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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 41.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-192600004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19260000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19260000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Bemerkung
- Paginierfehler: Seiten 4-6 der Nr. 73 in der falschen Reihenfolge paginiert
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 41.1926
-
- Ausgabe Nr. 1/2, 8. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 3/4, 12. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 5, 15. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 6, 19. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 7, 22. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 8, 26. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 9, 29. Januar 1926 1
- Ausgabe Nr. 10, 2. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 12, 9. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 13, 12. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 14, 16. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 15, 19. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 16, 23. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 17, 26. Februar 1926 1
- Ausgabe Nr. 18, 2. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 19, 5. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 20, 9. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 21, 12. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 22, 16. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 23, 19. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 24, 23. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 25, 25. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 26, 30. März 1926 1
- Ausgabe Nr. 27, 2. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 28/29, 9. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 30, 13. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 31, 16. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 32, 20. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 33, 23. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 34, 27. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 35, 30. April 1926 1
- Ausgabe Nr. 36, 4. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 37, 7. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 38, 11. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 39, 14. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 40, 18. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 41, 21. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 42, 25. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 43, 28. Mai 1926 1
- Ausgabe Nr. 44, 1. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 45, 4. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 46, 8. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 47, 11. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 48, 15. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 49, 18. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 50, 22. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 51, 25. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 52, 29. Juni 1926 1
- Ausgabe Nr. 53, 2. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 54, 6. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 55, 9. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 56, 13. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 57, 16. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 58, 20. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 59, 23. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 60, 27. Juli 1926 1
- Ausgabe Nr. 61, 30. Juli 1926 -
- Ausgabe Nr. 62, 3. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 63, 6. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 64, 10. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 65, 13. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 66, 17. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 67, 20. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 68, 24. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 69, 27. August 1926 -
