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.) Ar. 48. 8. 11. 1S2S Die Gartenbauwirtschaft Aus der neuen Eisenbahn-Verkehrsordnung Von unserem ständigen verkehrspolitischen Mitarbeiter. 1. Der Frachtbrief. Die am 1. Oktober in Kraft getretene Eisen- bahn-Verkehrsordnung und die zugehörigen Ausführungsbestimmungen enthalten eine Reihe wichtiger Aenderungen. Die Frachtbriefmuster sind zum Teil geändert. Tie Heile „B e st i m in u n g s - o r t" ist weggefallen; in der Regel deckt sich der Bestimmungsort mit dem Wohnorte, der in die Zeile „in" einzutragen ist, falls es sich nicht um denselben Ort handelt, der in die Zeile „Bestimmungsbahnhof" einzutragen ist. Statt „Station" ist überall „Bahnhof" gesetzt; für „Duplikat" ist „Frachtbrief-Doppel" gesetzt. Für eine etwaige Vorschrift über die Weiterbeförderung, z. B. mit Kleinbahn, ist eine besondere Zeile vorgesehen. Bei Ladun gen und selbstverladencn Stückgütern soll der Absender für die Frachtberechnung (gedeckter Wagen-5 vH Gewichtszuschlag) angeben, ob er einen gedeckten Wagen (G) oder einen offenen Wagen (O) verwendet hat. Fehlt diese Angabe oder die Angabe des Ladege wichts im Frachtbriefe, so mutz die Versand abfertigung diese Angaben machen. Da bei un richtigen Angaben, die eine Frachtverkürzung herbeiführen können, ein Frachtzuschlag zu zah len ist, so erscheint es zweckmäßig, daß der Ab sender die Wagengattung oder das Ladegewicht nicht angibt. Zu beachten ist, daß das Lade gewicht und nicht die Tragfähigkeit des Wagens anzugeben ist. Die Tragfähigkeit ist in der Regel um 5 vH höher als das Ladegewicht; bei Wagen von 15 t Ladegewicht beträgt die Trag- sähigkeit zum Teil 15 750 kx, zum Teil 17 500 kg;. Eine Ueberschreitung der Trag- sähigkeit ist ebenfalls mit Frachtzuschlag belegt. Lie bisherige Bestimmung, wonach auch dann ein Frachtzuschlag (1,10 RM.) zu zahlen war, wenn die unrichtige Inhaltsangabe keine Frachtverkürzung herbeiführen konnte, wenn also z. B. „frische Aepsel" statt „frische Birnen" angegeben war, ist weggefallen. Der Inhalt »st bei den im Tarif genannten Gütern mit der tarifmäßigen, bei darin nicht genannten Gütern mit der handelsüblichen Benennung anzugeben (z. B. „frisches Kernobst zur Verwendung im Deutschen Reich" oder „lebende Sträucher, nicht eingepflanzt" mit dem weiteren Zusatze bei Stückgut „die einzelnen Frachtstücke überschreiten nicht ein Gewicht von 150 kg und eine Länge von 3,5 m"). In den Frachtbriefmustern ist auch zum Aus druck gebracht, daß Zeichen, Nummern, An zahl und Verpackungsart der Frachtstücke nur bei Stückgütern angegeben zu werden brauchen. Um bei Verschleppungen die Sendungen ohne wei teres ihrem Ziele zuführen zu können, ist empfohlen, die Stückgüter mit der vollen An schrift des Empfängers zu versehen; die An gabe von Zeichen und Nummern ist dann ent behrlich. Bei ungleich tarifierten Gütern, ß B. fr.* Weintrauben' ^AlkgeMeinck'^KklWcksfHk und fr. Aepseln (Ermäßigte Eilgutklasse), in La- düngen oder selbstverladenen Stückgutsendungen kann der Absender das Gewicht nur des einen Gutes angeben und bnhnseitige Feststellung des Gesamtgewichts beantragen; die Güterabfertigung trägt dann das Teilgewicht für das andere Gut unter Haftung des Absenders in den Fracht brief ein. Alle Frachtbriefeintragungen müssen deutlich in unauslöschbarer Schrift ge schrieben sein; auch Eintragungen durch Druck, mit Stempel, Schreibmaschine oder Tintenstift — einschließlich der Unterschrift — sind zuge lassen. Durch st reich ungen muß der Ab sender mit seiner Unterschrift besonders aner kennen, bei Äendernngen von Anzahl und Ge wicht sind außerdem die neuen Angaben in Buch staben zu wiederholen 2. Folgen unrichtiger Angaben im Frachtbrief. Der Absender trägt alle Folgen nicht nur bei unrichtigen, ungenauen