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i durch ntn im weniger Blüten- bessere frühen tobre“, nd be- neisten n jetzt hera - uf den dann is und ehmer. n und Binde- 1, nur relcher einigen dienst, ndung umen, Rosen, stand 0, im in. No. 46. Sonnabend, den 12. November 1904. VI. Jahrgang. Derffandeisgär In er. Verantwortlicher Redakteur- Hermann Pilz, Leipzig, Südstrasse 33. 7/ y • Py • , goe y w r y A f y Für die Handelsberichte und fianaels-Zeitung für den deutsehen barfenbau. dsnöttobFrhalacker,: Verlag von Bernhard Thalacker, Leipzig = Gohlis. Leipzig- Gohlis. Organ des „Gartenbau=Verbandes für das Königreich Sachsen E. G." „Der Handelsgärtner" kann direkt durch die Post unter No. 3222a der Postzeitungsliste bezogen werden. Der Abonnementspreis beträgt pro Jahr: für Deutschland und OesterreichJJngarn Mark 5.—; für das übrige Ausland Mark 8.—. Das Blatt erscheint wöchentlich einmal Sonnabends. — Inserate kosten im „Handelsgärtner“ 30 Pfg. für die fünfgespaltene Petitzeile. f den ht er- ssene zum .unten t die iahen, chlich anzen Kauf- r g - f die n zu n g,- :b wie itung. chtei, istens Im e mit Ide, iter- Blu- Vilh. B ez. men- orn- lalle, men- user- idlg., 3. — lurg dsg., ser, rlin, elsg., - O. n. — rei che er- Han- 11 o sen- ne- tsg., ler, lan- lerei ler- lärt- rka ölz- iss- Der Kampf nm das Kost- und Logiswesen. i. Unter der Spitzmarke „wie Gärtner wohnen und leben“ hat das Organ des Gehilfen- verbandes nichtsozialdemokratischen Glaubens bekenntnisses, die „Deutsche Gärtnerztg.“, eine Reihe von Artikeln gebracht, welche sich mit dem Kampf gegen das Kost- und Logiswesen der Gärtnergehilfen beschäftigen. Dieser Kampf ist jetzt wieder aktuell geworden. Die gewerk schaftlich organisierten Gehilfen haben in die Lärmtrompete gestossen und in ihrer Presse wie in Versammlungen weidlich dagegen Pro paganda gemacht, dass Gehilfen noch in Kost und Logis beim Meister stehen. Zur Be kämpfung des Kost- und Logiszwanges beim Arbeitgeber ist von den hierbei in Frage kommenden Gewerkschaftsverbänden eine Zen tralkommission mit dem Sitze in Berlin ein gerichtet worden, deren Aufgabe es sein soll, Material über die beim Kost- und Logiszwange zutage tretenden Misstände zu sammeln und unter Hinzuziehung juristischer und parla mentarischer Sachverständiger die geeigneten Schritte zur Bekämpfung dieses Uebelstandes zu beraten. Die Kommission ist der Meinung, dass der Kost- und Logiszwang beim Arbeit geber nicht nur wegen der damit verbundenen hygienischen, sittlichen und wirtschaftlichen Nachteile zu bekämpfen sei, sondern schon (aha!) aus allgemein gewerkschaftlichen Grün den. Die Kommission will das bereits vor handene Material in beruflichen Erhebungen und in der Literatur, sowie alle bestehenden Gesetze, Verordnungen und örtlichen Regle ments, die hierauf Bezug haben, sammeln, noch weitere Erhebungen mit Hilfe der beteiligten Organisationen veranlassen und das hierbei ge wonnene Material zur Einwirkung auf die Ge setzgebung benutzen. Wo das hinaus will, ist leicht abzusehen. In der Gewerbeordnung ist bereits in § 115 zum Ausdruck gekommen, dass die Gewerbe treibenden verpflichtet sind, ihren Arbeitern die Löhne in Reichswährung zu berechnen und bar auszuzahlen. In Absatz 2 wird aber hin zugefügt, dass es gestattet ist, den Arbeitern Lebensmittel für den Betrag der Anschaffungs kosten, Wohnung und Landnutzung gegen die ortsüblichen Miet- und Pachtpreise, Feuerung, Beleuchtung, regelmässige Beköstigung, Arze- neien und ärztliche