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Der Samenbau Mitteilungen für bie Zachgruppe Samenbau -er Unterabteilung Garten im Reichsnährftanö Reichssachbearbeiter Dr. Konraö Kampe Nummer 1b Seilage zu „die Gartendauwirtschaft" 19. November 19Zb kf/ü/ZuNH c/s/- (-/-unc/^sgs/n, c/sn «s lehrt die Gemlisesaatm-AnerkeMUW? Ab 1934, richtiger allerdings erst seit 193b, ist die Durchführung der Gemüsesaaten-Anerkennung für das gesamte Deutsche Reich an einheitliche Grund regeln des Reichsnährstandes gebunden. Die An erkennung findet durch die Landesbauernschasten statt. Früher wurde die Anerkennung im allgemeinen vom rein privatwirtschaftlichen Standpunkt der einzelnen Betriebe aus betrachtet. Man erhoffte dadurch eine entsprechende Erhöhung der Preise für anerkanntes Saatgut als gerechte Bezahlung des Mehraufwands an züchterischer Arbeit, oder man betrachtete es auch als einen gewissen Vorteil, ge legentlich der Anerkennung über allerlei Zuchtziele sprechen zu können. Mit dem ständigen Nieder gang der deutschen Landwirtschaft wurden selbst verständlich bessere Preise nicht erzielt und die erdachten wirtschaftlichen Vorteile blieben aus. Da schieden sich die Geister, und nur wenigs wirkliche Pioniere, die den höheren Zweck und das höhere Ziel erkannten, blieben der Arbeit treu. Erst 1934 und 1935 wurde die Gemüsesaaten- Anerkennung erstmalig als das hingestellt, was sie in Wirklichkeit sein soll: Die Kontrolle über die als Mindestmaß anzusehende Forderung an die Zucht arbeit der Züchterfirmen und deren Auswirkung auf das Berkaufssaatgut. Die für die Durchführung dieser sehr wichtigen Arbeit erforderlichen Grund lagen wurden geschaffen: 1. Zusammenschluß aller Züchter im Reichsver band der gartenbaulichen Pflanzenzüchter. 2. Mitglieder dieses Reichsverbandes können nur solche Züchter werden, bei denen die Prüfung der Zuchtarbeiten in den Betrieben als aus reichend angesehen werden kann. 3. In Zukunft werden nur für Mitglieder des Reichsverbandes der gartenbaulichen Pflanzen züchter diejenigen Gemüsearten und -sorten als Saatgut anerkannt, für die die bctr. Züchtcr- firma eine ausreichende Zuchtarbeit betreibt und für diese Arbeit einen übersichtlichen, gut geordneten, buchmäßigen Nachweis führt. Die zwangsläufige Gemüsesaaten-Anerkennung wird -laufend' ungeordnet-fSr-MejWhM-GrmSfe--- nung den wirklichen Wert absprechen zu müssen. Andererseits ist es aber klar, daß das Suchen nach juristischen Schlupfwinkeln nicht dazu angetan ist, eine erforderliche und der Allgemeinheit dienende Sache voranznbringen. Dies kann einzig und allein der Wille, eine Verordnung, und die durch die Mit gliedschaft bei dem Reichsverband der gartenbau lichen Pslanzewzüchter übernommene freiwillige Verpflichtung auch sinngemäß zu befolgen. Wer das nicht tut und diesen Weg nicht einschlagen will, ist nicht wert, in der Liste der gartenbaulichen Pflanzenzüchter geführt zu werden. Damit ist aber auch gesagt, daß alles, was in den Grundregeln für die Anerkennung von Ge gungslofe Befolgung dieses Absatzes der Grund regeln ist ein Gebot der Stunde, wenn die Aner kennung als solche selbst nicht verwässert werden soll. Deshalb wird die Forderung aufgestellt, daß bei der Anmeldung zugleich die Versicherung, daß die geforderte Zuchtarbeit in jedem einzelnen Falle vorliegt, abgegeben