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51. Jahrgang Berlin, Donnerstag, den 5. Heumond (Juli) 1934 Nummer 27 Europäische Bauernidee Boden. Für viele heute noch etwas ganz Verderblichkeit der Gartenbauerzeugnisse erfordert damit der verteilende gen er ¬ wirb. jrxudig Anteil nimmt. Blut undLvden Wirtschaft wieder in Ordnung zu bringen sind. Er dachte dabei in erster Linie an das Genossenschaftswesen und führte dabei die verschiedenen Beispiele aus der öster reichischen Praxis an. Organisation. Das war es, was Dollfuß empfahl. Und was er dabei verschwieg, das war Kongresse und Konferenzen internationaler Art erfreuen sich in Deutschland keiner allzu großen Beliebtheit, und die Vergangenheit hat ja auch gelehrt, daß es falsch ist, ihnen eine übergroße Bedeutung beilegen zu wollen. Der diesjährige Internationale Agrar kongreß in Budapest war aber für Deutsch land insofern doch von Interesse, als es der erste Agrarkongreß nach der nationalsozialisti schen Revolution war, und wohl oder übel doch auch die Probleme irgendwie behandelt wer den mußten oder wenigstens anklingen muß ten, die uns bei unsrer neuen Agrarpolitik heute beschäftigen und bewegen. Und tatsächlich haben diese Erwartungen nicht getrogen. Es sei noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Verordnung (Z 2) nur für die Erzeugnisse des Bauernprofessor Laur zu Dank verpflichtet sein, daß er sich ausdrücklich zu der These von Blut und Boden bekannte, und daß aus einem nichtdeutschen Mund auf einer derartigen internationalen Konferenz Formu lierungen kamen, die ebenso gut von einem Vertreter des deutschen Reichsnährstands hät ten ausgesprochen werden können. Blut und mußte, war — wohl oder übel — Oester reichs Bundeskanzler Dollfuß. Bei seiner Rede anläßlich der Eröffnung des Kongresses, bei der die politischen Hintergründe und Span nungen allerdings unverkennbar waren, konnte er doch nicht umhin, das eine festzustcllen, daß die Agrarnot und die Agrarkrise andre Mittel notwendig mache, um zu geordneten Verhält nissen zurückzukehreu. Und Bundeskanzler Doll fuß mußte dabei feststellen, daß allein auf dem schulen gilt, die nicht be- oder verarbeitet sind. Die Regelung des Absatzes von allen be- und verarbei teten Erzeugnissen des Obst- und Gemüse bau s ist bereits in der „Verordnung über den Zu sammenschluß der Obst- und Gemüseverwertungs- Außerordentlich weittragend ist die Ermächtigung zur Einführung des S'ch l n ß s ch e i n v e r f a h'- rens und die weitere, den Abschluß von Kommis sionsgeschäften über unverkaufte Gartenbauerzeug nisse zu verbieten oder nur unter besondren Be dingungen zuzulassen. Von der ebenfalls gegebenen Möglichkeit, auch Preise und Preisspan nen für wichtigere Gartenbanörzeugnisse festzn- setzen, dürfte der Reichsnährstand voraussichtlich nur insoweit Gebrauch machen, als es auf andrem Wege nicht möglich ist, die dringend notwendige Ordnung auf dem Markt zu erreichen. An zweiter Stelle nennt die Verordnung die Schaffung von Einrichtungen, die "eine geregelte Erfassung und Aufberei tung von Gartenbauerzeugnis s e n er möglichen, und an dritter Stelle die Ermäch tigung, vorzuschreiben, inwieweit sich die Erzeuger dieser oder anderer Einrichtungen zu bedienen haben. Mit diesen Bestimmungen wird einer seits die Möglichkeit gegeben, das Angebot des Er zeugers zu kontrollieren und in die Hand zu be kommen, andrerseits die