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Gartenbauwirtschaft
- Untertitel
- deutscher Erwerbsgarten ; Berliner Gärtner-Börse ; amtl. Zeitung für d. Gartenbau im Reichsnährstand u. Mitteilungsblatt d. Hauptvereinigung d. deutschen Gartenbauwirtschaft
- Verleger
- [Verlag nicht ermittelbar]
- Erscheinungsort
- Berlin
- Bandzählung
- 51.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934
- Umfang
- Online-Ressource
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 2Zf4 (G)
- Vorlage
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin, Deutsche Gartenbaubibliothek
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490717721-193400002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490717721-19340000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490717721-19340000
- Sammlungen
- LDP: Deutsche Gartenbaubibliothek
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Gartenbauwirtschaft
-
Band
Band 51.1934
-
- Ausgabe Nummer 1, 4. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 2, 11. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 3, 18. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 4, 25. Hartung (Jan.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 5, 1. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 6, 8. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 7, 15. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 8, 22. Hornung (Febr.) 1934 -
- Ausgabe Nummer 9, 1. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 10, 8. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 11, 15. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 12, 22. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 13, 29. Lenzing (März) 1934 -
- Ausgabe Nummer 14, 6. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 15, 12. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 16, 19. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 17, 26. Ostermond (April) 1934 -
- Ausgabe Nummer 18, 3. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 19, 11. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 20, 17. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 21, 25. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 22, 31. Wonnemond (Mai) 1934 -
- Ausgabe Nummer 23, 7. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 24, 14. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 25, 21. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 26, 28. Brachmond (Juni) 1934 -
- Ausgabe Nummer 27, 5. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 28, 12. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 29, 19. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 30, 26. Heumond (Juli) 1934 -
- Ausgabe Nummer 31, 2. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 32, 9. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 33, 16. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 34, 23. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 35, 30. Ernting (August) 1934 -
- Ausgabe Nummer 36, 6. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 37, 13. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 38, 20. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 39, 27. Scheiding (September) -
- Ausgabe Nummer 40, 4. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 41, 11. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 42, 18. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 43, 25. Gilbhard (Oktober) -
- Ausgabe Nummer 44, 1. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 45, 8. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 46, 15. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 47, 22. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 48, 29. Neblung (November) 1934 -
- Ausgabe Nummer 49, 6. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 50, 13. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 51, 20. Julmond (Dezember) -
- Ausgabe Nummer 52, 27. Julmond (Dezember) -
-
Band
Band 51.1934
-
- Titel
- Gartenbauwirtschaft
