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Die Gartenbauwirtschaft Nr. 37. 13. 9. 1928 keiner Gesetzesstelle belegen, weil es eine solche nicht gibt und ist zur Auslegung gezwungen. Aber diese Auslegung ist genau so wenig beweis- kräftig wie das, was von anderer, ihm nahe stehender Seite über diesen Gegenstand vorge bracht worden ist. P. stützt sich auf Landmann- Rohmer. Dem stelle ich das neue Rechtsgut achten von Lutz Richter entgegen, der auf Grund eingehender Studien über die Entstehungs geschichte des 8 154 der GO. zu dem Schluß kommt, daß die Landmannsche Auffassung nicht zu rechtfertigen sei'). Ich verweise ferner auf die neuen Unter suchungen von Bues°), der zu dem Ergebnis kommt, daß „es im offenen Gegensatz zu dem Willen des Gesetzgebers steht, wenn v. Land mann und die auf ihn sich stützenden OLG.-Ur- teile durch die Novelle eine Aenderung der Rechtslage eingetreten sehen wollen. Im Gegen teil muß betont werden, daß der Rechtszustand, ') Universitätsprofessor Dr. jur. Lutz Richter, Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeil von Gärt- nereibetrisben zum Gewerbe, Berlin 1928, S. 14. °) Dänhardt, a. a. O., S. 82. wie ihn v. Landmann in seiner 5. Auflage aus spricht, unverändert bestehen geblieben ist". Die erste Stütze für Potthoffs Auffassung, die Novelle von 1908 habe „die Gärtnerei grund sätzlich als gewerbliche Betriebsart anerkannt" ist somit höchst umstritten. Seine zweite und letzte Stütze find Gerichts entscheidungen. Auch hiermit kann er nicht viel beweisen, denn es lassen sich weit mehr Gerichts urteile, auch solche höchster Instanzen, anführen, die zu einem gegenteiligen Ergebnis kommen"). Es ist entbehrlich, alles das hier zu wiederholen, was bereits gesagt worden ist. Es muß aber mit aller Entschiedenheit der Behauptung Pott hoffs entqegengetreten werden, daß seine persön liche Ansicht über die Anwendbarkeit der GO. und damit der AZVO. auf den Gartenbau geltendes Recht sei. Keine Gesetzesstelle gibt dem recht. Kommentar steht gegen Kommentar, Ur teil gegen Urteil. Wie man bei dieser Sachlage behaupten kann, die tatsächliche Stellung der „Gartenbetriebe" im Gewerbe- und Arbeitsrecht ') Vgl. Materialsammlung bei Dänhardt, S. 98 u. f. darstellen zu wollen und nicht die wünschens werte, bleibt unverständlich. Zusammenfassend ist zu sagen: Die vor liegende Arbeit wiederholt die Gedankengänge der Allgemeinen Deutschen Gärtner-Zeitung, ohne einen neuen Gesichtspunkt zu bringen. Der Ver fasser behandelt nur eine Teilfrage der gärtne rischen Rechtszugehörigkeit, die letzte, die noch umstritten ist. Sein Vorhaben, nur zu erörtern, was Rechtens ist, hat er nicht ausgeführt. Seine Darlegungen sind einseitig, lückenhaft und gehen nicht m die Tiefe. Die rechtspolitische Absicht ist unverkennbar. Mit mehr Gründen, als Pott hoff es vermag, ist die Auffassung zu belegen, daß der bodenbewirtschaflende Gartenbau der GO. nicht untersteht und damit auch nicht der AZVO. Während die rechtliche Zugehörigkeit des Garten baues auf allen anderen Rechtsgebieten eindeutig geklärt ist — Unterstellung des Gartenbaues unter die für die Landwirtschaft gültigen Bestimmun gen —, bleibt die arbeitsrechtliche Restfrage trotz Potthoffs Schrift ebenso ungeklärt wie bisher. Von ähnlichen Veröffentlichungen anderer Ge- werbetheoreiker unterscheidet sie sich wohltuend durch ihre Sachlichkeit. vss ultrsviolsNe Arabien V«I"lLNg»N 8ls u. kensterglss kUr: (ZswScbsbtlussr flrllbbssts Ksltbllussr >VmtergUrtsn psImsniiUussx Orokictssnkultursn verbürgt grüStv erfolg« Lsrsllrckstt in. d. 0sr«n NW 7, krleetrlcbetr. 