Forderung verwirklicht, den Produzenten auf sein ureigenstes Gebiet, eben die Produktion zu beschränken und ihn der Mühe und Gefahr zu entheben, sich als Kaufmann betä tigen zu müssen und damit zu der Verwirrung der Marktverhältnisse beizutragen. Dem gleichen Ziel, aber schon einen Schritt weiter auf dem Absatz wege, dient die sehr wichtige Einführung des Schluß scheinverfahrens und die Ermächtigung, den Ab schluß von Kommissionsgeschäften zu den Kongreß beherrschte, und nach den Einzel äußerungen, die man überall hörte, wird auch diese These zu einem Allgemeingut wer den. Die einzige Einschränkung, die man dabei machen könnte, ist allerdings die, daß die Durchsetzung dieses Gedankens davon abhängt, wie weit der bodenständige Einfluß in den ein- dererseits, so beweglich gehalten, daß bei allen dar aus folgenden Maßnahmen auf die äußerst viel gestaltige uud durch die Empfindlichkeit der Er zeugnisse gekennzeichnete Eigenart des Gar tenbaus Rücksicht genommen werden kann. Sie bietet vielerlei Möglichkeiten, jenen Elementen ent gegenzutreten, die bisher aus egoistischen Gründen und liberalistischen Spekulationstrieben den Auf bauwillen der breitesten Masse des Berufs sabotier ten. Diese Elemente wollen nicht einsehen, daß die Bebauung deutschen Bodens Dienst am Volk ist, bei dem es darauf ankommt, den echten Bedarf des Volkes zu decken, und zwar in einer Form, die die berechtigten Wünsche der Verbraucherschaft zu be friedigen vermag. Mit dieser Verordnung wird zugleich die Möglichkeit geboten, minderwer tige Erzeugnisse, die nur eine Belastung be deuten und den Verbraucher enttäuschen müssen, vom Markt fernzuhalten. Unordnung macht unbeweglich. Gerade die leichte Politik kommt, in der Deutschland schon Vor bildliches geleistet hat. Diese Gedanken, die früher unbewußt überall vorhanden waren, sie brechen jetzt durch, erheischen überall Verwirk lichung, so daß man hier von etwas Aehnlichem wie einer europäischen Bauernidee sprechen kann. Aber es ist ja nicht allein das rein Wirtschaftliche, worin wir in Deutschland grundlegend neue Wege gegangen sind. In der deutschen Auffassung ist der Bauer und Gärtner ja nicht nur ein Wirtschaftsfaktor wie in der liberalistischen Epoche, sondern er wird zur Grundlage des völkischen Lebens und der völkischen Erneuerung gemacht. Und da müssen wir dem ehrwürdigen Schweizer dem nicht dankbar genug dafür sein, daß er auch vom Reichsnährstandgesetz erfaßt ist. Es wird seine zelnen Ländern sich noch durchzusetzen vermag oder wie weit diese Staaten bereits verstädtert oder verproletarisiert sind. Da, wo aber noch' ein gesundes Bauerntum vorhanden ist, da stößt man aus ein Verständnis dieser deutschen Einstellung, das überraschend ist. Vor allein inUngarn scheint man sich mit der deutschen Agrarpolitik außerordentlich intensiv zu be fassen; denn man kennt hier sehr genau dis einzelnen deutschen Maßnahmen, Gesetze usw. Wir sind nicht so überheblich, nun behaup ten zu wollen, daß es das deutsche Beispiel allein ist, das die Welt befruchtet. Das ist auch nicht unser Ehrgeiz. Wir fühlen uns nicht be rufen, Lehrmeister sür die andren zu sein. Aber aus der Einstellung des Auslands zur neu deutschen Agrarpolitik können wir vielleicht doch eine Bestätigung für die Richtigkeit unsrer Maßnahmen herauslesen. In den Staaten, in denen die völkischen Ströme noch rein fließen, da finden wir Verständnis, da