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Or. Lsnsnsr-^Ivncsisnr Nutzanwtndungm aus Gemüse- und Blumen samenuntersuchungen für den Samenbau Die Minderwertigkeit der im Handel befindlichen Sämereien hat Professor Nobbe in Tharaud ver anlaßt, im Jahre 1869 die erste Samenprüfungs anstalt zu gründen. Seither hat sich ein Netz von solchen Anstalten über die ganze Kulturwelt aus gebreitet, welche durch fortwährende Verbesserung der Untersuchungsmethoden und Apparate, durch vergleichende Untersuchungen besonders schwieriger Proben, durch Kongresse und Tagungen eine große Einheitlichkeit und Verläßlichkeit in ihren Arbeits methoden erreicht haben. In erster Linie galten diese Untersuchungen den landwirtschaftlichen Sämereien, vor allem den Klee- und Grassaaten, sowie den Rüben. Diese Sämereien müssen auf Anordnung des Reichsnähr standes, bevor sie in den Handel kommen, an einer Samenuntersuchungsanstalt auf ihren Gebrauchs wert geprüft werden. Anders lagen von Anfang an die Verhältnisse bei dem Gemüse- und BlumensamenhanLel. Wäh rend bei den landwirtschaftlich benötigten Säme reien nur verhältnismäßig wenig Samenarten in Betracht kommen und davon fast immer große Poften gehandelt werden, zeigt jeder gärtnerische Samenkatalog eine große Menge an Gemüse- und Blumensorten, die fast alle nur in kleinen und kleinsten Packungen, meist nur in wenigen Gramm gehandelt werden. Infolgedessen sind bisher die Samenunter suchungsanstalten für die Prüfung von Gemüse- und Blumensämereien verhältnismäßig nur in ge ringem Umfange in Anspruch genommen worden. Weitaus das meiste in den Handel gebrachte Saat gut ist ohne jede amtliche Untersuchung an die Gärtner und Gartenliebhaber hinausgegangen. Es dürfte sowohl für die Züchterkreise und Ver mehrer von Gemüsearten als auch für die Käufer derselben von Interesse sein, einiges über die Un tersuchungsmethoden und Aufgaben der Samen« prüfungsanstalten zu erfahren, die das auf den Markt gebrachte Saatgut zu begutachten haben. Beim Eintreffen einer Samenprobe an einer Un tersuchungsanstalt muß in erster Linie festgestellt werden, ob die Probe tatsächlich das darstellt, als was sie vom Einsender bezeichnet ist. Auf die Echtheitsbestimmung des Saatgutes, so weit diese möglich ist, folgt die Prüfung auf Rein heit und Keimfähigkeit. Die Bestimmung des Rein heitsgrades ist bei den Gemüsesämereien im allge meinen eine einfache Sache, La die Unkrautsamen infolge der Gewinnungsweise des Saatgutes mit der Hand meist vollkommen fehlen. Es werden da her nur aus einer Teilprobe die Spreuteile und Erdbröckchen ausgelesen und gewichtsmäßig bestimmt. Die Bestimmung der Keimfähigkeit eines Saat gutes wird in der Weise durchgeführt, daß min destens viermal hundert reine Samen in vier Keim betten zum Keimen angesetzt werden. Nun hat sich gezeigt, daß die Samen der einzelnen Pflanzen arten bei der Keimung ganz verschiedene Ansprüche an Feuchtigkeit, Temperatur, Licht und Keimdauer darstellen. Es gibt Gemüsesamen, die am besten Lei 20 Grad keimen, wie z. B. Rhabarber, Portu lak, Rettich, Kresse. Andere verlangen zu einer nor malen Keimung Wechseltemperaturen von SO Grech, 20 Grad oder 16 Grad, wie z. B. Stiefmütter chen, Tomaten Mangold. Manche Arten, wie z. B. Enzianarten, können nur nach mehrmaligem starken Frost zum Keimen gelangen. Ein« wichtige Aufgabe der Samenprüfungs anstalten besteht auch darin, den Gesundheits zustand des Gemüse- und Blumenfaatgutes fest