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Lokalanzeiger und Anzeigeblati für Ottendorf-Okrilla u. Umg. ^scheinungstage: Dienstag, Doimerstag, Sonnabend. Bezugspreis monatlich 1.1N Erschließlich Trägerkohn. Im Falle höherer Gemalt (Stönmgen des Teuicbes der Leitung, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen) hat der Bezieher deine» Spruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder Liückzahlung des Vezugs- ! , preijes. Auzcigeuprets: Die 6 gespaltene mm-Zeile oder deren Raum 3 Alles wÄtere üb« Llachlaß usw. lmit auslicgender Anzeigcnpreisliste L Anzeigen-Annahme bis IO Uhr vor» mittags des Erschcinungstages. Bei femmündlichec Anzeigenannahme wird keine WÄrWk für Nichtigkeit üdeluoiniuen. Bei Konkurs und Zwangsvergleich erüscht feder MWaß- anspruch. Diese Zeitung veröffentlicht die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde-DchSrde zn Ottendorf-Okrilla und de» Finanzamtes zu Badeber». Hauptschriftleitung: Georg Rühle, Ottendorf-Okrilla Vertreter: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla Verantwortlich für Anzeigen u. Bilder: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla Postscheckkonto: Leipzig 29148. Druck und Verlag: Hermann Rühle, Ottendorf-Okrilla. Girokonto: Ottendorf-Okrilla 136. Nummer 98 Fernruf: 231 Donnerstag, den 19. August 1937 DA.ivii.-s- 36. Jahrgang Ausbildung -er Selbsischutzkräste des Reichsluftschutzbundes für Wohnhäuser Generalmajor a. D. Schroeder, Landesgruppenführer Sachsen des Reichsluftschutzbundes , Die am 4. Mai 1937 erlassene Erste Durchführungs verordnung zum Luftschutzgesetz vom 26. Juni 1935 setzt einzelnen alles fest, was für die Erfüllung der Luft- 'chutzdienstpslicht in Betracht kommt. Da aber diese Ver ordnung auch den Sicherheits- und Hilfsdienst sowie den Werklustschutz und erweiterten Selbstschutz umfaßt, ist es mr den mit den Gesetzesbestimmungen nicht genügend "tttranten Volksgenossen nicht einfach, sich ein klares Bild iu machen. Deshalb greifen wir einmal das Gebiet heraus, das Rahmen des Luftschutzes für den überwiegenden Tei! dcr Bevölkerung in Betracht kommt: den Selbstschutz des Wohnhauses. In diesem arbeiten als Verteidiger des Hauses: Luftschutzhauswart, stellvertretender Luftschutz- "auswart, Hausfeuerwehr, Laienhelferin und Melder — Ersaßt unter der Sammelbezeichnung „Selbstschutzkräfte*. Von diesen wird zweckmäßig zunächst der Luftschutz- Mswart durch den zuständigen Amtsträger des Reichs- mftschutzbundes ausgesucht und dem zuständigen Polizei- "Mvalter (Polizeipräsident, Polizeikommissar, Bürger meister) vorgeschlagen. Nach Ueberprüfung seiner Eig nung erfolgt die Bestätigung durch die Polizeidienst- Mlle; daran schließt sich nach einiger Zeit dieVerpflich- Ming durch den Polizeiverwalter in schriftlicher und "kindlicher Form an. Diese Verpflichtung ist notwendig, ">ctl dem Luftschutzhauswart — sei es Mann oder Frau im Ernstfall die Rechte eines Hilfspolizei- "eamten übertragen werden können. Auch die übrigen Selbstschutzkräfte werden durch die Mtsträger des Reichslustschutzbundes für die einzelnen Häuser ausgewählt und mit Listen den zuständigen Poii- ^idienststellen vorgeschlagen. Aus Grund dieser Vor- ichläge bestimmt der zuständige Polizeiverwalter die aus- Mählten Volksgenossen als Selbstschutzkräfte für die ^treffende Stadt oder Gemeinde. Die so von den Poli- ^dienststellen bestimmten Selbstschutzkräfte werden nun "urch -je zuständige Ortsgruppe, Neviergruppc oder Ge- Meindegruppe des Reichsluftschutzbundes zur A u s b i l- Ung für bestimmte Tage und