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Das Londoner Abkommen in Kraft. Der Befehl zur militärischen Räumung von Dortmund erteilt. Aufhebung der Zollsperre am 9. September London, 30. August. Die Botschafter und Ge sandten der alliierten Mächte und der deutsche B o t s ch a f t e r Dr. S t h a m e r trafen um 12,30 Uhr im Auswärtigen Amt ein, um die Londoner Ab machungen zu unterzeichnen. Die Zeich nung dauerte bis 5 Minuten vor 1 Uhr. Es han delte sich um fünf Schriftstücke, Protokoll und vier Anlagen. Zur Unterzeichnung der Londoner Abmachungen ist noch zu melden, daß die erste Anlage bereits während der Londoner Konferenz von Reichskanzler Marr und den Vertretern der alliierten Mächte unterzeichnet wor den war. Am Sonnabend wurden nur zunächst die zweite Anlage, die das Abkommen zwischen der deutschen Re gierung und der Reparationskommission betrifft, von den: Vertreter Deutschlands, den Vertretern der alliierten Mächte und der britischen Dominions unterzeichnet. Hierauf erfolgte die Unterzeichnung der dritten Anlage, nämlich das Abkommen Deutschlands mit den alliierten Mächten hinsichtlich der Durchführung des Sach verständigengutachtens und der vierten Anlage, die dasselbe interalliierte Abkommen betrifft, von den in der Reparationskommission vertretenen Mächten. Die wirtschaftliche Räumung des Ruh gebietes wird nunmehr unverzüglich entsprechend den in dem .Londoner Protokoll vorgesehenen Ter minen durchgeführt werden. Bereits in den nächsten Tagen wird die Reparationskommission die erste Feststellung auf Grund der Londoner Beschlüsse zu machen haben, und zwar wird sie konstatieren, daß Deutschland die Ausführungsgesetze zum Dawesgutachten angenommen hat. Daraufhin erfolgt etwa gegen den 10. Septem ber die Zurücknahme der ZoÜinie und die Aufhebung der wirtschaftlichen Veschränkungsmaßnahmen. In der Zeit zwischen dem 27. September und dem 5. Oktober erfolgt die zweite Feststellung, wonach die deutsche Reichseisenbahn-Eesellschaft ihre Tätigkeit auf- nimmt, so daß zu diesem Zeitpunkt die Beseitigung der interalliierten Eisenbahnregie und die Rückgabe der Eisenbahnverwaltung der besetzten Gebiete an Deutschland erfolgt. Am 22. Oktober 1924 treten die Zahlungsbestimmungen des Dawesplanes in Kraft. Von diesem Tage an hat Deutschland unmittelbare Zahlungen zu leisten, und zwar monatlich im Betrage von 83 Millionen Goldmark, die hauptsächlich in Form von wirtschaftlichen Leistungen vor sich gehen. Von großer Wichtigkeit ist es, daß bis zu diesem Termin die Anleihefrage gesichert ist, damü das Reich diese Zah lungen bereits aus der Anleihe zu bestreiten vermag. Die Regelung der ReparaLionsabgaLe von 5 auf 26 v. H. Zu der bereits aus London gemeldeten Erhöhung der Reparationsabgabe von 5 aus 26 Prozent wird von amtlicher Seite folgende Darstellung unterbreitet' britische Regierung hatte, wie seinerzeit mitgeteilt wurde, durch das mit der deutschen Regierung getroffene Ab kommen vom 23. Februar 1924,, darin eingcwilligt, die auf Grund des sogenannten Recoveryaktes von allen aus Deutschland eingeführten Waren erhobene Abgabe von 26 auf 5 'zu ermäßigen und dadurch den deutschen Haushalt zeitweilig zu entlasten. Die aus dem britischen Gesetz über die deutsche Rcparationsabgabe entspringende Verpflichtung Deutschlands ist durch das Sachverständigengutachten ausdrücklich aufrecht er halten worden und demnach auch in das Schlußpro tokoll der Londoner Konferenz übernommen worden. Nachdem nun das Sachverständigengutachten die gesamten Reparationsverpflichtungen Deutschlands, in einzeme, genau bestimmte Jahresleistungen zusammengefaßt hat und damit jene Rücksicht aus den deutschen Haushalt, die seinerzeit zur Herabsetzung der Abgabe geführt harte, weggefallen ist, hegte die britische Regierung den Wunsch, die Einfuhrabgabe wieder auf den früheren Stand zu bringen, lieber den Zeit punkt und die