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MA ^nrslgsnpi-siss r. 2t. pstltrslls 45 Pf. 0 mm 15 Pf.) ptalrvorscyrlkt kV'?» /ruksoylsg. Dis ^ukosyms srkolgt in clst vScttstsrrsictibsrsn Gummsr. -- pskismstionsn nur bis 8 Isgs nssk Lrscysivsn rulüsslg. — Sslsgsxsmplsro nur auf Vsrlsngsn gsgsn poriosrsslr. — pur psklsr clurob un6sui1ictiss f/lsnuskript ksins Usktung. Lsi Linristiung ckurcb Ssriabt ock. i. XonkursvsrfLtirsn fällt cksr bsrscbn. Rabatt fort. Ssrugsprals llfgrlc L— monstNok. — änrsigsnsnnsdms SsrNn 8VD^ prisürictistrsvs 1S, nsdsn äsr QLrtnsrmsrkwsIis. — vis 3ck!su6srgnrslJSN stock von üsr Vsröffsntlickung susgssokiosssn. — Vor ^uttrsggsbsr gibt üuroti 8is ^ufgsbs cksr^ Inssrnts sein pinvsrstsnünis sd. prsiss unter cisr Labtsucksr- proisgrsnrs cksr Vsrdsnüo wsgruissssn. — Erfüllungsort Ssrlin-^litta. VL5 5V ^40--.-VkKI.K6 - V8K!.^25-L85 8^/ 44 Ar. 26 41. Jahrgang der Berbandszeitung. Berlin, Dienstag, den 30. März 1926 Erscheint Dienstags u. Freitags I 1926 W-iWWMi>sMsN»UAMsU»»irMlInrM7TI»II— Steuerzahliage April 1926. — Was sagen uns die Preiskurven und was könwa wir daraus lernen? — Kaufangebote für Aufwertungshyvothckcn. — Aprilrats der Rentenbankzinsen. — AU 08N ZWÄlr Versicherung gegen Hochwasserschäden. — Zur Salat-Preisentwicklung — Fragekasicn. — Aus den Parlamenten. — Bücherschau. — Geschäftliche Mitteilungen. — Aus der Fach- und Tagesprefse. — Aus den Landesverbänden und Bezirtsgruppcn. — Marktrundschau. Steuerzahllage April M8. Was sage« «as Vie Preis kurven und was können wir daraus lerne«?') Wenn wir die Preiskurven der gärtnerischen Erzeugnisse aus den Veröffentlichungen der Land- wirtschaftslammer Berlin in derselben Nummer unserer Zeitung oberflächlich betrachten, scheinen diese gänzlich willkürliche Bewegungen aufzu- weiscn, und man müsste vermuten, das; ihre Aus wertung für die Praxis ebenso unmöglich wie unzweckmässig erscheint. Und doch würde es ein verhängnisvoller Irrtum sein, die Bedeutung solcher Preiskurven zu unterschätzen. Mehr und mehr gewinnt die Konsunkturbeobachtung und die Konjunkturverfolaung eine größere Bedeutung. Während mau in Amerika auf diesem Gebiete bereits sehr weit fortgeschritten ist und eine ganz vorbildliche Konjunktur-Diagnose betreibt, ist man in Deutschland über schüchterne Vorversuchc noch nicht hinausgekommen. Am Ende der vergangenen Jahre hat man allerdings auch bei uns durch die Einrichtung des Instituts für Kojunkturforschung damit begonnen, ernstliche Fortschritte, die sich für die praktische Wirtschaft segensreich aus wirkten, zu machen. Die Arbeiten, die sich diesem Institut aufdrüngen, sind so groß, daß ein solch kleines Unternehmen zunächst nicht in der Lage ist, alle Gebiete der Wirtschaft zu bearbeite». Es ist daher sehr erfreulich, daß die Landwirt- schaftskammer Berlin für die gärtnerischen Er zeugnisse eine fortlaufende Beobachtung der Preis bewegungen sowie die Erklärung der Ursachen und Beschreibung ihrer Entwicklungstendenzen ausgenommen hat. Es muß aber betont werden, daß diese Arbeiten allein nicht ausreichen können, das scheinbar unentwirrbare Bild Ler Preis gestaltung und Mnrktbewegung hinreichend zu klären, um praktische Folgerungen für die Er- wcrbsbctriebc zu gewährleisten. Im Interesse unserer gesamten Wirtschaft muß das gemeinsame Arbeiten aller Landwirtschnftskammeril und aller Behörden, die mit dem Gartenbau irgendwie zu tun haben, speziell auf dem Gebiete der Preis bewegung, als dringendste Aufgabe hingestellt werden. Wir erkennen aus der Betrachtung der Preiskurven folgendes: Die absolute Abhängigkeit der Produktion von den natürlichen Einflüssen verschiebt das Problem der Preisbildung von dem reinen Proportions-Verhältnis zwischen An gebot