wird. Die Bitte der anerkennenden Landesbauernschaf- ten geht dahin, daß in allen Fällen, wo Bestände aus irgendwelchen Gründen, sei es Auswinterung von Spinatfeldern, Verderben von überwintertem Samen von Kohl und Wurzelgewächsen, sei es Verunkrautung der Aecker bei einjährigen Gemüse arten, vernichtet werden müssen oder umzupflügen kvclamtnsamtn- E». Änkrktnnimy. yMsanttzemm UeuhtKmprfifung Wsm-ÜMMnpwftmg, AgsMn - SortmpnWW. Mürgsmm-Zvetm« prüfung. kmncranenfsmm- krdbccrsorttn- Ancrktnnimg. trhbttr-Sortkn» WH prufung. Vkrcmigung der ÄrißM Ztkrrnodstsorkn. VtrEgMg der kcm- und Stnnodstsortm. preirgkstaitung Zortcnprüsungsardkfien. Skmüst-Zaaten- MDM Antrtennung. WAU Kt-Mn-des ßWW VtrNklsrungsandLues. Vrratungcn mZüchtcrfiagm. ktnsuhrreyttung. AMluny dtr Zastyut- Versorgung. Verkaufs-und Lieferung;- drdmgungen. JüchttrkontrEe. Nunren arten, für die die Reichssortenliste festgelegt und bekanntgegeben ist. Für die übrigen Gemüsearten ist allerdings nach den gleichen Grundregeln die freiwillige Anerkennung noch möglich, ja im Inter esse einer schnelleren Einführung der zwangsläufi gen Anerkennung sogar erwünscht. Es ist bekannt, daß bereits 1935 für Erbsen und Bohnen und 1936 darüber hinaus zu Gurken und Spinat die Zwangsanerkennung durchgeführt wor den ist. Neue Gsmüsearten werden in Kürze hin zukommen. Durch die Anerkennung sollen alle Feldbestände von Samenträgern der einbezogenen Arten zwangs läufig besichtigt und auf Echtheit, Fremdbesruch- tungsgefahr usw. geprüft werden. Geht alles in Ordnung, so wird dem Züchter (nicht dem Ver mehrer) eine vorläufig«, nach erfolgter Samen kontrolle eine endgültige Anerkennungsbescheinigung zugestellt. Ist irgend etwas nicht in Ordnung, so muß, wenn eine Abänderung nicht zu einem besse ren Ergebnis führen kann, die Aberkennung aus gesprochen werden. Besserwisser finden selbstverständlich in dem oben besprochenen Weg der Anerkennung so viel Unzulänglichkeiten, daß sie glauben, der Anerken müsesaaten gefordert wird, ordnungsgemäß er ledigt und erfüllt werden muß, wenn die Anerken nung überhaupt Zweck und Sinn behalten soll. 1. Die Anmeldung. Hierzu sind erforderlich: Genaue Angaben über die Zugehörigkeit der Vermehrungsbetriebe zu den einzelnen Landesbauernschaften und Kreisbauern schaften. Außerdem ist es notwendig, daß für die Vermehrer die genauen Anschriften angegeben wer den, da es nicht leicht ist, aus den vielen Vermeh rern gleichen Namens einer Ortschaft den richtigen herauszufinden. In den Grundregeln für die Anerkennung von Gemüfefaaten ist als erste Forderung unter ll Abs. 3 der Nachweis einer ordnungsgemäßen, min destens dreijährigen Zuchtarbeit für die angemel deten Sorten gestellt. Daß dies« Zuchtarbeit auch durch eine mindestens verständliche Zuchtbuchfüh rung einfachster Art jederzeit nachgewiesen werden kann, ist eine Forderung, die genau so selbstver ständlich wie notwendig ist. Die restlose und bedin- sind, dies unverzüglich der Landesbauernschast mitzuteilen, damit bei den zu treffenden schwie rigen Reissdispositionen nicht erst die Einbeziehung dieser Felder vorgenommen wird. Felder bei der Besichtigung noch zurückzuziehen, geht auf keinen Fall. Hier muß, wenn der Feldbestand den gestell ten Anforderungen nicht gerecht wird, aberkannt werden. 