sonstigen Modalitäten dieser Regelung ist zwischen deutschen und britischen Vertretern am 30. August folgendes vereinbart-worden: Die auf Grund des Reparationsrecoveryaktes zu er hebende Abgabe wird von 8 auf 26 v. H. erhöht. Diese Erhöhung findet auf alle dem Reparations- recoverqakt unterliegenden Waren Anwendung, dis an oder nach dem 9. September 1924 eingcführt werden. Die deutsche Regierung wird den deutschen Exporteuren den Betrag der Gutscheine in bar erstatten, die die bn- tifchen Zollbehörden über solche Waren ausgestellt haben, die an oder nach dem vorgenannten Tage eingeführt wor den sind. Gemäß Artikel 4 des Londoner Schlußproto kolls werden diese von der Regierung zu zahlenden Be träge einen Teil lnicht etwa eine Erhöhung) der von Deutschland auf Grund des Sachverständigengutachtens zu zahlenden Jahresleistung bilden. Gegenüber dem bis herigen Zustande, nach dem die Abgabe zwar nur 5 v. H. betragen hat, diese 5 Prozent dem deutschen Exporteur jedoch nur in Form von Schatzanweisungen vergütet wor den sind, werden also vom 9. September dieses Jahres ab die Reparationsgutscheine wieder in der gleichen Weise wie bis zum Herbst 1923, näm lich in bar erstattet werden. Ein diplomatischer Konflikt. Wie wir hören, hat die Erklärung der Reichsregierung über die Kriegsschuld frage bei der französischen Regierung sehr heftigen Widerspruch gefunden. Die ersten Anzeichen deuten darauf hin, daß wegen dieser Ange legenheit ein ernster diplomatischer Konflikt zwischen Deutschland und Frankreich nicht unwahrscheinlich ist. Immerhin ist es auffallend, daß die französische Regierung keinen allzu großen Wert darauf legt, irgendwelche ernsten Konse quenzen aus der Erklärung der deutschen Regierung zu ziehen. Die Räumung der Stadt Dortmund. Die militärische Räumung der Stadt Dortmund soll am heutige n Montagdurchgeführt wer den. Dagegen soll die übrige Dortmunder Zone, deren Räumung von der französischen Regierung von dem Abbau der wirtschaftlichen Maßnahmen abhängig gemacht wird, erst im L aufe der ersten Septem- berhälfte von der Besatzung befreit werden. Der Befehl zur Räumung der Stadt Dortmund ist 24 Stun den nach der Unterzeichnung des Londoner Protokolls gegeben worden. Die Zollgrenze fällt! Dortmund, 31. August. Von dem Leiter des Zollausschusses in Düsseldorf ist soeben folgendes Tele gramm hier eingelaufen: „Leiter des Zollausschusses teilt mit, daß alle Ab gabeerhebungen an der Ost grenze für die aus dem unbesetzten Deutschland kommenden Wa ren ab 9. September Miternacht einzu stellen sind. Spätere Anweisungen Vorbehalten. Major Philippi." Auflegung der Anleihe zwischen 15. September und 15. Oktober London, 31. August. In Finanzkreisen wird erklärt, daß aller Voraussicht nach die deutsche Aus ländsanleihe von 800 Millionen Goldmark am 15. September gezeichnet werden würde. Die englischen Bankiers werden sich voraussichtlich da ran mit 200 Millionen Goldmark beteiligen. Der „Exchange Telegraph" meldet aus Neuyork: Die Bankiers, die wegen der deutschen Anleihe unterhandeln, zeigen sich von der A b st i m m u n g d e s Reichstages sehr befriedigt. Einer von ihnen hat erklärt, das letzte Hindernis sei jetzt über schritten und der Weg für die Anleihe frei, abgesehen von einigen Nebensächlichkeiten. Trotzdem würde es Wunder nehmen, wenn die Anleihe bereits am 1. Okto ber aufgelegt werden könnte; der 15. Oktober sei viel wahrscheinlicher und werde vielleicht auch nicht eingehalten werden können. Vor der Eröffnung der Völkerbundssession. Gestern vormittag 11 llhi wurde in Gens die fünfte Session des Völkerbünde» eröffnet. Die meisten Delegierten hatten sich bereits nach Genf begeben. Äon der französischen Delegation werden Boncourt, Briand und Loucheur erwartet. Nach einer ossiziösen Havas- meldung wird die Frage der Zuständigkeit des Völker bundes für die Kontrollierung der deutschen Rüstungen Gegenstand