und Nachfrage zu dem zeitlichen Termin der Ernte. Erst innerhalb der kurzen Zeitspanne des frühesten Er scheinens der Ware auf dem Markte be ginnt das Proportiousverhültnis zu wir ken. Die Ursachen dieser eigentümlichen Er scheinung liegen begründet in der Abhängigkeit des Pflanzenwachstums von den natürlichen Fak toren. Tie Abhängigkeit kommt in den natür lichen Konjunkturen zum Ausdruck, die ihrerseits durch die Periodizität des Wachstums allgemein gültige Tendenzen ausweisen, die andererseits aber, durch die Verschiedenheit des Klimas und Witte- rungsschwankungcn örtlich und zeitlich beeinträch tigte, aber intensive Auswirkungen zeitigen. F ü r den gärtnerischen Betriebst»Haber kommt cs darauf an, den höchsten Ertragswert für 'seine Produkte zu erzielen. Diesen höchsten Marktwert, den man auch „Primcnr" oder „Erstlingspreis" nennt, liegt dort, wo die natürlichen Faktoren der Er zeugung die größten Hindernisse in den Weg legen. Der höchste Ertragswert fällt mit dem Niinimum der Erzengungsmöglichkeit zusammen, d. h. mit anderen Worten: die Ware wird um so billiger, je günstiger die Witterung das Wachs tum und Gedeihen der Pflanze beeinflußt. In der richtigen Ausnutzung dieser Erkenntnis bietet sich für den Gürtner die Möglichkeit, die Preis gestaltung seiner Erzeugnisse wesentlich zu heben, wenn er cs versteht, aus den theoretischen Unter suchungen die praktischen Folgerungen zu ziehen. Durch die kurzfristige Bodenständigkeit der meisten gärtnerischen Produkte bietet sich dem Gärtner in weit größerem Maße als dem Landwirt die Möglichkeit, seinen Betrieb so anfzuzichen, feine Kulturen so cinzurichtcn, daß sie stets mit größter Sicherheit auf dein Markte erscheinen, wenn die Mehrzahl der übrigen Betriebe noch nicht so weit grimmen ist. Es kommt in den gärtnerischen Betrieben vielmehr darauf an, den richtigen Zeit punkt der Ernte zu bestimmen, als lediglich darauf, den VerkaufSzustand der Pflanze günstig zu beeinflussen durch Düngung, durch Bodenbear beitung, durch Gießen usw. usw. Von aller größter Wichtigkeit und als Hanptleilgedanke der gesamten gärtnerischen Betriedssührung muß eine Betnebscinrichtung gelten, welche das Ziel der günstigsten Absatzmöglichkeiten erstrebt. Diese günstigste Absatzmöglichkeit ist, wie wir gesehen haben, gebnnde» an den Zeitpunkt der größten Marktfähigleit der Produkte. Die Mittel, welche das Ziel zu erreichen gestatten, sind erstens eine *) Man vergleiche die Ausführungen auf Seite 2. 4.. Neichssteuecn. Stets innerhalb einer Woche nach Fälligkeit deS Kapitalertrages, also insbesondere nach dem 1. April, wird die Kapitalertragssteuer fällig. I. April: Zahlung der Rentenbankzinsen in der Landwirtschaft. Ablauf dec Schonfrist: 8. April. 6. April: Abführung dec Lohnsteuer. Keine Schonfrist. 10. April: Umsatzsteuervorauszahlung und Vor- aumeldunz. Bei Monatszahlcrn für die Märznmsätze, bei VicrteljahrcS- zahlcrn für Januar -März. Ablauf der Schonfrist: 17. April. 10. April: Einkommen- und Körperschaftssteuer- vorauszahlung und Voranmeldung für Ja nuar—März, ausgenommen sämt liche selbständig oder vorwie gend selbständig wirtschaften den Landwirte, einschließlich Forstwirtschaft und Gartenbau, die nach dem normalen oder einem ausdrück lich zugestandenen Wirtschaftsjahr veranlagt werden. Verpächter landwirtschaft licher Betriebe, die bisher Einkom- meiistcucrvoranmLldnngen und -Vorauszah lungen -nach den Ueberschüssen der viertel jährlichen Einnahmen über die Werbungs kosten entrichtet habe», haben »ach den gleiche» Grundsätzen auch, für Januar bis März am 10. (17.) April zu leisten. Im übrigen gelten die besonderen Be stimmungen des Erlasses des Reichsfinanz ministers vom 10. 2. 