100 llsl.: ölsrüur 6635, 2sntrum 3350-52 Agitation und VirllWell! Von Landwirtschaftsrat und Landesobstbauinspektor Trenkle in München. Der Syndikus des deutschen Fruchtgroß handels, Herr Dr. Eisner, klagt in der Zeit schrift „Der deutsche Fruchtgroßhandel" Nr. 36, in einem Leitartikel mit obiger Ueberschrift unter anderem darüber, daß Holstein seit einigen Wochen seine Preise auf dem Kohlmarkt um die 2 RM. Zoll (pro Doppelzentner) höher einsetzt, die auf dem Holländer Kohl ruhen, und tritt deshalb dafür ein, daß Vorsorge getroffen werden müsse, daß bei derartigen Mißernten wie in diesem Jahre, die Zölle automatisch ermäßigt odor über haupt fallengelassen werden. Nun passiert ihm aber das Unglück, baß er durch den amtlichen Berliner Marktbericht in der gleichen Nummer des „Deutschen Frucht großhandels" glänzend widerlegt wird, denn dort heißt es wörtlich: „Rot-, Weiß- und Wirsingkohl ist immer noch reichlich vertreten. Infolge der anhalten den Wärme war das Geschäft auch in der letzten Woche sehr schleppend. Hinzu kommt die Belieferung von deut- schem Kohl, der sich bedeutend billiger stellte und die Einfuhr holländischer Ware vorläufig un- möglich macht." Zur gleichen Zeit bringt außerdem ein süd deutsches Obst- und Gemüsehandelshlatt aus Holland folgenden Bericht: Phantasiepreise für niederländisches „ Frühgemüse." „Dem „Telegraach zufolge ist die aus ländische, vor allem die deutsche Nach frage nach frühen niederländischen Kohl sorten zur Zeit so stark, "daß geradezu phantastische Preise angelegt werden. Im Zentrum des niederländischen Kohlbaues, in Langendijk, haben verschiedene Landwirte in diesem Jahre derartige Erlöse aus ihrem Weißkohl erzielt, daß sie damit den Kauf preis ihrer Anbaufläche decken können." Danach müßte eigentlich auch Dr. E. ein sehen, daß das Ausland nicht dem deutschen Verbraucher zuliebe seine Ware billiger liefert als die allgemeine internationale Marklage dies zuläßt. Gerade dieses Beispiel zeigt dem Ver braucher, wie es mit der Versorgung der deut schen Märkte mit Obst und Gemüse und mit den Gemüsepreisen aussehen würde, wenn di« heimische Produktion vollständig zugrunde ge ¬ richtet und Deutschland allein auf die Zu fuhren deS Auslandes angewiesen wäre. Hier aus wurde ja auch bereits in dem Artikel: „Ein falscher Alarm", in Nr. 35 der „Garten« bauwirtschast" hingewiesen. Eigenartig ist es auch, wenn Dr. E. glauben machen will, daß dem deutschen Handel z. Z. der Aufkauf von Aepfeln und Birnen in der Tschechoslowakei fast unmög lich sei und er seinen Kollegen der nordischen Länder den Vortritt lassen muß, weil diese das Obst zollfrei einführen können, während der deutsche Handel bei der Einfuhr tschecho slowakischer Aepfel und Birnen bis zum 25. September 4,50 RM. pro Doppelzentner zahlen muß. Daß die Obstpreise in den nordi schen Ländern infolge der geringeren Eigen- Produktion immer höher sind als in Deutsch land, und der deutsche Händler, abgesehen von verschiedenen anderen Faktoren, die hier noch mitsprechen, wegen der Konkurrenz des heimischen Obstes und mit Rücksicht auf die Einfuhr aus anderen klimatisch begünstigten Ländern (die für Deutschland meist frachtgünsti ger liegen wie für die nordischen Länder) mit den nordischen Aufkäufern nicht konkurrieren kann, wird natürlich von Dr. E. verschwiegen. Es ist ja auch viel einfacher, den unbequemen Zoll für alle Schwierigkeiten und Unannehm lichkeiten, die ein so risikovolles Geschäft, wie es das Obstgeschäft zweifellos ist, verantwort lich zu machen, statt die verschiedenen wirtschaft lichen Zusammenhänge hervorzukehren und ab- zuwägerp, Der gleiche Dr. E. beschwert sich in einem anderen Artikel in der oben er