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Regelung -er Preise und Preisspannen sür Baumschulerzeugnisse einschließlich -er In-ischen Azaleen un- Eriken L r 8 än ri 8 6 n 2U den n o i-ä n u n 8 6 n L ri r. 8 Kronen mindestens 5 Triebe. Die Veredlungsstelle 2. Ob st mittel stamme (Halbstämme): Tie Zentimetern läßt sich diej Längenwachstum zu versck Qualiiäis-ezeichnungen un- Formalmaße für Baumschul- erzeugnisfe -erKachgruppeBaumfchulen imReichsnährstan- 1. Sächsischer Landesbauerniag Der Sonderbeauftragte für Gartenbau, Boettner, mit Staatsrat Meinberg bei ihrer Ankunft In Ergänzung der in der vorigen Nummer er folgten Veröffentlichung der Preise und Preis spannen für Baumschulcrzeugnisse sind alle Baum schulen und alle, die mit Baumschulerzeugnissen Handel treiben, verpflichtet, die folgenden Be stimmungen genauestens innczuhalten bzw. schärf- stens zu beachten: ' 1. Die Qu al i t ä t s b e z c i ch n u n g en für Baumschulerzeugnisse, sowie für Indische Azaleen und Eriken sind bei der Unterabteilung Garten im Reichsnährstand bzw. bei den Landesbauernschaften erhältlich. 2. Ter Einstückpreis ist nicht'Besonders festgelcgt, er darf in keinem Fall weniger als r/io des Zehnstückpreises betragen. 3. Zehntausend st ückpreise fallen weg; die Lieferungsbedingungen der Fachgruppe Baum schulen sind entsprechend zu ändern. 4. Der Barzahlungsrabatt beträgt laut Rabattgesetz vom 25. 11. 1933 bis höchstens c) Verrierpalmettcn: Stammhöhe zirka 10 cm, nicht unter 35 cm. Entfernung der Aeste der Form entsprechende Normüllänge haben. Es ist zukünftig nur auf 40 cm zu formieren. 100/140 cm 75/100 „ 50/75 „ 30/50 „ 160/200 „ 140/160 „ Gartenbau Boettner, Staatsrat Meinberg, ReichslMptabteilun Trumpf, ftstgelegt: Hochstämme Mittelstämme Halbstämme Fußstämme Trauerrosen einschl. Niel bzw. tät oder 1. Wahl zu stellen berechtigt ist. Baum- sch u lp fla n z e n, die diesen Ansprü chen nicht genügen, sind minderer Qualität (Mittlere Qualität, 2. Qua lität) und sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen. Pflanzen mittlerer Qualität oder mittlerer Wahl sollen noch Atte Pflanzen müssen gesun-, sorienecht un gut bewurzelt sein Berichtigung In Nummer 8 dieses Blatts ist ch der Ver öffentlichung: Reglung der Preise und Preisspan nen für Banmschnlerzeugnisse einschließlich der In dischen Azaleen und Eriken folgendes zu berichtigen: Büsche, Achsel, Birnen und Pflaumen, 3—4j. IM Stck. M 200 — .(statt 160.-1, 3 v. H. Tie Bchördcnrabatte fallen auf Grund des genannten Gesetzes fort. 6. Ein regionaler Nachlaß kommt bei den Züchterschutzpreiscn nicht in Frage. Bei Züchterschutzpreiscn dürfen ferner Frachtnachlatz oder sonstige Vergünstigungen, wie Gratiszugaben usw., nicht gewährt werden und werden4vie Unter bietungen behandelt. 6. Der bisher eingeführte Frachtausgleich im Verkehr mit Behörden und Wiederverkäufern bleibt bestehen. Wortlaut: „Im Geschäft mit Behörden und Wiederver- käusern ist cs der Lieserfirma erlaubt, die tat sächlichen Frachtkosten bis zu einer Höhe von 20Ä des reinen Warenwerts bei Fernabsatz zu übernehmen. Die Fachgruppe Baumschulen macht ganz besonders darauf aufmerksam, daß diese Form eines Frachtnachlasses nur auf die wirklichen Frachtkosten bezogen werden und in Katalogen, Listen und Anzeigen nicht erscheinen darf." gez.: ftoettner. Die Festsetzungen über Qualitätsbezeichnungen be- Die Festsetzungen über Qualitätsbezeichnungen ziehen sich auf Bäume und Sträucher und