Volltext Seite (XML)
Der praktische Unterricht umfaßt: a) Unterricht im Solo= und Chorgesang/ Deutsche Rede b) Unterricht im Instrumentalspiel: 1. Klavier 2. Orgel 3. Streichinstrumente 4. Blasinstrumente 5. Harfe 6. Orchesterspiel 7. Ensemblespiel: Streichquartett, Klavier mit Streich= Instrumenten, Liedbegleitungen usw. 8. Partiturspiel, Dirigieren c) Dramatischen Unterricht Als weitere Bildungsmittel bieten sich den Studierenden: Die Motetten des Thomanerchores, die öffentlichen Haupt® proben der Gewandhauskonzerte, die Opernvorstellungen der städtischen Theater, die Aufführungen im Konservato= rium, Solistenkonzerte u. a. m. * AUFNAHMEBEDINGUNGEN Zur Aufnahme in das Konservatorium wird höhere Schulbildung vorausgesetzt. In Fällen ganz außergewöhn® lieber musikalischer Begabung können entsprechende Aus® nahmen gemacht werden. Alle zur Aufnahme gemeldeten Personen haben eine Prüfung abzulegen, in der die erforder® liehe musikalische Begabung sowie die unentbehrlichen musik® theoretischen Vorkenntnisse nachgewiesen werden. In den Instrumentalklassen ist entsprechende technische Fertigkeit Voraussetzung. Zur Aufnahme in die Gesangsklassen sind stimmliche Fähigkeiten und musikalisches Gehör erforderlich.