wird etwas angcrührt, was in dem Bewußtsein dieser Völ ker vielleicht geschlafen hatte, aber doch noch nicht tot ist. Und das drängt jetzt zur Ober fläche, und damit entsteht etwas, was für uns Deutsche, was überhaupt für die Bauernpolitik von überragender Bedeutung werden kann. Ein gegenseitiges Verständnis innerhalb des Bauern- und Gärtnerstands, und damit auch die Bereitschaft, miteinander zu arbeiten, mit einander zu verhandeln und miteinander nach Wegen zu suchen, die aus dieser Krise heraus führen. Europäische Bauernidee. Nichts, was zu tun hätte mit der Art internationaler Zu sammenarbeit, die wir von früher kennen. Ausgehend von starkem, eignen völkischen Stolz unter weitest gehender Berücksichtigung natio naler Eigeninteressen, können und werden die Gärtner und Bauern der einzelnen Staaten zueinander finden, und Sache der Politik wird es dann sein, diese parallel laufenden Ströme zusammenzuführen zur Befruchtung der euro päischen Wirtschaft. Wir dürfen ohne Uebertreibung feststellen, daß Deutschland auch hier vorangegangen ist, daß der Reichsnährstand von sich aus als Ver treter der deutschen Bauern und Gärtner die Zusammenarbeit mit außerdeutschen Bauern gesucht und gefunden hat. Uud hierin liegen die Ansatzpunkte zu einer Besserung und zu etwas Neuem. Wir stehen erst im Anfang die ser Entwicklung. Aber daß auch nach der offi ziellen internationalen Agrarkonferenz wichtige derartige Verhandlungen gepflogen wurden, daß man die Zusammenarbeit zwischen einzel nen Staaten enger auszugestalten bestrebt war, das spricht dafür, daß eben diese Entwicklung sich nicht aufhalten läßt, und daß eines Tags die europäische Bauernidee Wirklichkeit sein wird, weil die ethische Grundeinstellung in je dem noch gesunden Bauernstand die gleiche ist, und weil ja die Interessen der Gärtner und Bauern in Europa weitgehend die gleichen sind. Es gibt da natürlich einzelne Unterscheidun gen, je nach Land und Wirtschaftsart, aber im großen und ganzen haben sie die gleichen In- teressen, ebenso wie ihre Herkunft und auch ihre Aufgaben völlig die gleichen sind. Als Söhne ihres Volks haben sie für die Ernährung ihrer eignen Volksgenossen zu forgen. nahmen aufbauen; sie allein ermöglichen es, den Proisverlauf auf den einzelnen Märkten zu kontrollieren, weil nur so Gleiches mit Gleichem verglichen werden kann. Ng, Hafenplah 4. Fernruf 8 2, W81 bietsbeaustragten im Einvernehmen mit dem Krcis- bauernsührer. Die Beauftragten sind dem Rcichsbeaustragten für die Durchführung der von ihm angeordneten Maßnahmen verantwortlich. §3. Für einzelne Erzeugnisse kann der Reichsbeauf tragte Sonderbeauftragte einsehen, deren Auf- professorDr. Eberipräsideni der Deutschen Gartenbau- gesettschast Mit Zustimmung des Schirmherrn der Deutschen Gartenbaugescllfchaft, Reichsminister Darrö, wurde der Leiter der Unterabteilung Garten im Reichs nährstand, prok. Or. Obert, zum Präsident der Deutschen Gartenbaugejellschaft gewählt. des Rcichsbeaustragten diesem Vorschläge zur Rege lung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen in ihrem Gebiet zur Prüfung oorzulegcn. Der Reichs- beaustragte trifft die zu ihrer Durchführung erfor derlichen Anordnungen. 