Normalmaße wurden sowohl zur Förde- 1. Qualität. Sie stellen die Anforderungen dar, rung der Anzucht einer erstklassigen die der Käufer an eine handelsübliche 1. Quali- Ware und zurReglung des Baumschul- " ' " " Warenverkehrs, wie ganz besonders auch zum Sch utze des kaufenden Publikums durchaus pflanzwürdig sein. Die Bewurzelung muß fje jn der Lage sind, Angebote ohne ein gutes Anwachsen sichern. In bezug auf oder solche mit mangelhaften oder Stammstärke, Kronentriebe, Trieblänge usw. zeigen abweichenden Oualitätsbezeichnun- sie Abweichungen gegen die 1 .Wahl. gen alsWare minderer Qualität oder Pflanzen 2. Qualität oder 2. Wahl sind minderen Werts beurteilen zu kön - eine weitere mindere Qualität. nen. Angabe der Unterlage im Sortenverzeichnis genügt. Auf Verlangen ist die Unterlage in der Rechnung anzugeben. §) Fächerformen von Schatten- morellen, Pfirsich und Aprikosen: Stammhöhe zirka 40 cm. b) Einjährige Veredlungen: Die ein jährigen Veredlungen sollen eine Mindestlänge von 60 cm haben. Es ist anzugeben, ob auf Wildling oder Zwergunterlage veredelt ist. Aus Verlangen ist die Unterlage in der Rechnung anzugeben. Bef Angeboten von Handveredlungen ist dieses ausdrück lich zu bemerken mit Unterlage- und Längenangabe. 5. Quitten: Es gelten hier die gleichen Vor schriften wie bei Obsthochstamm bzw. Buschbäumen. 5. a) W a l n u ß h o ch st a m m : Stammhöhe zirka 2 m, sonst die gleichen Bestimmungen wie bei Kernobsthochstämmen, mit mindestens 3 Kronen trieben. 6. Beerenobst: n) Johannisbeer büsche, rote Holländer, rote Kirsch- und schwarze Sorten: Es sollen verpflanzte zwei- oder mehr jährige Büsche mit starken, entsprechend langen einjährigen Trieben sein. Sortiert wird nach der Triebzahl 3—5, 5—8, 8—12 Triebe. Weniger stark wachsende Sorten 3—5, 5—8 Triebe. b) Stachelbcerbüsche müssen mindestens zweijährige, verpflanzte, kräftige Sträucher in der Sortierung von 3—5, 5—8 Trieben fein. Die Sträucher müssen mehltausrei sein. c) Beerenobst Hochstämme: Die Stamm höhe soll 110—130 cm betragen, Mittelstämme 60 bis 80 cm. Die Stämme müssen korrekt gezogen, Kennzeichnung: Tie Bäume sind von der Baumschule kostenfrei so zu bezeichnen, daß der Sor- ! tenname bei der Annahme der Bäume zweifellos zu erkennen ist. Zum Schutze der Verbraucher sind alle zum Verkauf gelangenden Baumschulerzeugnisse, für die Qualitätsbezeichnungen festgesetzt sind, auch ! nach der Qualität zu kennzeichnen. Gewährsdauer: Es wird die Gewähr für > Echtheit der Sorten und der geforderten Unter- i lagen bis zum Ablauf des fünften Jahrs vom Tage ' der Lieferung ab übernommen. Bei Beerenobst läuft die Gewähr nur bis zum Ablauf des zweiten Jahrs vom Tage der Lieferung ab. Für die Sor tenechtheit der Nachzucht wird keine Gewähr über nommen. Verpackung: Obstpflanzen in Stückgutsendun gen werden stets fest verpackt, sofern nicht von Fall zu Fall andere Vereinbarungen getroffen werden. Die Wagenladungen von Obstbanmpflanzen wer den stets mit geeignetem Packmaterial gut abgedeckt. 