oder unvoll ständigen, sondern auch bei unzulässigen Frachtbriefangaben. Weist der Ab sender indes nach, daß seine Angabe»» auf Irrtum Herrchen, so kann Rückzahlung der dadurch erwachsene» Mehrfracht verlangt werden; es darf dann auch kein Frachtzu schlag für unrichtige Angaben erhoben wer den. Nach der Begründung des Reichsverkehrs ministeriums zur neuen E.V.O. soll aber An spruch auf Rückzahlung der Mehrfracht oder Be freiung vom Frachtzuschlage nicht bei jedem Versehen eintreten, sondern nur dann, wenn es sich uin einen Irrtum iin Sinne des tz 119 BGB handelt. Für unrichtige Frachtbriefanaaben haftet im allgemeinen nur der Absender, indes ist der Empfänger zur Zahlung des Zuschlages verpflichtet, wenn er den voin Absender zur An wendung eines ermäßigten Tarifs im Fracht briefe angegebenen Verwendungszweck (z. B. Verwendung im Deutschen Reich) nicht erfüllt. Hat der Absender den Zuschlag noch nicht be zahlt, so braucht die Eisenbahn das Gut dem Empfänger nur ausliesern, wenn dieser den Zuschlag bezahlt. Wenn der Verdacht besteht, daß die Frachtbriefangaben unrichtig sind, kann die Eisenbahn auch nach Ablieferung des Gutes den Nachweis der Richtigkeit der Angaben durch Vorlage der Geschäftsbücher oder sonstigen Unterlagen in den Geschäftsräumen deS Absenders oder des Einpfängers fordern. Verlangt der Empfänger nach Einlösung des Frachtbriefes, daß die Eisenbahn den Inhalt und die Verpackung nachprüst, so ist diesem Verlangen zu entsprechen, wenn die Nach prüfung nach oen Betriebsverhältnissen und der Beschaffenheit des Gutes möglich ist. Eine solche Nachprüfung zu verlangen, empfiehlt sich z. B., wenn der Absender den Inhalt nicht tarifmäßig angegeben hat (z. B. nur „lebende Pflanzen" statt „Sträucher usw.") und der Empfänger des halb eine höhere Fracht als die dem tatsächlichen Inhalte entsprechende bezahlen soll. Die Ge- chiO PA- Piese MWkÜWg beträgt M "fette Sendung, jede an der Prüfung beteiligte Person und jede halbe Stunde 2 RM. Was mutz der Gärtner vom Glas wissen? Des öfteren gehen der Hauptgeschäftsstelle des Reichsverbandes Anfragen zu, die über die verschiedenen Bezeichnungen für Glas uin Auskunft bitten. Es sei deshalb hier ein- mal eine Klarstellung der im Handel und bei Gärtner»» üblichen Bezeichnungen an geführt. Bis vor wenigen Jahren kaufte man fast allgemein sogenanntes „Gartenglas". Der Name „Gartenglas" ist eine Qualitätsbezeich nung. Der Glassabrikant »ind -Händler versteht unter Gartenglas ein Ausschuß- oder Abfall glas. Früher würbe das mißglückte, aber noch verwendbare Glas zu kleinen Scheiben zer schnitten. Dasselbe geschah »nit den Streifen, die beim Zuschneiden größerer Glasforinate ab sielen, und dieses Glas kam unter dem Namen „Gartenglas" in den Handel. Es wurde leider vom Gartenbau vielfach verwandt. Heute legt der Gärtner mit Recht viel größeren Wert darauf, daß seine Gewächshausbedachung möglichst lichtdurchlässig ist. Es werden des halb gegen früher wesentlich größere Scheiben verwandt. Die üblichen Größen, deren Be schaffung durch Vorzugspreise erleichtert ist, sind jetzt für die Gewächshausverglasung: «8x52 und 48X60 in «/.. und «/.»Stärke. Auch jetzt erachtet man das hochwertige Glas, wie es für Wohnräume Verwendung findet, als zu teuer für den Gartenbau, andererseits aber ist der Begriff „Gartenglas" heute nicht mehr zutreffend, weil infolge der gänzlich veränderten Glasfabrikation (die Mundbläserei wird fast ganz von der maschmellen Her stellung des Glases verdrängt) eigentliches Ausschußglas nur selten anfällt. Es macht der Glashütte, die maschinell arbeitet, auch fast nichts a»»s, wenn sie einen Posten miß glücktes Glas noch einmal durch den Fabrika tionsgang schicke»» muß, während das früher bei der Mundbläserei nicht angängig war. Die