Volltext Seite (XML)
Nr. 39. 26. 9. 192? Die Gartenbauwirtschaft ÄMlerMssklMche md MedhössMmr beim GMezOgMA U Effs» Z!e gemeinsame öffentliche Versammlung Nachdem Garlenbaudircktor Allinger als Vorsitzender des Fachausschusses für Galtenaus- führende einige Worte der Begrüßung gesprochen halte, überbrachte der Präsident des Ncichsver- Handes, B e r n sl i e l - Bornstedt, im Auftrage des Präsidiums besten Gruß und Wünsche für ein gedeihliches Arbeiten, insbesondere hinsicht lich der erstmalig erfolgten Zusammenlegung der Tagungen der Gartcnausführenden und der Friedhofsgürtner. Danach berichtete dann Weinhausen über die Tätigkeit des Fachausschußes für GartenauS. führende im abgslaufencn Halbjahr. Er hob aus dem Arbeitsgebiet besonders die Verhandlungen mit dem B. d. B. zwecks einiger Abänderungen in den Bezugs bedingungen und Qualitätsbezeichnungen der Baumschulen hervor. Durch eine gemischte Kommission von Baumschulcnbesitzern und Gar- tenausführcnden wurde bezüglich der Koniferen messung die folgenden Vorschläge gemacht: l. Bei Konifcrengaltungcn wie Abies, Pinns usw. mit einem Mitteltrieb soll nur '/. der Länge des Mitteltriebes als oberstes Höhcn- maß angenommen werden. Z. Bei Taxus sollen für alle Höhen nur Maß gruppen von 10 : 10 om Abstand; bei Thuja nur von 10 bis höchstens 20 cm festgelegt werden. 0 Es' soll in allen Angeboten über Hcckcn- pflanzen eine deutliche, aufklärende Klausel darüber angebracht werden, daß zur Anlage einer Hecks von bestimmter Höhe, z. B. von 1 m eine höhere Höhengruppe, etwa 125/150 cm gewählt werden muß, da die Spitzen der 'Heckenpflanzen nach der An pflanzung gekürzt werden müssen. Die Frage des Verpackungskostenzuschlages ist noch in Bearbeitung. Versicherung gegen Frost. Die Vertreter des Fachausschusses verlangten, daß alle Sendungen gegen Frost versichert jein sollten und daß die Versicherungskosten die Baumschulen zu tragen hätten. Das letztere wurde vom B. d. B. abge lehnt mit der Begründung, daß der Versand immer auf Gefahr des Empfängers gehe. Allinger führte dann aus, daß es im Intereste der Gartcnausführenden liege, möglichst übersichtliche und alles umfassende Kostenan schläge zu machen. Es sei deshalb erwünscht, hierfür ein Schema zu schaffen, welches den Mit gliedern zur Beachtung empfohlen werden soll. Weinhaujen berichtete, daß die Anregungen zu den Jnstandhaltungsocrträgen von der Be zirksgruppe Hannover gekommen sind. Sämtliche Bezirksgruppen der 'Gartenausführenden sind darauf gebeten worden, zu dieser Frage Stellung Ul nehmen. Leider hat aber die Mehrzahl der Bezirksgruppen noch nicht geantwortet, sodaß in folgedessen eine Uebersicht noch nicht vorltegt. Die Zeitleistungen liegen nunmehr vor. Sie sind zum Preise von RM. 0,25 je Stück in Form eines kleinen, mit weißem Papier durchschossenen Büchleins von der Hauptgeschäftsstelle Berlin NW 40, zu haben. An diese Mitteilung knüpfte der Vorsitzender die Bitte, Beobachtungen und Feststellungen über Zeitleistungen in dieses Buch cinzutragen und sie dann der Hauptgeschäftsstelle zugänglich zu machen, damit bei einer Neubear beitung die neueren Erfahrungen berücksichtigt werden können. Tie Reichsoerdingungsordnung ist für die Gartenausführenden von großer Bedeutung, weil sie als Grundlage für die Vergebung öffentlicher Arbeiten an Privatunternehmer dienen muß. Leider enthält die Reichsverdinqungsordnung einige Bestimmungen, die für die Gartcnausfüh renden unannehmbar erscheinen. Deshalb ist in Berlin eine Kommission gebildet worden, die die Rcichsverdingungsordnung gründlich geprüft und bearbeitet hat. