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s Dke Gartenbauwi^ts chaft Nr. IS. 8. S. 1S2S. Lücken mit einer anderen Gemüseark ausgenutzt werden, welche zur gleichen Zeit das Fels ver läßt wie die Hauptkullur, selbst, wenn der Feld- schlag dann, äußerlich betrachtet, einen weniger gleichmäßigen Anblick bietet. Die wirtschaftlichen Sünden des Obstbaues auf diesem Gebiet sind nicht geringer. Mangelnde Entschlußkraft der Obstzüchter hat dahin geführt, daß ein übermäßig hoher Prozentsatz von Obst- bäumen nie den Platz bezahlt macht, den der Baum einnimmt. Undankbare Träger, wirtschaft lich unbrauchbare Sorten werden von Jahr zu Jahr weiter geschleppt, statt daß sie nach ein- heitlichem Plan rechtzeitig umveredelt werden. Und wenn «Z um einen Teil des Obstbaues so traurig bestellt ist, so löffelt mancher Obst züchter die Sündensuppe aus, die die Baum schulen ihnen eingebrockl haben, indem sie ihnen Bäume verkauften, welche schon bei der Auf schulung Krüppel waren, indem .billige" Unter lagen Verwendung fanden oder Schwächlinge, die ins Feuer gehören, doch noch zu „Halbstämmen" hochgezwungen wurden, ohne daß die Mühe und Arbeit, die diese Schwächlinge erfordern, einen Preisausgleich fand. Zie Ausfuhr von GarleM«- pro-Mn aus Hollao- lm Zahce MS. Anmerkung der Zckriftleitung: Die naH- ftshenden. kehr tnlerrssnuten Ausführungen entnehm-» wir au« dem holländischen Zenttalorgan für den Früchtehandcl. Da« WaU schreibt: Wir veröffentlichten bis jetzt jeden Monat die LuSfuhrzahlen für Gartenbauerzeugnisse von dem jeweils vorhergehenden Monat. Jetzt sind wir imstande, die im ganzen Jahre ausgesührten Mengen mitzuteilen und fügen die Ausfuhr zahlen des Jahres 1924 zum Vergleich bei. Wir zweifeln nicht daran, daß sehr viele unserer Leser mit Interesse davon Kenntnis nehmen werden, wohin die verschiedenen Erzeugnisse unseres Gar tenbaues hauptsächlich gegangen sind und zu wel chen Voraussagen die Richtung, welche unsere Ausfuhr bis jetzt angenommen hat, als Unter lage dienen kann. In Beziehung auf die meisten Gemüsesorten ist die Steigerung der im Jahre 1925 aus Holland ausgesührten Mengen sehr be trächtlich. So war die Ausfuhr von Salat 1925 reichlich 50 Prozent größer als im Jahre 1924, obwohl die Ausfuhr im letzteren Jahre auch wiederum fast 50 Prozent mehr betragen hat als '1923. Die gesamte Ausfuhr von Salat betrug während der Jahre 1919 bis einschließlich 1923 Jahr für Jahr ungefähr 9 Millionen Kilogramm im Werte von reichlich 2 Millionen Gulden. 1924 stieg die Ausfuhr plötzlich auf beinahe 14 Millionen Kilogramm im Werte von über 4 Millionen Gulden, während 1925 nicht weniger «IS 21,5 Millionen Kilogramm Salat über unsere Grenze versandt wurden, welche einen Wert von über 6 Millionen Gulden darstellten Die Aus fuhr von Tomaten nahm einen gleichmäßigeren Aufstieg, welcher jedoch Nicht weniger bedeutend ist. Bon 14 Millionen Kilogramm im Jahre 1919 Meg sie jedes Jahr um ungefähr 3 Millionen Kilogramm, auch der Geldwert hob sich regel- niäßig von 4,5 Millionen Gulden 1919 auf über 9 Millionen Gulden 1925. — Sehr ansehnlich ist. die Vergrößerung der Ausfuhr von Gurken (Mistbeet, und Treibhausgurken). Diese betrug 1925 beinahe 70 Prozent mehr als 1924, in den Jahren 1919, 1920, 1921 wurden je durchschnitt- Uch 23 Millionen Kilogramm Gurken ausaeführt; in den kritischen Jahren 1922 und 1923 sank die Ausfuhr auf 17 Millionen Kilogramm und 10 Millionen Kilogramm. 