Studierende, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen die schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern (bzw. Vormundes) zum Eintritt in das Institut beibringen. SchuL pflichtige werden nicht aufgenommen. Für die Dauer des praktischen Unterrichtes kann der Natur der Sache nach kein bestimmter Zeitraum angegeben werden, weil dies lediglich von Vorkenntnissen, Begabung, Fleiß und Fortschritten abhängig ist. Die Aufnahme verpflichtet jeden Studierenden zu einem mindestens einjährigen ununterbrochenen Besuch des Konser= vatoriums. Der Austritt aus dem Institut kann nur zu Ende des Winter= oder Sommer=Semesters stattfinden, die Abe meldung hat schriftlich vier Wochen vor Schluß des Semesters zu erfolgen. Die Studierenden erhalten nach Entrichtung des fälligen Unterrichtsgeldes sofort eine Ausweiskarte, die beim Aus= tritt zurückzugeben ist. Der Verlust dieser Karte ist um= gehend anzuzeigen. Für jede neu auszufertigende Aus weiskarte werden RM 5.^ erhoben. Obligatorische Allgemeinfächer sind für sämtliche Studie® renden: Ausbildung des Klangbewußtseins (aufgebaut auf der Tonika-Do=Lehre), musikalische Analyse (Harmonie® und Formenlehre), Musikgeschichte, Chorgesang. Das Klavierspiel ist für die Angehörigen der Sologesangs®, Streichinstrumenten®, Bläser® und Kompositionsklassen ob® ligatorisches Nebenfach. Dazu kommt fürGesangstudierende die italienischeSprache, eventuell „Deutsche Rede" zur Befreiung von sprachlichen Dialektfehlern. Die Angehörigen der Klassen für Streich= und sämtliche anderen Orchesterinstrumente sind auf Bestimmung ihres Hauptfachlehrers hin zur Mitwirkung im Orchester ver® pflichtet.