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Freitags ^N^rg. 1926 «, Bildung der Oberbewertungsausjchüsse bei den Landesfinanzämtern. — Wirtschaft und Wirtschaftlichkeit. — Billig produzieren. — Bedeutende Senkung der Glaspreise. — Gewächshaus- ürlU typen für den Frühgemüsebau. — Vorbildliche Berufs- und Absatzwerbung. — Der Film im Dienste des Dresdener Gartenbaues. — Unsere KonservePndustrie und die Vitamine. — Fracht ¬ ermäßigung für Kohl. — Aus der Fach- und Tagespresse. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. MrlschafiundMrlschaslllchkeU. Von Gartenbaulehrer Ernst Wolff in Dresden. Zwei Begriffe, so eng verbunden und in ihrer Auswirkung oft so weit auseinandergehend. Die Gartenbauwirtschaft ist aus inneren Gründen an die höchste Form der Intensität ge- bunden Aber aus Gründen der Selbsterhaltung des Gärtners wie des Berufes und aus Rück sicht aus dis praktisch-technische und kauf männische Seite des Betriebes sollte die „Wirt schaftlichkeit" die erste Frage sein. Unser Handeln kann nur von dem gesunden Menschenverstand und der ganz nüchtern rech nenden kaufmännischen Ueberlegung ausgehen. Das technische Denken, welches uns allen eigen ist, tut es heute nicht mehr allein. Wir müssen weitgcsteckten Gesichtspunkten und vor allem gemeinsamen B e r u f s g e d a n k e n und -aufgaben folgen. Kaufmännischer Geist und der bei uns oft geschmähte Amerika nismus muß in unseren Betrieben zu Hause sein. Ohne große, klare Grund gedanken in unserer Produktion kommen wir nicht vorwärts und mir werden ohne diese der ausländischen Kon kurrenz niemals mit dauerndem Erfolge begegnen können. Im Gartenbau, besonders in den klei neren Betrieben hängen wir noch viel zu viel an überlieferten Arbeitsmethoden! Kurzsichtiger Konkurrenzneid, gepaart mit einem fehlenden oder falsch eingestellten Standesinteresse lassen uns nicht aufatmen. Die Hauptfaktoren der Gartenbauwirtschaft Klima, Boden und Kulturansprüche liegen für uns fest. Die Wirtschaftlichkeit des Betriebes muß dagegen wechselnd sein infolge der Ver schiebung der Volkswirtschaft, der Ernährung und der Lebenshaltung, der Ansprüche der Ver braucher und des Handels. Diese Wegweiser rechtzeitig und richtig zu erkennen, den Be trieb umzu st el len und die beste wirtschaftliche Seite anzufassen, ist die Aufgabe des Gärtners unserer Tage. Neben dieser praktischen Ausnutzung der Konjunktur fordert die kaufmännische Wirtschaft das schnellste und billigste Herankommen an die Verbraucherkreise. Hier ist gemeinsame Reklame ausschlaggebend, sei es in der Tagespresse, der Fachpresse oder durch öffentlichen Anschlag, Lichtbildervorträge usw. Um aus der Praxis einige besonders auf fallende Vorgänge, welche der Umstellung be dürfen,Äserauszuhebcn, erwähne ich die Massen produktion der immer wiederkehrenden Markt pflanzen, wie sie unsere Väter und Großväter kannten. Wie viel von dieser Produktion regel mäßig nicht abgesetzt wird und wie viele Un kosten an Kapital, Zeit und Arbeitskraft trotz der ungünstigen Markt- und Geschäftslage hier auf entfallen, ist ein Kapitel für sich. Umsichtige Geschäftsleute und vor allem gemeinsam arbei tende Kollegen sehen solche Ausfälle voraus und stellen ihre Kulturen auf nur 2—3 Elitepslanzcn für jede Jahreszeit um und haben damit ihren Betrieb gesichert. Wie ist die unerhörte Sortcn- anhäufung im Beercnobst, im Steinobst, im Kernobst heute immer noch möglich? Weiß heute der Großabnehmer oder der Privatmann, wo er seine bestimmte Menge der Birnenfrüh sorte, des erstklassigen Pfirsichs, der Einmach- mirabclle, der Tascltraube für den Großstadt genuß, des haltbaren Tafelapfels mit unbedingter Garantie bester Qualität und Bedienung be ziehen kann? Es sind ganz verschwindend wenige Gegenden, welche einer solchen Stich probe standhalten könnten. Wie ist es bei den jetzigen Wirtschaftsverhältnissen zu