1924 stellte sie sich wieder auf die Höhe von 1921, während sie 1925 einen Umfang von beinahe 40 Millionen Kilo gramm im Werte von über 8 Millionen Gulden annahm. Die stärkste Steigerung aller Gcmüse- sorten erfuhr die Aussuhrzifser von Einlegegurken (Freilandgurken). Sie war 1925 über 100 Prozent als 1924. Die Gesamtausfuhr von Einlegegurken betrug in den letzten 7 Jahren: ISIS I WS IM kz im Werte von hoNd. hfl. SIS coa.O) 1920 2«svoo ... , „ si«ovo.oa 1921 ssssoos „ „ . 771 000.00 1922 1742 000 . „ „ . ,. „ 17100 .00 1929 8MO00 ... . , . 14100000 1924 SK1S0O .... „ „ 1140000.0' 192» 12Ü78000 „ „ „ „ „ . 1SL2000.00 Die Ausfuhr von Zwiebeln nimmt ebenfalls all- jährlich an Umfang zu und stieg von durchschnitt lich 56 Millionen Kilogramm in den Jahren 1919, 1920 und 1921 aus beinahe 83)^ Millionen Kilogramm im Jahre 1925. Die Erzeugnisse junge Möhren, Weiß- und Wirsingkohl sind die Gartenkunst nnS GSrlnergewerbe in der Leichsstadl Augsburg. NuS „Jubiläums-Gedenkschrist" des Gärtner vereins für gewerbl. Interessen, Augsburg. (Schluß.) Die Gebühren für die Verleihung der Meisterrechte betrugen für den Meisterssohu 4 fl., für den Fremden 6 fl. Das Handwerk erfüllte auch, wie schon die Aünste im Mittelalter, soziale Ausgaben, indem eS eine regelrechte Armen- und Kranken'aste mit regelmäßigen Jahresbeiträgen von 30 Kr. von jedem Meister und 15 Kr. von jedem Gesellen unterhielt. Merkwürdig erscheint die Bestimmung, daß daS Rechnungswesen der Innung von je einem einheimischen und von je einem aus der Fremde stammenden Büchsenmeister gemeinsam verwaltet werden sollte, da die Innung sich zum größeren Teil aus nicht in Augsburg geborenen Gärtnern zusammensctzte und diese samt ihren Familien und Kindern in gleicher Weise zur Hindwerks- lode eingeschrieben seien und ebenso ihre Bei träge dazu zu leisten hätten, wie die Einhcimi- jchen auch. einzigen Gemüsesorten, welche einen Rückgang ausweisen. Die Hauptursache daran ist die Tat sache, daß während der Monate Oktober und November 1925 der volle autonome Zollsatz auf diesen Produkten lag. Es ist offensichtlich, daß die Ausfuhr von fast allen unseren Gartenbauerzeugnissen 1925 wieder bedeutend größer gewesen ist, als in den vorher- gegangenen Jahren der Fall war. Die Ausfuhr- ziffern zeigen auch, daß bei weitem der größte Teil davon auf die deutschen Märkte gegangen ist. Von den 47 Millionen Kilogramm Aepfeln, welche 1925 im ganzen aus Holland ausgeführt wurden, sind reichlich 44 Millionen oder 93 Prozent nach Deutschland gegangen, ebenso 93 Prozent der Birnen, 66 Prozent der Pflaumen, 62 Prozent der Kirschen, 50 Prozent der Weintrauben, 81 Prozent der Erdbeeren, 56 Prozent der Stachelbeeren, 47 Prozent der roten und weißen Johannisbeeren und 62 Prozent von den ver- schiedenen anderen, nicht spezialisierten aufgeführ- ten Obstsorten. Noch stärker tritt das enorme Interesse, welches der niederländische Gartenbau an dem deutschen