Hilfe sowie Werkzeug und Stoffe zu den ihnen übertragenen Arbeiten für den Betrag der durchschnittlichen Selbstkosten unter Anrechnung bei der Lohnzahlung zu ver abfolgen. Zu einem höheren Preise ist die Verabfolgung von Werkzeugen und Stoffen für Akkordarbeiten zulässig, wenn dieselbe den ortsüblichen nicht übersteigt und im voraus vereinbart ist. Dadurch ist das Kost- und Logiswesen in gewerblichen Verhältnissen sanktioniert und in Arbeitsverhältnissen, welche, wie z. B. die landwirtschaftliche Gärtnerei, dem allgemeinen bürgerlichen Recht unterstehen, ist dieselbe ebenfalls keinem Verbot, ja nicht einmal einer Beschränkung unterworfen. Offen bar will man nun den Abs. 2 des § 115 aus der Welt schaffen und ein Verbot des Kost und Logiszwanges herbeiführen. Fällt der Abs. 2, so gilt in gewerblichen Betrieben nur noch die Barzahlung bei der Auslohnung und der Prinzipal kann überhaupt nicht mehr Kost und Wohnung als teilweise Vergütung gewähren. Dass damit nicht nur schwere wirtschaftliche Nachteile für den Arbeitgeber, sondern auch für den Arbeitnehmer verbunden sind, werden wir im folgenden zeigen. Es wird sich insbe sondere ergeben, dass namentlich in der Gärt nerei es ein Ding der Unmöglichkeit ist, das Kost- und Logiswesen abzuschaffen und an dessen Stelle eine erhöhte Barzahlung zu setzen. Man hat sich nämlich auch in der Gärtnerei an dem Kampfe sofort wieder beteiligt. In erster Linie im Lager der sozialdemokratisch-gewerk schaftlichen Gehilfenschaft. Am 12. Oktober fand in Berlin zur Bekämpfung des Kost- und Logiszwanges eine Sitzung statt, in welcher auch der Vorstand des gewerkschaftlichen „Allg. deutschen Gärtnervereins“ teilgenommen hat. Dort wurde die eben erwähnte Zentralstelle be gründet, die wieder einen engeren Ausschuss einsetzte, an dessen Spitze Peter Bl um-Berlin steht. Sehr richtig hat zu den Auslassungen der „Allg. deutschen Gärtnerztg.“ das „Handelsbl." bemerkt, dass die Abschaffung des Kost- und Logiswesens von jeher eine Forderung des „Allg. deutschen Gärtnervereins“ gewesen ist, und dass sie es jetzt, wo der Verein im Fahr wasser der Gewerkschaften segelt, noch mehr sein muss. Albrecht hat ja gar keine Wahl mehr. Der Mufti schreibt ihm vor, was er zu tun hat und dieser Ordre muss er Folge leisten, er mag von der Zweckmässigkeit der allge meinen Aufhebung des Kost-und Logiswesens überzeugt sein oder nicht. „Aufhebung des Kost- und Logiswesens“ ist ein Schlagwort für die gewerkschaftliche Agitation geworden, das von Jahr zu Jahr immer wieder ertönen und immer wieder „klanglos zum Orkus hinab“ verhallen wird. Diese allgemeine Abschaffung wird und muss wenigstens in der Gärtnerei an den wirtschaftlichen Verhältnissen scheitern. Was wird nun von selten der Gärtner gehilfen vorgebracht? Die „Deutsche Gärtner ztg.“ hat sich nicht begnügt, diesmal mit dem alten abgenutzten Propaganda-Schlagworte von dem Sklaventum der Gärtnergehilfen, von der Botmässigkeit derselben ihrem Dienstherrn gegen über, von der Degradation zum „Gartenknecht“ u. s. w. zu operieren. Sie hat in ihren Artikeln Fälle aufgesammelt und als Beweisstücke vor gebracht. Da heisst es, dass in einer Gärtnerei in Hörde die Schlafstelle einem Hühnerstalle gleiche. Man müsse, um dahin zu gelangen, eine baufällige Treppe hinaufsteigen. Das Essen bestände 4—5 mal die Woche in Speck. In einer anderen Gärtnerei in Wesel wohnten die Gehilfen über dem aus Brettern hergestellten Waschhaus und Pferdestall. Das „Schlafzimmer“ ist eine ungefähr 6 