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in 16 verschiedenen Abänderungsvor schlägen zusammengefaßt und dem Reichsfinanz ministerium als zuständiger Behörde unterbreitet. DaS Reichsfinanzministerium hat zugesagt, daß bei der bevorstehenden Neubearbeitung die Wünsche der Garteuausführenden geprüft werden sollen. Auch ist in Aussicht gestellt worden, daß Vertreter unseres Fachausschusses noch zu der Frage gehört werden. Fischer, der Vorsitzende des Sonderaus schusses für Friedhofsgärtnerei, berichtete darauf über die Tätigkeit dieses Ausschusses. Es ist in der abgelaufenen Zeit die Gründung «on Fachausschüssen in den Landesverbänden und Bczirksgruppcn erstrebt worden, um die Friedhofsgärlner örtlich enger zusammenzu- schlicßen. Die Bemühungen des Vorstandes, den Sonder ausschuß in einen Fachausschuß umzuwandeln, sind in einem an den Hauptausschuß gerichteten Antrag zusammcugefaßt worden, der aber vom Hauplausjchuß abgelehnt wurde. Die Tatsache, daß in der Hauptsache in Süddeutschland Betriebe vorhanden sind, welche sich ausschließlich mit der Friedhofsgärtnerei beschäftigen, während in Nord- dcutschland die Tätigkeit auf den Friedhöfen in der Regel von Erwerbsgärtnern wahrgenommen wird, die neben der Friedhofsgärtnerei noch andere Betriebszweige haben, läßt den Beschlug verständlich erscheinen. Um über die Lage der Friedhofsgärtnereien einen Ueberblick zu bekommen, wurden Erhebun gen angestellt, die sich auf 179 Städte mit (>90 Friedhöfen erstreckten. Hiervon gehören 384 den Stadtgemeinden an, die übrigen verteilen sich auf die verschiedenen Konfestionsgemeinden. Das so gewonnene Material wird zur Unter stützung unserer Bestrebungen in der Friedhofs gärtnerei dienen. Es ist aber notwendig, durch weitere Umfragen eine Ergänzung der bisherigen Feststellungen zu erreichen. Eine Rundfrage bezüglich der Preise für be stimmte zur Grabbepslanzung geeignete Pflanzen ist zusammengestellt und ausgewertet worden. Das Ergebnis hat der Vorstandssitzung vorgelegen und zeigt, daß die Verhältnisse außerordentlich verschieden sind und kaum in Vergleich gestellt werden können. Dasselbe gilt von den Kosten für die Anlage und Pflege der Grabstellcn, die ebenfalls durch eine Rundfrage nach Möglichkeit ermittelt wurden. Die starken Abweichungen in den erhaltenen Angaben zeigen, wie wichtig ein engerer örtlicher Zusammenschluß ist. Da es vor erst nicht möglich sein wird, über ein größeres Gebiet die Vereinheitlichung der Preise zu er reichen, sollen an die Bezirksgruppen Richtlinien für die Kosten der Anlage und Pflege von Grä bern gegeben werden. Die zunehmende Konkurrenz der öffentlichen Hand auf den Friedhöfen gab Anlaß, sich be sonders mit der Frage zu beschäftigen, in welcher Weise die berechtigten Interessen der Friedhofs- gärtner geschützt werden können. Die Bemühungen, mit gesetzlichen Mit teln gegen die Friedhofsmonopolisicrung varzugehen, haben bisher keinen befrie digenden Erfolg gegeben. Wir mußten uns daher darauf beschränken, in den einzelnen Füllen, in denen Klagen geführt wurden, vermittelnd einzugreifen. Es ist das in einer ganzen