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Nummer 1 ö Berlin, Donnerstag, 4. Hartung (Ian.) 1934 50. Jahrgang ZUM neuen Lahr! Stirb und werdel das ist die Losig, mit der wir in das neue Jahr hinemgehen. Ler Reichs- Verband des deutschen Gartenbaus ritz sterben, also aufgelöst werden, damit der deuts« Gartenbau im Reichsnährstand geschlossen eingegdert werden kann und zur neuen Arbeit bereit stt. In diesem Augenblick dürfen wir!s bisherige gesetzlich verantwortliche Führer des eichsverban- des allen Mitarbeitern am Beruf, wrie auch jetzt und in frührer Zeit an ehrenamtlicher Nd amtlicher Stelle standen, den Tank des deutscheGartenbaus aussprechen. Wir dürfen diesen Tck aber auch ausdehnen auf all die alten, getreue Mitglieder, deren Opferbereitschaft es allein ermöicht hat, den Reichsverband des deutschen Gartenb^ und seine Vorgänger auch in schwersten Zeiten rrchzuhalten, bis die Zeit reis war, auch ihn einzumen in den alles umfassenden großen Reichsnährstand des neuen Reichs. Ohne diese Opferbereitschaft, deren Nutz nießer früher leider auch jene waren, die andre für sich arbeiten und opfern ließen, wäre der deutsche Gartenbau völlig verloren gewesen. Mit Genugtuung dürfen wir feststellen, daß der deutsche Gartenbau frühzeitig die Zeichen der Zeit erkannt und im Lauf der letzten 14 Jahre jenes große Einigungswerk von sich aus und in sich selbst vollzogen hat, das jetzt für viele Verbände erst durch Gesetz durchgesührt wird. Tank der Einsicht und Verzichtgröße der Berufskameraden, die früher eigne Sonderberbände führten, war der ReichZver- band des deutschen Gartenbaus die berufsständische Einheitsorganisation geworden, die jetzt den ge schlossenen Einsatz in den Reichsnährstand er möglicht. Mit diesem Dank an alle, die an der Erreichung dieses Ziels zu ihrem Teil mitgeholfen haben, ver binden wir den Aufruf zur weitren Mitarbeit. Wenn jetzt aus nationalsozialistischem Geist heraus der Neubau erfolgt, wenn künftig nicht mehr von unten nach oben, sondern im Führerprinzip von oben nach unten zu handeln ist, so hängt auch in Zukunft der Erfolg aller Arbeit vom Einsatz der Persönlichkeiten ab, die zur ehrenamtlichen oder amtlichen Arbeit vom Reichsbauernführer als Führer des Reichsnährstandes berufen werden, und von der Gefolgschaft, die zum Mitgehen bereit ist. Der deutsche Gartenbau folgt dem Ruf Adolf Hitlers und seines Reichsbauernsührers R. Walther Darre und wird seine Pflicht am Voll erfüllen! gez. Joh. Boetmer d. I. sA „ gez. Professor Tr. Ebert. Llmschuldunrsfragen: Das Zwangsvergleichsverfahren Das neue Jahr beginnt Die Gewißheit, daß das neu beginnende Jahr viel schneller den Wandel unsres ganzen staat lichen Lebens vorantreiben wird, als viele der alten Generationen noch heute glauben können oder — wollen, gibt uns Jüngeren und Jun gen den unvergleichlichen Schwung, mit dem die nationalsozialistische Bewegung unter ihrem Führer Adolf Hitler überall anpackt. Diese Ge wißheit lassen wir uns auch nicht dadurch rau ben, daß an manchen Stellen oder an manchen Plätzen Fehlgriffe untergeordneter Kräfte vor kommen. Was geschieht, ist nun einmal Men schenwerk, und der Führer kann mit seinem engeren Mitarbeiterlreis nicht alles allein machen. Wenn er nun zunächst an dis alten Kämpfer beim Besetzen aller Stellen denkt, bei denen es vordringlich darauf an kommt, aus nationalsozialistischem Denken her aus zu handeln, so ist das nicht nur gerecht im Hinblick auf deren Einsatz von Blut und Leben in den Zeiten der Kämpfe, sondern auch die einzige Möglichkeit, die Spreu vom Wei zen zu sondern. Jeder dieser Unterführer er hält die Chance, nun auch sein Können und Wollen unter Beweis zu stellen. Wer dabei versagt, sei es, weil ihm die Fähigkeiten fehlen, sei es, weil er innerlich doch nicht dem Vorbild des Führers zu, folgen vermag, wird früher oder später erkannt und ausgesondert werden. Wir haben bisher die Selbstentschnung und das einfache Entfchuldungsverfahren behobelt. Wäh rend die Selbstentschuldung bei vchältnismäßig geringer Verschuldung Anwendung finden kann, kommt das einfache Entschuldungsverchren