8 5. Der Reichsbeaustragte wird ermächtigt, bei Zu widerhandlungen gegen die Vorschriften Ordnungs strafen bis zu Ä>l 1v 000,— in jedem Fall zu ver hängen. Gegen die vom Rcichsbeaustragten verhängten Strafen kann Beschwerde bei einem Schiedsgericht erhoben werden. Die drei Mitglieder des Schieds gerichts werden vom Reichsbauernsührer bestellt. Sitz des Schiedsgerichts ist Berlin. Der Reichsbauernsührer. I. V.: gez.: blelnberz. Ein Jahr Reichsminister Darre Am 3V. 8. war ein Jahr vergangen, seitdem Reichsbauernsührer Darre die Führung des Reichs ministeriums sür Ernährung und Landwirtschaft übertragen wurde. Damit erhielt er endlich die Möglichkeit, seine Pläne zur Rettung des Bauern tums und damit des Volks zur Tat werden zu lasten. Die Ernennung der Gebiets- und Bezirksbeauf- Der erste, der sich zu den Gedanken tragten erfolgt durch den Reichsbeauftragten im unsrer Bauern Politik bekennen Einvernehmen mit dem Landesbauernführer; die - . .... - - Ernennung der Ortsbeauftragten durch den Ge- Aufgabe sein, diesen Dank durch Taten abzustatten. vr. 8. Giaaissekretar WiMkens ins Reichsernährungs- mimsteftum berufen Reglung des Marktes sür Gartenbauerzeugniffe Bon Prof, llbert, Berlin. gabenbereich und Zuständigkeit von ihm jeweils be ¬ stimmt wird. § Wege über die Organisierung und Or- Die Gebietsbeauftragten haben nach Richtlinien ganisation Agrarmärkte und Agrar- veruien — Europäische Bauern- kür Obst — ^Araroreise unck Oie SonderZruppe Kosen cker Technische Betriebsmittel im Wie der Zeitungsdienst des Reichsnährstandes fährt, wurde Werner Millikens, unabhängig von seinem Posten als Staatssekretär im Preußischen Landwirtschaftsministerium, von Reichsminister Darre im Zuge der Reichsreform in das Reichs- Ministerium sür Ernährung und Landwirtschaft be rufen. Staatssekretär Millikens sind zwei Abtei- lungen des Reichsernährungsministeriums unter- Mit WLilens' Berufung ins Preußische Land- wirtschaftsministerinm ging ein Wunsch weitester bäuerlicher Kreise in Erfüllung. Sie wollten diesen kampferprobten Sachwalter aber bäuerlicher Fra gen im Landwirtschastsministerinm des größten Landes tätig misten. Die Entwicklung hat gezeigt, daß die Pi ußische Verwaltung damit einen guten Griff tat. Willikens gehört nicht zu denen, die häu fig in die Oesfentlichkeit treten. Er arbeitet und sein Verdienst ist, daß auch dieses Ministerium rasch von nationalsozialistischem Geist durchtränkt wurde. Wird er jetzt im Zuge der großen Reichsresorm zu- gleich ins Reichscrnährungsministerium berufen, so ist das die deutlichste Anerkennung sür fein Wir ken, an der auch das gesamte deutsche Bauerntum industrie" vom 5. 11. 1933 ausgesprochen worden. So ist mit der Verordnung vom 22. 6. 1934 alles, was es in der Vergangenheit an erfolgreichen und erfolglosen, oft auch nur tastenden Versuchen auf dem Gebiete der Absatzregelung sür Gartenbauer zeugnisse gab, zentral zusämmengefaßt und wesens lich erweitert worden. Bis znm Ziel wird es noch manche Schwierigkeit geben, aber wir haben die Gewißheit, daß gerade diese Verordnung, die die für den Gartenbau bedeutendste seit vielen Jahren ist, unserem gesamten Beruf zum Wohle gereichen Wjrd. Die letztjährigen Handelsvertragsverhandlungen haben Darres Können bewiesen. Der Gartenbau hat dies spüren können bei der Reglung des Kohl- und^rühk^ schall arbeiten' kann. Mi. vollem Recht Apolon^ bes sieht die Ermächtigung an den Reichsnährstand da- kietet die Mogllchkeit die MäMordnmm heran erster Stelle die Aufstellung von Vorschriften Grundlage durchzusü'hren. Der Beruf kann außer- U^erun^ diesen Bestimmungen lassen sich alle andren Maß- Anordnung Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichs- Ministers für Ernährung und Landwirtschaft über die Regelung des Absatzes von Garteiibaucrzeua- nissen vom 22. 