- Ausgabe Nr. 70, 31. August 1926 1
- Ausgabe Nr. 71, 3. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 72, 7. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 73, 10. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 74, 14. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 75, 17. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 76, 21. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 77, 24. September 1926 -
- Ausgabe Nr. 78, 28. September 1926 1
- Ausgabe Nr. 79, 1. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 80, 5. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 81, 8. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 82, 12. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 83, 15. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 84, 19. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 85, 22. Oktober 1926 -
- Ausgabe Nr. 86, 26. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 87, 29. Oktober 1926 1
- Ausgabe Nr. 88, 2. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 89, 5. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 90, 9. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 91, 12. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 92, 16. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 93, 19. November 1926 -
- Ausgabe Nr. 94, 23. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 95, 26. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 96, 30. November 1926 1
- Ausgabe Nr. 97, 3. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 98, 7. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 99, 10. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 100, 14. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 101, 17. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 102, 21. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 103, 24. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 104, 28. Dezember 1926 1
- Ausgabe Nr. 105, 31. Dezember 1926 1
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Band
Band 41.1926
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- Gartenbauwirtschaft
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Arbeitstagungen der Obmänner. — Orggnisationsarbeit. — Der Gartenbau in Sachsen gewerbesteuerfrei. — Der Holländer und wir. — Buchbesprechung. — AUS ÜLM ZUhiUN Aus der Fach- und Tagespresse. — Aus den Landesverbänden und Bezirksgruppen. — Marktrundschau. Bekanntmachung betr. Arbeitstagungen der Obmänner. Nachdem die Herren Vorsitzenden der Landesverbände zu den von uns vorgeschla genen Obmännertagungen ihre Zustimmung erteilt haben, sind die Termine nunmehr wie folgt festgesetzt: Am 14. und 15. Januar in Frankfurt h Oder (Versammlungsraum wird noch bekanntgegeben) für die Obmänner der Landesverbände Ostpreußen, Pommern, beider Mecklenburg, Berlin-Brandenburg, Schlesien, Oberschlesien. Am 17. und 18. Januar in Stuttgart im Stadtgartenrestaurank für die Obmänner der Landesverbände Bayern, Baden, Württemberg, Pfalz, Hessen- Darmstadt, Hessen-Nassau. 1. Tag: 1. Stellung des Gartenbaues in der Volkswirtschaft. 2. Bericht über die Organisation des Reichsverbandes. 3. Bericht über die Organisation der Hauptgeschäftsstelle. 4. Tätigkeitsbericht aus wirtschaftlichem und technischem Gebiet. 8. Aussprache zu 1—4 (Wünsche und Anregungen). 6. Organisation und Tätigkeit der Deutschen Gartenbau-Kredit A.-G. 7. Aussprache zu 6 (Wünsche und Anregungen). 8. Organisation und Tätigkeit der Gärtnerischen Derlagsgesellschaft m. b. H. 9. Aussprache zu 8 (Wünsche und Anregungen). 2. Tag: 1. Zusammenarbeit zwischen Reichsverband, Landesverbänden und Bezirksgruppen: «) Organisation des Verkehrs zwischen Reichsverband und Bezirksgruppen. d) Aufnahme der Arbeiten des Reichsverhandes und Verwertung in den Landes verbänden und Bezirksgruppen. c) Die Verbandsorgane im Dienste des Reichsverbandes, der Landesverbände und Bezirksgruppen. 2. Aussprache zu 1 (Wünsche und Anregungen). 