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Rettungsaktion. Von einem unserer politischen, Mitarbeiter wird uns geschrieben: Daß es so nicht weitergehen kann, darüber sind sich Volk und Regierung längst einig, daß dem unaufhaltsamen Abwärtsgleiten der Mark schleunigst irgendwie Einhalt getan werden muß, wenn wir nicht unser eigenes deutsches Währungssystem überhaupt einbüßen und damit sowohl in wirtschaftlicher wie schließlich auch in politischer Be ziehung gänzlich im die Abhängigkeit vom Auslands ge raten wollesi, ist ein^ Erkenntnis, zu der bisher nur immer noch die Möglichkeit einer wirksamen Abhilfe gefehlt hat. Nunmehr hat der Reichspräsident eine Notverordnung erlassen, die den ersten Schritt einer Reihe von Maßnahmen zur Rettung der deutschen Mark darstellt. Es handelt sich dabei um einen vorläufigen Schritt, der in aller Eile getan wurde, und der alsbald durch ein alle Einzelheiten regeln des Gesetz ergänzt werden soll. Selbstverständlich kann eine solche Notverordnung das Problem nicht in seinem vollen Umfange erfassen und das Übel nicht in seiner Wurzel, sondern zunächst nur in seinen schlimmsten Auswüchsen treffen, wobei für den Augenblick sogar noch fraglich bleibt, ob selbst eine so begrenzte Wir kung mit Sicherheit erwartet werden kann. Die Verord nung allein, darüber muß sich jeder klar sein, tut es gewiß nicht, wenn nicht endlich in der Bevölkerung selbst der Wills zu einer tatkräftigen Mithilfe stärker wird. Die Verordnung erfaßt vorläufig nur den inländischen Devisenhandel. Die wahren Ursachen unseres schlechten Valutastandes liegen bekanntlich großenteils auf außenpolitischem Gebiete, und wenn die Regierung auch selbstverständlich bemüht sein mutz, auf diplomatischem Wege nach wie vor auf eine Erleichterung unserer durch das Londoner Ultimatum festgelegten Schuldknechtschaft hinzuwirken, so ist diese Hilse nicht von heute auf morgen zu erwarten. Überdies weiß heute jedermann, daß die augenblickliche Markkatastrophe im wesentlichen auf an deren Ursachen beruht. Vor allem hat sich die Gewohnheit bei uns eingebürgert, den inländischen Zahlungsverkehr auf der Grundlage der ausländischen Währung abzu wickeln. Das mag vom privatwirtschaftlichen Standpunkt aus begreiflich erscheinen, volkswirtschaftlich hat es, wie wir jetzt sehen, geradezu verheerend gewirkt. Alle Aus landsgeschäfte müssen allerdings in ausländischer Wäh rung durchgeführt werden. Dazu liegt schon deshalb eine Notwendigkeit vor, weil die Regierung selbst für ihre Zahlungen an die Entente und vor allem für die zur Völks- ernährung notwendigen Getreideankäuse im Auslands einen starken Bedarf an fremden Devisen hat. Die Un sicherheit im Zahlungsverkehr, die im wesentlichen auf der starken Passivität unserer Handelsbilanz beruht, hat nun allmählich dazu geführt, daß neben dem reinen Auslands geschäft zunächst auch das Inlandsgeschäst für solche Waren, die ausländische Rohstoffe enthalten, dann aber auch für rein inländische Erzeugnisse sich immer mehr der fremden Währungen bediente. Es setzte die sogenannte .Flucht aus der Mark" ein, bei der man sofort einen direkten Übergang zur fremden Devise beobachten konnte, indem z. B. jeder, der sich eine bestimmte Summe Papiermark er spart hatte, diesen Betrag in Frank oder Dollar um- wechselte, um ihn vor der fortschreitenden Verminderung der Kaufkraft zu schützen. Tas geschah z. B. häufig, wenn jemand ein Haus bauen wollte. Er legte feine Bausumme in einer sremden Währung auf die Bank und wußte nun, daß er mit dieser Summe auch bestimmi auskommen würde, ganz gleich, wie lange der Bau dauerte und wie weit inzwischen die Mark sinken mochte. Löhne und Materialpreise kamen ja auf der abgleitenden Bahn kaum so schnell vorwärts wie die Mark selbst. Daneben ist aber auch eine indirekte Flucht in die Devisen eingetreten, in dem man jeden Markbetrag, den man übrig hatte, so schnell wie möglich in Waren anlegte. Da infolgedessen ein gesteigerter Warenbedarf und eine gesteigerte Produktion, damit aber auch ein höherer Rohstoffbedarf entstand, so trug auch das wieder zur Vermehrung der Nachfrage nach den Devisen bei. Schließlich ist als eines der charakteristi schen Kennzeichen