Hinterland hat, zum Vorschein bei der Betrachtung der Ausfuhrziffern von Ge müse. Von den 109 Millionen Kilogramm Rot-, Weiß- und Wirsingkohl, welche 1925 insgesamt aus Holland ausgeführt Wurden, sind 85 Mil lionen Kilogramm oder 78 Prozent nach Deutsch land versandt worden, weiterhin beispielsweise 94 Prozent des Blumenkohls, 77 Prozent des Kopfsalats, 40 Prozent der Tomaten, 19 Prozent der Zwiebeln, 33 Prozent der Mohrrüben, 93 Prozent der Treibhaus- und Mistbeelgurken, 87 Prozent der Einlegc« und Freilandgurken usw. Durch diese große Ausfuhr nach Deutschland ist sie nach den anderen Ländern, welche als Absatz gebiete in Frage kommen, bei vielen Produkten ansehnlich zurückgegangen. Weshalb ist die Aus fuhr von Holland nach anderen Ländern zürück- aegangen? Weil die Deutschen die höch- sten Preise zahlten! Die Ausfuhr von Aepfeln nach England z. B. ist während der letzten Jahre nie so gering gewesen als 1925. Sie betrug 1919 noch reichlich 4 Millionen Kilo- gramm, in den beiden folgenden Jahren 7 Mil lionen Kilogramm, sie fiel im Jahre 1924 auf kaum 2)4 Millionen Kilogramm und 1925 er reichte sie noch nicht I Million Kilogramm. Nach den vier Ländern Nordeuropas betrug 1925 unser Aepselerport im ganzen 990000 Kilogramm, während 1919 allein nach Schweden beinahe 2 Millionen Kilogramm Aepfel ausgeführt wur den. Dieser Rückgang beruht zweifellos auf dem hohen Einfuhrzoll, welchen die nordischen Länder auf unsere Produkte gelegt haben. Zum Schlüsse soll noch erwähnt werden, daß der Gesamtwert an frischen Früchten (Obst), welche 1925 aus Holland ausgeführt wurden, 13 310 GIO hfl. Gul den gegenüber 10 570000 im Jahre 1924 betrug, an frischen Gemüsen 1925 52 375 000 Gulden gegenüber 45 016 000 1924. Der Wert der Früh kartoffeln, welche in den Monaten Juni, Juls, August 1925 zur Ausfuhr kamen, betrug 9 265 000 Gulden gegenüber 7 670 000 in denselben Mo naten des Jahres 1924. Es betrug also der Ge samtausfuhrwert holländischer Gartcnbauprodükte (ohne Blumen und Pflanzenl. Die Schriftleitung der „Gartenbauwirtschaft") 1925 74 932 000 Guö den gegenüber 63 265000 Gulden 1924. Rechnet man hierzu noch den Wert der ausgeführten ein gemachten Gemüse und Früchte hinzu, dann dürfte sich insgesamt ein Ausfuhrwert von rund 84 000 000 Gülden im Jahre 1925 gegenüber rund 72 000 000 Gulden im Jahre. 1924 ergeben. Zur Konkurrenz dec städtischen Lelriebe. Der Aufsatz von E. Dageförde über die Berliner staatlichen und städtischen Gärtnereien in ihrem Verhältnis zum Erwerbsgartenbau in einer der letzten NumMern unserer Zeitschrift wird großes Verständnis bei vielen Kollegen ge funden haben. Es ist ja fast in allen Städten, seien es größere oder kleinere, auch so wie in der Reichshauptstadt. Längst nicht alle Fälle sind an die Oessentlichkeit gekommen, und nur wenige sind weiteren Kreisen unseres Berufes bekanntge worden, auch zum Beispiel der Kampf der Gärt ner gegen die städtischen Uebergriffe in Konstanz, Magdeburg u. neuerdings auch Aken a.E. u. Berlin Es steht aber fest, daß sich die Fälle, in denen vom Magistrat aus den Gärtnern eine große Konkurrenz erwächst, noch ganz bedeutend ver mehren ließen, ja, man kann sagen, daß es für Städte