1. Obsthochstämme sind Bäume mit gutem Wurzelvermögen, geraden, fehlersreien, konischen Stämmen, mit 180/200 cm Stammhöhe. Die Krone kann 1—3jährig, bei extra starken Bäumen auch älter sein und muß einschließlich des durchgehenden geraden Mitteltriebs 5 Kronentriebe haben. So- ck) U-Formen: Stammhöhe zirka 40 cm, nicht unter 35 cm. Entfernung der Aeste 35 oder 40 cm, bei Neuformierungen 40 cm. Bei mehr jährigen Bäumen soll der untere Teil der Aeste mit Fruchtholz besetzt, der einjährige Trieb entsprechend wüchsig sein. Die Unterlage ist anzugeben,- die An gabe der Unterlage im Sortenverzeichnis genügt. Auf Verlangen ist die Unterlage in der Rechnung anzugeben. e) Schn urbäume, waagerechte: Stamm höhe zirka 40 cm, nicht unter 35 cm. Die Bie- gungsstclle muß rechtwinklig sein. Der zweite Arm soll in gleicher Höhe der ersten Biegungsstelle ab biegen und die Arme sollen möglichst gleich lang sein. Unterlage nur Paradies bzw. Quitte. Auf Verlangen ist die Unterlage in der Rechnung an zugeben. t) Schnurbäume, senkrechte: Stamm- Höhe zirka 30 cm. Der Stamm soll gerade sein. Mehrjährige Schnurbäume sollen bis auf den letzten Jahrestrieb von unten auf möglichst gleichmäßig mit Fruchtholz besetzt sein. Der letzte Trieb soll entsprechend lang sein und ein gutes Wachstum zeigen. Die Unterlage muß angegeben sein; die muß gut verwachsen sein. ck) Himbeeren müssen güt bewurzelt sein und sind in kräftigen einjährigen Ruten zirka 100 cm lang zu liefern. Die Pflanzen müssen frei von der Rutenkrankheit (QMmeNs spplanata) sein. e) Brombeeren: Brombeeren müssen gut bewurzelt sein und kräftige Jahrestriebe haben. k) Erdbeeren sind in kräftigen, pikierten Pflanzen zu liefern, andernfalls ist anzugeben, daß es unpikierte, sogenannte Ausläufer sind. 7. a) Ro s e n, n i e d r i q e: Wenn keine besondre Unterlage angegeben, müfsen dieselben auf Rosa canina bzw. auf deren Abarten veredelt, sein. Rugosaunterlage ist stets besonders zu bezeichnen. 1. Wahl: Einjährige, durch Sommerokulation erzielte Pflanzen sollen mindestens drei normal ent wickelte Triebe haben, ausschließlich der Sorten, welche gemäß Verzeichnis der Fachgruppe Baum schulen ab 2 Trieben gehandelt werden dürfen. Mittelwahl: Eine etwas kürzere 1. Wahl. Sonst im allgemeinen eine gut entwickelte, kräftige Ware mit mindestens 2 kräftigen Trieben. 2. Wahl: Eine Ware, die den vorangegan genen Bedingungen nicht entspricht, jedoch noch pslanzwürdig ist. 7. b) Rosen-Hochstämme. 1. Wahl: Der Stamm muß kräftig und gerade gewachsen sein und gute Faserwurzeln haben. Er darf keine größeren unüberwallten oder sonstigen Wunden haben und keine Brandflecken. Die Art der Unter lage, ob Wald- oder Sämlingsstamm, ist anzugeben, Rugosastämme sollen nicht angeboten werden — sonst nur unter ausdrücklicher Angabe, daß auf Rugosastamm veredelt ist. Die Krone muß minde stens 3 normal entwickelte Triebe haben. Mittel- und Niederstäinme: Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei Hochstämmen: Die Höhenmaße sind für Rosenstämme wie folgt 8. A l l e e b ä u m e : Die Alleebäume müssen einen geraden Stamm mit durchgehendem Leittrieb haben und müssen ein genügendes Wurzelvermögen be sitzen. Die Stämme müssen eine der Stammstärke entsprechende gut entwickelte Krone mit wüchsigen Kronentrieben haben. Eine Ausnahme hiervon bil den die Kugelbäume, die ohne Leittrieb gezogen werden. Die Stammhöhe schwankt je nach der Baumart von 200—250—300 cm. Der Stamm umfang wird in Höhe von 1 m über der Erde ge messen und beträgt die Spanne je 2 cm; also 8—10, 10-12, 12—14 usw. Stammhöhe beträgt 125—150 cm, der Stamm umfang wird auf halber Höhe gemessen. Die han delsübliche Stammstärke sür 1. Qualität ist 6 bis 7 cm, ini übrigen wird die gleiche Beschaffenheit wie bei Hochstämmen verlangt. 