Anzahl von Fällen geschehen und vielfach ist auch ein gewisser Erfolg erzielt morden. Mit dem Reichsausschuß für Friedhof und Denkmal wurde die Verbindung aufrecht erhalten. Dadurch wurde es ermöglicht, daß wir unsere Forderungen bei der Aufstellung einer Muster friedhofsordnung vertreten konnten. Im Sep tember d. I. wird über unsere Aufnahme in den Reichsausschuß beschloßen werden, wodurch eine noch engere Zusammenarbeit erstrebt wird. Es wurde dann weiter darauf hingewiesen, daß Ende Juli in Esten die Tagungen des Reichs verbandes der deutschen Garlenbaubeamten statt- fandcn zu denen der Reichsverband eingeladen war, sodaß unsere Vertreter an den Beratungen der einzelnen Fachausschüsse teilnehmen konnten. Bei dieser Gelegenheit wurde wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß die Fricdhofsbcamten Wert auf eine Zusammenarbeit mit dem Erwerbsgartenbau legen und eine Verständigung über die Art der Betätigung des Erwerbsgartcnbaues auf den Friedhöfen wünschen. Ais weitere Maßnahmen, um der Gefahr der fortschreitenden Monopolisierung aus den Fried- Hosen zu begegne», wurden empfohlen: ») die Beteiligung an gärtnerischen Ausstellun gen größeren Stils, an denen die Stadtver waltungen interessiert sind, davon abhängig zu machen, daß dis Konkurrenz durch die Stadt- und Friedhofsgärtnereien einge schränkt wird. d) Anschluß an die kommunal-politischen Ver- bände, welche bereit sind, die Forderungen der Erwerbsgärtner und besonders der Fried hofsgärtner zu unterstützen. o) Zusammenarbeit mit Berufen, die gleichartige Interessen haben, wie Verband der Blumen- geschästsinhaber und Rcichsverband der Steinmetze. ä) Aufklärung weiterer Kreise durch GPD-Ar- tikel und durch örtliche Bemühungen, diese Artikel der Tagespresse zuzuführen. e) Schaffung eines Handbuches für Friedhofs gürtner, um ihre Leistungsfähigkeit zu stei gern, damit sie in jeder Hinsicht den be rechtigten Forderungen genügen. Anschließend folgten dann die beiden Haupt- vorlräge, die nachstehend in ihren wesentlichsten Punkten zum Abdruck gebracht werden. Den Vorträgen schloß sich noch eine umfangreiche Aus sprache an, sodaß die Tagesordnung erst spät abends zu Ende geführt war. Die Konkurrenz der öffentlichen Hand Ernst Schröder Krefeld, M. d. L., Gartenarchitekt, sprach über: „Staat und Kommune sind nach ihrem Ur sprung und Wesen Verwaltungsorgane — und keine Wirtschastskörper. Staat und Kommune sollen daher verwalten — aber nicht wirtschaften! Heute erleben wir jedoch eine vollständige Wand lung dieser Begriffe. Wir stehen in deutschen Landen mitten im zeitgeschichtlichen Kampf um eine neue Wirtschaftsform. Hier freie Untcr- nehmerwirlfchaft — dort gebundene Gemcin- wirtschaft. Hier individuelle Privatwirtschaft — dort sozialistische Staats- und Kommunalwirt schaft. Rufer im Streit sind unsere großen Kommunen, und gerade unser Beruf, der Gar tenbau in allen feinen Zweigen, scheint ein be sonders geliebtes und dankbares Objekt für Kommunälisierungsversuchc darzustellen. Dabei soll nicht verkannt werden, daß den Städten und Gemeinden die große Aufgabe zu fällt, für die im Interesse der Volksgesundheit notwendigen Grün- und Sportanlagen zu sorgen, ebenso wie für die Ausschmückung der öffentlichen Anlagen und Gebäude mit Blumen lind Pflan zen. Das ist genau so eine Aufgabe der öffent lichen Verwaltung, wie