typisch ist, daß heute die städtischen Gar tenverwaltungen den Erwerbsgärtnern das Leben außerordentlich sauer machen. Das Verhältnis Nur den in der Innung inkorporierten Gärt nern stand nach Recht und Gesetz die Lohnarbeit in den Herrschastsgärlen zu. „Störer und Stüm per", die ins Handwerk pfuschen, wurden sehr strenge überwacht. Die Tendenz zu übermäßiger wirtschaftlicher Einengung und zur zopfigen Verknöcherung, welche im Gewerberecht und im Gewerbeleben Deutschlands seit dem 16. Jahrhundert immer stärker wurde, erfaßte natürlich auch das Garten bau-Handwerk. Im Jahre 1756 erließ der Rat eine erneuerte und erweiterte Handwerksordnung; sie atmet ganz den Geist einer schwächlichen, eng herzig und kleinlich gewordenen zünftlerischen Politik, die hinter ihrer Zeit zurückgeblieben war und von dem kräftigen und frischen Bürger sinn, der das Mittelalterliche Zunftwesen be herrscht hatte, soviel wie nichts mehr aufwies. Die neue Ordnung galt für die „Kunst-, Lust- und Baumgärtner". In den wesentlichen Grund zügen wiederholt sie die Satzungen von 1639. Nur daß die bevormundende Leitung und Auf sichtsführung des Rates und der inzwischen 1721 eingesührten städtischen Frcihandwerksbehörde, des „Kunst-, Gewerk» und Handwerksgerichtes" sich noch verschärft hat. ' ' Deutlich tritt gegen die frühere Zeit eine Er schwerung des Zuganges zur „Kunst der Lust- und Baumgärtner" hervor. Das Einschreibegeld für den Lehrjungen betrögt jetzt 2)4 fl., die Lehr zeit allgemein drei Jahre, die Gebühren für ÄuS- der Berliner Stadtgärtnereien, wie es von Da geförde geschildert wurde, trifft, mit "wenigen örtlich bedingte» Ausnahmen, fast für ganz Deutschland zu. Es muß allerdings auch betont werden, daß es auch einige einsichtsvolle Garten. Verwaltungen gibt, die jeglichen Verkauf und jeg liche Konkurrenz vermeiden und in ihrem Betrieb verboten haben. Diese Ausnahmen bestätigen aber nur die Regel. Es ist in allen diesen Fällen bemerkenswert, mit welcher außerordentlichen Zä higkeit, trotz dringender Bitten der örtlichen Be- russgruppen der Magistrat daran scsthält, die Verlause in seinen Betrieben an das Privat publikum aufrecht zu erhalten, sei es nun in jun gen Gemüsepflanzen, sei es in Schnittblumen und Topfpflanzen oder ganz und gar in fertiger Ware, wie in Kränzen, Kreuzen und Grabsträu- ßen zum Totenfest. Ja, mir ist sogar ein Fall bekannt, daß die Verkaufsstelle eines städtischen Friedhofes Brautsachen angeserligt hat. Im großen und ganzen kann man sagen, daß aller Kampf der Gärtner trotz Aufklärung des Publi kums, trotz eindringlicher Hinweise auf die Not lage der Berufsgärtner bisher vergeblich war. Ja, man muß leider feststellen, daß die städtischen Betriebe nicht daran denken, ihre Verkaufsstellen abzubauen, sondern immer noch eifrig danach streben, die Verkaufsstellen zu vergrößern und zu erweitern und immer neue Kreise zu ziehen. Die Blumengeschäftsinhaber sind leider auch nicht ganz schuldlos an der Entwicklung der Tat sachen, denn sie haben vielfach in der Inflations zeit in den städtischen Betrieben den ersten An- >eiz zum erwcrbsmäßigen Anbau gegeben, indem sie von den Stadtverwaltungen die Ware lieber lausten als vom