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Nummer 2 8 51. Jahrgang Berlin, Donnerstag, 11. Hartung (Jan.) 1934 Unsre Gterbekasse Verlängerter Vollsireckungsschutz können jetzt gegen den Betriebsinhaber alle Voll" in Anwendung gebracht - pre^e für in- und ausländischen Kohl auszukommen, oder muß ich dafür Sorge tragen, (5^ ' 2. Entsprechend der derzeitigen Marktlage soll für in- und ausländischen Kohl bis auf weiteres ein Preis von 4,50 RM. für Weißkohl und 5,50 RM. für Rot- und Wirsingkohl nicht unterschritten werden. Ter Preis versteht sich als Großhandcls- einstandSprcis je Zentner I. Qualität (2—5 Pfd. je Kopf) frei Empfangsort. Durch diese Rcglnng ist eine regelmäßige Be schickung des Marktes und stetige Entwicklung des Preises gewährleistet. strebungen jeden Vollsireckungsschutz für die nicht im Entschuldungsversahren befindlichen Betriebe aushcbcn. Tann muß jeder ohne Hilfestellung aus seinen eignen Beinen stehen können. Mit der Ent schuldung ist für viele die Möglichkeit gegeben, etwaige Schwächen anszumerzcn. Wer diese Mög lichkeit nicht wahrnimmt, begibt sich jedes An spruchs auf Unterstützung und Schutz. So sollte das neue Vollstreckungsschutzgesetz, das mit der Verlängerung des alten Zustandes dankens werterweise noch einmal eine Atempause bietet, eine mehr als deutliche Mahnung, für jeden Berufs genossen sein, sich die Frage vorlegen: Bin ich stark genug, ohne jede .Hilfe und Schutz Am 9. Hartung 1934 trat in Berlin der im deutsch - niederländischen Handelsvertrag für die Einfuhr von Kohl vorgesehene gemischte Ausschuß zu feiner ersten Sitzung zusammen. Als Ergebnis der in vollstem gegenseitigen Vertrauen geführten Besprechungen wurde folgendes vereinbart: 1. Es sollen im Hartung 1934 von Rot- und Wirsingkohl nicht mehr als 15 v.H. und von Weiß kohl nicht mehr als 10 v.H. der vertraglich sest- gelcgtcn Kontingentsmcngen aus den Niederlanden nach Deutschland ausgeführt werde«. gesunden Betriebe, sei es nun, daß sie es schon waren, oder sei es, daß sie es durch die Entschul dung wieder geworden sind, werden bleiben, die nicht gesundungsfähigen Betriebe werden ihrem Schicksal überlassen. Das mag hart sein, ist aber notwendig. Es mögen alle diejenigen, die bisher zur Frage der Entschuldung noch nickt Stellung genommen haben, obwohl ihre Betriebs-Verhältnisse cs not wendig erscheinen lassen, sich ernstlich mit dieser A.-G., Berlin NW. 40, Kronprinzenuser 27, unter Voreinsendung oder Beifügung von 1,— A)l zu rickren. Am 27. 12. 1933 ist nun auch das zweite Gesetz über den landwirtschaftlichen Bollstrcckungsschutz erschienen. Da es eine Reihe von Verweisungen enthält, sehen wir von einer textlichen Wiedergabe ab und bringen nur die Tatsachen, die für unsere Leser zu wissen notwendig sind. Osthilfeverfahren erfolgreich durchgeführt wurde oder die auf jede Entschuldungsmaßnahme aus drücklich verzichtet haben, wie auch diejenigen, die das reinigende Feuer der Entschuldung nicht über standen haben, genießen vom 1. 1. 1934 ab kei nerlei Vollstreckungsschutz mehr. Wenn ein. Be trieb in der Entschuldung als nicht gesundungs fähig ausgesondert wurde, sei cs, daß die Persön lichkeit und Wirtschaftsweise des Betriebsinhabers nicht die Gewähr für eine erfolgreiche Turch-- führung des Verfahrens bot, sei es, daß die Ent- sckuldungsstclle den Antrag auf Aufhebung des Ver fahrens stellen mutzte, weil sie eine befriedigende Durchführung als nicht möglich erkannt hatte, so stand, hat die Auflösung des Reichsverbandes des deutschen Gartenbaus mit sich gebracht. Dadurch fällt der bisherige Träger der Sterbekasse fort. Um