6. 34 (RGBl. I, S. 518) wird söl- gendes angeordnct: 8 1. Zum Reichsbeaustragten sür die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnisscn wird ernannt: Johannes Boettner, Berlin NW. 4g, Schlieffcnuser 21. Ihm werden die Bcsugniste des Reichsnährstands aus Grund der obigen Verordnung übertragen. 8 2. Für bestimmte Gebiete können Gebietsbeauf tragte, für bestimmte Bezirke Bczirksbeaustragte und für eine oder mehrere Gemeinden Ortsbeauf tragte ernannt werden. Die neue „Verordnung über die Regelung des Marktes für Erzeugnisse des Gartenhaus vom 22. 6. 1934" ist einerseits so umfastend und an ¬ verbieten oder n ur unter Bedingun- zuzulassen. Die Erzeuger von Garten bauprodukten werden gerade eine Regelung des Kommissionsgeschäftes, das ja zu besonders großen Mißständen geführt hat, begrüßen. An letzter Stelle steht die Ermächtigung, Preise und Preis spannen fest zusetze n. Bei der Eigenart der Preisbildung gartenbaulicher Erzeugnisse wird hier allerdings große Vorsicht geübt werden müssen. Die Festsetzung von Preisen und Preisspannen wird überdies stets nur der Schlußstein des ganzen Ge bäudes sein können. ' ^aordnunA — Bin fahr keichsminister Darrs — Staatssekretär v/iliikens ins ksichsernährunAsminlsterium ides — keZIuiiA des Marktes kür Qartenbauerreu^nisse — Deutsche Kübelpilsnren — Oie Brnteaussickten Lebenshaltung — Oie brübkartokis! preise — Lin praktischer Vorschlag rum „Taz; cker Deutschen kose" — kschZruppe Baumschulen im keicksnäkrstanck taxte in Pietersen — Oie Bettkleckenkrankkeit cker Lohne — Oarienbau — Oie nationalsorialistische Steuerreform verkündet — Oie kscktskoltzen manxelkakter VerpackanZ — Ausländische Urteile über ckie 1. Keicksnshrstand-^usstellunZ in Orkuri — Obstdiebstähle — Oie Vi?Lsserversorxun§ im Oartenbau — VermekrunZ der Trabis (Gänsekresse) durch Stecklinge — fstrt notwendiger kklanrenschutr: Im breilandgemüsebau; im Blumen- und ^ierpilsnrenbau — Oer Garten im Ueumond — persönliche Mitteilungen. die Tatsache, daß Deutschland, was Or ganisation anlangt, ja doch wohl an der Spitze aller europäischen Staaten mar- Neues. Was morgen sein wird, das können schiert. Dieses Eingeständnis hatte man von wir nur ahnen. Nach der Stimmung, die aber Dollfuß ja auch nicht zu erwarten, und " "" " " " . - - — - für Deutschland mag es genügen, daß auch aus diesem Mund das Bekenntnis zu einer Agrar- Diesem Ziele dient auch die Ermächtigung, Ein richtungen zu schaffen, die unter Zusammenfassung der Erzeugnisse eines Gebietes in der geregelten Erfassung und handelsfühigen Aufarbeitung von Gartenbauerzeugnisten dienen sollen. Es ist nur folgerichtig, daß dort, wo es notwendig wird, auch jeder einzelne Erzeuger gezwungen werden kann, sich solcher Einrichtungen oder Stellen zu bedienen. Die Bestimmung der Verordnung, daß für einzelne Anbaugebiete und auch für einzelne Erzeugnisse verschiedene Vorschriften getroffen wer- ... ... ... ... den können, sichert auch hier eine Beweglich- Obst-, Gemüse- und Blumenanbaus, des Gemüse- keit in der Ausschöpfung der gebotenen Möglich- samen- und Blumensamenbaus sowie der Baum leiten, die durchaus der Eigenart und Empfindlich- " keit im Verkehr mit Gartenbauerzeugnistsn gerecht