Gärtner. Einsichtige warnten immer davor, denn es war klar, daß nach der Eroberung des Marktes der Wiederverkäufer die städtischen Betriebe dazu übergehen würden, auch ihre Erzeugnisse erstmalig in Fertigware, später aber auch in Herstellungsware an die Privat kundschaft abzusetzen und auch, gestärkt durch ihre ersten Abnehmer, späterhin diesen die »schwerste Konkurrenz machen würden. Das hat sich auch als wahr erwiesen, denn jetzt erwächst nicht nur den Gärtnern, sondern auch den Blumenge- schäftsinhabern durch die rege Tätigkeit der städ tischen Betrieb: ein außerordentlich großer Scha den. . Wer zum Beispiel Gelegenheit hatte, das Totenfestgeschäft in verschiedenen Städten Deutschlands zu beobachten, muß erstaunt sein, welche Mengen von Kränzen, Kreuzen, Grab sträußen und Tannengrün in eigens dazu ein gerichteten Verkaufsstellen von" den städtischen Friedhöfen an das Privatpublikum verkauft wurden. Eine Aufklärung des Publikums hat sich als vollkommen erfolglos erwiesen. Man muß ja auch leider die Feststellung machen, daß es der großen Masse des Publikums trotz aller Aufrufe und Erklärungen vollständig gleich ist, ob sie Apfelsinen, Bananen und südländische Blumen oder deutsche Erzeugnisse kaufen oder ob sie beim Berufsgärtner : oder bei der Stadtverwaltung kaufen. Die Stadt verwaltung, besonders die linksgerichtete, betrachtet gerade den Verkauf von gärtnerischen Erzeugnissen als einen letzten Rest acks der In flationszeit, der Kommunalisierung, und glaubte aus einem gewissen politischen. Ueberzeugungs- trieb unbedingt daran festhalte» zu müssen. Auch hat sich schon jetzt herausgestellt, daß aus diesen Gründen die Arbeiterschaft und die kleinen Be amten viel lieber bei der Stadtverwaltung kau- fen als beim Gärtner oder Blumenhändler, denn es wird ihnen vorgeredet, daß sie dadurch das eigene Geschäft stärken. Es ist natürlich ausgeschlossen, daß ein städti scher Betrieb durch den Verkauf jemals rentabel wird, auch dann nicht, wenn ihm ungerechtfertig- terweisc all die vielen Steuern erlagen werden, die den Erwerbsgärtner so hart treffen. Auch dann wird den städtischen Betrieben der Ver kauf immer mehr Geld kosten als er einbringt. Es lag mir einmal daran, festzustellen, daß die Berliner Verhältnisse typisch sind für ganz Deutschland. Was ist nun zu tun? Eine Aende- rung muß unbedingt eintreten. Es ist ja schon soweit gekommen, daß den Gärtnern, besonders den Landschaftsgärtnern, jeder berufsmäßige Aufenthalt auf den Friedhöfen untersagt wurde und daß sie mit Polizeigewalt von.den Friedhöfen gebracht wurden Andererseits wird auch gerade dadurch, daß die städtischen Betriebe durch die Anzucht und den Verkauf immer unrentabel ar beiten müßen, die Steuerlast.gerade für den schon so schwer ringenden Erwerbsstand immer größer, denn irgendwie müßen doch solche Verluste ge deckt werden. Es hat sich nun gezeigt, daß ein Vorgehen von einzelnen Berufsgruppen außer ordentlich schwierig ist und wenig Aussicht auf Erfolg hat; deshalb ist es wohl an der Zeit, daß sich der Reichsverband als solcher der gemein samen Sache annimmt und für das ganze Reich eine Besserung und einen grundlegenden Be scheid herlNsührt. 