in den Fällen zur Anwendung, in den-n ein ümfaucndere Verschuldung eine Regelung der Schidin durch die Entschuldungsstelle notwendig crscheien läßt, ohne daß jedoch Kürzungen des KapitalüetaK der For derungen notwendig waren, — argeehm von dem verhältnismäßig geringfügigen Abzu, Li Baraus zahlung. Das Zwangsvergleichsverfchrar greift in den Fällen Platz, in denen ein! Schulden regelung nur unter Kürzung der Fwdaungen der Gläubiger möglich ist. Während mm inden beiden ersten Stadien der Schuldenregeing sinngemäß von einer Umschuldung sprechen nichts denn es handelt sich bei ihnen ja nur um ine Unformung der Gläubigerforderungen, kann nun dein Zwangs- Vergleichsverfahren die Bezeichnung „Enschuldung" im bollen Umfang des Wortes aNvenirn. Die Sachlage ist wie bei dem übichen Vergleichs verfahren dahin zu kennzeichnen daß der Ver- fchuldungszustand zwar derart ist, paß der Schuld ner infolge dieser übermäßigen Belitung nicht mehr rentabel zu wirtschaften und sein« Betrieb unter normalen Verhältnissen nicht mehr w geßmden ver mag, daß aber eine entsprechend Kürzung der Gläubigerforderungen dem Betr'b die Lebens- möglichkcit zurückgibt. Ausschlaggbend bei dieser abwägenden Ueberlegung ist nich nur das Be streben, dem Schuldner zu helfen, -ndern in ebenso starkem Matze die Erkenntnis, daßohne diese Rege lung früher oder später ein Zusanmenbruch unver meidlich ist, der dann eine weit stäkere Schädigung der Gläubigerinterefsen nach sich zechen würde, als die Regelung im Vergleichsweg si mit sich bringt. Man mutz, wenn man diese Mßnabme des Ge setzgebers verstehen will, über die persönlichen In teressen hinaus das große Ziel HZ Auge fassen: Das Fundament der deutschen Wirtschaft, der boden bearbeitende Berufsstand, soll Leibend gefestigt werden, damit auf ihm ein nnes Wirtschafts- gebilde aufgebaut werden kann, demErschütterungen infolge des soliden Unterbaus eil für alle Mal fernbleiben. Nicht das Wohl -es Einzelnen st maß gebend, wenn man ihn stutzt, sondern die Ueber legung' daß ein Abbröckeln vieler einzelner Steine des Fundaments nach und nach sine gefährdende Zerrüttung für den gesamten Austau bedeutet. Die Entscheidung der Frage,, ob einem Betriebs inhaber der Vorzug der Entschuldung im Wege des Zwangsvergleichs gewährt Waden soll, ist aus dem Streit der Parteien herausgchoben und in die Hand der Entschuldungsstelle als 'einer völlig neu tralen Instanz gelegt worden. Eie allein hat in Abwägung der Interessen des Schuldners und der Gläubiger darüber zu entscheiden, ob ein Zwangs vergleich mit seinen diktatorischen Auswirkungen er folgen soll oder nicht. Dieser Befugnis gibt 8 12, Abs. 2 und 3 des Schuldenregeluigsgesetzes folgen dermaßen Ausdruck: „(2) Erachtet die Entschuldungsstelle Lie Ent schuldung nur im Wege eines Zwangsvergleichs für durchführbar, so hat sie mit Zustmmung des Be triebsinhabers beim Amtsgericht rm die Ermächti gung zum Abschluß eines ZwanKvergleichs nach zusuchen. (3) Erachtet die Entschuldungsstelle die Ent. schuldung auch im Wege eines Zwangsvergleichs für nicht durchführbar, so hat sie den Antrag auf Auf hebung des Entschuldungsverfahrens zu stellen." Der Betriebsinhaber muß also danach seine Zu- stimmung zur Durchführung eines Zwangsver- glcichs stellen. Verweigert er die. Zustimmung, wird die Entschuldungsstelle mangels einer befriedigen den Durchführungsmöglichkeit des Verfahrens den Antrag auf Aufhebung des gesonnen Verfahrens stellen müssen. Weitere Einflußmöglichkeiten, ins besondere auf die Gestaltung des Zwangsvergleichs selbst, hat der Bctriebsinhaber nicht. Wenn die Entschuldungsstelle den Weg des Zwangsvergleichs wählt, müssen ihr naturgemäß auch Befugnisse zugestanden werden, die eine Durch führungsmöglichkeit mit Sicherheit gewährleisten. Deshalb gesteht ihr 8 27 Rechte zu, die scharfe Ein griffe in die Wirtschaftsgestaltung wie in die Lebensführung des Schuldners gestatten und z. T. sogar zur Pflicht machen. 