen Berufszweiges. Schon allein der Gedanke, daß ein Gemein wesen seinen Angehörigen, die durch ihre Steuern und Abgaben zu seinen Lasten bei tragen, auf dem Gebiete ihrer privatwirt- schaftlicheu Tätigkeit Konkurrenz macht und so seine eigenen Steuererträgnisse vermindert, ist widersinnig. Darüber hinaus kann diese Konkurrenz um deswillen nicht unbedenklich sein, weil die öffentliche ober halböffent liche Stellung der einen Gruppe der Mit bewerber ihr vor der anderen Gruppe einen mit dem Wesen des fairen Wettbewerbs unvereinbaren Vorsprung gibt. Dieser Vor sprung ist nach den bisher vorliegenden Beobachtungen und Erfahrungen im wesent lichen in Bevorzugungen auf steuerlichem Gebiet, auf dem Gebiet der Finanzierung und Kapitalbeschaffung mit Hilse öffentlicher Gelder, der geschäftlichen Förderung durch Behörden und Beamte zutage getreten, und zwar sowohl in dem Sinne, daß private» Unternehmungen die für sie wertvolle Kund schaft öffentlicher Stelle entzog:», als auch in dem Sinne, daß Privatpersonen infolge amtlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit zwangsweise den öffentlichen oder halböffent lichen Betrieben als Kunden zugesührt wur den. Namentlich aber äußert sich dieser Vorsprung in der, sei es juristisch bestehen den, sei es tatsächlich vorhandenen oder doch im Publikum vorausgesetzten Haftbarkeit des Gemeinwesens und seiner Steuerzahler für die Verbindlichkeiten und Verluste der öffent lichen oder halböffentlichen Unternehmungen. Denn dieser Umstand kommt nicht allein dem Kredit von Unternehmungen der letztgenann- Berlin, den 10. November 1926. Deutscher Industrie- und Handelstag Reichsausschutz der Deutschen Landwirtschaft Reichsvcrbaud der Privatvcrslchcrung Hauptgcmeinschaft des Deutschen Einzelhandels Zentralverband ten Art zugute, sondern befähigt sie auch, unter Hintansetzung von Gesichtspunkten kauf männischer Rentabilität die angemessenen Preise und Bedingungen der privaten Mit bewerber vorübergehend zu unterbieten. 4. Die Uebersetzung einer Reihe von Be rufszweigen durch die übergroße Zahl der darin tätigen Betriebe ist durch den Wett bewerb der öffentlichen Hand wesentlich ver größert worden. Soweit eine Rationali sierung durch Abbau überflüssiger Betriebe geboten ist, muß die öffentliche Hand hierbei den Anfang machen; unter keinen Umständen aber darf die von der Privatwirtschaft aus NationalijierungSgründen herbeigeführte Bo triebsverminderung in ihrem Zwecke dadurch vereitelt werden, daß an die Stelle ein- gezogencr privater Unternehmungen oder Bo trieösstsllen solche der öffentlichen Hand treten. 5. Die Bedenken gegen den Gewerbebe trieb der öffentlichen Hand werden durch den Betrieb in handelsgesetzlicher oder son stiger privatrechtlicher Form nicht vermin dert, sondern unter Umstände» in gewisser Richtung vermehrt, da solche Unternehmun gen als Aktiengesellschaft usw. nicht bloß der Kontrolle der verfassungsmäßigen Ver tretungen, sondern auch derjenigen der Ver sammlung der Anteilseigner entzogen sind; denn sämtliche Anteile sind regelmäßig in der Hand einer oder mehrerer öffentlicher Behörden vereinigt. 6. Die unterzeichneten Verbände sind sich durchaus darüber klar, daß die hier be trachtete Entwicklung in den verschiedenen Berufszweigen bisher verschieden weit fort geschritten ist. Das aber darf unter keinen Umständetz dazu führen, daß die vorliegende Frage lediglich als eine Angelegenheit ein zelner, und zwar der am meisten betroffenen Berufszweige angesehen wird. Es gibt heute keinen Erwcrbszweig, bei dem nicht eine Entwicklung gleicher Art von heute auf .morgen einsetzen kann, wenn nicht rechtzeitig vorgebeugt wird. Die Abwehr muß demnach nicht nur eine gemeinsame, sondern auch Sache jedes einzelne» sein. 7. Die Abwehr gegen die Eingriffe der öffentlichen Hand muß sich insbesondere auch gegen alle Bestrebungen richten, die das Pri vateigentum an Grund und Boden antasten, den freien Grundstücksverkchr durch ein kom munales Bodeumonopol beseitigen wollen und die Produktivität und Kreditfähigkeit der Landwirtschaft durch staatliche oder kommu nale Eingriffe zu gefährden drohen. S. Die Spitzenverbänds sind ferner dahin übereingekommen, die vorstehenden Grund sätze den Fraktionen des Reichstags und der Landtage der bürgerlichen Parteien ge meinsam bekanntzugebe». Sie erwarten, daß diese Grundsätze bei allen gesetzgeberischen Beratungen, welche die wirtschaftliche Be tätigung der öffentlichen Hand zum Gegen stand haben, insbesondere bei der Gestaltung der preußischen Städteordnung und der Land- gcmeindeordnung, ferner aber auch bei der Beratung des Bodenreformgesetzes und des preußischen Städtebaugesetzes und bei der Beratung des Etats und der Steuergesetze Berücksichtigung finden. ReichSvcrband der Deutschen Industrie ReichSvcrband des Deutschen Handwerks Ccntralverband des Deutschen Bank- und BankicrgcwcrbeS