10 Gebote für wechsel' Bublger und -schul-uer. Da uns VIel'ach Anfragen wechselrechUkyer 8r» zugehen, verüffenllichcn wir Nachstehende« mit dem Hinweis, datz die 10 Gebot« im Handbuch de« ReichSverbaudes, Seile S7, ab gedruckt sind. Unsere Leser finden dort noch viele andere Auslünste, die dem Belrieb auch unentbehrlich.sind. Schristleilung (Bgl. die Aussätze „Vom Wechsel" in der Ver bandszeitung Nr. 32, S. 463—464, Nr 39, S. 570—571, Jhrg. 1925.) Was jeder Wechselgläubiger (Wechselerwerber) zu beachten hat! 1. Daß der Wechsel die richtige Form, der handelsübliche „gezogene" .Wechsel folgende acht wesentliche Ersoioerniße. aufweist: a) Pie Bezeichnung als Wechsel im Text, d) die Angabe der zu zahlenden Geldsumme, o) den Namen der Person oder die Firma, an die oder an deren Order gezahlt werden soll (des Remittenten), cl) die Angabe der Zeit, zu der gezahlt werde» soll, s) die Unterschrift des Ausstellers mit seinem Namen oder seiner Firma, k) die Angabe des Ortes, Monatstages und Jahres der Ausstellung, g) den Namen der Person oder die Firma, die die Zahlung leisten soll (des Bezogenen), k) die Angabe des Ortes, wo die Zahlung ge schehen soll. 2. Daß der Wechsel von dem Bezogenen ak zeptiert ist; denn erst mit der Abgabe des Akzep tes verpflichtet sich dieser wechsclmäßig, bei Fäl ligkeit den Wechsel einzulösen. 3. Daß die Unterschriften von wechselfähigen (volljährigen) Personen, bei juristischen Personen von den zur Vertretung Berechtigten vollzogen sind. 4. Daß sich sein Gläubigerrecht aus dem Wechsel ergibt, das heißt, daß er als Remittent oder Indossatar auf dem Wechsel bezeichnet ist. 5. Daß der Wechsel hei Fälligkeit am richtigen Ort: am Wohnort des Bezogenen oder an dem besonders bezeichneten Zahlungsort (dem Domizilort) und zur richtigen Zeit: spätestens am 2. Werktage nach dem Zahlungs- tag dem Bezogenen zur Zahlung vorgelcgt werden muß. 6. Daß bei Nichtzahlung rechtzeitig: spätestens am 2. Werktage nach dem ZahlungS- tag und in der. richtigen Form Protest erhoben werden muß. Gleichzeitig ist die erfolgte Protesterhebung innerhalb von 2 Tagen bem Bormann anzuzeigen. Zur Aufnahme des Protestes sind zuständig: Notare, gewiße durch Landesgesetz bestimmte Gerichts beamte, die Post für Wechsel bis zu 1000 M. 7. Daß bei Unterbleiben der rechtzeitige« Präsentation oder Protesterhebung alle Regreß ansprüche gegen die Vormänner einschließlich Aussteller erlöschen und nur der Akzeptant ver haftet bleibt. 8. Daß er seine Ansprüche aus dem pro testierten Wechsel gegen den Aussteller und seine Vormänner innerhalb dreier Monate und gegen Ken Akzeptanten innerhalb dreier Jahre im Wechselprozeß geltend machen muß. 9. Daß die .Wechselschuldner in Höhe des Wechselbetrages unbedingt kreditfähig sind. 10. Daß der Wechsel verstempelt ist, da sonst die Gefahr der Bestrafung wegen Stempelhinter- ziehung besteht. Was muß der Wechselschuldner wisse»? 1. Daß er sich allein durch seine Unterschrift aus' dem Wechsel als Aussteller, Akzeptant oder Girant wechselmäßia verpflichtet. 2. Daß er als Bezogener Hauptschuldner und damit zur Einlösung des Wechsels verpflichtet ist, als Aussteller oder Girant nur für die Einlösung durch de» Bezogenen haftet. 