dieser Flucht aus der Mark noch die Tat sache zu verzeichnen, daß im Geschäftsverkehr überhaupt sowohl bei der Berechnung wie bei der Bezahlung der Dollar immer mehr an die Stelle der Mark getreten ist. Wir haben damit das verhängnisvolle Gesamtbild vor uns, daß heutzutage unser ohnedies so knapp be messener Bestand an ausländischen Devisen nicht nur zur Deckung der unumgänglich notwendigen Auslandszahlun- 7j «Rackdruct verboten.) Als Gregor mit seiner Mutter nach diesem Ausspruch des Onkels allein war, sagte er: .Sobald ich die Sammlung geerbt habe, mache ich sie natürlich zu Gelds. Das sollte mir einfallen, so ein totes Kapital brach liegen zu lassen. Schade nur, daß mir kein Mensch soviel dafür zahlen wird, als der Alte dafür dum merweise ausgegeben hat." Er sprach, wenn er mit der Mutter allein war, immer in dieser verächtlichen Weise von dem Onkel. Wenn dieser geahnt hätte, was Gregor mit seiner heiß geliebten Sammlung vorhatte, nie hätte er sie ihm ver macht, denn sie war ihm ein Lebensinhalt geworden. überhaupt, wenn Michael von Sachau in die Herzen von Mutter und Sohn hätte blicken können, welch anderes Bild hätte er von ihnen bekommen. Trotz seiner Schrullen war er ein ehelicher Mensch, der stets das Gute und Rechte wollte und Luge und Heuchelei haßte. Bier Jahre weilte Anna von Rehling mit ihrem Sohne im Professorenhause, als die Nachricht von der furchtbaren Katastrophe in Glossow eintraf. Frau von Glossow war die einzige, fünfzehn Jahre jüngere Schwester des Professo»s.- Man hätte nun an den einzigen näheren Verwandten der kleinen Susanna depeschiert und ihn nach Glossow ge rufen. Der Gelehrte stand wie vor den Kopf geschlagen, als die schlimme Kunde eintraf. Schweren Herzens machte er sich auf die Reise. Er hatte in wenig lebhaftem Ver kehr mit Schwester und Schwager gestanden und wußte kaum etwas von Susannas Dasein. Als er nach Glossow kam, fand er alles in Aufruhr über das furchtbare Drama. Natürlich war er nicht der Mann, ordnend und bestimmend einzugreifen. Er stand den Verhältnissen hilflos gegenüber und war froh, in dem Verwalter Heersurt einen Halt zu finden. Lus dem Munde des schwerverwundeten Herrn von gen und Getreideeinkäufe, sondern auch noch zur Erledi gung einer ständig wachsenden Zahl von Geschäften im inländischen Verkehr ausreichen soll. Das ist eine Erscheinung, die auf die Dauer die deutsche Mark überhaupt zu einem wertlosen Begriff machen müßte, und der die Regierung infolgedessen jetzt schleunigst entgegen zutreten sucht. Man ist sich auch in Regierungskreisen durchaus darüber klar, daß nicht nur die mit Recht so scharf verurteilte reine Spekulation die einzige Wurzel des Übels ist, sondern daß die oben gekennzeichnete wirtschaft liche Entwicklung gegenwärtig einen Hauptteil der Schuld trägt. Für den einzelnen mag es allerdings ganz vor teilhaft sein, sich an Stelle der Mark des Dollars zu be dienen. Er mutz sich aber darüber klar sein, daß er damit zur Beschleunigung einer Verfallserscheinung beiträgt, die letzten Endes die Volksgesamtheit und damit auch ihn selbst auf das schwerste schädigt. Bereits läßt dis Kauf kraft der breiten Schichten der Bevölkerung ganz ausfällig nach. Die günstige Konjunktur unserer Produktion geht damit ihrem Ende entgegen; Betriebsstillegungen und Arbeiterentlassungen müssen die Folge sein. Eine völlig entwertete deutsche Mark ermöglicht uns nicht mehr, die notwendigen Nahrungsmittel zu beschaffen, Hungersnot, Elend und Unruhen müssen die Folge sein. Es ist daher verständlich, wenn dis Regierung mit so scharfen Strafvorschriften jetzt den freien.inländischen De visenverkehr, die augenblickliche Hauptguelle unserer Schwierigkeiten, zu unterbinden versucht. Sie wird be müht sein, durch ein wertbeständiges deutsches Gold Papier einen Ersatz für die Devisen zu schaffen, in welchem Ersparnisse und mobiles Betriebskapital an gelegt werden können. Regierungsmaßnahmen sind jedoch immer nur dann wirksam, wenn sie die Unterstützung der Bevölkerung selbst finden, und daher ergeht zugleich mit dieser Verordnung der Mahnruf der Regierung: „Rettet die Mark!" Wer ihn befolgt, trägt nur zu feiner eigenen Rettung bei. * Die Hauptpunkte her DsvWwröMNg. Die