kbm Luftraum grosse, mit Brettern abgeschlagene Ecke und hat kein Fenster. Darin steht ein Bett und ein Stuhl für zwei Personen. Zum Essen gibt es nur 2—3 Messer für 6—8 Tischteilnehmer, so dass einer immer warten muss bis der andere fertig ist. Weiter wird eine Gärtnerei in Barmen ge schildert, wo die Gehilfen in einer so engen Dachkammer untergebracht sind, dass sie vor Hitze hätten diesen Sommer ersticken können. Eine Gehilfenwohnung in Dortmund wird als Gegenstück wieder kalt, feucht und modrig geschildert. Die Kost soll dort äusserst knapp sein und reine Bettwäsche gibt es alle Viertel jahre einmal. Aus Göppingen wurde ein Be richt des Ausschusses des Verbandsvereins „Hortensia“ veröffentlicht. Danach war in einer Gärtnerei der Wohnraum für Gehilfen und Lehr linge so klein, dass sie sich kaum rühren konnten. Das Bett wurde, da die Arbeit mit Unbequemlichkeiten verbunden war, nur alle Sonntage einmal gemacht. Die Kost war so knapp, dass die Gehilfen und Lehrlinge meist hungrig wieder vom Tische aufstanden. Das ist eine Blütenlese von dem, was in der Ge hilfenzeitung der gemässigten Arbeitnehmerpartei an die Oeffentlichkeit gekommen ist. Die Fälle ähneln sich alle wie ein Ei dem andern. Es sind immer dieselben Klagen über Enge des Schlafraumes, Unreinlichkeiten, schmale Kost u. s. w„ die erhoben werden. Wir wollen einmal annehmen, dass die gege benen Schilderungen nicht erfolgt sind, um dem Prinzipal eins auszuwischen und dass sie auch mit der Wahrheit nicht auf gespanntem Fusse stehen. Was folgt dann daraus? Nun für den objektiven, gerechtdenkenden Beurteiler, der Sachlage nichts weiter, als dass es in ein zelnen Gärtnereien noch recht unzulängliche Wohnungs- und Beköstigungsverhältnisse gibt. Hat man aber ein Recht aus solchen einzelnen Fällen gleich ein Verdammungsurteil für das ganze System herzuleiten? Sicherlich nicht. Die „Gärtner-Zeitung“ mag doch einmal den Spiess herumdrehen und eine Enquete ver anstalten, bei welcher sich alle diejenigen Ge hilfen aussprechen, welche mit ihrer Wohnung und ihrem Diner und Souper zufrieden sind! Da wird sich bald herausstellen, dass es um das Kost- und Logiswesen nicht so schlimm bestellt ist, als man die Gehilfen glauben machen will. Aber man muss ja Angriffs punkte haben, wenn man ein Gefecht liefern will. Und so ein Angriffspunkt soll nun eben das Kost- und Logiswesen sein! In der „Allg. Deutsch. Gärtnerztg.“ hiess es da jüngst ein mal in einem rührend schönen Liede: „Wir tragen Frost und Hitze, wir tragen Müh und Not gemeinsam und wir sterben den gleichen frühen Tod!“ — „Wir schuften und wir scharren“ usw., — das passt doch auf Gärtner gehilfen wahrlich nur wie die Faust aufs Auge! Es ist wohl vieles noch besserungsbedürftig, das geben wir ohne weiteres zu, aber es ist auch ebensoviel, ja noch weit mehr, schon gebessert worden und wird noch Tag für Tag gebessert. Die gänzliche Aufhebung des Kost- und Logis wesens ist ohne Zweifel undurchführbar. Na mentlich Geschäfte kleineren Umfanges, Ge schäfte draussen in der Provinz, auf dem Lande, können gar nicht daran denken, den Lohn in Naturalien in einen Geldlohn von ent sprechendem Werte umzuwandeln. Viele Ge schäfte würden dann einfach auf die Annehm- e. en: ilze in tes. tze! ars les ! :s., »t, le. I •9 y □II (7 V- P- rn Das Aetherisieren von Treib= stränchern. Wir haben erst kürzlich in einem kleinen Artikel auf einen Vortrag, den Professor Dr. Johannsen-Kopenhagen im „Gartenbau - Verein für Hamburg, Altona und Umgebung“ gehalten hat, aufmerksam gemacht. Schon im Vorjahr hielt in demselben Verein Hermann Seyder- heim-Hamburg ein längeres Referat über das Aetherisieren von Treibsträuchern und die Vor teile, die durch dieses Verfahren bei der Treiberei entstehen. Seyderhelm war bekanntlich einer der ersten, der sich in Deutschland für das Aetherisieren von Treibsträuchern interessiert hat und auch zuerst grosse Erfolge erzielte. In der Einleitung, die er seinem Vortrag vor ausschickte, kommt Seyderhelm zuerst darauf zu sprechen, wie er auf diese Neuerung auf merksam gemacht wurde. Es war bei Gelegen heit der Monatsversammlung im Oktober 1898, wie Professor Detmer einen Vortrag über den Keimungsprozess der Samen hielt und am Schlüsse desselben in einigen kurzen Aus führungen auf die interessanten und ausser ordentlich erfolgreichen Arbeiten von Professor Johannsen -Kopenhagen über Stoffwechsel und Aetherverfahren beim Treiben von Blättern und Blüten, speziell bei Flieder, hinwies. Die ersten Versuche, die Hermann Seyderhelm auf Grund dieser kurzen Bemerkungen von Pro fessor Detmer hin anstellte, waren von keinem Erfolge begleitet. Er suchte sich daher direkt mit Professor Johannsen in Verbindung zu setzen. Da er aber längere Zeit ohne Antwort auf sein Schreiben blieb und er gehört hatte, dass das Aetherisieren in Kopenhagen in ver schiedenen Gärtnereien mit Erfolg angewendet worden war, reiste er kurz entschlossen nach Kopenhagen, wo er Professor Johannsen persönlich sprechen konnte. Derselbe war so fort bereit, ihm seine Erfindung mitzuteilen und erzählte ihm dann, dass er im Interesse der dänischen Handelsgärtnereien seine Erfahrungen noch nicht publiziert habe, dass er aber aus verschiedenen Ländern, z. B. Frankreich, Eng land, Russland und Amerika um Auskunft über seine Erfindung gebeten worden sei; Seyder helm sei der erste Ausländer, der sich persön lich bei ihm eingefunden habe. — Professor Johannsen zeigte ihm dann in dem Pflanzen- Physiologischen Laboratorium seinen Aether- kasten und gab ihm die notwendigen Erklärungen dazu. Als Hermann Seyderhelm zuhause das, was er gehört und gesehen hatte, praktisch anwendete, erzielte er sehr günstige Erfolge, und er konnte an Professor Johannsen schreiben, dass er der festen Ueberzeugung sei, dass diese Entdeckung für die sogenannte Früh treiberei von Blütensträuchern von sehr grosser Wichtigkeit für die praktische Gärtnerei sei, und tatsächlich haben die weiteren Erfahrungen im Laufe der Jahre sein Urteil vollkommen be stätigt. Seyderhelm macht in seinem Vor trag auch auf die interessanten und sorgfältigen Arbeiten über Aetherisieren, die Garten-Inspektor Ledien-Dresden veröffentlicht hat, die auch im „Handelsgärtner“ seinerzeit bekannt gegeben wurden, aufmerksam. Er führt an, dass noch der grössere Teil derjenigen Kollegen, die sich mit der Treiberei abgeben, sich zu wenig mit dem Aetherisieren vertraut gemacht hätten und er lässt nun eine Beschreibung über das Aetheri sieren der für uns am wichtigsten Pflanze, des Flieders, folgen,' die wir wörtlich dem „Jahres bericht des Gartenbau-Vereins für Hamburg, Altona und Umgebung“ entnehmen. Zunächst bauen wir uns einen möglichst luftdichten Kasten aus 2 bis 3 cm dickem Holz von je 1 m Länge, Höhe und Breite, so dass wir genau einen Kubikmeter Rauminhalt haben. Den Deckel des Kastens richten wir so ein dass er auf einen Falz zu liegen kommt und den Kasten luftdicht abschliesst, was wir mit Hilfe von passend angebrachten Schrauben noch