3. Daß der Wechsel ein Zirkulationspapier ist und erst bei Verfall und nur gegen Vorzeigung des Papiers einzulösen ist. 4. Daß die Zahlung erst nach Prüfung des Gläubigerrechts des Borzeigenden aus dem Wechsel und nur gegen Aushändigung oder Ver merk der Zahlung aus demselben erfolgen darf. stellung des Lehrbriefes 4 fl. 50 kr., dazu noch verschiedene Schreibsporteln. Die Gesellen müs- sSn sogenannte Ersitzjahre verbracht haben, bevor sie die Meisterrechte erlangen können, und zwar: Augsburger Gärtnersöhne vier Jahre, Augsbur ger Bürgersöhne sechs Jahre, Fremde acht Jahre, wovon die Hälfte, auswärts und auf der Wan derschaft zugebracht sein müßen. Wenn freilich ein heiratslustiger. Geselle eine Meisterswitib aus dem Witwenstand erlöst, erhält er ohne wei teres die Rechte eines Meistersohnes. Bei der Meisterprüfung ist auch der Entwurf für eine Gartenanlage unter Anfertigung eines Risses erfordert. Die Gebühr für die Meistergerechtig keit ist wesentlich erhöht und beträgt l5 fl., 30 kr. oder 20 sl. 30 kr. oder 30 fl. 3 Okr., je nachdem einer ein Augsburger Meisterssohn, ein Bürgerssohn oder ein Fremder ist. Voraus setzung für Verleihung der Gerechtigkeit bleibt auch nach der Ablegung der Prüfung die Ver heiratung des Betreffenden und der Erwerb de? Bürgerrechtes, übrigens Vorbedingungen, welche in diesen Zeiten in den Reichsstädten für die Ausübung eines „Bürgerlichen" Gewerbes allge mein galten. Mit der Meistergeiechtigkeit er warben die Gärtner die Befugnis,. ihre eigenen Gartenerzeugniße, Sämereien und Kräuterwaren in offenem Laden zu verkaufen, en ästail oder „in ander Gestalt, außerdem ein allgemeines Einstandsrecht auf bürgerliche Gärten. Wie früher steht ihnen allein die gewerbsmäßige Lohn arbeit in Herrschastsgärlen zu. Pachtland darf unter Verwendung auch des eigenen Gesindes nicht, aber von Tagwerkern bewirtschaftet werden. Man wollte keinen zu groß werden laßen. Den Gärtnern und Kräutlern war auch der Wochenmarkt am Montag und Freitag ohne wei teres offen, ebenso wie der öffentliche Verkauf an Mittwochen und Samstagen vor der Metzg, während anderen Bürgern, die Gärten besaßen, sowie fremden Gärtnern lediglich erlaubt war, am ordentliche» Freitags-Wochenmarkt soviel zum Verkauf zu bringen, „als eine Person iu Wei Körben tragen lonnte". Völlig gleiches Recht mit Kräutlern und Gärtnern jedoch hatten ini Verkaufe die hohen Herren von der Pa- triziatsstubc, die vielfach große Gartenstücke mit Marktware bestellen ließen. Diejenigen Frem den, die keine Gärtner von Berus waren, durften überhaupt nur auf dem Ulrichs- und Michaelis- Jahrmarkt Gärtnerwaren feilbieten. Gegen die Stümper und Störer enthielt die Ordnung noch wesentlich schärfere Bestimmungen als diejenige von 1639. Man sieht, eS war ein sehr kompliziertes System, das durch allerlei Marktoorschriflcn noch verwickelter wurde. Zum großen Teile haben die Grundlagen dieser Handwcrksverfaßung auch nach dem Ausgange der Reichsstadt in bayerischer Zeil noch fortgedauert bis zur Einführung der Gewerbefreiheil, wenn auch die 1807 erlaßene neue Gärlnerordnung mit dem Konzessionswesen eine nützliche Lockerung in das veraltete, starre Gefüge brachte.