2. Die Besichtigung. Vor der Besichtigung müssen die Felder in je der Beziehung in Ordnung sein, da zu beantra gende Nachbesichtigungen nicht nur für die Züchter kostspielig sind, sondern auch den Besichtigern so viel Zeit wegnehmen, daß die ordnungsgemäße Durchführung der Besichtigungen im allgemeinen gefährdet werden kann. Die meisten Firmen führen die Besichtiger von sich aus zu ihren Feldern, um die Besichtigung ge meinsam borzunehmen. Hierzu muß gesagt wer den, daß es nicht Pflicht der Züchtersirmen ist, diese Arbeit zu übernehmen. Daß es aber auch nicht zum Nachteil der Firmen ist, wurde mir in fast allen Fällen oft genug gesagt. Ich betonte, daß die Fertigstellung Ler Reise dispositionen für die Besichtigungen, ganz beson ders bei der Gemüsesaatenanerkennung, mit außerordentlich großen Schwierigkeiten verknüpft ist. Das Vielerlei der Gemüsearten und «sorten macht es in vielen Fällen erforderlich, daß Be triebe des öfteren, sogar in kurzer Zeit, mehrmals besichtigt werden. Das muß aber in vollem Umfang beibehalten bleiben, wenn die Anerkennung als solche überhaupt Sinn behalten soll. Die Besich tigung von Treibsalat und Freiland-Kopfsalat oder Treibradies und Rettichen kann auf keinen Fall zur gleichen Zeit durchgeführt werden, wenn man nicht Gefahr laufen will, daß bei der einen oder ande ren Art die Besichtigung als unvollkommen und da mit auch als gefährlich bezeichnet werden muß. 3. Der Bermehrungsanbau. Der zwischen Züchter und Vermehrer abzuschlie ßende Vermehrungsvertrag enthält eine Anzahl von Bedingungen, die leider nicht immer erfüllt werden. In vielen Fällen haben die Züchter selbst daraus den Schaden, vor allen Dingen dann, wenn bei dem Vermehrer verschiedene Sorten einer Art beim Verladen verwechselt werden. Der Vermeh- rungsvertrag verbietet den Vermehrungsanbau derselben Art und Sorte für zwei oder mehr Fir men in einem Vermehrungsbetriebe. Wird Liess Forderung in Zukunft nicht befolgt, so muß damit gerechnet werden, daß in allen Fällen, wo irgend welche Gefahren der Verwechselung o. ä. vorliegen, die Anerkennung abgelehnt wird. In Zukunft be deutet aber die Aberkennung von Samenbeständen den Ausschluß derselben als Saatgut überhaupt. Es erscheint im Rahmen dieser Ausführungen auch notwendig, darauf hinzuweisen, daß die Züch ter verpflichtet sind, unerfahrenen Vermehrern ent sprechende Kulturanweisungen mündlich oder schriftlich zu erteilen, damit nicht, wie wiederholt festgestellt worden ist, hochwertiges Zuchtmaterial der Vernichtung anheim fällt und gutes Ackerland vergeudet wird. Bei ähnlichen Sorten der gleichen Gemüseart ist eine deutlich sichtbare Trennung durch irgend eine andere Kulturpflanze erforderlich und in Zukunft überhaupt als Voraussetzung für die An erkennung zu betrachten. Dies trifft besonders auch da zu, wo Lie gleiche Bohnensorte für zwei Firmen bei zwei Vermehrern auf nebeneinanderliegenden Feldern angebaut werden. In solchen Fällen muß jeder Vermehrer auf eine Reihe Bohnen verzichten und dort eine Reihe Kartoffeln oder Futterrüben anpflanzen. Es sei noch daraus hingewiesen, daß in Fällen, wo mehrere Sorten einer Gemüseart (z. B. Erbsen, Bohnen, Salat nsw.) angebaut werden, Las Vorgewende nicht mit der gleichen Fruchtart bestellt werden darf, weil damit ein Ueberdrillen der verschiedenen Sorten verbun den ist. Die Anerkennung ist nicht Zucht- oder Zucht