zustellen. Von den vielen durch das Saatgut übertragbaren Krankheiten möchte ich nur einige ansühren. So finden sich an den Samen der Kohlarten Phoma- und Alternariapilze, welche die Ursache der Fall sucht oder der Fettfleckenkrankheiten des Kohles darstellen. An Sellerie- und Petersiliensamen tritt häufig Leptoria ketroselino auf, ein Pilz, der Blattflecken sowie das vorzeitige Absterben der Blätter verursacht. Die Ausschaltung von minderwertigen Gemüse- und Blumensämereien aus dem Handel ist nicht nur für den Gärtner, sondern auch für den reellen Händler und den Saatzüchter von größter Bedeu tung. Das minderwertige Saatgut drückt die Preise für das hochwertige Saatgut des Züchters und der gewissenhaften Samenfirmen und hindert die Bestrebungen, nur das Beste auf den Markt zu bringen. Erfahrungen beim Saatgut-Vermehrungsanbau So vielseitig und vielfältig die Anordnungen des Reichsnährstandes erscheinen, immer ist der eine Grundgedanke maßgebend: „Sicherstellung der Ver sorgung aus deutscher Scholle" und hiermit ver bunden „Steige-,ung der Erzeugung und Verbesse rung der erzeugten Qualitäten." Die Anordnungen des Reichsnährstandes zielen darauf ab, daß nur in Verbindung mit anerkannten Züchterfirmen, die in jeder Weise Gewähr für hoch wertige Muttersaaten bieten, ein Vermehrungs anbau von Samen durchgeführt werden darf. Diese Zwangsregelung durfte natürlich keinerlei Miß brauch zur Folge haben. Es war daher erforder lich, daß den Vermehrungsanbauern, die nunmehr voll auf die Züchter angewiesen waren, auch ihrer seits der unhedingte Schutz des Reichsnährstandes zuteil wurde und alle Maßnahmen getroffen wur den, um den Verkehr zwischen Vermehrer und Züch ter in Bahnen zu lenken, die beiden Teilen die Gewähr für eine gerechte Behandlung boten. Zu diesem Zwecke wurde unter Mitwirkung des Reichs ¬ nährstandes durch den Reichsverband der garten baulichen Pflanzenzüchter ein Einheitsvertrag für die Vermehrung von Gemüsesamen ausgearbeitet, der sowohl den Belangen der Anbauer wie der Züchter gerecht wurde, besonders aber die Qualitäts- fovderungen des Reichsnährstandes berücksichtigte. Einen besonderen Vorteil bietet der Einheitsver trag dem Vermehrer gegenüber dem früheren Zu stande. Der Vermehrer ist nicht mehr gezwungen, bei jedem Neuabschluß mit einer anderen Firma den vorgelegten Vertrag auf alle Möglichkeiten durchprüfen zu müssen. Besonders ist er aber da gegen geschützt, daß er evtl, durch geschickte Verspre chungen mit einer solchen Firma zu einem Ver tragsabschluß kommt, deren Verträge mit allen Fallstricken liberalistischen Denkens ausgestaltet waren. Bei Abschluß des Vertrages muß sich der Ver sucher darüber klar sein, daß der Anbau von Ge müsesamen zwar eine Höhere Rente gegenüber land wirtschaftlichen Produkten verspricht, aber auf der anderen Seite auch erhebliche Ansprüche an die Arbeitskraft und die Kultur seines Betriebes stellt. Nur in tadellosem Zustande befindliche Wirtschaften der verschiedensten Bodenklassen sind für die Ver mehrung gartenbaulichen Saatgutes geeignet. Sofern es sich um einen neuen Versucher han delt, erscheint es angebracht, daß der Züchter den Versucher bei der Auswahl eines geeigneten Acker stückes im Hinblick auf Vorfrucht, Bodenqualität und sonstige Eignung für die betreffende Samenart berät. Er muß ihn weiter aus die Gefahren der evtl. Fremdbefruchtung usw. Hinweisen. Soll ein Fremdbesruchter anqeöaut werden, hat der Ver sucher sich unverzüglich