bis zu einer endgültigen Regelung sämtlicher sozialer Einrichtungen durch den Reichsnährstand anmeldungen werden von der Geschäftsstelle der Sterbekasse den Gartenbaugruppen bei den Kreis- Bisher liefen der besondre landwirtschaftliche Vollsireckungsschutz und der für die allgemeine Wirt schaft gegebene Bollstrcckungsschutz ncbencinander her ' Das neue Gesetz hebt den besondrer- landwirt schaftlichen Vollstreckungsschutz auf und unterstellt auch die landwirtschaftlichen Betriebe mit gewissen Ergänzungen dem allgemeinen Vollsireckungsschutz, wie er in der „Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung" vom 20. 5. 1933 festgelcgt ist. Diese Reglung gilt bis zum 31. 3. 1934. Mit dieser Angleichung ist keine allgemeine Ab schwächung des Vollstreckungsschutzes gegeben; es rst jedoch begrützenswertcrwcise ein Unterschied vcr- wrscht, hn zwar inhaltlich gar nicht bestand, fon- dern nur in der rein äußerlichen Trennung der Gesetze zum Ausdruck kam, der aber übelwollenden Kreisen innner wieder Anlaß gab zu der unrichtigen Behauptung, die Landwirtschaft sei zum Nachteil andrer Berufsstande in verstärktem Matze geschützt. Unsere Sterbekasse hat im Lauf der Jahre eine erfreuliche Aufwärtsentwicklung genommen. Der Mitgliederbestand Hat eine Höhe von rund SOM Personen erreicht. Der staatliche Neuaufbau, in sonderheit der ständische Aufbau im Reichsnähr ¬ werden. Der Sinn dieser Reglung ist folgender: Der Vollsireckungsschutz wurde gewährt, weil die Mehr zahl der Betriebe unter dem Einflutz der Wirt schaftskrise mit Schwierigkeiten zu kämpfen batte. Wenn jetzt mittels des Entschuldungsvcrsahrcns eine klare Trennung zwischen lebensfähigen und überschuldeten Betrieben geschaffen und gleichzeitig eine genügende Stützung der lebensfähigen Be triebe vorgesehen wird, erübrigt sich die weitere Fürsorgemaßnahme des Vollstreckungsschutzes. Die Daß eine Zeitenwende mit Kampf verbunden ist und der Kampf Freud und Leid bedeutet, das ist eine alte Wahrheit, mit der wir uns abzufinden haben. Im Kampf um die nationale Revolution hat so mancher Gärtner gestanden. Er hat mit Begeisterung das neue Deutschland begrüßt. Ebenso nimmt er auch teil an den Freuden und Schmerzen, die eine solche Zeitenwende mit sich bringt. Gerade heute mit dem Erscheinen dieser Zeitung, die nun mehr amtlichen Charakter trägt, wird auch dem Gärtner recht deutlich die ungeheure Umwälzung vor Augen geführt, die im letzten Jahre vor sich ging. Mit Jubel und Begeisterung hat auch der Gärtner das Reichsnährstandgesetz begrüßt. Nicht nur weil dieses Gesetz das Ende der vielen Ver bände mit ebenso viel Führern und ebenso viel Zielen bedeutet, nicht nur weil dieses Gesetz auch Vergangenheit. In diesen Gedanken liegt das größte Aufgabengebiet der Hauptabteilung I. Treue und Tapferkeit, Idealismus und Disziplin, Fleiß und Opfermut haben uns ein neues Deutsch land geschaffen und vor dem Bolschewismus be wahrt. Doppelt mutz in Zukunft unsre Treue zum Führer, unsre Disziplin, unser Fleiß, unser Opfer mut sein. Nur dann werden wir uns immer als Deutsche auf der Welt behaupten können. Alles muß heraus, was an libcralistischem, kapitalistischem und marxistischem Denken bei uns noch vorhanden ist. Keiner kann sagen, daß er so wie der Führer, also ein hundertprozentiger Nationalsozialist ist. Keiner wird es erreichen. Aber alles wollen wir tun, mn nach seinem Vorbild zu leben. Tie Lösung dieser Frage ist nicht eine Frage von Leib und Magen, von Gesetzen und Gummiknüppeln, son dern die Lösung dieser Frage ist eine Frage der Erziehung, der Schulung und Bildung. Um so mehr wir