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WsdrufferTageblatt Amts-1 Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 28614. Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 4842. v« »Wiiödrufter Tageblatt' erschein« täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends 8 ilhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Geibstabhoiuug oon der Druckerei wöchentlich rv pfg., monatlich v pfg., otertehöhrltch 2,1V Ml.; durch unsere Austräger zugetragen monatlich 80 pfg., vierteljährlich r,4v Ml.; bei den deutschen postanftÄten vierteljährlich r,40 Ml. ohne Zuftpllungsgebühr. Alle postanstallen, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der löeförderungseinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. 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ZV pfg. / Tclephonnche Znscraten-Aufgabe schließ« jedes Rellamalionsrech« aus. / Anzeigenannahme bis tt Uhr vormiftags. / Beilagengebühr das Tausend 8 Ml. lr die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmien Tagen und Plätzen wird keine Gewädr geleistrt. / Stritte platzvorschrlst 28",. Aufschlag ohne Rabatt. / Oie Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar- Zahlung binnen ZV Tagen Gültigkeit: längeres Ziel, gcrichlliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brnito-ZeUeu- prelses. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder ilillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbar« ist, gil« es als vereinbar« durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innech. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erheb«. für die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Fernsprecher: Amt WilSdrnsf Nr. 6. fvNNe fitt ÜÜs Fvrft- Nr. 26 Sonnabend den I. Februar 19lS. 78. Jahrg. Amtlicher Teil. Herabsetzung des Kartoffelverbrauches und Enteignung der dadurch frei werdenden Mengen. Der Staatssekretär des Reichsernährungsamtes hat angeoidnet, daß vom 3. Februar d I- ab der wöchentliche Verbrauch der Versorgungsbelkchtigten von 7 Pfund auf 5 PfUnd und der tägliche Verbrauch der Kartoffelerzeuger von 1^ Pfund auf 1 Pfund herab gesetzt wird Das Sächsische Wirtschaftsministerin« hat demznfblge bestimmt, datz 1. bei den Kartoffelerzeugein auf jeden Kopf ihres Hausstandes 96 Pfund zu ent eignen und abzunehmen, 2. jeder auf Landeskartoffelkarte mit 3 Zentnern eingedeckten Person 50 Pfund Kartoffeln zu enteignen und abzun'ehmen sind. In Ausführung dieser Vorschrift wird die Enteignung der angeführten Mengen hiermit ausgesprochen und das Eigentum an den enteigneten Kartoffeln auf den Kommunaloerband Meißen-Land übertragen. Die enteigneten Kartoffeln sind unverzüglich auszusondern und zur Verfügung der Ortsbehörde bez. sofern Rittergüter in Betracht kommen, zur Verfügung des Kommunal verbandes zu halten. H Die Ortsbehörden werden auf Grund von ß 9 der Bundesratsverordnung vom 18. Juli l9I8 veranlaßt, die enteigneten Kartoffeln sofort abzumhmen. Der Entergnungspreis beträgt, soweit die Kartoffeln gute und gesunde Speiseware darftellen, Mk. 7,25 für den Zentner, für minderwertige Ware stellt die O tsbehörve den Preis selbständig fest. Wergert sich ein Erzeuger, innerhalb der ihm gesrtzien Frist zu liefern, so kann auf seine Kosten zwangsweise Abholung stallfinden. In solchem Falle kann der llebernahmepreis nach rerchsgesetzlicher Bestimmung um Mk. 3,— für den Zentner gekürzt werden. Zuwiderhandlungen sind mit Geldstrafe bis zu 150 Mk oder Haftstrafe bedroht, soweit sie nicht gemäß tz 18 der Verordnung vom 18. Jul» 1918 mit G fängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk. oder mit einer dieser be den Strafen be straft werden. Außerdem können nach dieser Bestimmung die Kaitoff.loorräle bei Zu widerhandlungen, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, ohne Zahlung einer Entschädigung für verfallen erklärt oder eingezogen werden. Meißen, am 1. Februar 1919. N". 