mit dem Ortsbauernführer in Verbindung zu setzen, der seinerseits dafür Sorge zu tragen hat, daß bei dem Anbau die für Fremd befruchtung vorgeschriebenen Mindestentfernungen eingehakten werden. Die Aufklärung des Versuchers durch den Züchter wird genügen, um evtl, falsche Ansichten des Än- baucrs zu zerstreuen Engste Zusammenarbeit zwi schen Versucher und Züchter bietet hierfür die beste Gewähr. Die Pflege der Kulturen liegt im Inter esse jedes gewissenhaften Versuchers. Es ist selbst verständlich, daß der Züchter diese Arbeiten über wachen muß, insbesondere dahingehend, daß eine Schädigung durch Unkräuter usw. nicht eintritt. Diese Üeberwachung soll den Anbauer vor Schaden bewahren. Die Ursache zu den meisten Streitfällen zwischen Züchter und Versucher liegt in der Bewertung der Beschaffenheit der zur Ernte und Ablieferung kom menden Samen. Gerade bei der Ernte hat deshalb der Züchter dem Anbauer beratend zur Seite zu stehen, und der Versucher hat sich in allen Zweifels fragen, die sich auf die Ernte, Reinigung und Trock nung des Saatgutes beziehen, den Rat und die Entscheidung des Züchters einzuholen. Im Interesse der Züchter liegt es, einen möglichst stabilen Kreis von Versuchern zu besitzen, der nach Möglichkeit von Jahr zu Jahr die gleichen Gemüse arten vermehrt und so über alle Einzelheiten der Kultur, Ernte usw. genau informiert ist. Auch der Versucher der mit dem Anbau gartenbaulichen Saatgutes vertraut geworden ist, wird in den wei ten Fällen Wert darauf legen, die gleichen Arten n Kultur zu behalten und, sofern er Vertrauen zu einer Züchtersirma gefaßt hat, sich nur ungern zu einem Wechsel des Vertragspartners entschließen. Zu Unrecht glauben manche Versucher, daß der Züchter Interesse an niedrigen Preisen hat. Dem Züchter ist nur daran gelegen, dem Versucher eine gute Ackerernte zu verschaffen, damit dieser aus das höchste daran interessiert ist, die ihm anvertrauten Muttersaaten Pfleglich zu behandeln und zu ernten. Stabile Preise sichern also auch dem Züchter stabile Anbauverhältnisse und damit eine wesentliche Ver einfachung seiner Vermehrungsarbeit. Diese Preise werden zweckmäßig von Jahr zu Jahr durch den Reichsnährstand festgesetzt. Es empfiehlt sich, gleiche Arten und Gruppen zusammen^ufassen, damit ein möglichst gleichmäßiges Preisniveau bei der Er zeugung ähnlicher Arten für die Vermehrungs anbauer besteht. Seien sich Züchter und Versucher darüber im kla ren, daß nur durch gemeinsames Zusammenarbeiten sie das Ziel erreichen werden, das sie sich beide ge steckt haben: „die Sicherstellung der hochwertigen, gartenbaulichen Saatguterzeugung", Ks/ckLsackscsiafk/sklsk' c/sr 5ctmsnvs^6//s5 k. ^/oc/i-6sr/t'n.- GrundsätzlicheszurMarktreglungbeim Samenbau Die Marktordnung auf dem Sektor der Land wirtschaft ist zweifelsohne eine der wichtigsten und schwierigsten in Ler gesamten deutschen Wirtschaft. Die Aufgaben, denen man aus Lem Gebiete des gärtnerischen Samenbaues begegnet, und deren Lösungen stehen im engsten Zusammenhang mit der Natur und ihren Einflüssen und sind in erster Linie hiervon abhängig. Daher werden Regelungen stets unter größter Beachtung dieser Tatsache er folgen. In sachlicher, fachlicher und wirtschaftspolitischer Form sehen wir den Aufgabenkreis Les gärtne rischen Samenbaues betreut einerseits durch die HauptMeilungen des Reichsnährstandes und Lurch die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau- Wirtschaft, andererseits regional durch die