rechtfertigen, daß der Weinbau immer noch au seinen alten Kulturmethoden festhält und bei eigener Ver geudung non Kapital, Körper- und Geistes energie das Volksvermögen für sich in Anspruch nimmt? Umstellen und immer wieder Um stellen auf die volkswirtschaftlich unbedingt not wendigen Obst- und Gemüsekulturen mit Trei berei, Samenbau usw. wird aus dieser Sackgasse helfen. Enges Zusamenacbeiten der behördlichen Berufsvertretuna und der eigenen Organisation unter tätiger Mitwirkung jedes einzelnen ist die grundlegendste Voraussetzung für die weitere gedeihliche Entwicklung unseres Berufes. Fachschulen, praktisch kurchgebildele Lehr kräfte, Versuchs- und Züchtungsanlagen können wir trotz der knappen Geldmittel nicht ent behren, um die neuesten Errungenschaften und Verbesserungen der jungen GäNnerwelt mög lichst schnell und in wirtschaftlicher Form zn- zusühn n Infolge der jetzigen Wrrtschnflsiendenz müssen wir alle Kruste und Hilfsmittel heranziehen, um die höchste Wirtschaftlichkeit ans unseren Betrieben herauszuarbeiten. Die Not des zer stückelten Deutschlands steht vor der Türe und maant uns. Wir wissen nicht, ob es morgen zu spät ist. Aldmig der Sberbewerlimgsmsschüsse bei den Lm-esslnanzSmkern. Durch die Oberbewertungsausschußordnung vom 28. September 192ss (RGBl. I. 1926 Nr. ö6 vom 5. 10. 1926) sind die Landes finanzämter angewiesen worden, Oberbewer- tungsausschüsse zu schaffen. Bei jedem Landes- sinanzamt wird ein Oberbewertungsausschuß gebildet. Aufgabe des Oberbewertungsausschusses ist es, über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Grundwertausschüsse bzw. der Gewerbe ausschüsse zu urteilen. Zusammensetzung: 1 Reichsbeamter, 1 Landesbeamter und gewählte ehrenamtliche Mitglieder; Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder wird vom Präsidenten des Landssfinanzamtes bestimmt. Wählbar sind solche Personen, die Ver mögen besitzen, das der Einheitsbewertung unterliegt. Sie sollen sachkundig in der Be wertung und tunlichst mit den örtlichen Ver hältnissen des Bezirkes vertraut sein. Bei der Wahl sollen die verschiedenen Vermögens- gruppen, z. B- Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau usw., ferner Klein-, Mittel- und Großbesitz angemessen vertreten sein. Die Mit glieder müssen mindestens 25 Jahre alt sein, seit einem Jahre im Bezirke wohnen und direkte Steuern zahlen. Ausgeschlossen ist, wer wegen Steuerhinterziehung oder wegen Ver letzung der Schweigepflicht, bestraft ist. Die Zugehörigkeit zum Grundwert ausschuß schließt die Zugehörig keit zum Oberbewertungsausschuß aus. Wahlberechtigt sind: 1. die Organe der Selbstverwaltung, z. B. Provinzia.'ausschuß, Landtag usw.; -2. die öffentlich-rechtlichen berufsständischcn Vertretungen. Für den Gartenbau kommen in Frage die Landwirtschastskammcrn, Landesbauernkammern und dgl.; ferner u. U. die Haus- und Grund besitzervereine, die mangels eigener öffent lich-rechtlicher Vertretung berechtigt sind, den öffentlich-rechtlichen berufsständischen Vertretun gen von Handel und Gewerbe Vorschläge zu unterbreiten. Vorschlagsberechtigt an das Lan- dessinanzamt sind die freien Berufsver tretungen. Unsere Landesverbände müssen. deshalb so fort ihre Wahlvorschläge sowohl an die Lan desfinanzämter als auch an die LandwirtschaftS- kammern leiten. Soweit Fühlung mit den Haus- und Grundbesitzervereinen besteht, sind auch dort geeignete Mitglieder in Vorschlag zu bringen. Stellvertreter für die Oberbewer tungsauSschüsse werden nicht gewählt; im Falle des Ausscheidens eines Mitgliedes findet viel mehr Ersatzwahl statt. Sind mehr Mitglieder seinerzeit vorgeschlagen worden, als gewählt wurden, so findet eine Ersatzwahl nicht statt; es tritt vielmehr das erste auf der Liste be- sindlichs nicht gewählte Mitglied an die Stelle des Äusscheidenden. Wahl: Die Wahl findet in der Regel im Laufe der letzten Hälfte des Kalenderjahres