3. Buschbliume (Niederstämme):-Alle Kern obstbäume müssen auf Zwergunterlage veredelt sein, sofern nichts andres vereinbart ist. Einer besondrer! Vereinbarung bedarf es nicht bei denjenigen Birnen sorten, die auf Quitte nicht gedeihen. Sauerkirschen müssen ans Prunus Mahaleb veredelt sein. Bei Pfirsichen muß die Unterlage angegeben werden. Auf Verlangen ist die Unterlage in der Rechnung anzugeben. Stammhöhe zirka 40 cm, nicht unter 35cm. Ein guter Buschbaum soll 5 Aeste einschließlich Leittrieb haben, ältere Buschbäume sollen durch ent sprechenden Rückschnitt herangezogen sein. Ein regel mäßiger Aslnbsland ist nicht erforderlich. Die Bäume müssen den Sorten entsprechend wüchsig sein. 4. F o r m o b st b ä u m e: Alle Kernobstbäume müssen auf Zwergnnterlage veredelt sein, sofern nichts andres vereinbart ist. Einer besondrer: Ver einbarung bedarf es nicht bei denjenigen Birnen sorten, die auf Quitte nicht gedeihen. Sauerkirschen müssen auf Prunus' Mahaleb veredelt sein. Für Aepfelschnurbäume oder U-Formen muß bei Unter lage Doucin die Unterlage angegeben sein; die An gabe der Unterlage im Sortenverzeichnis genügt. Äuf Verlangen ist die Unterlage in der Rechnung anzugeben. Die einjährigen Triebe müssen stets die für die regelmäßige Form entsprechende Normal länge haben und gut wüchsig sein. Für waagerechte Schnurbäume kommt nur Paradies bzw. Quitte in Frage. a) Pyramiden: Stammhöhe zirka 40 cm, nicht unter 35 cm, Etagenentfernung zirka 40 cm, in jeder Etage 5 ungefähr gleichstarke Aeste, der Leittrieb muß gerade sein. b) Spaliere mit schrägen Aesten: Stammhöhe zirka 40 cm, nicht unter 35 cm. Etagenentfernunq etwa 40 cm. Die Etagenäste sol len möglichst gfeichständig sein, d. h. wenn der unterste Seitcnzwcig rechts steht, soll dies bei den folgenden Etagen ebenso sein. Der Mitteltrieb soll möglichst durch ein nach vorn stehendes Auge ver längert werden. fern es sich um mehrjährige Kronen handelt, müssen sie sachgemäß geschnitten sein. Die letztjährigen Iahrestriebe der Krone müssen eine für die be treffende Sorte normale Länge aufweisen. In Zentimetern läßt sich diese nicht festlegen, da das Längenwachstum zu verschieden ist (vergleichsweise Auanas-Rtte. zu Landsberger Rtte.). Bei 1jährigen Kronenveredlungen gilt eitle Krone mit mindestens 3 normalen Trieben als erste Qualität. Alle Kopf- veredkunzen müfsen gut verwachsen sein. Süß- Urschen müssen aus hellrindigen Sämlingen der hell- und kleinfrüchtigen wilden Vogelkirsche <Qr. avium) stehen, sofern nichts anderes ausdrücklich angegeben ist. Tie handelsübliche Stammstärke für 1. Qualität ist, wenn keine besondren Abmachun gen vorliegen, 7—8 cm Stammumfang, die andren Stärken sind 8—9, 9-10, 10—12 cm. Der Stamm- umfang wird 1 m über dem Boden gemessen. 9. Zierbäume und Ziersträucher: Je nach Art der Zierbäume gelten hier die glei- . n c - chen Bestimmungen wie bei Obstbäumen, z. B. Hauptabieilungsleiter Bennewitz, Landesobmann Erdmann, Sonderbeauftragter-sür Paarten, Prunusar^ u. ähnl. Sonst sind dje - - - - - - - - » -ft MortjchMg auf Keile geschaffen. . , . — , Wir empfehlen die Qualitätsbezeichnungen dem ^m, nicht unter 35 cm. Entfernung der Ac te genügend stark, frei von Fehlern und gut bewurzelt Interesse der Verbraucher, nm alle Interessenten 40 cm Die anderen Et^ einährigen Kronen müßen mindestens von Baumschulerzeugnissen über die Beschaffenheit oruchcholz chesE seM; tzas drei kräftig entwickelte Triebe haben, zweliahrige gmcr Bauinschulpflanzcn zu unterrichten, damit ständig ausgebildet sein und die Griebe müssen eine Kronen mindestens v Triebe. Die Veredlungsstclle