Bezeichnung „Gartcnglas" ist also nicht mehr zutreffend und sollte völlig verschwinden, weil mit ihr der Begriff „Ausschußglas" ver bunden ist. Diese Anregung ist auch schon an die Glasindustrie und den Glasgroßhandel weitergegeben worden. Als Qualitätsbezeichnung ist sodann noch die Benennung „Rheinisches Glas" üblich. Aber auch diese Bezeichnung hat an Bedeutung ver loren, nachdem die rheinische Fabrikations weise auch in anderen Gegenden eingeführt worden ist. Es ist also zu beachten, daß rheinisches Glas nicht etwa nur aus dem Rheinland geliefert werden kann, sondern bei spielsweise auch aus Torgau in Schlesien, weil die Bezeichnung nicht für die Herkunft, sondern für die Art der Fabrikation gilt. Als Sortennamen find zu unterscheiden: Blankglas, auch Fensterglas genannt, das in» Gartenbau ain meisten Verwendung findet und in den weitaus meisten Fälle»» auch den Vor zug verdient. Dem Blankglas steht gegen- über das Gnßglas. Es ist etwas weniger lkchtKkMüM als Bwäkglas, gibt-Sbck'etN'Iüt bestimmte Kulturen günstiges, difuses Licht in den Häusern. Man unterscheidet in der Hauptsache zwei Sorten Gußglas, nämlich Rohglas und Klarg 1 as, deren Unter schiedsmerkmale ineinander übergehen. Be sonders sei darauf hingewiesen, daß die Be- »eichnung Klarglas sehr häufig mit Blankglas verwechselt wird. Bezeichnungen wie Spezialglas, Doppelglat usw. sollten unter allen Umständen vermieder werden, weil sie irreführend sind. Wirklich» Spezialgläser habe»» immer noch eine be sondere Sortenbezeichnung. Die Stärke del Glases wird durch die üblichen Benennungcr wie «/„ «/z, «/« bei Blankglas und die Angab» der Millimeterstärke bei Klar- und Rohglak gekennzeichnet, deshalb ist auch eine Berück sichtigung der Stärke im Nennen des Glases, wie es bei „Doppelglas" der Fall ist, über- slüssig. Es wird danach gestrebt, eine Nor mung der Bezeichnungen sür Glas durchzu- sühren, woran zweifellos auch der deutsch» Gartenbau sehr interessiert ist. Wh. Ratschläge für den Lbstzüchter Die Zukunft unseres heimische»» Obstbaues liegt wohl zunächst in der Beschränkung und der Wahl der Sorten. Jeder erfahrene Obst- züchter sollte sich dieses einmal zu Herzeu nehmen und in seiner Anlage Umschau halten, weiche Sorten in seinem Anbaugebiet am beste»» gedeihen, gut und regelmäßig tragen und als widerstandsfähig sich gegen Schädlinge erwiesen haben. Davon sind dann die drei besten Sorten zu wählen, alles andere aber wegzubringen, sei es einmal durch Umpfropsen oder aber durch Weghacken der faulen Träger. Dann die guten Sorten aus möglichst weiten Ab stand bringen, um gut und leicht die Unter kulturen bearbeiten zu können. Beim Um- pfropfe»» möchte ich die größte Sorgfalt empfehlen, denn nicht alle Bäume vertragen es, daher Vorsicht, damit nicht der Schaden noch größer wird, als er an sich schon war. Beherzigen Sie einmal diese wenigen Worte, und jeder wird sehr bald Heraussinden und einsehen, daß man sich so ain besten selbst Helsen kann, und Sie werden wieder Freude an Ihrem schönen Beruf und an Ihren Zög lingen haben. Fr. Haupt, Eilenburg. Warum haben Sie noch nicht die Liste K? Haben Sie sich schon einmal überlegt, welche Summe»» Sie bet dein Versandgeschäft hätten sparen können, wenn Sie vor Lieferung über die Geschäftslage Ihrer Abnehmer unterrichtet gewesen wären? Dte Liste 0 mit dem soebei» erschienenen Nachtrag 2 gibt Ihnen diese Aus kunft über insgesamt mehr als 2000 Personen und Firmen, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur schleppend nachkommen. Die Liste 6 mit Nachträgen ist von der Hauptge- schüftsstelle zum Preise von 5 M. bei Vorein sendung deS Betrages, sonst gegen Nachnahme, zit beziehen. Deck bisherigen Beziehern wird der Nachtrag 2 gegen Einsendung von 60 Pfennigen für Portounkosten zugestellt.