statt, mit dem die Wahlzeit der bisherigen Mitglieder abläuft. Erstmalig findet die Wahl binnen einem Monat nach Anforderung von Wahlvorschlägen durch den Präsidenten des Landessinanzamtes statt. Die Amtsdauer beträgt 6 Jahre. Die erste Wahlperiode läuft bis zum 31. Dezem ber 1933. Gliederung der Oberbewertungsaus schüsse: Der Oberbewertungsausschuß gliedert sich in eine Anzahl von Kammern. Die Kam mern können entweder für bestimmte Bezirke gebildet oder nach sachlichen Gesichtspunkten abgegrenzt werden. Für den Gartenbau ist es vorteilhaft — wenigstens in den Bezirken, wo er stärker vertreten ist —, für eine sachliche Gliederung einzutreten und daraushin zu wirken, daß heim Oberüewertungsausschuß eine besondere Kammer für Gartenbau gebildet wird. Deshalb sind mit den Wahlvorschlägen gleichzeitig dahingehende Anträge sowohl an die Landwirtschaftskammern als auch an das Landesfinanzamt zu richten. Besetzung der Kammern: Die Kammern entscheiden in ihrer Besetzung von sünf Mitgliedern und zwar einem Reichsbe amten und drei ehrenamtlichen Mitgliedern. Durch Z22 der Oberbewertungsausschußord nung ist die bindende Vorschrift gegeben, daß in jeder Kammer mindestens ein ehrenamtliches Mitglied Vermögen der Art vertritt, über dessen Bewertung die Kammer im Rechtsmittel- verfahren zu entscheiden hat, d. h. ist über die Berufung eines Gärtnereibesitzers wegen unrichtiger Bewertung seines Gartenbaube triebes zu entscheiden, so muß der Kammer, die über die Berufung zu beschließen hat, ein gärtnerischer Vertreter angehörcn. Für daS Verfahren der Oberbewcr- tungsausschüsse gelten die gleichen Vorschriften wie für die Finanzgerichte. Die Geschäfts- führung liegt in Händen des Vorsitzenden des Oberbewertungsausschusses. Ihm find von den Mitgliedern rechtzeitig Anzeigen zu er statten, wenn sie entweder auf längere Zeit verreisen oder sonst auf längere Zeit an der Wahrnehmung ihres Amtes verhindert sind. Bedeutende Senkung der Glaspreise. Auf Grund eines von der Deutschen Gartenbau-Kredit Aktiengesellschaft in Ver bindung mit dem Reicksverband des deutschen Gartenbaues e. V. einerseits und einem rheinischen Tafelglassyndikat andererseits geschlossenen Abkommens gelten für die Mitglieder des Reichsverbandes wesentlich herabgesetzte Preise für die nachstehend aufgeführten Einheitsmaße: Rheinisches Glas in 6/4 Stärke 73X141 om, 35l/zX141 om, 48X60 om, Reichsmark 2,25 pro qm 6/4, 48X60 om in 4/4 Stärke Reichsmark 1,50 pro qm 4/4. Bedingungen: Netto Kasse innerhalb 8 Tagen bei effektiver Maßberechnung, einschließlich Verpackung in Originalkisten ab Hüttenstationen. Zu beachten: Der Bezug hat durch einschlägige Handelsfirmen zu erfolgen, welche für die einzelnen Gebiete den Mitgliedern des Reichsverbandes auf Anfrage von der Hauptgeschäftsstelle Berlin nachgewiesen werden. Sofern Verbandsmitglieder, welche außerhalb des Reichskredites aus eigenen Mitteln bauen wollen, zu den verbilligten Preisen einzukaufen wünschen, können diese vorbehaltlich näherer Prüfung von der D. G.-K. A. G. einen kurzfristigen Kredit auf Wechselgrundlage unter Beibringung des Giros der Lieferfirmen erhalten. Gewächshauskypen für den Frühgemüsebau. Unter Hinweis auf unsere Bekanntmachungen in Nr. 80 und 81 der „Gartenbau wirtschaft" teilen wir mit, daß bei unserer Hauptgeschäftsstelle Berlin !