3. Zusammenfassung der Ergebnisse. Reichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. Vie Hauptgeschäftsstelle: Fachmann. grMisaliousarbell. Von Paul Lindner in Pirna. Offner Bries an alle Berufskollegen" und „womit fördern wir unseren Beruf" — zwei Artikel (aus Nr. 93 der „Gartenbauwirt schaft") au denen man ehrliche Freude haben kann. Sie fordern zu eingehendster Be trachtung alles dessen, was wir mit „Organi sation" zu verbinden pflegen. Wozu brauchen wir die Organisation? Und wozu organi sieren sich alle Berufsstände, Künstler, Aerzte, freie Berufe, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer? — Um als das große Ganze im Zusammen schluß besser bestehen und erfolgreicher kämp fen zu könneni — Die weitere Frage: Wie schafft und erhält der einzelne Berufs stand seine Organisation kampfbeständig? „Durch eine willige Bereitstellung und Aufbringung aller Kampf mittel!" Unser „Reichsverband des deut schen Gartenbaues" hat in seiner neuen Gestalt und in den knapp 2i/z fahren seiner Grün dung gewaltige Organisationsarbeit mit außer gewöhnlich beschränkten Mitteln geleistet. Das muß jeder Nörgler — auch ich als solcher — ehrlich zugestehen — „Die Landwirtschaft leistet mehr innerhalb ihrer Organisation!" — Diesen Ausspruch hörte ich sehr ost in diesen Tagen, es verhält sich auch tatsächlich so (? Schrift- lsitung), doch wird die Sache erklärlicher, wenn wir den Ursachen nachgehen. Der Landwirt schaft fließen ja auch größere Kampfmittel zu, sie kann sich dementsprechend mit größerer Stoßkraft in das Kampfgetümmel stürzen. Der jungen Gartcnbauorganisation fehlen die zulänglichen Kampfmittel. Auch andere Verbände, auch solche, die nicht als Kampforganisakioncn anzusprechen sind, leisten wesentliches, z. B. gewähren selbst Militär- Vereine bei Krankheitsfällen Unterstützungs gelder, auch Sterbegeld usw. Das Berbands- mitglied schafft das Seinige für den Fall wirklicher Not und Bedrängnis. Arbeitnehmer zahlen allgemein, bei Vollarbeit außer Son- derbciträgen, wöchentlich zirka 1,40—1,70 RM. für ihre Organisation! Das sind zirka 100 M im Jahr und so ungefähr ^Prozent vom Arbeitsverdienst. Wenn wir nun be denken, daß wir alle Beiträge zusammenge nommen — wöchentlich zirka i/z -?)k dem Ver band zukommen lassen, so dürfen wir uns kaum wundern, wenn die auf wirtschaftlichem Ge biete liegenden Uebelstünde nicht immer so erfolgreich bekämpft werden können. Der Ein zelne schafft es mit seinem Beitrag erst dann, wenn die Masse durch die Masse einen ge wissen Druck auszuüben vermag, denn nur die größere Masse ermöglicht den wir kungsvollen Druck. ES soll nun damit nicht gesagt sein, die Beiträge seien schnell stens zu erhöhen, um ausgiebigere Kampfmittel beschaffen zu können. Wir haben mehr und bessere Mittel dringend nötig. Der wirt schaftliche Kampf fordert, daß wir nicht Ge wehr bei Fuß verharren. Die Lage der großen Masse.der Kleinbetriebe ist die denkbar ungünstigste. Von diesen gegenwärtig höhere Beiträge erwarten zu wvllen, wäre aussichts los, dagegen könnten die leistungsfähigeren Schultern noch eine Kleinigkeit aus sich nehmen. Die Last wäre für diese dann auch noch erträg lich und das Gefühl, die Schwächeren so im Berufsleben mit stützen zu können, wäre auch von einigem Wert. Ein Vorschlag zur Güte, wie nun, wenn Kleinbetriebe, wo der Kollege mit Frau und Kind ohne fremde Arbeitskraft seinen Betrieb bewirtschaftet^ den bisherigen Beitrag ohne Zuschlag weiterzahlen. Alle an deren Betriebe aber, je nach der Zahl der Arbeitskräfte, bei unbeständiger, also nur Sommer- oder Winterarbeit, jährlich 1 Ä>k Pro Person und für ständige Arbeitskräfte jährlich 2 Alk als Zuschlag zu den Berbanvsbciträgen zahlten? Aber, wie gesagt, nur ein Vorschlag, dis Sache kann auch auf andere Art auf ein fahrbares Gleis gebracht werden. .Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Da eine ganze Anzahl befsergestelltcr Kleinbetriebe sowie auch alle Mittel- und Großbetriebe doch ersaßt würden, käme ein guter Fonds zusammen, mit dem sich sehr viel schaffen ließe. Außerdem, wenn ein mittlerer Betrieb jährlich 10—15 M Zuschlag zahlt, so meine ich, sei das auszu halten, Einer für alle — alle für einen! Das Gefühl der Solidarität ist leider im Gartenbau nicht so stark ausgeprägt. Natür lich haben wir eine gute Anzahl Kollegen, di« da nur im Berussinteresse denken und schaffen, die da Mitarbeiten und kämpfen inner halb der Organisation. Wir haben aber auch