8 27 lautet: „(1) Die Entschuldungsstelle hat die GeschäftZ- und Betriebsführung des Schuldners zu über wachen: sie setzt den angemessenen Unterhalt für den Schuldner und seine Familie fest. (2) Die Entschuldungsstelle hat für die Ver wendung der Erträgnisse des Betriebs einen Plan aufzustellen. Hierbei gilt folgende Rangordnung: a) die laufenden und seit dem 31. März 1932 rückständig gewordenen Ansprüche der zur Bewirt, schaftung des Betriebs oder eines mit dem Be- trieh verbundenen Nebengewerbes angenommenen, in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehenden Personen auf Lohn, Kostgeld oder andre Dienst bezüge sowie sonstige Kosten zur Fortführung des Betriebs, b) sämtliche übrigen Ansprüche in dem Umfang und in der Reihenfolge, in der sie im Fall der Zwang-Verwaltung berücksichtigt werden würden." Auch im Zwangsvergleichsverfahren behält der Schuldner an sich Verfügungsfreiheit über seinen Betrieb. Die Entschuldungsstelle hat nicht das Stecht, die Geschäftsführmrg selber zu übernehmen oder durch einen durch sie Beauftragten zu hand haben. Die Ueberwachungsbefugnis ist nach Harmening-Pätzold aber auch nicht einschränkend dahin zu verstehen, daß die Entschuldungsstelle zusehen müßte, wie der Schuldner den Betrieb führt, wobei ihr als Einflußmöglichkeit etwa nur das Recht zustünde, die Aufhebung des Verfahrens zu beantragen. Aus der Ueberwachungsbefugnis leiten die Genannten das Recht und die Pflicht her, den Schuldner mit generellen Weisungen zu ver sehen und ihm gegebenenfalls auch im Einzelfalle Anordnungen zu erteilen. Diesen Sinn läßt 8 45 Ziffer 3 deutlich werden, der besagt: „Das Verfahren ist einzustcllen: 3. wenn der Schuldner einer Anordnung (8 27) der Entschuldungsstelle vorsätzlich nicht nachkommt oder vorsätzlich die ihm nach den Vorschriften dieses Gesetzes obliegenden Pflichten verletzt." Die Einflußnahme der Entschuldungsstelle wird sich nach Lage -es EinzelfallZ richten. Sie wird zum mindesten in dem Verlangen bestehen, Laß ein buchmäßiger Nachweis über Lie Geschäftsführung erbracht wirb; denn nur auf diese Weise ist eine verantwortungsbewußte Kontrolle möglich. Ler einzelne Schuldner wird mangels eigner Buch führung und in Anbetracht der bei deren Einrich ¬ tung entstehenden Kosten sich zweckmätzigerweise einer von der Entschuldungsstelle vorzuschlagenden Buchstelle anzuschlietzen haben. Verpflichtet ist die Entschuldungsstelle zur Fest legung eines angemessenen Unterhalts für den Schuldner und für seine Familie, wie auch zur Aufstellung eines Verteilungsplans der Erträgmsse des Betriebs. Tie Regelung der Schulden, die sie im Wege des Zwangsvergleichs anstreben soll, wird grundsätzlich durch 8 28, Satz 1 u. 2, folgendermassen festgelegt: „Die Entschuldungsstelle hat einen Vergleichs vorschlag aufzustellen. Dabei hat sie von dem Rein ertrag des Betriebs auszugehen und eine Rege lung der Schulden anzustreben, die Lem Betriebs inhaber bei ordnungsmässiger Wirtschaftsführung die Bestreitung der Kosten einfacher Lebenshaltung und die Verzinsung und Tilgung der nach dem Ver gleichsvorschlage verbleibenden Schulden ermöglicht; dabei ist die für mündelsichere Schulden in den 88 83 bis 85 getroffene Regelung zu berück sichtigen." Die nachfolgenden Paragraphen bringen dann Einzclvorschristen, insbesondre auch Kürzungsver- bote. Darüber soll im einzelnen in einer der näch sten Nummern berichtet werden. Hier seien zunächst nur die Umrisse des Verfahrens ausgezeichnet. Das Zwangsvergleichsverfahren läßt als schärfste Form -es Entschuldungsverfahrens Lie Kürzung der nicht gesicherten Forderungen, d. h. also der nicht innerhalb der Mündelsicherheitsgrenze liegen den Forderungen biszuöOProzentzu. Die Gläubiger erhalten den Vergleichsvorschlag durch das Amtsgericht und müssen innerhalb einer ge setzten Frist Stellung nehmen ob sie mit der Kür zung einverstanden sind. Entscheidet sich die Mehr heit der nicht gesicherten Gläubiger gegen den Ver gleichsvorschlag der Entschuldungsstelle, so kann die Entschuldungsstelle das Verfahren entweder auf- hebcn lassen und damit den Schuldner wie auch die Gläubiger ihrem Schicksal überlassen, oder sie kann im Wege der