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Das Unterrichtsgeld ist in drei Raten (Ostern, Michaelis und Neujahr) im Voraus ohne besondere Aufforderung zu zahlen. Jede zur Aufnahmeprüfung gemeldete Person hat vor Zulassung zu dieser Prüfung eine Prüfungsgebühr von RM 10.— zu entrichten, ebenso ist für jede Sonder prüfung zwecks Aufnahme RM20.— zu zahlen. Für Prüfungs-Zeugnisse sind von Studierenden RM 50.— und von Nicht-Studierenden RM 100.— zu entrichten. Studierende, die das Institut ohne Prüfung verlassen, haben für das Zeugnis RM 10. — zu zahlen. Für eine Sonderprüfung sind RM 10.—zu zahlen. (s.S. 16). * UNTERRICHTSGELD- NACHLASS Besonders begabten und bedürftigen Studierenden kann Unterrichtsgeldnachlaß in verschiedener Höhe gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist der ununterbrochene ein= jährige Besuch des Konservatoriums, besondere Begabung, Fleiß, sowie einwandfreie sittliche Führung. Gesuche um Gewährung von Unterrichtsgeldnachlässen sind schriftlich unter Beifügung eines amtlichen Mittellosig- keitsnachweises vor Schluß eines Semesters an den Direktor zu richten. Nachlässe werden nur von Semester zu Semester erteilt. Zur Erlangung einer Freistelle in der Orchesterschule ist erforderlich, daß der Bewerber ein Orchesterinstrument soweit beherrscht, daß er sofort im Orchester mitwirken kann. Er muß seine Mittellosigkeit in amtlich beglaubigter Form nach weisen. *