des Deutschen Großhandels. I gungsmöglichkeit für ihre Erzeugnisse, als die Kleinstadt mit ihrer geringen Konsumentenzahl, deren Bedürfnisse auch nicht so ausgedehnt und . so verfeinert sind, wie sic der Bedarf gärtnerischer t Erzeugnisse voraussetzt. Die Viels itlg'cit der ! gärtnerischen Produktion, die durch eine geschickte I Anpassung an die Konjunktur nach vielerlei ! Richtung ausgcnutzt werden könnte, wird durch die sich mit brutaler Gewalt dazwischen drän gende öffentliche Konkurrenz unterbunden. In gleicher Weise übt die vrivate Nebentätigkeit der besoldeten Beamten bei Gartenaussührungen einen unerträglichen Druck auf die nur schwach sich äußernde Nachfrage aus und vergrößert damit die Not der Gartenkünstler. Es spielen bei alle» Konkurrenzfragen auch psychologische Momente mit, die man nicht unbe achtet lassen darf. So wird vielfach die Stadtgärtnerci oder die Lehranstalt, die Obst- oder Versuchsanstalt bei dem Ankauf von Erzeugnissen durch die Laien vorgezogen in dem Glauben, dort billiger kaufen zu können. Inwieweit dieser Glaube etwa gerechtfertigt wäre, soll an dieser Stelle nicht untersucht wer den. Zweifellos kann aber davon nicht die Rede sein, sofern der aus öffentlichen Mitteln einge richtete Betrieb — unter de» gleichen Voraus setzungen wie die privaten Betriebe, wie es eigentlich selbstverständlich seiu müßte — zu ar beiten gezwungen ist. Vergleichende Rentabili tätsberechnungen darüber sind außerordentlich schwer aufzubringen, weil die Kostenebenen beider außerordentlich verschieden sind und das Absatz feld der öffentlichen Betriebe eine nicht faßbare Größe ist, da ja der öffentliche Betrieb mehr den Charakter eines geschlossenen Konsumbctriebcs mit gelegentlicher Handelsbetätigung darstellt. Gerads in diesem letzten Punkte sollte sich die Aufgabe des öffentlichen Betriebes erschöpfen: Der Ring wirtschaftlicher Tätigkeiten der öffent lichen Betriebe soll ein geschlossener sein. Was von der Oesfentlichkeit erzeugt wird, soll von dieser verbraucht werden. Gleichgültig, ob es sich dabet um Zierkulturen oder Nührkulturen handelt. In einer Zeit größter wirtschaftlicher Nöte ist es eine unverantwortliche Laschheit der Ge sinnung, wenn die Städte darangehcn, durch ihre eigenen Gartenbaubetriebe das Stadtsäckel zu füllen. Es ist aber offenbar eine bewußte Fälschung, wenn für dieses Handeln der Stadt etwa eine sozialistische Gesinnung herhalten soll, „Haushalts-Rücksichten" der Stadtväter mit dem idealen Mantel des Sozialismus zu verkleiden. Man hat auch im sozialistischen Lager längst erkannt, daß gerade in der Agrartätigkeit der Eigenbesitz von allercntscheidcndstcr Bedeutung ist. Um dafür nur eines unter vielen Bei spielen heranzuziehen, möge ein Kapitel aus dem uns allen als gut sozialdemokratisch bekannten „Vorwärts" folgen. Hier spricht sich Dr. A. Striemer über die psychologische Bedeutung des Eibenbesitzes im Verlauf einer Schilderung der Siedlung durch arbeitslose Gärtner auf dem ehemaligen Gut Schwante wie folgt aus: Für den Volkswirt und den So zialisten gibt es kein besseres Lern gebiet, als den Aufbau einer solchen Genossenschaft. Hicr erkennt man überzeugend, wie notwendig der eigene Besitz ist, um die Konsumenten mit ganzem Interesse am Wcrk zu erhalten. Man sieht, daß bei wirklich ernsthafter Auf fassung des Wirtschaftslebens auch von der Seite erkannt worden ist, daß der Eigenbesitz die stärkste Triebfeder jeder Tätigkeit ist. Wer kann mit ernstem Gewissen behaupten, daß er aus Interesse an der Volksgemeinschaft die Betätigung der össentlichen Betriebe fördere? — Niemand. Nichts als krasser Egoismus der Städte ist das Motiv ihrer handelsmäßigen Be tätigung. Gegen die Schaffung von Muster wirtschaften, gegen die Schaffung von Lehr anstalten und gegen die Schaffung von Grünanlagen und den dazu gehörenden Baum schulen wird man nichts cinwcnden können, im Gegenteil, es würde von allen Seiten des er- werbsmäßigen Gartenbaues auf das wärmste be grüßt werden, wenn durch Schaffung von Muster wirtschaften in erster Linie die Versuche unter nommen würden, deren Durchführung den privaten Betrieben aus Mangel an Kapital un möglich ist, den Gartenbau in seiner Gesamtheit zu heben. Gegenwärtig liegen die Dinge aber so, daß die wenigen Vcrsuchsgärten vielmehr daran denken, sich selbst gesund zu erhalten und möglichst mit Ueberschüssen zu wirtschaften, als im Dienste der Allgemeinheit zu arbeiten. W i r appellieren an die sittliche Ge sinnung aller führenden Männer, wir erwarten, daß das Wohl des Volkes höher gestellt wird, als das des Stadtsäckels, und verlangen, daß überall dort, wo der handelnde Betrieb der städtischen Gärtnerei die Exi stenz der übrigen privaten Be triebe gefährdet, die öffent lichen Betriebe dem Aufgaben kreis z n r ü ck g e f ü h r l werden, der ihnen im Rahmen der Gcsamt- Wirtschaft zutoinmt. —r.