ein gut Teil Kollegen, die im Stillen wirken und sich für das allgemeine Wohl betätigen, ohne daß die große Oefscntsichkcit Kunde davon erhält. Wir haben aber auch noch eine Anzahl Kollegen, die gern mit ernten, wo andere ge sät, die die Organisation nicht mögen, um besser im Trüben fischen zu können (Siehe Kapitel: Preisbewegung) oder die aus ähn lichen Gründen der Organisation den Rücken kehren. Und dann die Unzufriedenen, die von anderen erwarten, daß sie das ihrige tun, und es selbst vorziehen, im Schmollwinkel für sich zu räsonieren, statt ehrlich der zu ständigen Stelle oder öffentlich zu sagen, das und das gefällt mir nicht. Jeder Mann braucht seine Organisation und diese braucht jeden Mann! Der Außen seiter schadet beiden, sich selbst aber am meisten. Es ist so einfach: der größte Nörgler, der Eigenbrödler, der noch so „Selbstkluge" er schafft nichts allein. Wir erkennen schon in unseren Bez.-Gr.-Versammlungen, wel cher Art die Töne sind, die da zuweilen über brausen. Im allgemeinen wird aber doch gute Arbeit in den Bezirksgruppen geleistet. Nur sollte mehr Wert darauf gelegt werden, daß sich noch mehrere an aktiver Arbeit be teiligen. Unsere derzeitigen Wirtschaftsverhält nisse sind derart, daß der einzelne Mitarbeiten und mitkämpfen muß. Der Weg von der Bczirksgruppe zum Landes» und RcichSverband sollte mehr begangen werden. Aufgaben, die die Verbände stellen, sollten mehr Interesse entgcgengebracht werden, die Aussprache darüber sollte ergiebiger ausfallen, eventuell sollten in Ausschuß-Sitzungen der artige Belange durchgearbeitet werden. Es könnte gewiß auch von Vorteil sein, wenn sich andere Ausschüsse in den Bezirksgruppen bil deten. Wenn jeder ein wenig ehrenamtliche Arbeit bekommt, wird der Betrieb in der Be zirksgruppe gewiß lebhafter. In der Regel ist es zumeist heute noch so, daß einige arbeiten und diese dauernd und ständig immer dieselben sind. Also es käme doch mehr her aus, wenn der einzelne mit schafft und mit denkt und — was von besonderem Wert sein kann — seine Gedanken der Allgemeinheit mitteilt. Der Gedanke des einzelnen braucht noch nicht einmal direkt Durchführbares zu enthalten. Ein anderer Kollege denkt über die Sache nach, verbeisert diese in Gedanken und trägt nun seine Ansicht vor. Ein dritter Kollege findet vielleicht zu eben dieser Sache einen Mittelweg und kommt zu einer weiter abweichenden Aussicht. Am Ende kommt aus alledem doch ein Wert heraus! Einheilswerl und Erbschaslsflever. Von K. Stephan, Volkswirt Ä. D. V. in Halle a. d.- S. In den in der Zeit zwischen dem 1. Juli 1923 und dem 31. Dezember 1924 entstandenen Erbschaftssteuersällen ist allgemein der zur Ver mögenssteuer 1924 festgestellte Wert zugrunde zulegen. Das muß in denjenigen noch nicht endgültig veranlagten Erbschaftssteuersällen zu Härten führen, in denen jetzt nach Durchfüh rung der neuen Einheitsbewertung der Ein heitswert erheblich unter dem seinerzeitigen Vermögensteuerwert 1924 zurückbleibt. Der daraufhin zwecks Beseitigung dieser Härten angesprochene Reichsfinanzminister hat dem Deutschen Landwirtschaftsrat jetzt geantwortet, daß zwar eine allgemeine Anordnung, den neuen. Einheitswcrt in jedem Falle zugrundezulegen, nicht tunlich sei, daß er aber seine im Juli 1925 im Reichstage gegebene Zusage, im einzelnen Falle beim Vorliegen erheblicher Härten Abhilse nach 8 108 der Rejchsabgabenordnung schassen zu wollen, aufrecht erhält. Es ist in solchen Fällen eine Ermäßigung der Erbschaftssteuer zu erreichen, wenn der Steuerpflichtige unter Bezugnahme auf Vor stehendes und unter Berufung auf den ge nannten Härteparagraphen 108 RAO. einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellt. Ler Gartenbau iu Sachsen gewerbesleuersrel. Bo» Walter Dänhardt in Dresden, Direktor der Fachkammer für Gartenbau. Das Jahr 1926 ist für die Entwicklung des gärtnerischen Steuerrechts im Freistaat Sachsen von besonderer Bedeutung. Ist doch durch das Gewerbesteuergesetz vom 30. 7. 