einer ernsten Aussprache zwi schen dem englischen und dem französischen Ministerprä Die sidenten bilden. Die ständige Mi.ctärkommisswn des Völ kerbundes hat im Verlaufe ihrer .etzten Sitzungen Vor schläge zur Nachprüfung der Rüstungen Deutschlands und der anderen früheren feindlichen Staaten Zentraleuropas ausgearbeitet. Die französischen Vertreter brachten den Wunsch ihrer Regierung zum Ausdruck, das Problem so schnell als möglich zu lösen. Der eng lische Vertreter Lord Parm vor bestand jedoch darauf, daß im Augenblick nur der Fall Bulgarien, Oesterreich und Ungarn geprüft würde. Das Recht des Völkerbundes zur Untersuchung der deutschen Waffenbestände sollte ausdrücklich Gegenstand einer Besprechung der beiden Ministerpräsiden ten bilden und daher nicht innerhalb der Militär kommission erörtert werden. Vertagung des Reichstages. In der für Sonnabend angesetzten letzten Sitzung des Reichstages, nach der sich das Haus bis zum 15. Oktober vertagen soll, zitterte die Erregung über die gestrige Entscheidung noch nach. Auf der Tagesordnung standen zunächst die Amnestieantrüge, die während der ganzen Tagung dauernd in Zwischenrufen und lär menden Szenen herumspukten und schließlich zu uner hörten Vorfällen führten, die mit der Würde des Hau ses in keiner Weise in Einklang zu bringen sind. Nach langer Geschäftsordnungsdebatte wurden sämtliche Gesetzentwürfe und Abänderungsan träge mit wechselnden Mehrheiten abgelehnt. Die Kommunisten äußerten ihren Unwillen über das Ergebnis in lebhaften Pfuirufen. Bei der am Hauptpunkt der Tagesordnung stehenden e r st e n Le sung des Gesetzes über Zölle und Umsatz- steuer beantragte Abgeordneter Löbe (Soz.) Ab setzung von der Tagesordnung. Die Kommunisten brach ten einen ähnlichen Antrag ein. Es entspann sich wie derum eine mehr als einstündige Geschäftsordnungs debatte, in der der Reichsernährungsminister Graf K a - n i tz bat/ dem soAaldemokratischen Antrag nicht statt zugeben. Die Vorlage sei in keiner Weise mit den Verhandlungen nm Freitag in Verbindung zu brin gen. Die Einbringung sei im Reichskabinett schon be schlossen worden, als das Ergebnis der Londoner Be ratungen noch nicht zu übersehen war. Auch Reichs wirtschaftsminister Hamm bedauert diesen Auftakt zu den Zollverhandilungen. Die Vorlage diene dazu, daß wir mit der Handelswirtschast wieder in die Weltwstt- schäft hinein kämen. Die Redner der Sozialdemokratie, der Kommunisten und der Demokraten bezeichneten dein Sinn nach in gleicher Weise die Vorlage als den Kaus preis für die Stimmen der Deutschnationalen. Die Redner der Deutschnationalen, des Zentrums und der Deutschen Volkspartei widersprachen dem. Schließlich wurde über die Absetzung von der Tagesordnung na mentliche Abstimmung beantragt; da die Demokraten, Sozialdemokraten und Kommunisten den Saal verlas sen hatten und das Haus nur schwach besetzt war, ergab sich Beschlußunfähigkeit. Eine neue Sitzung wurde auf zwei Uhr angesetzt, die aber gleichfalls der Beschlußunfähigkeit verfiel, Diese Vertagung wird man aber keineswegs als ein für das deutsche Volk und die weitere Entwicklung der außen- und innenpolitischen Lage erfreuliches Ergebnis bezeichnen können. Der Präsident wird von seinem Rechte Gebrauch machen, nach dem Beschluß des Aelle- stenrates den Reichstag nötigenfalls früher als zun> 15. Oktober einzuberufen. * Die Deutschnationalen zur Abstimmung Von der deutschnati analen Parteilei tung geht der Telcgraphen-Union folgende Erklä rung zu: Die beiden Anschauungen, die bei der AbstimnuW der Deutschnationalen Volkspartei zum Eisenbahngesetz in Erscheinung traten, berühren se.bstverständlich nicht aal einem Gegensatz der Grundauffassung, sondern ledigl^ in der differenzierten Beurteilung del Lage. In der Beurteilung des Londoner Abkommens, der Notwendigkeit seiner Verbesserung, der Gefahr eine» drohenden Linkskurses sind alle Mitglieder