buchberatung. Bestandteil der Anerkennung ist aber Lie Nachprüfung, ob Zuchtarbeit vorliegt. Wer Züchter ist, und wenn auch nur für eine einzige Sorte, muß die Notwendigkeit einer, wenn auch ganz primitiven Zuchtbuchführung längst er kannt und sie eingesührt haben, und zwar nicht nur, um den Grundregeln für die Anerkennung von Gemüsesaaten gerecht zu werden, sondern in der Hauptsache auch deshalb, um stets eine Ueber- sicht über die eigene Arbeit zu haben. Es ist schwer, Samenzüchter zu sein; denn der Samenzüchter muß einerseits Idealist sein, auf der andern Seite aber auch Realist, vr. Mcolaisen. Der Ausschuß für Samen und Saaten Von kl. preuslcer, SB. im ^88. Wenn der Reichsnährstand die Forderung, die Ernährung des deutschen Volkes in weitgehendem Maß durch eigene Erzeugung sicherzustellen, zu sei nem obersten Grundsatz erhob, so war es nur eine logische Folgerung, daß — soweit diese Sicher stellung vom Gebrauch von Saatgut abhängig war — dem Gebiet des Züchtungswesens, des Sa menbaues und nicht zuletzt dem Handel mit Saat gut besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden mußte. Die bisher erzielten Ergebnisse bestätigen ganz eindeutig, daß in Anbetracht der Versäum nisse der Jahre vor 1933 die Wege beschritten wurden, die einzig und allein zum Erfolg führen konnten. Als ein« dieser Maßnahmen ist die Er richtung einer Stelle zu betrachten, die damit be traut wurde, die Sämereien, die wir klimatischen und Bodenverhältnissen zufolge zusätzlich zu unserer eigenen Erzeugung aus dem Ausland herein nehmen müssen, nach der sachlichen Seite hin einer Prüfung zu unterziehen. Der Ausschuß für Samen und Saaten (-l88.), der im November 1934 zu nächst die Schleusung von Klee- und Grassaaten, Futterleguminosen und einigen anderen landwirt schaftlichen Sämereien übernommen hatte, bezog dann ein Jahr später die Gemüsesämereien sowie das Saatgut von Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen in sein Arbeitsbereich ein. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf Hinweisen, daß, um die letzte Lücke zu schließen, in absehbarer Zeit auch die Blumensämereien zum Arbeitsgebiet des 7^88. gehören werden. Wir sind jederzeit in der Lage, das im Inland gewonnene Saatgut nach seiner Güte und Leistungs fähigkeit zu bestimmen, und es ist nur eine Frage der Zeit, daß sämtliche an den Verbraucher ge langenden Sämereien in irgendeiner Form zur Anerkennung gelangt sein müssen. Bei all diesen Bestrebungen, auch das eingeführte Saatgut einer Kontrolle zu unterwerfen. Dieses eingeführte Saat gut entspricht nicht in allen Fällen den deutschen Boden- und Klimaverhältnissen, und es kann daher dem Handel nicht frei überlassen werden, woher er das Saatgut einführt. Sorten ausländischen Ursprungs, die nur bei günstigsten Voraussetzungen im Ertrag befriedigen können, haben allenfalls für den Reexport Bedeutung, müssen aber, sofern sie zur Verwendung im Inland gelangen sollen, als unerwünschte Belastung des Marktes abgelehnt werden. Neben dieser Herkunftsprnfung hat der -V88. auch die Qualitätsprüfung zu überwachen, deren Praktische Durchführung in Händen der Samenprüfungsstellen liegt. Die bei den Gemüse sämereien noch locker gehandhabte Prüfung wird zur gegebenen Zeit entsprechende Ausgestaltung er fahren, spätestens jedoch mit Inkrafttreten der jeweiligen