diese Aufgabe lösen, umsomehr werden wir die stolze Vergangenheit der deutschen Geschichte ver stehen, umsomehr werden wir wieder herankommen an die uralte deutsche Kultur und um so schneller werden wieder Brauchtum, Sitte und Gesittung im deutschen Bauerntum emporwachscn. Erst dann werden wir wieder verstehen lernen als Kinder einer gemeinsamen Mutter, die Deutschland heißt, und den Klassenpartikularismus endgültig überwinden. Tas ist der Wille Adolf Hitlers, das ist der Befehl Walther Darres, das ist die Aufgabe und das Ziel der Hauptabteilung I. Nun deutsche Gärtner wartet nicht, bis ihr zur Mitarbeit ge- rufen werdet. In der Unterabteilung Gärtner, da finden wir uns zusammen. Bei der Landesvauern- schaft im großen Rahmen und bei der Kreisbaucrn« schäft im kleinen Rahmen. Nicht der Blumengärtner der Baumschulgärtner oder der Gemüsegärtner interessiert uns in der Hauptabteilung I, sondern der Gärtner als Mensch, der sich auch ein Brauch tum, eine Sitte, eine Kultur, eine Geschichte ge schaffen hat. Der Mensch, der in der Vergangenheit wertloser war als der Hof, steht wieder in den Vordergrund der Gestaltung unserer Zukunft. Ein neues Zusammenleben unter den Berufs- kollegen, in der Familie, in der Sippe muß ge schaffen werden. Fragen sozialer Art, die früher zum eigenen Schaden und zur Freude der Gegner in der Ocffentlichkeit ausgetragcn wurden, müssen in Zukunft intern in der großen Standcsfamilic erledigt werden. So nur kann neues Leben cmpor- steigen aus den Ruineir, bzw. Ortsbauernschasten zur Verfügung gestellt. Es empfiehlt sich, die Beitrittserklärungen be schleunigt abzugeben, da vorläufig nur Anmeldun gen berücksichtigt werden können, die bis spätestens 28. Februar 1934 bei der Geschäftsstelle der Srerbekasse eingehcn. Für die vom 1. März 1934 ab neu beitretcndcn Mitglieder wird der Beitrag besonders festgesetzt. lieber den fälligen vierteljährlichen Beitrag in Höhe von RM. 6,75 einschl. Versicherungssteuer und Nachnahmespescn geht den Mitgliedern in den nächsten Tagen eine Nachnahme zu. Es liegt im Interesse eines reden Sterbekassenmitgliedes, die Nachnahme emzulo;en. Rcichsverband des deutschen Gartenbaus e. V. Loettner. In den letzten Tagen des abgelaufenen Jahres ist eine Reihe von Gesetzen erschienen, die für unsren Beruf stärkste Bedeutung haben. Drei dieser Ge setze sind im Wortlaut auf Seite 4 dieser Nummer abgedruckt. Tie behandeln den „Vollstreckungsschutz der im landwirtschaftlichen Entschuldungs-Verfahren befindlichen Betriebe", die „Verlängerung des Kün digungsschutzes für zinsgesenkte Hypotheken" usw. und „Maßnahmen zur Sicherung der Düngemittel beschaffung". Wir bitten, diese Gesetze am ange gebenen Ort nachlesen zu wollen. Bei etwaigen Unklarheiten sind Anfragen an den Rcichsverband Les deutschen Gartenbaus e. V. zu richten, dessen juristische Abteilung für die Beantwortung Sorge tragen wird. Soweit Fragen hinsichtlich des Voll- . , strcckungsschutzes im Entschuldungsverfahren ent- - streckungsmaßnahmen stehen, sind sie an die Deutsche Gartenbau-Kredit Des Führers Dank an X W. Darrs Zu Beginn der neuen Jahresarbeit hat der Reichskanzler Adolf Hitler an den Reichs ernährungsminister und Reichsbauernführer Darre folgendes persönliches Schreiben ge richtet: Lieber Parteigenosse Darre! Der Nationalsozialismus sieht in einem gesunden Bauerntum die Basis der materiellen und physischen Forterhaltung der Nation. Sie, mein lieber Parteigenosse Darre, haben von mir einst die Aufgabe gestellt erhalten, diese Erkenntnis im Zuge der nationalsozialistischen Revolution zu verwirklichen. Die Eingliederung