^VV 40, Kronprinzen ufer 27 die Zeichnungen und Baubeschreibungen zu den drei verschiedenen Gewächshaus typen gegen eine Gebühr von 4,50 M>erhältlich sind. Es werden geliefert: Zeichnungen und Baubeschreibungen zu s) einem Gurkenhaus von 4 m lichter Weite 5) „ Tomatenhaus mit fester Bedachung von 9,10 m lichter Weite o) „ Tomatenhaus mit aufgelegten Fenstern nach holländischer Art von 2,80 m lichter Welle. Die Gebühr für die Unterlagen zu einem einzelnen Haus beträgt 1,50 M. Lillig produzieren Von Gärtnereibesitzer W. Koelliker in Jessen (Elster). Der Reichsverband veröffentlichte in der letzten Nummer der „Gartenbauwirtschast" als Richtpreis für die beschriebenen Gewächshaus- typen den Preis von 15 M für den Quadrat meter überdeckte Fläche. Wenn immer und immer wieder mit vollem Recht daraus hingewiesen wird, daß wir so billig wie möglich produzieren müssen, um erfolgreich gegen die Auslandseinfuhr an kämpfen zu können, fragt man sich, ob dieser Richtpreis nicht zu hoch angesetzt ist und ob es nicht möglich ist, die geplanten Gewächs häuser zu einem wesentlich niedrigeren Preise herzustellen. Es soll im folgenden als Typ, der wohl am häufigsten gebaut werden wird, das To matenhaus mit aufgelegten Fenstern berück sichtigt werden. Nach Angabe des Leiters der Gorgaster Genossenschaft ist dort ein Haus dieses Typs in Betonkonstruktion bei Selbstbau zu 10 pro Quadratmeter errichtet worden. Es sind bei dem im vergangenen Frühjahr in Gorgast abgehaltenen Lehrgang genaue Angaben dar über gemacht worden. In waldreichen Gegenden mit billigen Holz preisen muß es sogar möglich sein, ein solches Haus in einfacher Holzkonstruktion mit First (Sockel und Umfassungsmauern aus Beton) schon zu 8 llktk pro Quadratmeter herzu stellen. Holz ist heute außerordentlich billig. Der Festmeter kostet hier fertig geschnitten frei BUsstelle 55 Demnach setzen sich die KMen eines Hauses von i/-. Morgen (1250 qm) folgendermaßen zusammen: 16 m Holz s 55,— . - . 70 Ztr. Zement s 3,— . . . 1144 Fenster ä 7,— . . . Stirnverglasung ca. 50 qm . Türen (eventuell Fenster in Scharnieren) ...... Lüftungshebel ....... Nägel, Schrauben ...... Arbeit . . 1 qm 8,— M. 880,— 210,— 8008,— 100,— 200,- „ ISO,— „ 50,- „ 400,— „ 9998,—,M Der für den Beton erforderliche Kies ist wohl meistens auf dem Grundstück vorhanden, so daß er nicht in Rechnung fällt. Die ge samten Arbeiten können vom Betriebsleiter, einem geschickten Gehilfen und einem Lehrling in der arbeitsarmen Zeit selbst ausgeführt werden, so daß der dafür in Rechnung ge stellte Betrag noch gespart werden kann, da dis Leute ja sowieso vorhanden sind. Wenn die Holzteile alle zwei Jahre mit einem Imprägnierungsmittel neu gestrichen werden, was sehr wenig Kosten verursacht, so ist die Haltbarkeit eines solchen Hauses fast ebenso unbegrenzt, wie in Beton oder Eisen. Man muß sich nun aber überlegen, baß bei einem Preis von 15 M und einer Ver zinsung und Amortisation von zusammen 15»/a der Quadratmeter fchon von vornherein mit 2,25 Mk jährlich belastet ist, während diese Be- lastung bei einem Preis von 8 KL nur 1,20 lM beträgt. Eine Mark Ersparnis auf den Qua- dratmeter Kulturfläche bedeutet aber, daß wir das Erzeugnis um mindestens 20 "/o billiger verkaufen können. Was das in unserm schar fen Konkurrenzkämpfe bedeutet, wird niemand unterschätzen. Oder anders betrachtet können wir mit demselben Kapital, das uns zur Ver- fügung steht, fast die doppelte Fläche unter Glas setzen, wenn wir zu 8, statt zu 15 bauen. Gewiß, es ist nicht überall möglich, zu 8 zu bauen, aber zu 10 M muß es .überall möglich sein. Jeder Gärtner ist cs nicht nur sich selbst, sondern der ganzen Volks- Wirtschaft schuldig, genau zu prüfen, bevor er der Gewächshansindustrie einen Auftrag zu 15 lM pro Quadratmeter erteilt, ob es ihm nicht möglich ist, den Ban selbst zu 8 oder 10 M auszuführen. * Obwohl wir die Ausführungen de? Herrn Koelliker sehr begrüßen, müssen wir zur Vermeidung von Mißverständnissen einige Be merkungen dazu machen: 1. Der Richtpreis von 15 M für den Quadratmeter Gewächshausfläche ist schon eine wesentliche Verbilligung gegenüber den bis- herigcn Preisen. 2. Der Preis gilt für Gewächshäuser, die von der Gcwächshausindustrie erbaut werden. Wer in der Lage ist, die Häuser selber zu bauen, kann natürlich billiger arbeiten. 3. Der Preis gilt für Gewächshäuser, welche bis auf die Heizung gebrauchsscrtig sind. Die Schcistlcitung.