Landes und Kreisbauernschaften und durch die Wirtschafts- Verbände und in Angelegenheiten der Züchtung durch den Reichsverband der gartenbaulichen Pflan- zenzüchter, in der Verteilung Lurch die Fachschaft der Verteiler von Gemüse- und Blumensämereien. Die Marktregelung stellt Maßnahmen Lar, die Lösungen von Anfgeckien im Sinne der national sozialistischen Wirtschaftsanschauung erwirken sol len. Sie können rein sachlicher, fachlicher, wirt schaftspolitischer und auch organisatorischer Bedeu tung sein. Ob auf dem Gebiete des Gartenbaues oder eines anderen landwirtschaftlichen Sektors, ist das höchste Ziel der Marktgcmeinschaft die Sicherung der Ernährung des deutschen Volkes. Eine Marktregelung auf dem Gebiete Samenbau bedeutet die Einführung des Sortenregisters. Durch die Vorarbeiten des 'Reichsnährstandes für das Sortenregister ist schon jetzt eine gewaltige Lei stungssteigerung sestgestellt worden. Unter Bedie nung der Wissenschaft sind aus dem großen Sorti ment die Sorten herausgewäblt worden, die für die Bedürfnisse des Marktes die gegebenen sind. Durch weitgehendste Ueberprüfungen und Ver gleiche, wobei auch in erster Linie die Praxis ge hört wird, sollen Härten vermieden werden. Durch dis hierbei entstehenden Querverbindungen in der Mitarbeit der hieran interessierten Kreise können naturgemäß die Bedürfnisse des Marktes wirklich am besten berücksichtigt bleiben. Mit der Sortenvereinfachung schreitet die Quali tätssteigerung weiter vorwärts. Gerade in der Mög lichkeit, Qualitätssteigerung in der Pflanzenproduk tion durch Verbesserung der Sämereien herbeizufüh ren, liegt der hohe Wert des gärtnerischen Samcn- baues. Der Preis für die gärtnerischen Sämereien spielt in dem gesamten Wirtschaftsvorgang die sekundäre Rolle, während die Qualität das Ausschlag gebende ist. Der Vielseitigkeit der Kulturen mit dem großen Einfluß von Klima, Boden und Kultur muß bei Regelungen in der Sortenfrage Rechnung getragen werden. Die Feinheiten, die sich gerade in der Kultur von gärtnerischen Sämereien in Sorten unterschieden und im Einfluß der Natur auf die einzelnen Sorten widerspiegeln, sind ungemein groß. Die feinere Marktordnung mit ihren Regelungen sieht ein langsames tzerankommen an das gesteckte Ziel vor, schrittweise, ohne Zerschlagung wirtschaft licher Existenzen. Im engen Zusammenhang mit der Gesunderhal tung des Samenbaues steht einerseits die Existenz grundlage des Erzeugers und auf der anderen Seite die Erhaltung eines gesunden Verteilerapparates, der in dem Faktor der gärtnerischen Sämereien vom jeher einen Aufgabenkreis großer Verantwor tung getragen hat und weiterhin trägt. Eine Trennung der Teile, sei es, daß der Erzeu ger zukünftig nur noch erzeugt und jede Verteilung nur dem Handel zufällt, ist ein Ziel der Marktrege- Lsmenbeulyl ?spwrütsrenisdrU ,6. fsssstsuer, llusMmdurg kür 2ftz und 5 kg Inüalt Kuru Versand von Kernobst mit ^ukdruek „veutsoUss Obst" a.-K. M moMM-iumme öerlm-8okimsderg, keneststrake 7 MW - ellMSMWMllt - bM ISIS «WZ kk gsdok, IcrLkt. Ware, eodüve dods Korm, kreise ovo« ürikke krsi ksdn Osteroüs ». S 25 30 33 35 40 ow Lull lI l,50 2 2,50 3 3,75 K5I p, Ltok 12 15 15 15 17 wm stsrk 45 5V KO 70 80 vw Luker, jg 4.75 6,75 11,25 17 24 KU p Stell. 25 25 25 36 36 ww stark Preisliste auk LnkraZsI 14426 ALrtnsr 26 kroront Kadett! LöllZniS! Ikrs Kübel «los voll allen beratenen <jls besten 8nt keternavk b. Koppers-Kd. 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