der Millionenmasse der deutschen Bauern schaft in unsre Bewegung war in erster Linie Ihr Werk. Sie haben damit wesentlich geholfen, die Voraussetzungen zu schaffen für die legale Eroberung der Macht in Deutschland durch den Nationalsozialismus. Am Abschluß des Jahres der nationalsozialistischen Revolution drängt es mich daher, Ihnen, mein lieber Parteigenosse Darre, aus ganzem Herzen für die außerordentlichen Ver dienste zu danken, die Sie sich um das deutsche Bauerntum und damit um die nationalsozia listische Bewegung und die Zukunft des deutschen Volks erworben haben. In herzlicher Freundschaft und dankbarer Würdigung Ihr gez.: Adolf Hitler. den zum Opfern bestimmt, der immer nur geerntet hat, was andere Kollegen gesät haben, sondern anch weil er als Gärtner in den Reichsnährstand als vollwertiges Mitglied cinziehen kann. Mit der Bildung des Reichsnährstands hat auch der Gärtner eine neue Heimat bekommen. Nun heißt es Ab schied nehmen, was ihm in den letzten Jahren eine Heimat war, wo er Schutz und Hilfe suchte, wo er schwere und schöne Stunden mit seinen-Berufs- kameradcn teilen durfte. Ter Gärtner hat keine Ursache und er wird es auch ablchnen, seiuen alten Rcichsverband zu verurteilen. Es war ja das einzige, was da war, wo er seine Wünsche und Sorgen heranbringen konnte. Es lag im Zug der Zeit, daß solche Verbände den Menschen zu einer reinen Wirtschaftsmaschine machten, die rein kapita listisch und libcralistisch in Gang gehalten wurde. Es lag auch im Zug des liberalistischen Zeitalters, dah auch der Gärtner seine hervorragenden Airt- schaftsführer hcrvorbrachte und um so weniger seine politischen Führer. Durch die nationalsozialistische Revolution hat auch der Gärtner in Adolf Hitler seinen großen Führer erhalten und in Walther Darre einen deutschen Bauernführer, die ihnen eine Heimat, ein Ziel und einen Befehl geben. Ter Gärtner hat Ursache, seinen alten Führern zu danken, die uneigennützig ihr Bestes wollten, deren Wollen nicht zu verwirklichen war mit rein wirt schaftlichen Fähigkeiten und rein wirtschaftlichen Mitteln. Tie Herrschaft des Geldes über Mensch und Arbeit konnte nur von politischen Führern und politischen Mitteln beseitigt werden. Gerade der Gärtner hat alle Ursache für diese gewaltige Tat besonders zu danken. Der Tank aber darf kein leeres Lippenbekenntnis sein, sondern muß sich in der Tat zeigen. Es liegt auch in der Hand des Gärtners-, daß ein neues Leben, das mrs den Ruinen des zerschlagenen Systemterrors auf der ganzen Linie emporspringt, sich recht bald zu einem kraftstrotzenden Baum entwickeln kann. Ungeheures ist im vergangnen Jahr geleistet worden und ebenso groß sind die Aufgaben, die das neue Jahr uns stellen wird. Es wird in Zukunft mehr denn je notwendig sein, daß wir uns immer über folgendes klar sind: das neue Deutschland ist geschaffen durch den nationalsozialistischen Menschen und das neue Deutschland wird nur sein bis in alle Ewigkeit, wenn der Mensch als Träger des neuen Deutsch lands immer ein besserer ist, als der Mensch der Wir haben unsre Leser wiederholt darauf hin gewiesen, Laß die durch den Vollstreckungsschutz der Wirtschaft auferlegten Beschränkungen nicht ewig dauern könnten und daß deren Beseitigung erfolgen würde, sobald die Sanierungsmaßnahmen der Re gierung cs angebracht erscheinen ließen. Das neue Gesetz zeigt deutlich, daß eine Abschwächung und Aufhebung dieser Beschränkungen angestrebt wird. Im 8 4 des Gesetzes werden bereits Fälle auf- „ , _ gezählt in denen kein VollstreckiinqSfchutz mehr ge- daß meine Verhältnisse in der Entschuldung geregelt Währt