Stunden einberufen. Diese Ausbildung umfaßt fünf bis sechs Doppelstun den Allgemein-Ausbildung und je nach Ver wendung sechs bis acht Doppelstunden Fach- Usbittdung. Von den zuständigen Amtsträgern des Mchsluftschutzbundes wird dabei entschieden, für welche Ausgaben als Selbstschutzkraft die einzelnen Vollsgenos- M bestimmt werden, so z. B. Hausfeuerwehr oder Laien- Klserin. Außerdem können die Selbstschutzkräfte zu Hausübun- M, Blockübungen und größeren Luftschutz-Uebungen ein- "rufen werden, und zwar erfolgt die Einberufung bei Unsren Uebungen durch die Dienststellen des Neichsluft- Mtzbundes. Größere Lustschutzübungen werden durch die fressenden Polizeidienststellen durch öffentliche Bekannt machungen angesetzt. Den Einberufungen zur Ausbildung fr zu Luftschutzübungen ist F o l g e z u l e t st en; nött- Mfalls ist rechtzeitig unter Angabe des Grundes um fireiung nachzusuchen oder Verschiebung der Einberu- ^ng zu erbitten. Die Höchstzahl der Stunden beträgt für die als Selbst- Mtzkräfte bestimmten Volksgenossen 72 Stunden im Jahr; wird diese Höchstzahl in der nächsten Zeit wohl nichr ^reich, meiden. Die Ausbildung der großen Massen von Ubstschutzkrästen belastet alle Dienststellen des RcichS- jMchutzbundes ganz außerordentlich, so daß zunächst die normalen Ausbildungsstunden hinaus nur ein- °Mke kleinere Uebungen in Frage kommen dürsten. r, Es muß hervorgehoben werden, daß Wohnungswech- B innerhalb der Stadt keineswegs von den Pflichten als Ubstschntzkraft entbindet, sondern daß die Bestimmungen bol ganzen Stadt- oder GcnKtndcbercich gilt. Nur Verziehen nach auswärts wird gegebenenfalls Neu- "Kimmung als Selbstschutzkraft des neuen Wohnortes folgen müssen. (Entsprechende Bestimmungen über »^""Pflicht werden vom Reichsministerium des Innern "°ch erlassen.) Was heißt entrümpeln? Kin Neichsluftschutzbund, Landesgrnppe Sachsen, Wit: Die jetzt durchzusührende Entrümpelung unler- f ft. sich von den bisherigen Entrümpelungsaktionen ^"dscitzlich darin, daß die Herrichtung der Dachböden in "anderen brandgesährdeien Abstell- und Lagerräumen "ebenanlagen durch die Dritte Durchsühruugsverord- bf« zum Luftschutzgesetz gesetzlich vorgeschrie - Pelp daß die Bevölkerung selbst Träger der Enlrüm- Khina lehnt Meutraliherung aö? In London wird bestätigt, daß die englische Regierung der chinesischen und der japanischen Negierung einen Vor schlag unterbreitete, der die I n t e r n ä t i o n a l e S i e d- lung in Schanghai aus den Kampfhandlungen heraus halten soll. Der Vorschlag sieht vor, daß die chinesische und die japanische Regierung sich jeder Kampfhandlung in diesem Gebiet enthalten sollen. Dagegen sei die bri tische Regierung mit der französischen und amerikanischen Regierung, falls diese sich einverstanden erklären, bereit, die Interessen sämtlicher Mächte, d. h. also auch der Japa ner, zn sichern. Eine Antwort Chinas oder Japans liegt noch nicht vor. Nach einer Meldung des Londoner Reuterbüros soll der englische Vorschlag keine günstige Aufnahme bei den chinesischen Behörden gefunden haben. Die Vorschläge würden von den Chinesen abgelehnt werden, sie betrach teten sie als undurchführbar. Der italienische Dampfer „Victoria* verließ am Mitt woch Schanghai mit 460 italienischen, deutschen, bel gischen, französischen und englischen Flüchtlingen; die Zahl der Deutschen betrug etwa 60. — An Bord des Dampfers „Mackinley" wurden ebenfalls am Mittwoch 600 amerikanische Frauen und Kinder in Sicherheit ge bracht. — In den beiden letzten Tagen verließen an Bord japanischer Schiffe 5000 