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Zwanzigstes Kapitel. Der Ramazan und die Bairam-Paraden. Der Monat Ramazan ist die Fastenzeit und daS darauf folgende Bairamfest daS Osterfest der Türken. ES ist gleichsam ihr Karneval, der die Fastenzeit schließt, beginnt mit dem Neumond und dauert drei Tage. DaS Fest fällt jedes Jahr cilf Tage früher als im vorigen, so daß es in 33 Jahren alle Jahreszeiten durchläuft. Während den 29 Tagen deö Ramazans ist jeder Rechtgläubige verpflichtet, sich von Anbruch des TageS bis zum Untergange der Sonne aller Speisen und Ge tränke zu enthalten; er darf sogar weder Taback rauchen, noch an Blumen oder Parfümerien riechen. Diese Vor schriften, welche in den langen Tagen der schönen Jah reszeit eine wahre Qual sind, werden jedoch gewissenhaft beobachtet. Niemand würde eS wagen dagegen zu han deln, wenigstens öffentlich, denn er würde als Abtrün niger betrachtet und durch eine doppelt so lange, unfrei willige Fastenzeit bestraft werden. Selbst Reisende, Kranke und schwangere Frauen, zu deren Gunsten der Prophet eine Ermäßigung der Fasten gestattet hat, entziehen sich, größten Theils, diesen religiösen Pflichten nicht. Jeden-