1926 — HI a 800 —. Dckstäch' sind für buchsührende Ge werbetreibende und Körper schaften verschiedene Vorauszahlungs- Möglichkeiten zügelassc», insbesondere können sich buchführende Gewerbetreibende am 10. 4. bei ihrer Vorauszahlung vorläufig aus ein Viertel des Betrages beschränke», der sich aus ihrer dem Finanzamt eingereichten Steuererklärung ergibt. — Ablauf der Schon frist: 17. April. 15. April: Abführung der Lohnsteuer. Keine Schonfrist. 26. April: Abführung der Lohnsteuer. L. Landesstcuern. Freistaat Preußen: 15 April: Grundvermögenssteuer — Aprilrate — nebst Gemeindezuschlng für nicht land wirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtne risch genutzte Grundstücke (Gebäude, Bauplätze — 8 2 Abs. 1a und o des Grdv.-St.-Ges.). Die Zahlung hat unauf gefordert zu erfolgen, und zwar an den Vorstand der Gemeinde oder des Gutsbe zirks, in welchem das Grundstück gelegen ist. Zahlnugspslichlig ist bei obengenniinte» Grundstücken derjenige, der zn Beginn des Kalcndermonats Steuerschuldner war, und zwar für den vollen Kalcndcrmonat. — Ab lauf der Schousrist: 22. April. entsprechende Sortenwahl, zweitens eine ent sprechende Auswahl der Saatzeit und drittens entsprechende Kulturmaßnahmen, wie Vorkeimen, Zurückhalte», Treiben usw. Da wir durch die Züchtnngsarbeiten so weit fortgeschritten sind, daß wir mit ziemlicher Sicherheit die Vegetations- dauer unserer Gewächse im voraus berechnen können, sind wir auch in der Lage, durch ent sprechende Auswahl der Rebenbcdingungen, wie Auswahl der Saatzeit, Borkcimen oder Hemmen, den Zeitpunkt mit ziemlicher Genauigkeit bestim men z» können. Als Beispiel sei unter anderem hier mir erwähnt, daß es z. B. beim Frühkartofselbau nicht nnr darauf ankommt, qualitativ erstklassige Ware zu liefern, sondern vielmehr darauf, bis spätestens 15. Juni (in unserem Klima, miter unseren Verhältnissen) auf dem Markte zn er scheinen. Ganz besonders berücksichtigt müssen diese Umstände dann werden, wenn die Erntezeit in die Periode hineinfällt, wo die Tieibgcwüchse durch Freilandgewächse abgelöst werden. Auf der anderen Seite muß man seine Betriebe auch so cinrichten, daß man zu den großen Feste», wie Totenfest, Allerheiligen niw., durch eine große Auswahl marktfertiger Erzeugnisse dem dann stets mit großer Regelmäßigkeit cinsetzendcn Höchstpnnkt der Nachfrage genügen kann. Die Anpassung an derartige Konjnnllurcn beruht aber nicht allein auf betriebstechnischen Maßnahmen, sondern sind auf das kaufmännische Geschick des Betriebsleiters znrückzuführcn, zur rechten Zeit mit den rechte» Waren auf dem Markte zu sei». Preiskurve», Gürtnernches Tagebuch, Arbeitsbuch, phänologischc Beobachtungen werden die unerläß lichen. aber fruchtbaren Hilfsmittel für jede Be- triebsführung sein, die als Ziel den größtmöglich sten Wirtschaftscrsolg vor Augen hat. In der gärtnerische» Buchführung liegt der Schlüssel zu 15. April: Hauszinssteuer — Aprilratc — für die in 2 Abs. 1 a Grdv.-St.-Ges. bezeich nete» Grundstücke (bebaute Grundstücke). Ob und inwieweit im April Hauszins steuer für landwirtschaftlich, forstwirtschaft lich und gärtnerisch genutzte Grundstücke (8 2 Abs. I b des Grdv.-St.-Ges.) zu zahlen ist, hängt von der Gestaltung des von der 2. und I. Lesung im Plenum des Landtages stehen den neue» Hauszinssteuergesetzes ab. Freistaat Bayern. 1. April: Bayerische Haussteuer: a) Arealste »er mit" einem Zwölftel der Jahresschuldigkcit nebst Zuschlag zur Förderung des Wohnungsbaues und für Kulturzweckc mit 550^ Kreis- und Kir chenumlage, Ablauf der Schonfrist: 8. April. h) Mietssteuer mit einem Zwölftel der Jahresschuldigleit.' Außer den bei der Arealsteuer genannten Zuschlägen ist mit der Mietssteuer auch noch die Abgabe zum Ausgleich der Geldentwertung mit 1250A mit zu entrichten. Ablauf der Schonfrist: 8. April. 