cs heule wohl unbe stritten ist, daß die Versorgung der Bevölkerung mit Gas, Master und Elektrizität zu diesen Aufgaben zühlt. Hier liegen in der modernen Entwicklung zweifellos Nolwcndigkeitcu einer gewissen Vcrforgungswirtfchafl der öffentlichen Hand vor, die auch von uns in bezug auf die „Versorgung" der Allgemeinheit mit den not wendigen öffentlichen Grünflächen und deren bestmöglichen Ausgestaltung sicher nicht bestritten werden. Im Gegenteil, dem Gesamtberufe kann es nur recht jein, wenn unsere Städte in immer steigendem Umfang ihre Grünflächenpolitik aus- baucn und durch regsten Blumenschmuck die Ctädtebilder verschönern, um jo die Großstadt- bcvölkerung zur Liebe und Freude an Blumen und Grün zu erziehen. Tie öffentliche Ver waltung wird uns immer an ihrer Seite finden, wenn es gilt, diese Ausgaben auszubauen und zu erfüllen. Leider wird diese notwendige kommu nale Wirtschaft aus gartenbaulichem Gebiete will kürlich ausgedehnt. Die Städtcgärtnercicn wer den in einem Ausmaße ausgcbaul, daß sie nicht nur in der Lage sind, den gesamten Bedarf an Blumen und Pflanzen für alle kommunalen Zwecke zu decken, sondern daß sie darüber hinaus noch erhebliche Mengen gegen Entgelt abgeben können. Der Verkauf erfolgt zunächst nur an städtische Beamte, dehnt sich dann aber schnell prsssswsrts! ^>8 bitten wir Artikel auf I. Leite Vie Linfukr stSigt ru verwenden auch auf Angestellte ütid Arbeiter aus und ist damit oder auch ohne irgendwelche Einschrän kung für das große Publikum zugänglich. ' Eine ähnliche Entwicklung zeig! sich bei den Friedhofsgärtuereien. Ursprünglich nur für die Ausschmückung der öffentlichen Friedhofsanlagen bestimmt, sollen die meist viel zu groß aus- gebaulcu Gärtncrcianlagen wirtschaftlich ausge nutzt werden. Man übernimmt die Anlage und Pflege von Gräbern, empfindet bald die Kon kurrenz der Erwerbsgärtner, unserer „Fried- hossgärlner" unangenehm, und schränkt ihre Tätigkeit ein oder zwickt sic so lange mit Vor schriften, Gebühren und dgl., bis sie von selbst auf Friedhofsarbcitcn verzichten. An einigen Orten geht man aber noch weiter, man schafft durch Bestimmungen in der Friedhofsordnung der Verwaltung ein Monopol für alle Arbeiten auf den Friedhöfen. Oft auch wird die wirtschaftliche Betätigung städtischer Gartenvcnvn »ungcn damit begründet, daß nicht genügend öffentliche Mittel zur Unter haltung der Juilagen bereitgestelkl werden. Es soll dann durch den Verkauf der Erzeugnisse „verdient" werden. Viele Ewwrimente aus diesem Gebiete haben schon zu ganz erheblichen Verlusten für die betreffenden Nommnnen ge führt, und wenn bei den übrigen Regiebetrieben solche Verluste nicht offen zutage treten, dann doch nur deshalb, weil allgemeine Geschäfts unkosten, Mieten, Zinsen und dgl., nicht berech net werden und wesentliche Steuervorteile vor handen sind. Aber auch diese Unkosten müssen natürlich von der Allgemeinheit, insbesondere von der Privatwirtschaft aufgebracht werden. Es geht aus die Dauer nicht an, daß mit diesen Mitteln der Allgemeinheit kommunalwirtschaftliche Experimente.zu dem ausgesprochenen Zweck gemacht werden, selbständige Wirtschaftszweige auszuschalten. Man soll nicht sagen, daß es sich bei Errichtung kommunaler Gärtnereibetriebe um Einzelfälle handelt, die für die Wirtschaft unerheblich sind. Es handelt sich dabei um ganz erhebliche Pro