wird. Diejenigen Betrieüsinhaber, sür die werden, damit ich im freien Wirtschaftskampf bc- eine Entschuldung im SchulöenreglungS- oder im stehen kann? Air. einen Ueberzang für die bisherigen Mitglieder der Srerbekasse zu schaffen und die bisher geleisteten Beiträge der einzelnen Mitglieder der Sterbekasse nicht verloren gehen zu lassen, hat sich der Vorstand der Sterbetage enrschlossen, aus meine Veranlassung das Sterbefallrisiko einer leistungsfähigen Ver sicherungs-Gesellschaft zu übertragen. Dadurch wird vermieden, daß die bisherigen Leistungen ver loren gehen. Es wird ferner vemieden, daß die Beiträge eine unvorhergesehene Höhe erreichen, wie das nach dem bisheigen llmlagevcrfahren bei der Häufung der Sterbefällc möglich wäre. Die Sterbekaffe erhält dadurch ferner die von den Ge setzen vorgeschriebene Grundlage und die Mitglieder erhalten nunmehr einen Rechtsanspruch auf das versicherte Sterbegeld. Es ist icrner.ein Vorteil dieser Neuregelung, daß die Beiträge^ innerhalb einer Dauer von füns Jahren test sind. Eine Aenderung des Beitrages während der fünfjährigen ' Tauer wäre nur möglich, wenn Wider Erwarten eine wesentliche Aenderung der Alterszusammen setzung unserer Mitglieder cintritt, dagegen gibt die tatsächliche Anzahl der Stcrbcfälle keinen Anlaß zur Beitragsänderung. Bei diesem Vertragsabschluß wurde von dem Bestreben ausgcgangen, den vorhandenen Mit gliedern ihre bisherigen Ansprüche nach Möglichkeit zu erhalten. Andererseits aber mußte darauf ge achtet werden, daß die Beiträge nicht zu hoch werden. Es erwies sich daher als notwendig, das Sterbegeld auf 700,— All festzusetzen. Der Abschluß ist getätigt worden mit der Allianz- und Stuttgarter Le be n s v e r s i ch e r u n g s b a n k Aktien gesellschaft in Berlin. Ter bisherige Vorstand der Stcrbckasse wird auch in Zukunft in seinem Amt bleiben. Tie Aufnahmebedingungen für die Kollektiv- Versicherung sind außerordentlich günstig. Die bisherige Zahlung einer Amnahmegebübr von 5 bzw. 10 A)l fällt weg! Sämtliche zur Zeit vorhandenen Mitglieder werden ohne Ge sundheitsprüfung versichert. Es besteht ferner keine Wartezeit, sofern dis Mitglieder bis zum Alter von 35 Jahren unserer Sterbekasse min destens ein Jahr und die älteren Mitglieder min destens zwei Jakre angehören. Gehören die Mit glieder unserer Sterbekasse eine kürzere Zeit als ein bzw. zwei Jahre an, so gilt eine Wartezeit von einem Jahr bzw. zwei Jahren derart, daß beim Tode während der Wartezeit nur soviel Zwölftel bzw. VierunLzwangzigstcl des Sterbegeldes gezahlt werden, als Monate seit dem Beitritt zur Sterbe- kaffe begonnen Haben. Tie bisherige Mitglieds dauer wird also in bisherigem Umfange auf die Wartezeit eingerechnet. Für neu beitretende Mit glieder gilt naturgemäß die volle Wartezeit. Der Neubeitritt zu unserer Sterbekasse und da ¬ mit zu der Kollektivversicherung ist bis zu einem Höchstalter von SS Jahren zulässig. Da die Anzahl der Neuanmeldungen in der letzten Zeit in einem ständigen Wachsen begriffen ist, hofsen wir, daß ..... . . diese Entwicklung anhalten wird. Formulare für warnenden Klarstellung des neuen Vollstreckungs- die erforderlichen Aufnahmeerklärungen bei Neu schutzgesetzes auseinandersetzen. Mit dem Augen blick, in dem die Möglichkeit znr Antragstellung aus Entschuldung endet, wird der Gesetzgeber voraus sichtlich in konsequenter Verwirklichung seiner Be- Lind neues Leben wächst aus den Ruinen Von Hauptabteilungsleiter I Staatsrat fteinke-Bcrlin. HartvuKaÄvirtA, ., „ Vereinig mit „Der Deutsche k!rwerb8§artenbau" / -^mtlicke ^eitsckrikl kür cien Oai'tenbau keictisnätirslanä