wähnten Nummer der von ihm geleiteten Fachschrift darüber, daß die Vertreter der Berliner Tageszeitungen, die vom Reichsver band der Obst- und Gemüsehändler zu einer Besichtigung der Berliner Großmarkthalle ein geladen waren, in ihren Berichten über die Markthallenbesichtigung, trotz aller Bemühun gen, ein Verstehen der wirtschaftlichen Zusam menhänge nicht erkennen ließen. Wenn Ver treter der Tagespresse die wirtschaftlichen Zusam menhänge, die ihren Einfluß auf dis Markt- belieferung und Marktpreise ausüben, nicht voll zu verstehen vermögen, so ist das erklär lich. Wenn aber der Syndikus des deutschen Fruchtgroßhändlerverbandes, von dem man an nehmen muß, daß er diese wirtschaftlichen Zusammenhänge kennt, die Dinge derartig ein seitig darzustellen sucht, so beweist eben auch er, daß „Agitation und Wirklichkeit" vielfach zwei verschiedene Dinge sind. Rechtsmittel oder Gesuch um Steuererlaß? Bon Gerhart Francke in Berlin. Vielfach legt das Finanzamt dem Steuer pflichtigen nahe, kein Rechtsmittel einzulegen, bzw. das eingelegte Rechtsmittel zurückzunehmen unter Hinweis darauf, daß es besser wäre, durch «in Gesuch um Erlaß der auferlegten Steuer die Angelegenheit zu ordnen. Aus Grund der Aus wirkungen eines solchen Verhaltens kann aber nicht dringend genug davor gewarnt werden, auf einen solchen Vorschlag einzugehen, wenn die Möglichkeit besteht, im Wege des geordneten Rechtsmittelversahrens die Angelegenheit zu ordnen. Der Reichsfinanzhof zeigt derartiges Verständnis für die Bedürfnisse der Wirtschaft und tritt jeder fiskalischen Auffassung so scharf entgegen, daß große Aussicht besteht durchzu- lommen, wenn der Kaufmann die innere Ueber« zeugung hat, übersteuert worden zu sein. Die zahllosen Entscheidungen des Reichsfinanzhofs zugunsten des Steuerpflichtigen sind der beste Beweis dafür. Es ist daher besser, der Kauf mann klärt im Wege der Rechtsmittel, ob die Besteuerung zu Recht erfolgte oder nicht. Zu einem Gesuch um Erlaß der Steuer ist immer noch Zeit, wenn er doch ganz oder teilweise mit seinen Rechtsmitteln abgewiesen werden sollte. Dazu kommt noch, daß eine Stundung nach Z 235 Reichsabgabenordnung leichter zu er langen ist, wenn die Rechtsmittel noch schweben, als wenn der Steuerbescheid bereits rechts kräftig geworden ist. Zu einem solchen Verhalten ist um so mehr zu raten, als der Reichsfinanzhof in der folgen den Entscheidung es ausdrücklich ablehnt, Nach- sicht zu gewähren, also die Rechtsmittel noch- mals zu geben, wenn der Steuerpflichtige, i» Vertrauen auf die Zusicherung des Finanz amtes, kein Rechtsmittel eingelegt hat, anderer seits aber mit seinem Erlaßgesuch abgewiesen ist: „Daß der Steuerpflichtige von Einlegung eines Rechtsmittels zunächst Abstand genommen hat, weil er es nach Auskunft der Finanzbe hörde für aussichtslos gehalten, oder weil die Finanzbehörde über die Befürwortung eines Ge suches um Steuererlaß aus Billigkeitsgründen in Aussicht gestellt hat, ergibt keinen Grund zur Gewährung von Nachsicht, wenn der Steuer pflichtige nachträglich verspätet doch noch das Rechtsmittel einlegt." (Reichsfinanzhof II. H.. 36/28.) Man verlasse sich also nicht auf ein Gesuch um Erlaß der Steuern, zumal ein solches bei vermögenden Steuerpflichtigen so gut wie aus sichtslos ist, sondern führe die Rechtsmittel durch, wenn man irgendwie mit der Möglichkeit rechnen kann, ganz oder teilweise durchzu kommen. Dazu kommt noch, daß bei jeder Abweichung des Finanzamtes von der eigenen Steuererklä rung des Steuerpflichtigen die Prüfung ange stellt wird, ob etwa eine strafbare Handlung (Steuerzuwiderhandlung) vorliegt. Auch aus diesem Grunde empfiehlt es sich dringend, nicht ohne weiteres auf die Rechtsmitteldurchsührung zu verzichten, weil dann in dem Strafverfahren die Hauptverteidigung, nämlich, d.