vervollständigen können. In der Mitte des Deckels bohren wir ein Loch, ca. 2 cm weit, um den Aether einfüllen zu können. Auf der inneren Seite des Deckels bringen wir links und rechts des gebohrten Loches einige Haken an, um das Gefäss, weiches den Aether auf nehmen soll, befestigen zu können. Wenn dies geschehen ist, müssen wir den Kasten noch mit Stanniol auskleben, was wir am besten mit Tischlerleim ausführen können, oder wir legen den Kasten mit Fensterglas, gut in Kitt gelegt, aus, um das Entweichen des Aetherdunstes, der ausserordentlich flüchtig ist, möglichst zu verhindern. Jetzt bringen wir den Kasten in ein Treibhaus oder in irgend einen anderen Raum, wo wir eine Temperatur von 14 bis 16 Grad R. regelmässig haben. Bei geringerer Temperatur verliert der Aether seine Wirkung, während derselbe bei höherer Temperatur nach teilig, ja sogar tödlich auf die Pflanzen wirken kann. Der Kasten muss noch mit ganz trocke nem Sand ca. 3—5 cm hoch gefüllt werden, welche Massregel das beste Schutzmittel gegen das Entweichen des Aethers bildet. Nun können wir daran gehen, die zu ätherisierenden Pflanzen in den Kasten einzustellen, welche genau so vorbereitet sein müssen, wie wir sonst unsere Pflanzen zum Treiben präparieren, nur mit dem Unterschied, dass wir sie möglichst trocken hereinbringen, da uns sonst die noch vorhan dene Feuchtigkeit in der Erde grössere Mengen des Aethers verzehrt. Nach Füllung des Kastens mit Pflanzen legen wir den Deckel auf, nach dem wir an demselben das Gefäss angebracht haben, welches den Aether aufnehmen soll, in welches wir vorher noch etwas Baumwolle ge legt haben, damit der Aether besser verdunstet. Der Deckel ist gut festzuschrauben, damit keine Aetherdünste ausströmen können. Jetzt wird mit dem Einfüllen des Aethers begonnen, welches man am besten mittelst Trichters vornimmt. Nach Beendigung ist die Oeffnung im Deckel mit einem Korken zu verschliessen. Für Flieder sind für einen Luftraum von 1 Kubikmeter ca. 400 Gramm Aether oder reichlich 1/2 Liter er forderlich (1 Liter Aether gleich 728 Gramm). Sollten au irgend einer Stelle des Kastens noch Aetherdünste entweichen, was wir an dem in tensiven Geruch derselben bemerken, so muss diese Stelle noch mit Kitt verklebt werden. Von nun an haben wir zweimal 24 Stunden nichts an unserem Kasten zu tun, sondern nur dafür zu sorgen, dass wir die vorgenannten Wärmegrade halten. Nach dieser Zeit wird der Kasten wieder geöffnet und die ätherisierten Pflanzen sind nun fertig, um mit der Treiberei derselben beginnen zu können. Die Behandlung in der Treiberei ist wie sie sonst beim Treiben angewendet wird. Der Aether wirkt auf die Blattknospen mindestens ebenso günstig wie auf die Blütenknospen, und müssen wir natür lich die ersteren rechtzeitig entfernen, da die selben sonst auf Kosten der Blumen mit wachsen. Von der Oeffnung des Aetherkastens bis zum Beginn der Treiberei darf jedoch nicht ein zu grosser Zeitraum liegen; es könnte in anderem Falle leicht die Aetherwirkung verloren gehen. Das zweimalige Aetherisieren haben wir nur für die Frühtreiberei nötig etwa bis Mitte No vember; von da ab bis Anfang Dezember brauchen wir nur einmal, aber dreimal 24 Stun den, und von Dezember ab nur einmal zweimal 24 Stunden zu ätherisieren; von Weihnachten ab kann das Aetherisieren ganz eingestellt werden. Bei dem Herausnehmen der Pflanzen aus dem Aetherkasten ist die Veränderung der Knospen, zumal für die erste Treiberei eine sehr unscheinbare, jedoch ist es eine grosse