Reichssortenliste. Für die Einfuhr periode 1937/38 sind entsprechende Maßnahmen zu erwarten, außer bei Buschbohnen, die ja bereits im vergangenen Jahr der Qualitätsprüfung unter lagen, bei Gurken und Spinat. Ein bedeutender Teil des eingeführten Saatgutes entstammt einem ausgesprochenen Vermehrungs anbau. Einmal bedeutet diese schon frühzeitig von den Züchtern getroffene Maßnahme eine Art Rück versicherung bei geringem Ernteanfall im Inland. Andrerseits kann die Verwendung deutschen Aus gangssaatgutes als eine Bürgschaft für die Qualität der Ernte betrachtet werden. Die Gewähr dafür ist aber im hohen Maß von der Zuverlässigkeit des Züchters abhängig. Die Erfahrung hat leider ge lehrt, daß diese Möglichkeit der zusätzlichen Be darfsdeckung im Sinn der Risikominderung miß braucht und der besondere Preisvorteil die Trieb feder des Anbaues wurde. Ich bin überzeugt, daß alle verantwortungsbewußten Züchter es begrüßen werden, wenn der ausländische Vermehrungsanbau nur mit anerkanntem deutschen Elitesaatgut ver sorgt werden darf und andrerseits die flächenmäßige Ausdehnung des Anbaues den inländischen an erkannten Anbauflächen angeglichen wird. Das würde in Anerkennung geleisteter Züchterarbeit einen gerechten Ausgleich bedeuten für Mißernten und Fehlschläge, mit denen ja immer gerechnet werden muß. Die Zulassung der Einfuhr ist von verschiedenen Gesichtspunkten abhängig. Bestimmend ist die Aufgabe, den zusätzlichen Bedarf an Sämereien im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zahlungs mittel zu decken. In diesem Zusammenhang er scheint es selbstverständlich, daß Sorten wegen ihrer Ntchteignung im deutschen Anbaugebiet von vornherein bei der Zulassung ausscheiden. Auch Ware, die qualitätsmäßig und hinsichtlich ihres Anbauwertes nicht befriedigen kann, muß un berücksichtigt bleiben. Aber auch andere Gründe können die Ablehnung zur Folge haben. Die Schwierigkeit, im Rahmen der zur Ver fügung stehenden Mittel die Bedarfsdeckung vor- zunehmen, sollte sich jeder Beteiligte klarmachen, wenn ein Antrag nicht ohne weiteres an die Ueber- wachungsstelle weitergeleitet werden kann und, mit einem befristeten oder endgültigen Ablehnungs bescheid versehen, an den Antragsteller zurück gelangt. Dabei soll auch nicht verkannt werden, welche Schwierigkeiten der Verteiler zu bewältigen hat beim Verkehr mit verhältnismäßig hochwerti gem Saatgut und dem Vorhandensein einer Un zahl von Sorten. Für den Fachmann steht außer Zweifel, daß die Mehrzahl der heute noch im Verkehr befindlichen Sorten ohne jeden wirtschaft lichen Nachteil durch die eine oder andere Sorte eines ähnlichen Typs ersetzt werden kann. Da es sich hier um volkswirtschaftliche Belange handelt, kann nicht der Wunsch des Verbrauchers allein aus schlaggebend sein. Der Verbraucher hält zumeist aus Furcht vor dem allgemeinen Sortenwirrwarr und möglichen Mißerfolgen an den Sorten fest, deren Namen ihm einmal geläufig ist. Hier er öffnet sich eine dankbare Aufgabe für den Verteiler, im Sinne der Bestrebungen des Reichsnährstandes aufklärend und lenkend einzugreifen. In keinem anderen Zusammenhang wird die Bedeutung des Begriffes „Samenfachhändler" so klar heraus gestellt, wie in dem eben angezeigten Sinne. - Die deutsche Pflanzenzüchtung, an die heute er hebliche Anforderungen gestellt werden, genießt