26 (SGBl. S. 193) ein vierjähriges Steuerung recht am Gartenbau Wiederbesei- tigt worden. Die Kenntnis der Entwick lung des sächsischen Gewerbesteuerrechts in Be ziehung zum Gartenbau dürste auch für außer- sächsische Berufskreise nicht ohne Interesse sein. Sie zeigt, daß die gesetzgebenden Körperschaf ten inzwischen zu der Einsicht gekommen sind, daß man dem Gartenbau nicht länger eine ihm völlig wesensfremde Steuer, wie es die Gewerbesteuer ist, zumuten kann. Beschleunigt wurde diese Erkenntnis durch das neue Reichs recht, besonders das Reichsbewertnngsgesetz. Sein sür diesen Gegenstand grundlegender K4 bestimmt, daß die wirtschaftlichen Einheiten des landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Vermögens nur der Grund- und GebKudesteuer (also nicht mehr der Gewerbe steuer) unterworsen werden dürfen, sofern die Länder die Gewerbesteuer ganz oder zum Teil nach dem Merkmal des Wertes erheben. Da das neue sächsische Gewerbesteuergcsetz als Besteuerungsmaßstab neben dem Ertrag den Wert des Anlage- und Betriebskapitals an gelegt wissen will und da Reichsrecht vor Landesrecht geht, ergab sich auch aus diesem Grunde Wegfall der Gewerbesteucrpflicht sür die drei verwandten Berufe der Bodenkultur. Nachstehend eine kurze Uebersicht über die Entwicklung des sächsischen Gewerbesteuerrcchts iu bezug zum Gartenbau: Erster Abschnitt: 1878—1913. Ergab überhaupt keine Gewerbesteuer, weder als Staats- noch als Gemeindesteuer. Sachfen als das gewerbereichste Land Deutschlands stand ohne jede Gewerbesteuer für das stehende Ge werbe nahezu allein da. Zweiter Ab schnitt: 1913-1922. Eine Staatsgewerbesteuer gab es nicht. Aus Grund des Gemeindesteuergesetzes konnten aber die Gemeinden von gewissen stehenden Gewerben eine S o n d e r gewsrbestcuer erheben. Als Ge werbebetrieb im Sinne dieses Gesetzes galt „jede fortgesetzte, auf Erwerb gerichtete, nicht unter den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auf eigenen Grundstücken fallende Tätigkeit, bei welcher der wirtschaftliche Erfolg zum Vorteil oder Nachteil des Unternehmers steht". Somit bot das Gesetz keine Handhabe, den Gartenbau als Gewerbebetrieb zu behandeln. Der Gar tenbau blieb mit den beiden ande ren wejensverwandten Berufen der Bodenkultur, der Land- und F o r st - wirtschaft gewerbe steuerfrei. Dritter Abschnitt: 1. 4. 22 bis 31. 3. 26. Das vom Reich erlassene Landes steuergesetz vom 30. 3. 20 verpflichtete die Länder zur Erhebung sowohl einer Grund steuer, als auch einer Gewerbesteuer. Die Länder, deren Steuerhoheit im übrigen au das Reich übergegangen war, sollten die ihnen verbliebenen Steuern — unter denen die beiden genannten die wichtigsten sind — nach Maßgabe ihres Steuerbedarfs ausnutzen. Sachsen ging über die Vorschrift des Reiches hinaus. Es führte wohl dem Namen nach ein Gewerbe steuergesetz ein, in Wirklichkeit war cs aber, da es sich nicht auf die Gewerbebetriebe beschränkte, sondern auch auf die Berufe der Bodenkultur ausgedehnt wurde, ein allgemeines BctriebS- stcuergesetz. Dieses sogenannte Gewerbcsteucr- gesetz vom 6. 10. 21 (SGBl. . S. 319) be stimmte, daß auch der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, die Jagd und Fischerei, der Obst-, Wein- und Gartenbau usw. als Ge werbebetriebe zu gelten hätten. Der Gar tenbau wurde also mit der Land- und Forst Wirt, ch ast plötzlich und er st malig ge werbe steuerpflichtig. Vierter Abschnitt: Vom 1.4.26 an. Das neue, jetzt gültige Gewerbesteucrgesetz vom 30. 7. 26 (SGBl. S. 173) bestimmt im 8 4: „Der Gewerbesteuer unterliegen nicht 1. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Obst-, Wein» und Gartenbau ..." Der Gartenbau wurde somit mit den übrigen Berufen der Bodenkultur wieder gewerbesteuerfrei. Vier lange Jahre hat der Gartenbau die ihm wesensfremde Gewerbesteuer tragen müssen. Nicht nur der hohen Belastung wegen, sondern auch aus grundsätzliche» Erwägungen und im Hinblick auf die damit verbundene Doppelbe steuerung (Grundsteuer und Gewerbesteuer) hat dieser Zustand iu der sächsische» Gärtnerschast außerordentlich großen Unwille» erregt. Nun ist die Zeit dieses Steuerunrcchts vorüber. —- Grüne Woche Berlin — Ausstellung für den Bedarf der Landwirtschaft und verwandter Betriebe. Veranstaltet vom Berliner Messe-Amt unter Mitwirkung der Deutschen Landwlrlschaftsgesellschaft, der Deutschen Zagdkammer und anderer maßgebender Verbände > vom 29. Januar bis 6. Februar 1927. —»
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