japanische Frauen und Kinder Schanghai. Mittwoch trafen neue englische Verstärkungen in der Internationalen Niederlassung ein; es handelt sich um 800 Ulsterschützen, die aus Hongkong kamen. Die neuen englischen Verstärkungen sowie die rm Westen liegenden Schiffsstellungen in der Internationalen Niederlassung haben die Befürchtung verringert, daß die chinesischen Truppen ihre Vorstöße auf dem Gebiet der Niederlassung fortsetzen werden. Die Stimmung ist daher ein wenig zuversichtlicher geworden. Einsatz der Luftflotte Die japanische Luftflotte bewarf die Stützpunkte der chinesischen Luftflotte bei Nanking und Hangtschau mii Bomben, wobei acht Flugzeuge sowie drei Flugzeug hallen zerstört wurden, ohne ihrerseits Schaden zu erlei den. Mittwoch vormittag griff die japanische Luftflotte den chinesischen Flughafen Lonha bei Schanghai an und vernichtete mehrere chinesische Militärflugzeuge. Chinesische Flugzeuge warfen Dienstag mehrere Boyrben in ein Stadtviertel, das vorwiegend von Japa nern bewohnt wird. Eine Bombe fiel in einen japanischen Tempel und tötete einen Priester. Eine Bombe fiel in ein Kinotheater und verletzte zahlreiche Besucher, darun ter auch Frauen und Kinder. Dom Nanga Parbat zurück Nach einer Mitteilung der Deutschen Himalaja-Stif tung trafen Paul Bauer und Fritz Bechtold, die sich Ende Juni auf dem Luftweg nach Indien begaben, am Mittwoch im Flugzeug in München ein. Es war ihnen und ihren Begleitern an der Unglücksstelle am Nanga Parbat gelungen, fünf von den verunglückten Bergsteigern sowie wertvolle Tagebücher und wissenschaft liche Aufzeichnungen zu bergen. Dr. von Kraus, der ebenfalls mit der BergungS- erpedition ausgereist war, sowie Dr. Luft, der einzige Ueberlebende der auf so tragische Weise ums Leben ge kommenen deutschen Bergsteiger, kehren auf dem Seeweg heim, während Dr. Troll zur Ergänzung seiner wissen schaftlichen Untersuchungen noch den Sikkim-Himalaja auf sucht und später die Heimreise antreten wird. - Franco fordert fein Recht Keine Zugeständnisse in der Freiwilligenfrage 1 Vom Außenamt der nationalspanischen Regierung ist nach einer Reutermeldung erklärt worden, daß Gene ral Franco in der Frage der Zurückziehung der Freiwil ligen aus Spanien keinerlei Zugeständnisse machen werde, um seine Anerkennung als kriegführende Macht zu erzie len. Die nationalspanische Regierung sei der Ansicht, daß die Zuerkennung der Kriegsührenden-Rschte keinerlei Bedingungen unterworfen werden könne. Erzgebirgifcher Simgerwetttampf Eine neue Sendung wird den Hörern des Reichsf««- ders Leipzig am 2l. August, 2l Uhr, dargeboten, und zw« vereinigen sich Heimaigruppen aus dem Erzgebirge W einem erzgebirgischen Streitsingen. Ueber die besten Lei stungen der Singgruppen und Einzelsänger entschei den die Rundfunkhörer. Es geschieht hier zum erstenmal, daß über die Güte der Leistungen so vteke Schiedsrichter ihre Entscheidungen treffen: zweifellos wird durch diese Schiedsrichtertätigkeit aus so breiter Grundlage sowohl die Beachtung der Rundfunkhörer a« dem erzgebirgischen Heimatlied geweckt, wie auch der Ehr geiz der erzgebirgischen Sänger, ihr Bestes zu geben, einen besonderen Anreiz erfährt. Naturgemäß konnten für dieses erste Streitsingen nur einige Sänger und Laien- Singgruppen vorgemerki werden. Bestätigt sich die Vor aussetzung, daß dieses erste Slrettsingen dem Gedanke« derPslegedes Heimatliedes gute Dienste leistet, so liegt nichts im Weg, diesen Gedanken eines öfsentlichen „Sängerwenkampies", soweit Heimalltedcr in Frage kom men, fortzuführen. — Vor allem ist in dieser