duktionswerte. die dem freien Beruf und dem bcrufsjtändischcn Handel entzogen werden. Die fortgesetzte Ausdehnung derartiger Wirtschafts- betriebe droht einen ganzen Berufsstand aus- zuhöhlcn und allmählich zu vernichten, was sich an zahlreichen Beispielen im Blumen- und Pflanzenbau, im Baumschulwesen, aber ganz besonders in der Friedhofsgärtucrei nachweisen läßt. Aber auch ein anderes, sehr wesentliches Ge biet, das uns in diesem Kreise besonders stark berührt, unterliegt in ständig steigendem Maße der Kommunalisierung. Das ist die Anlage von öffentlichen Gärten, Park-, Spiel- und Sportplätzen und dgl. Eine große Reihe non Gartenverwaltungcn Hal sich eigene Regiebe triebe ungegliedert, lediglich zu dem Zwecke, den sclbständigw Unternehmer auszuschalten und die gesamten Arbeiten mit eigens dazu an- qestclltcn Kräften auszuführcn. Daß das in höchstem Maße unwirtschaftlich ist, dürfte ohne weiteres einleuchten, denn der Umfang der Arbeiten ist selbst bei der größten Verwaltung sehr unterschiedlich, aber der für die großen Arbeiten angestcllte Verwaltungs- und Auf sichtsapparat muß — einmal angcstellt — auch in Zeiten durchgehaltcn werden, in denen die Beschäftigung geringer ist. Ist aber erst einmal dieser Vcrwaltungsapparat geschaffen, sind Ge räte, Fuhrpark und alles, was dazu gehört, vor handen, dann ist für alle Zukunft der kommunale Regiebetrieb eingerichtet, dann ist für den freien Beruf kein Raum mehr. Alles, was von feiten der Gartcnbaubeamten- jchaft gegen die Berg bung von Arbeiten an Gartenarchitekten und Landschaftsgärtner ins Feld geführt, wird schlagend widerlegt aus der Praxis, die tausendfach den Beweis da für liefert, daß der sogenannte „Garten- bauuntornchmer" wirtschaftlicher, daher billiger und mindestens ebenso gut arbeitet. In dem nachfolgenden Vortrag des Kollegen Rausch werden Sie Gelegenheit haben, aus dieser Praxis heraus zu sehen, wie es durchaus möglich ist, zwischen öffentlicher Verwaltung und Er werbsgartenbau auch aus diesem Gebiete er sprießliche Gemeinschaftsarbeit zu leisten, zum Wohle der Allgemeinheit. Wir sind uniererseits bereit, die öffentliche Verwaltung in jeder Weise zu unterstützen, wenn es sich darum handelt, Verständnis für ihre schönen und großen Auf gaben und die nötigen Mittel zu ihrer Aus führung zu verschaffen. Wir müssen aber ver langen, daß der selbständige Erwerbsgartenbau an der Durchführung dieser Aufgaben beteiligt bleibt, und daß nicht gerade aus diesem Gebiet kommunalwirtschaftliche Experimente gemacht werden. Leider ist die Möglichkeit, auf Grund der bestehenden Gesetze irgendwie einzugreifen, sehr beschränkt. Die Kommunen und fast alle an deren Selbstverwaltungskörperschaften bestimmen den Kreis ihrer Aufgaben selbst, soweit dieselben nicht ausdrücklich dem Reich oder den Ländcrn Vorbehalten sind. Sie haben im Rahmen der Gesetze völlige Freiheit zur Durchführung dieser Aufgaben und unterliegen dabei nur einem ge wissen Aujpchlsrecht des Staates. Diese Frei heit der Selbstverwaltung war ja gerade Ler Stolz unserer Väter, sie war eine wesentliche Grundlage für den gewaltigen Aufschwung unserer Wirtschaft und damit unseres Vater landes in den Jahrzehnten vor dem großen Kriege. Aber keinesfalls dachte jemand damals daran, die Selbstverwaltung auch Selbst wirtschaft treiben zu lassen, sie hatte zu verwalten, und