10. April: Gewerbesteuer für das erste Viertel jahr 1926 mit 20^ der für den gleichen Zeit raum fülligen Einkommensteuervoraus- zahlnng. Mit der Gewerbesteuer wird für 1925/26 ei» Sonderzuschlag von 100A sowie die Kreisumlagen erhoben. Ablauf der Schonsrist: 17. April. Freistaat Sachse». 5. April: Sächsische Arbeitgeberabgabc: Ein Viertel der Beträge, die in der Zeit vom 1. bis zum letzten März von Lohnzahlungen einbehalte» worden sind. (Betragen bei einem Arbeitgeber die Löhne und Gehälter im Vierteljahr mehr als 25 vH. des Umsatzes, so kann auf Antrag die Abgabe auf ein Achtel der Lohnsteuerbelräge herabgemindert wer den.) Zahlstelle: Gemeinde. Ablauf der Schonfrist: 12. April. 5. April: Mietzins- (Aufwertungs-) Steuer: 27 vH. der Friedcnsmietc für einen Monat. Zahlstelle: Gemeinde. Ablauf der Schonfrist: 12. April. 15. April: Grundsteuer: Erste Vierteljahres- Vorauszahlung für 1926. Zu zahlen sind 1,5 Rpf. für je 100 M. des Grundsteuerwertes von 1922. Zahlstelle: Gemeinde. Ablauf der Schonfrist: 22. Apn(, Freistaat Thüringen. 10. April: Aufwertungssteuer (Hanszinsstcuer). Ablauf der Schonfrist: 17. April. Freistaat Mecklenburg-Schwerin. Im April keine Steucrzahltermine. Freistaat Anhalt. 1. April: Steuer vom bebauten Grundbesitz — Märzrate. Schonfrist: 10. April. einer erfolgreichen Betricbsführung, den aufzu greifen heute nicht mehr empfohlen zu werden braucht, sondern die Not der Zeit und die Grau samkeit des „Kampfes um den Absatz" unerbittlich zur Folge hat. —r. Kausangebske für Aufwerlungs- hypottzeken. Kaufangebote für Aufwertungs-Hypotheken werden in letzter Zeit vielfach verbreitet. Tat sächlich haben anch schon Hypothekenglünbiger ihre aiifgewcrtetc, im Jahre 1932 füllige'Hypothek veräußert. Die hierbei erzielten Erlöse sind durch weg als sehr niedrig zu bezeichne» und liegen erheblich unter den Sätzen, die nach der vom Aufwertnngsgesetz ergangenen Durch führungsverordnung vom 29. November 1925 bei vorzeitiger Rückzahlung von Aufwertungs- Hypotheken zn errechnen sind. Den Besitzern von Aufwcrtungshypothelcn kann daher nur dringend nahegelcgt werden, gegenüber solchen Kausange- botcn äußerste Vorsicht wallen zu lassen. Apülrale der RenkenbrmkMsc». Ani 1. April d. I. wird die erste Rote der in diesem Jahr zu entrichtenden Rentenbaukzinfe» fällig, die innerhalb einer Woche »ach Fälligkeit, d. h. bis zum 8. April einschließlich, an die Fi nanzkassen zu zahlen ist. Die Zahlung erfolgt gemüß de» von den Finanzämtern früher cr- teillen Bescheiden oder sonstigen Mitteilungen. Besondere Aufforderungen ergehen nicht. Bekanntlich betrügt die Nentenbankbclnstnng 5 Prozent des Wchrbeilragswertcs. Die Grund- schulden sind mit 5 Prozent pro Jahr zu ver zinsen. -ng. Versicherung gegen HochMsserW-en. Ein Vorschlag. Von Prof. Dr. Alfred M ancs in Berlin. Es ist verblüffend, daß es bis heute noch keine Organisation für Hochwassernersicherung gibt, trotzdem seit Mitte des vorigen Jahrhun derts in den verschiedensten Ländern, in Amerika wie in Europa, nicht nur sehr beachtenswerte Vorschläge zu ihrer Durchführung gemacht, son der» anch eine ganze Reihe praktischer Versuche unternommen worden sind. Die letzten dieser Art, kurz vor dem Ausbruch des Krieges begon nen, mit dem Ziel eines internationalen Be triebes durch Verbindung schweizerischer, öster reichischer und deutscher Vcrsicherungsträger, sind ein Opfer des Krieges geworden. Aber die un geheuren Schäden, welche die gegenwärtigen Ucücrschwsmmungcn in zahlreichen Gegenden Europas angerichtet haben und auch noch weiter drohen, müssen den Ruf nach einer rationellen Deckung der Hochwasserschäden auf dem Wege der Versicherung von neuem ertönen