Durchführungsverordnung, die am 1. September 1937 in Kraft.tritt, ausdrücklich bestimmt, in welcher Weise die Entrümpelung durchge führt werden muß. Entrümpeln — das muß immer wieder betont wer den — heißt nicht ausräumen, sondern aufräumen nach den Gesichtspunkten der Feuersicherheil. In erster Linie ist also das wertloseGerümpel zu entfernen, d. h. also alles, was für den Besitzer nutz- und wertlos ist. Meist begünstigt gerade das über flüssige Gerümpel infolge seiner leichten Entzündlichkeit die Ausbreitung eines Brandes und erschwert durch das unnütze Herumliegen die Löscharbeiten und die Zugäng lichkeit zu den Brandherden: außerdem wird es der Noh- stoffverwertting entzogen. Verbrauchbare Gegenstände, die die Ausbreitung des Feuers begünstigen und die Brandbekämpfung erschweren, dürfen nur in den zu entrümpelnden Räumen aufbewahrt werden, wenn sie anderswo nich: untergebrachl und spä testens innerhalb eines Jahres verbraucht werden können. Aller Kleinkram — vor allem leicht entzünd liches Material — ist dabei so zu verpacken oder z u bündel n, daß es im Fall einer Brandgefahr oder bei Ausruf des Luftschutzes schnell entfernt werden kann. Der Gebrauch von Kisten, nicht zu umständlichen Truhen, Neisekörben usw. wird empfohlen. Bei anderen Gebrauchs gegenständen, die nicht brandbegünstigend sind, mutz eben falls die Frage geprüft werden, ob sie in weniger brand- gefährdeten Räumen des Besitzers ausbewahrt werden können. So dürfen z. B. transportable Möbelstücke, wenn sie für den Besitzer Gebrauchswert haben, und wirklich nicht anderswo untergebracht werden können, in den Böden- und Abstellräumen verbleiben. Dagegen ist das Abstellen aller schwer beweglichen Gegen stände, die bei Aufruf des Luftschutzes nicht rasch von dem Besitzer oder seinen ihm ständig zur Verfügung stehenden Arbeitskräften in weniger brandgefährdete Gebäudeteile gebracht werden können, in den zu entrüm pelnden Räumlichkeiten verboten. Die Durchführungsverordnung bestimmt grundsätzlich, daß alle Gegenstände so gelagert und aufgestellt werden müssen, datz die Uebersichtlichkeit und Zugänglichkeit der Räume nicht beeinträchtigt wird; dabei ist darauf zu achten, daß Ecken und Winkel frei bleiben müssen. Die Amtsträger des Reichslustschutzbnndes sind ver- antworttich dafür, datz die Entrümpelnna vorschriftsmässig durchgeführt wird; ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. 7800 sächsische Betriebe im Kampf Fragebogen für den Leistungslampf einsenden Wie die Gauwaltung Sachsen der DAF. mitteilt, gehen täglich mehrere hundert ausgefüllter Fragebogen ein; der grötzte Teil aller für den Leislungskamps ange meldeten Betriebe sandte die Fragebogen zurück. Dieje nigen Betriebsführer, die es bis heute übersehen haben, diesen Fragebogen auszusnllen und an die Gauwaltung der DAF. einzusenden, werden aujgesorderl, dies schnell stens nachzuholen. Unter den bei der Gauwaltung Sachsen eingegangenen Anmeldungen zum Leislungskamps der Betriebe, deren Zahl sich aus 7800 erhöhte, befinden sich auch einige hun dert Anmeldungen, deren Absender nicht zu entziffern ist. Entweder sind die Unterschriften unleserlich oder es fehlen Stempel und sogar Ortsangaben, so datz die DAF. diese Anmeldungen nicht bearbeiten kann. Diesen Betrieben konnte deshalb kein Fragebogen zur Ausfüllung über sandt werden. Die DAF. bittet alle Betriebe, die keinen Fragebogen erhielten, sich schnellstens an die Gauwaltung in Dresden, Platz der SA. 14, zu wenden und den Fragebogen anzu fordern; auf genaue Angabe des Absenders ist zu achten.