-.ß man die angeblich hinterzogene Steuer nicht schuldig sei, verlorengegangen ist, so daß nur üorig bleibt, sich damit zu verteidigen, daß die Steuererklä rung weder vorsätzlich noch fahrlässig falsch ab gegeben sei. Daß der Steuerpflichtige hierbei in einer schweren Lage ist, bedarf keiner Her vorhebung. Me kann der Obstbau im Rahmen des Rotprogramms für die Landwirtschaft gefördert werden? (Auszug aus dem Vortrag vonDr.Ebert vom 7.8.28 im „AltenLand".) Die Förderung, die der Obstbau aus dem Notprogramm erhalten soll, baut auf den Arbeiten auf, die der Reichsverband des deut schen Gartenbaues e. V. in den letzten Jahren gemeinsam mit den Landwirtschaftskammern eingesetzt hat. Die Entwicklung des deutschen Obstbaues ist dadurch zur Krisis gekommen, daß er sich in den letzten Jahrzehnten vor dem Kriege allzu einseitig in sie technischen Fragen verloren hat unter Vernachlässigung der absatzwirtschaftlichen Fragen. Es gab eine paradiesische Zeit auch für den Obstbau," wo der älteste Obstzüchter neben dem Anbau auch gleich an den Absatz dachte. Unbestritten ist der Herrgott der älteste Obstzüchter, denn er pflanzte in das Paradies einen Apfelbaum mit lachenden, lockenden Farben (!!). Er nahm dann die Schlange „Reklame" und ließ durch diese der „Hausfrau" Eva die Aepfel anbieten. Und die siel darauf herein! Stehen wir nicht heute in der gleichen Lage? Sorten mit lachenden Farben suchen wir. Aus zweckmäßige Ausmachung und Re klame (siehe das neue Kistenplakat!) sollen wir achten. Der Obstzüchter soll also nach altem Beispiel zugleich auch wieder Kaufmann werden. Zu Paradieses Zeiten war das nur dadurch,, leichter,, als mur ei« Obstzück,ter' vorhanden war, der wußte, was er wollte. Weil mehrere Herrgötter fehlten, war auch ein Reichsverband nicht nötig. Jetzt brauchen wir ihn um so nötiger, zumal in einer Zeit, in der 100 Obstzüchter 200 verschiedene Mei nungen haben. Unsere Zukunft hängt von der mit klaren Zielen auf gebauten Gemeinschaftsarbeit ab, in der sowohl der Anbauer wie der Kaufmann zu seinem Rechte kommen muß. Nachdem der Redner dann eingehend dargelegt hatte, wie das kaufmännisch geschultere Ausland den in volkswirtschaftlichen und welthandelspolitischen Fragen ungeübten deutschen Obstzüchter nach dem Kriege unter Ausnutzung einer raffinierten Transport- und Absatztechnik vom heimischen Markt fast verdrängt hat, zeigte er, wie bereits jetzt die planmäßigen Bestrebungen des Reichs verbandes des deutschen Gartenbaues e. D., die gemeinschaftlich mit den Landwirtschastskam- mern und Landesobstbauverbänden durchgeführt wurden, erfolgreiche Vorarbeiten zur Wiedcr- eroberung der Märkte leisteten. Die Aufstel lung von Richtlinien für einheitliche Sor tierung und handelssähigs Verpackung der einzelnen Fruchtarten ging mit einer scharfen Marktbeobachtung Hand in Hand, um die Wünsche des abnehmenden Handels, der Ver- wertungsindnstrie und der Verbraucherschaft kennenzulernen und danach die weiteren Maß nahmen einzustellen. Der sich hieraus er- gebende Zwang zur Sortcnvercinhcitlichung fand Verständnis bei den Regierungen, die ihrerseits Mittel zur Verfügung stellten, um das als notwendig erkannte Ümpfropfen älterer Bäume zu fördern. Umpfropfen und Nenpflan zungen sind jedoch auf Zukunftserfolge einge stellte Maßnahmen. Die Gegenwart fordert sofortige Hilfe auf dem Gebiet der Absatzfrage. Da das Notvrogramm für die Landwirtschaft gerade die Absatzfragen in wesentlichem Um- fange erfassen will und der Obstbau Nach