Zwangsversteigerung ihren Vorschlag gegen den Widerspruch Ler Gläubiger durchsetzen. Ihr ist dabei die Möglichkeit gegeben, jedes Gebot zu halten, ohne doch mehr Len Gläubigern zu gestehen zu müssen, als sie im Vergleichsvorschlag vorgesehen hatte. Der Zuschlag wird, sofern die Entschuldungsstelle das höchste Gebot abgibt, dem Betriebsinhaber oder Lem im Einvernehmen mit ihm an seiner Stelle von der Entschuldungsstelle zu benennenden Rechtsnachfolger, also z. B. ins besondere einem Sohn des Betriebsinhabers, erteilt. Die Auszahlung bzw. Gestaltung der Gläubiger forderungen erfolgt in der durch das Gesetz vor geschriebenen Form, wie sie bereits bei der Behand lung der andren Stadien der Entschuldung dar gestellt worden ist. In der nächsten Nummer der „Gartenbauwirt schaft" werden wir die vorstehenden Ausführungen ergänzen. Es wird deshalh darum gebeten, diesen Artikel aufzuheben, wie es überhaupt zweckmäßig sein dürfte, die Umschuldungsartikel zur einheit lichen Meinungsbildung zu sammeln. Es sei bei dieser Gelegenheit auch wiederholend darauf hin- gcwiesen, daß die Deutsche GarterEau-Kredit-A.-G. als die für den Gartenbau zugelassene Entschul- -ungsstelle gegen Beifügung von 1,— in Brief ¬ marken oder Voreinsendung des Betrags Auskünfte in allen Entschuldungsangelegenheiten erteilt. kklr. Tas Urteil wird freilich nicht denen über tragen werden, die noch im alten Denken stehen und den Umbruch der Zeit noch immer nicht be greifen. Und das wird die Aufgabe des neuen Jahres sein: umdenken zu lernen. Das gilt -auch für unser Berufsleben. Bielen unter uns wird es z. B. schwer, sich vom alten Verbands denken zu trennen. Wir müssen uns aber dar an gewöhnen, daß der Rcichsbauernführer Darre mit voller Absicht das vereinsmäßige Denken und Arbeiten zerschlagen will, weil von hier aus immer wieder und "zwangsläufig die Widerstände kommen. Jede Interessengemein schaft neigt dazu, unter den engeren Gesichts punkten, die sie beherrschen, die große Linie zu übersehen, die sich die Führung zur Grundlage aufgestellt hat. Das Vereinsprinzip denkt von unten nach oben. Das nationalsozialistische Führerprinzip handelt von oben nach unten, indem es für jeden Wirkungskreis zunächst den Unterführer bestimmt, der von oben her im Sinn der Ziele der obersten Führung geschult wird, um selbst den ihm anvertrauten Kreis weiterzuschulen. Es ist durchaus keine leichte Aufgabe, Unterführer zu sein; denn er muß sich nicht nur ständig in die Gedankengänge ein fühlen, die von oben her kommen, sondern er soll gleichzeitig nach unten hin aufklären und nach oben hin berichten, wie es im Lande aus sieht, ohne sich durch abwegige Stimmungen be einflussen zu lassen, die dort auftauchen, wo man die Ziele der Führung nicht begreift oder nicht die Geduld aufbringt, um die Folgen der Führerarbeit abzuwarten. Auf dem Gebiet des Gartenbaus ist die Ar beit der Unterführer besonders schwer, weil einerseits der überaus harte wirtschaftliche Druck nur ganz langsam schwinden kann und andrerseits die altgewohnte Einstellung zur Handelspolitik einer Neueinstellung weichen muß, die auf sehr weite Sicht aufgebaut ist, deshalb einer längeren Einspielungszeit bedarf und unter Umständen bewußt auf den Tages erfolg verzichten muß, um das Endziel nicht zu gefährden. Harte Nerven erfordert das neue Jahr ge rade von uns Gartenbauern. Bitter wird hier und dort sich im Lauf dieses Jahres noch man ches Einzelschicksal gestalten. Im ganzen ge sehen wird aber das beginnende Jahr auch dem Gartenbau den lang ersehnten Aufstieg brin- gen. Deß wollen wir gewiß und froh sein und deshalb nicht im Kampf erlahmen! Der deutsche Gartenbau wird auch diesmal nicht versagen, sondern seiner Pflicht am Volk genügen und wir gehen deshalb trotz aller Sorgen in das neue Jahr hinein nnt dem alten Steigergruß: Gück auf! vr. L. Wegen der Feiertage erscheint diese Nummer einen Tag später. I I Muslän-ifche Anzeigen lehnen wir ad, wett wir -en -rutschen Mnhau sthützen Denkt -aran bei Vergebung -er finzeigenauftrage
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