7 e II X Die Amtshauptmannschast. Versorgung mit Magermilch,Quark « Käse. Die Bekanntmachung der Amlshaupunannschaft vom 21. Dezember 1918 wird wie folgt abgeändert: Jeder der vier Monatsabschnitte der Landessperikarle für Magermilch, Aiark und Käse darf im Bereich der Amtshauptmannschaft Meißen vom 3. Febiuar 1919 ab nur noch mit /r Liter Mager- oder Buttermilch oder Vi Pfund Quark oder r/g Pfd. Käse beliefert werden. Meißen, am 31. Januar 1919. * uv? DieAmtehavptmannschoft. Rattenvergiftung betr. Von einer größeren Anzahl von Grundstücksbesitzern der Stadt wird Klage geführt über das beobachtete Ueberhandnehmen der Ratten in den Grundstücken Aus wohl fahrtspolizeilichen Gründen wird deshalb hierdurch ang ordnet, daß alle Hausbesitzer der Stadt in der Woche vom 2. zum 8. Februar ds. Js. für Vertilgung der Rallen selbst oder durch vertrauenswürdige Personen besorgt zu sein haben Z r dem Zw cke sind an für Menschen und Haustiere sonst nicht zugäugl chen trockenen Sielten der Heimschleusen mit Pdosphorbrei bestrichene Brotstücken auszulegen. Der Phosphorbrel ist in der Apotheke zu haben. Wilsdruff, am 29. Januar 1919. »03 / Der Stadtrat. Runkelrübenablieferung. Die Landesstelle für Gemüse und Obst braucht sofort eine grö^eie Menge Runkelrüben. Die Aufkäufer des unterzcichneien Kommunaloerbandes, die bisher Runkel rüben verladen haben, und zwar: 1. Franz Klinger in Starbach, 2. Louis Otto rn Lommatzsch, 3. Hermann Grimmer in Staucha, 4. Moritz Thomas in Gleina, 5. Karl Hermann Fischer in Lommatzsch, , 6. Alwin Zänker in Ziegenhain, 7. Paul Böhme in K«öms, 8. Moritz Fichlner in Robschütz, 9. Hugo Schanze in Me«ßen, Bis marckstroße 21, 10. Adolf Schneider in MJßen, Webergaffe 10, sind deshalb angewiesen worden, Runkelrüben zur Verladung zu bringen Die Erbauer von Runkelrüben werden aufgefo>derk, umgehend den vorgenannten Aufkäufern Runkelrüben aus den von der Gememdrb-.hörde sichergeflelllen Mengen an zubieten. Der Erzeugerpreis für den Zentner beträgt dis auf weiteres 2,90 Mk. Die Runkel«üben können nach Mitteilung der Landesgemüsestelle auch bei Frost verladen werden Nr. 371 cck II ?. Meißen, am 30. Januar 1919. iso» Der Kommunalverband Meitzen-Land. Srolversorgung. Für den Kommunaloerband Meißen Stadt und Land wird nach Gehör des Er nährungsausschusses ab I. Februar 1919 folgendes bestimmt: l Dackvorschriften. Das Mischungsverhältnis für die Brotherstellung beträgt: 70 Teile 94»^,ges Roggenmehl und 30 Teile 94°/,iges Weizenmehl. ll Drufchprämiengebühr. Die von den Bäckern und Mehlhändlern zu entrichtende Druschprämiengebühr wird wirb auf 2.— Mk. für den Doppelzentner Mehl herabgesetzt. Die Mehlbezugsscheingebühr verbleibt wie bisher 50 Pfg. für den Doppelzentner. * III Mehlhöchstpreife. I. Der Höchstpreis, den die Bäcker und Mehlhändler für den Doppel zentner 94 p ozenngen Mehls an die Mühle zu entrichten haben, beträgt vom l. Februar 1919 ab: 40 Mk. für 94prozentiges Roggenmchl, . 42 Mk. für 94prozentiges Weizenmehl. 2. Die Mehlhöchstpreise, die die Bäcker und Mehlhändler fordern dürfen, betragen: a) beim Bezug von mindestens 2 dz: für Roggenmehl 43,50 Mk. für den dz. für Weizenmehl 45,50 Mk. für den dz. b) beim Bezug von weniger als 2 dz., aber m»hc als 20 kx: für Rogaenmehl 47 Pfg. für das für Weizrnmehl 49 Pfg. für das e) beim Bezug von weniger als 20 für Roggenmrkl für Weizenmehl 56 Pfg. für 1 kx 58 Pfg. für 1 kx 42 „ „ 740 x 43 „ ,, 740 x 28 „ „ 1 Pfd. 29 „ I Pfd- 18 . 300 x 18 „ 300 x 11 „ 180 x 11 , 180 x 4 „ „ 60 x 4 „ ,7 60 x Es wird erneut darauf hingewiesen, daß der Bezug von Mehl seitens aller Ver sorgungsberechtigten und Selbstversorger nur bei einem Bäcker oder Mehlhändler erfolgen darf. Der B.zug von Mehl von den Mühlenbäcker-ien ist verboten. IV. Vrotpreise. Die Brotprcise für Schwarzbrot verbleiben wie bisher: 22 '/» Pfg für 1 Pfd. Brot, 45 Pfg. für 2 Pfd. Brot, - 90 Pfg. für 4 Pfd. Brot, 135 Pfg. für 6 Pfd. Brot. Der Höchstpreis für eine Semmel im Gewicht von 70—75 § beträgt 6 Pfennige. V Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen dis Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden auf Grund der ZZ 61, 80, 81 der Reichsgetreideordnung vom 29. Mai 1918 mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und mit Geldstrafe dis zu 100 000 Mark, oder mit einer dieser Strafen beim, auf Grund des Höchstpreisgesetzes bestraft. Meißen, am 30. Januar 1919. , Nr. 181 11 L Kommunalverband Meitze« Stadt und Land. I7SS Die Wahlvorsteher. Schulze, Irrgang. Grumbach und Kesselsdorf. Die Mahlzeit für die Volkskammprwahl.n am 2. Februar 1919 ist auf die Zeit von vormittags S bis abends 7 Uhr abgekürzt worden. Grumbach und Kesselsdorf, am 3t. Januar 1919. - An die Herren Gemeindevorstände des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff. Um das Wahlergebnis des Anusgerichrsdezirks Wil-druff für dre Volkskammerwahlen rechtzeitig zusammenstellen zu können, bitten wir, das Wahlergebnis Ihres Wahlbe zirks nach der Zusammenstellung am Sonntag abmd s o f 0 r t dringend de« „Wils druffer Tageblatt", Fernsprech-Anschlutz Nr. 6, zu telephonieren. Es bedarf nur der Bezeichnung: Liste Fcäßdorf, Liste Kraft, Liste Menke, Liste, Blüher, Liste Hille, List Dr Wagner mit Angabe der dazu gehörigen Emzelergedmffe. Wilsdruffer Tageblatt.