weisen konnte, daß er den Weg zielbewusster Arbeit beschritten hat, gelang es der intensiven Arbeit des Reichsverbandes, die Regierung dafür zu gewinnen, auch den Obstbau in ihr Notprogramm einzubeziehcn und seine Vor schläge zur Anerkennung zu bringen. Wenn auch die Förderung bestimmter tech nischer Fragen, wie Pflanzenschutzdienst und Umveredelung, mit in diesen Rahmen einbs- zogcn ist, so gilt doch die Hauptaufgabe der Erfassung der Ernten und ihrer planmäßigen und zweckmäßigen Zuleitung zum Markt. ES ist nicht Ziel des Notprogramms, d»n Handel oder dieVerwertungs- industrie auszuschalten, wohl aber muß beiden die Ernte in zweckmäßiger Form zugeführt werden, wobei dem Erzeuger ein Einfluß auf die Preisbildung beim Absatz der handelsfähig ausgearbeiteten Ware gesichert werden muß. Deshalb müssen Erzcugi'rorganisation-n in Gestalt von Sammel- und Packstellen, Versteigerun gen und dergleichen eingerichtet werden, die unter Zusammenfassung der Einzelmengcn der einzelnen Erzeuger erst die Aufarbeitung ermöglichen und zugleich dem Handel Bezugs quellen einwandfreier Ware nachweisen. Zur Einrichtung derartiger Organisationen können im Rahmen des Notprogramms in kleinerem Umfange einmalig Beihilfen zur ersten Ein richtung gegeben werden. Darüber hinaus muß der erforderliche Kapitalsbedarf aus den eigenen Reihen der Erzeuger oder durch Auf nahme fremden Geldes gedeckt werden. Da der Obstbau zur Zeit jedoch nicht in der Lage ist, die hierfür erforderlichen Zinsen aufzu bringen, ist das Reichsernährungsministerium bereit, aus den Mitteln des Notprogramms eine Zinsverbilligung auf vier Jahre durch zuführen. Da ferner die einzelnen Absatz organisationen der Erzeuger im Interesse eines Marktausgleiches tätig sein sollen, ist beim Neichsverband des deutschen Gartenbaues e. V. aus Anregung des Reichsernährungsministeri- ums eine Reichsarbeitsgemeinschaft gartenbaulicher Absatzorganisationen geschaffen mit der Aufgabe, die Mitgliederorganisationen technisch und wirtschaftlich zu beraten, mit ihnen an der Einführung von Obst- und Ge müsestandards zu arbeiten und einen um fassenden Nachrichtendienst einzurichten. Es ist nun die Aufgabe der Obstzüchter, in den einzelnen Anbaugebieten den Weg der Selbsthilfe durch Uebergang zur gemeinschaft lichen Arbeit zu beschreiten und den Richt linien zu folgen, die jetzt und in Zukunft von der Führerschaft aufgestellt werden, damit die Möglichkeit geboten wird, die Hilfen nutzbar zu machen, welche sich aus dem Notprogramm für die Landwirtschaft auch für den Obstbau ergeben. Achtung Liste L l Die Fülle des seit Erscheinen des letzten Nachtrages zur Liste E Nr. 2 von 1927 angefallenen Materials veranlaßt uns, eine» 2. Nachtrag zur Liste L herauszugeben. Damit dieser zur bevorstehenden Versandzeit rechtzeitig erscheint, soll die Drucklegung noch in diesem Monat erfolgen. Um die Liste 6 zu einem verläßlichen Kreditschutzmittel zu gestalten, bedürfen wir dringend der Mitarbeit sämtlicher Mitglieder. Nur so ist eine Vollständigkeit des veröffentlichten Materials zu erreichen. Wir treten deshalb an alle Mitglieder mit der Mtte heran, uns bis zum 25. g. alle Personen und Firmen, die ihren Zahlung»- oder Lieferungsverpflichlungen nicht oder ungenügcnd nachkommen, zur Kenntnis zu bringen. Zwecks Wahrung der unumgänglich nötigen Genauigkeit bei der Rateriattammlung bitten wir, bei Antragstellung sich der hierzu bestimmten Fragebogen, die bei der Haupt geschäftsstelle kostenlos erhältlich sind, zu bedienen Der Nachtrag wird nach Erscheinen den bisherigen Beziehern der Liste 6 Nr. 2 kostenlos nachgeliefert Lie Hauptgeschäftsstelle: Fachmann.