der deutsch- nationalen Fraktion einig. Be' dieser gemeinsamen Erundauffassung haben die Abgeordneten, die mit nein stimmten, den Gedanken der Unerträglichkeit der Lon doner Ergebnisse und der wirtschaftlichen Untragbarkeil der Abkommen den Vorrang gelassen, während die, die mit ja stimmten, auf die Erwägung zurückgingen, dos! nur durch das Vermeiden einer akuten Krise, durch Be teiligung der Deutschnationalen Volkspartei an der Ne gierung und durch Einflußnahme auf die Durchführung des Abkommens im Sinne einer stetigen Verbesserung deni augenblicklichen Notwendigkeiten genügt wird. Dm Fraktion, die ihren Gepflogenheiten entsprechend, auch in diesem Falle keinerlei Fraktionszwang ausgeübt Hal- darf bei jedem Einsichtigen Verständnis für diesen Ee- dankengang erwarten. Sie sieht den Mißdeutungen ihrer Gegner in dem Gefühl grundsätzlicher Uebereinstimmung in den hohen Zielen der Partei mit Ruhe entgegen, Die Lage hat übrigens dadurch eine wesentliche Ver änderung erfahren, daß die Regierung in einer ausdrücklich feierlichen Erklärung das Schuldbekennt nis von Versailles widerrufen hat. Diese grundlegende Aenderung der außenpolitischen Haltung del Regierung ist ebenso, wie die gemachten Verbesserungen in dem Dawesplan ein Erfolg der Opposition, die M jetzt zu mitwirkender Teilnahme an der deutschen Polst! anschickt. Die neue Reichstagswahlkreiseinteilung für Sachsen. Dem Reichstag ist vor wenigen Tagen der Ent wurf eines vierten Gesetzes zur Aenderung des Reich»' Wahlgesetzes zuqegangcn. Die Gesamtzahl der Wahl kreise ist auf 776 festgesetzt, während gegenwärtig nur 32 Wahlkreise vorhanden sind. Für den Wahlkreisverband Sachsen ist die Ein teilung in Zwölf Wahlkreisen folgendermaßen vor gesehen: Wahlkreis Nr. 115 Dresden: die Stadt Dresden, Wahlkreis Nr. 116 Pirna: die Amtshauptmannschaften Dresden und Pirna, die Städte Pirna und Freital. Wahlkreis Nr. 117 Bautzen: die Städte Bautzen und Zittau und die Amtshauptmannschaften Bautzen, Löbau, Zittau und Kamenz. Wahlkreis Nr. 118 Meißen: die Stadt Meißen und die Amtshauptmannschaften Meißen, Großen hain, Döbeln, Oschatz- Wahlkreis Nr. 119 Gri mm a: die Amtshauptmann schaften Grimma, Leipzig, Rochlitz, Borna und die Stadt Wurzen. Wahlkreis Nr. 120 Leipzig-West: Leipzig-Altstadt und die Stadtteile Schleußig, Plagwitz, Eroh- zschocher, Windorf, Kleinzschocher, Leutzsch, Lindenau. Wahlkreis Nr. 121 Leipzig-Ost: Stadt Leipzig, nördliche Stadtteile: Leipzig-Eutritzsch, Lcip- - zig-Eohlis, Leipzig-Mochau, Leipzig-Möckern, Leipzig-Wahren, östliche Stadtteile: Leipzig Anger-Grotte idorf, Leipzig-Neureudnitz, Leip- zig-Neuschönefeld, Leipzig-Neustadt, Leipzig' Neusellerhausen, Leipzig-Paunsdorf, Leipzig' Probstheida, Leipzig-Reudnitz, Leipzig' ^Schönefeld, Leipzig-Sellerhausen, Leipzig' Stötteritz, Leipzig-Stünz, Leipzig-Thonberg und Leipzig-Volkmarsdorf; südliche Stadt teile: Leipzig-Connewitz, Leipzig-Dölitz, Leip zig-Dösen, Leipzig-Lößnitz. Wahlkreis Nr. 122 Freiberg: die Stadt Freiberg und die Amtshauptmannschaften Freiberg, Dippoldiswalde, Flöha, Marienberg. Wahlkreis Nr. 123 Chemnitz: die Stadt Chemnitz- Wahlkreis Nr. 124 Glauchau: die Amtshauptmann schäften Glauchau, Chemnitz, Annaberg, Stoll berg und die Städte Glauchau und Meerane- Wahlkreis Nr. 125 Zwickau: die Städte Zwickau, Werdau, Crimmitschau, Aue und die Amts hauptmannschaften Zwickau, Schwarzenberg, Werdau. Wahlkreis Nr. 126 Plauen: die Städte Plaue" Reichenbach und die AmtshauptmannschasteN ^ Plauen, Oelsnitz, Auerbach. Die T Herbst hat Wgrmg hc Die pr, preußischen ^führen. Der d Hugenberg Er muß auf luLspamnm Das it ist Hambur Bei der stunden 39 Mman mit 'st kleine ü Die vo der Erzberg std aller ! geflüchtet. . Die Ar Hen Reichs Eine A -eben geschick -st aus der Die Z> lige, gelege 'inem neuer ^worzutret. Das j verringert. Der Die § Grisis! 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