betrachtete cs als vornehmste Verwaltungsaufgabe, die freie Wirtschaft zu fördern und ihr die Wege zu ebnen. Krieg, Revolution und Inflation mit all ihren Folgen stellten die Selbstverwaltungs- körpcr vor ungeahnte neue Aufgaben insbeson dere sozialer Ärt. Das neue Wahlrecht ver lagerte die Verantwortlichkeit sehr stark. Der soziale Gedanke trat in den Vordergrund und führte zu Aufgaben und Ausgaben, die die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft weit über schritten. Aber die Aufgaben wurden übernom men und die Ausgaben bewilligt von Mehr heiten, die für die Einnahmen nur zu einem geringen Teil aufkommen. So verfiel man auf den Gedanken, selbst zu wirtschaften, nm die notwendigen Mittel zu beschaffen, unbekümmert um den Erfolg, oder darum, ob man mit solchen Experimenten die wirtschaftliche Existenz weiter Kreise der eigenen Bürgerschaft zerschlägt. Hinzu kommt die poli tische Tendenz, die ich eingangs in dem Kampf um die Wirtschaftsform erwähnte. Dieser Kampf wird getragen von den sozialistischen Parteien, die machtvoll und geschickt, mit eiserner Kon sequenz gerade in den Kommunen an der Be seitigung der Privatwirtschaft und an der Ver nichtung des selbständigen Mittelstandes arbeiten. Darüber hinaus muß sich auch der selbständige Erwerbsgartcnbau in allen seinen Zweigen ab solut klar sein. Bedauerlich ist, daß umere Be amtenschaft nur allzu leicht und allzu gern den sozialistischen Tendenzen Vorschub leistet, viel fach unbewußt aus dem Bestreben heraus, die eigene Stellung so groß wie möglich auszübauen. Es zeigt sich also, daß der Kampf des Er werbsgartcnbaues gegen seine Aushöhlung und Aufsaugung durch die öffentliche Hand mitten hineingestellt ist in den großen Kampf um die politische und damit um die wirtschaftspolitische Führung. Eine wichtige Schlacht in diesem Kampfe steht uns bevor. Am 17. November d. I. finden die Wahlen zu den kom munalen Körperschaften statt. Das Ergebnis dieser Wahlen wird ent scheidend darüber sein, ob die Soziali sierungspolitik in verstärktem Maße weitergeführt wird, oder ob man zu den Grundsätzen der Privatwirtschaft zuriickkehren wird. Die nächsten vier Jahre kommunalpolitilchcr Arbeit werden uns Gärtner entweder endgültig von der Beteiligung an öffentlichen Arbeiten ausschließen, endgültig von den Friedhöfen ver treiben und die Konkurrenz aus den Betrieben der öffentlichen Hand ins Ungemessene steigern, oder sie werdet, diese Konkurrenz ausschälten und uns unser Recht auf freie Wirtschaft wieder geben. Die Freiheit der Selbstverwaltung gibt den Stadtverordneten, den Gemeinde- und Kreisvertretern allein das Recht, darüber zu entscheiden. Darum gilt cs zu kämpfen! Der Kampf geht nicht gegen Personen, sondern gegen ein System. Gärtner vor die Front! Hinein in die Parteien, hinein in die Stadtparlnmcnie! Nur durch tätige Mitarbeit sind Bundesgenossen zu werben, nur' wenn wir bereit sind mitzuarbeiten, wird man uns nicht nur anhören, sondern unseren Forderungen auch Geltung verschaffen. Zu mindest aber gilt cs aufzüklärcn und die zu künftigen Vertreter in den Gcmeindeparlamcn- ten über unsere Wünsche und Forderungen zu unterrichten. Wer nicht mit uns ist, ist' gegen uns! Wer nicht mitkämpft, ist mich: bcrechligl, zu schimpfen und zu klagen. Wir werden den Kampf nur dann gewinnen, m-n mir bereit sind und wenn wir wollen."