lassen. Gerade in Deutschland müßte die Durchführung einer Hnchwasserschüden-Versichcrnng dringend gefordert werden, denn der heutige Zustand in bezug auf Schadenersatzleistung bei Neberschwcmmungen gleicht durchaus den grotesken Verhältnissen, wie sie vor Jahrhunderten bei Feuersbrünsten herrsch ten, solange die Feuerversicherung noch nicht zur Ausbreitung gelangt war. Diese wurde damals ersetzt durch eine teilweise trefflich organisierte B: andbettelei: die Abgebrannten suchten das Mitleid der übrige» Bevölkerung zu erwecken, wurden- hierbei durch behördliche Empfehlungen mitcrskützt, und auf diesem Wege erhielt eine große Reihe Abgebrannter tatsächlich Mittel zum Wiederaufbau. Viele Geschädigte aber, die weni ger gclchäftStüchtig oder weniger beliebt bei den Behörden waren, gingen leer auS. Inzwischen ist der Brandbettcl verschwunden, aber wir haben in Deutschland noch den „Wasserbette!": denn die jetzige ungenügende Form der Hilfeleistung bei den Neberschwemmungen durch Veranstaltung von Liebcsgabensammlungen und durch Unter stützung aus öffentlichen Mitteln ist, von welchem Gesichtspunkte aus man diese Unterstütznng auch betrachtet, nichts anderes. Der heutige "Stand des Fürsorgewesens, die moderne Ausbildung der Versicherungstechnik fordern unabwcislich auch auf diesem Gebiete die Verdrängung veralteter Methode» und ihre» Ersatz durch zweckmäßige rationelle Einrichtungen, wie sie nur die Ver sicherung bieten kann. Wenn eine solche Lösung bis heute nicht exi stiert und in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern, auch noch nie ernsthaft ver sucht worden ist, so dürfte der Grund dafür hanptsüchlich darin zu suchen sei», daß cs an einer Organisation der von Ueberschwcmmungs- schäden Betroffenen oder Bedrohten fehlt, die energisch und zielbewusst deren Interessen ver tritt und mit den heule üblichen Mitteln der Propaganda an die Parlamente und sonstigen maßgebenden Faktoren hcranlrilt. Wer in die Geschichte der Versicherung blickt, wird cs nicht schwer haben, festznstcllcn, daß die moderne Ver sicherung schon viel schwierigere Probleme gelöst hat, als eine Hochwasserschäden-Verncherung bie tet. Bieten auch keineswegs die bisherigen Er fahrungen nur Erfreuliches, so läßt sich doch ge rade aus Mißerfolgen viel Nützliches für eine neue Verwirklichung der Idee kernen. Mein leider zu früh verstorbener Assistent, Dr. Ofto Mcltzing, hat das wichtigste Material über Geschichte, Theorie und Praxis der Hochwasser- Versichernng nMammcngelragem Er hat auch einen VoZ.ylag für die Organisation gemacht, den ich von neue!» zur Diskussion stellen möchte. Er empfiehlt nämlich, für den Betrieb der Hoch wasser-Versicherung von der Errichtung besonde rer Anstalten abzusehcn, sie vielmehr der Feucr- versicheriing anzugliedern. Oder, wenn man vor einer direkten Verbindung der Feuer- mit der- Hochmasscr-Vcrsicherung zurückschrcckt, so müßten doch die deutschen Fencrvcrsichcrungs-UMerneh- mung<m, seien cs die privaten, seien cs die öffentlichen, der neuen Versicherung zum Dasein verhelfen in der Weise, daß sie gemeinsam eine Zcntralanstalt für Hochwasser-Versicherung errick- lcte»; ähnlich wie die führende» deutschen pri vaten LcbcnsvcrsichcriingS-Geselljchaften eine Zentral-Aktiengesellschaft zur Versicherung min derwertiger Risiken ins Leben gerufen hatten. Neber alles weitere, insbesondere die Frage einer staatlichen Garantieleistung, ciner etwaigen zwangsweisen Heranziehung der vom Hochwasser Bedrohte» zur Versicherung n. v. a. würde man nicht allzu schwer einig werden können, wenn nur erst einmal der feste Wille vorhanden wäre, an die Stelle der planlosen Wohltätigkeit die lationclle Versicherung zur Ersatzleistung bei Hochwasserschäden zu setze».