wichtigsten Bestimmungen der neuen Notver ordnung gegen die Spekulation in ausländischen Zahlungsmitteln, die der Reichspräsident auf Grund des Artikels 48 der Verfassung erläßt, sind folgende: Die Zahlung kn ausländischen Zahlungsmitteln darf bei Jnlandsgeschäften nicht gefordert, ««geboten, geleistet oder angenommen werden. Im Klein handelsver- kauf ist auch die PreiSsteüung in inländischen Zahlungs mitteln auf der Grundlage einer ausländischen Währung verboten. Zahlungsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Geldsorten, Papiergeld, Banknoten u. dgl., Auszah lungen, Anweisungen, Schecks und Wechsel. Der Erwerb ausländischer ZahlungS- mittel ist nur nach vorheriger Genehmigung der Prüfungsstelle zulässig, in deren Bezirk der Auftraggeber seine gewerbliche Niederlassung, seinen Wohnsitz oder seinen Aufenthalt hat. Der Genehmigung bedarf es nicht, wenn der Auftrag von der Reichsbank oder von Banken oder von einer Person oder Personenvcreinigung erteilt ist, der die zuständige Handelskammer eine Bescheinigung dar über erteilt hat, daß ihr Gewerbebetrieb Geschäfte regel mäßig mit sich bringt, zu deren Abwicklung Zahlungen nach dein Buslande notwendig sind. Diese Banken und Bankiers dürfen Verkaufsgeschäfts über ausländische Zahlungsmittel nur o.bfchließen, wenn sie sich über die Person des Antragstellers vergewissert haben. Die Auftraggeber haben vor oder beim Abschluß des Geschäftes einen Beleg in 3 Stücken, Ausländer in 2 Stücken einzureichen, aus dem ihr Name, Stand, ge werbliche Niederlassung, Wohnung, Finanzamt, Gegen stand des Geschäfts und der Verwendungszweck ersichtlich ist. Die fremden Zahlungsmittel dürfen nur zur Bezahlung von Einfuhrwaren, zur Abdeckung von damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten oder zu sonstigen im Interesse der deutschen Wirtschaft notwendigen Zwecken verwendet werden. Dazu gehören nicht Käufe von aus ländischen Zahlungsmitteln zu Zwecken der Spekulation oder der Vermögcnsanlage. Ergibt die Prüfung, daß die ausländischen Zahlungsmittel zu anderen Zwecken erwor ben oder verwendet worden sind, so dürfen diesen Erwer bern künftig ausländische Zahlungsmittel nur nach vor heriger Genehmigung abgegeben werden. Geschäfte,- die entgegen dem Verbot des 8 1 abge schlossen werden, sind nichtig. Mit Gefängnis bis zu 3 Jahren und mit G eldstrafe in Höhe des Ein- bis Sammelmappe — für bemerkenswerte Tages» und Zeitereignisse. * Vsn den noch in Toulon befindlichen 26 deutschen Kriegs gefangenen sind 22 begnadigt worden; die Strafe der übrigen vier wurde im Gnadenwege gemindert. * Die italienische Regierung hat auf ein Ultimatum der Faszisten hin beschlossen, die Kammer aufzulösen und in der neuen Kammer eine Wahlreform einzubringcn. * Die griechisch-türkische Friedenskonferenz soll am 15. No vember in Skutari eröffnet werden. Zehnfachen des Wertes der ausländischen Zahlungsmittel oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer vor sätzlich den Vorschriften dieser Verordnung zuwider handelt oder ausländische Zahlungsmittel ohne die vor herige Genehmigung der zuständigen Reichsbankanstalt erwirbt. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Geldstrafe bis zum Fünffachen des Wertes der auslän dischen Zahlungsmittel bestraft. Bei vorsätzlicher Zu widerhandlung sind die au s l ä nd i s ch e n Z a h l u n g s- mittel, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, zu gunsten des Reiches einzuzichen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die vorgeschricbenen Angaben unvollständig oder falsch macht, wird mit Geldstrafe bis zu einer Mil lion Mark bestraft. Die Verordnung, in der auch noch weitere Einzslvor- fchriften für die Bankiers enthalten sind, trat mit dem Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie ist unter dem Datum des 12. Oktobers erlassen. politische Aunctsekau. VcutfLklrnck. Reichsregicrung gegen gleitende Lohnskala. Der Reichsfinanzminister hat dem Reichstage eine Denkschrift über die gleitende Gehaltsskala zugehen lassen und damit einer im April gefaßten Entschließung ent sprochen, die eins Stellungnahme der Reichsregierung zu der Frage der Einführung der gleitenden Gehaltsskala sür die Beamten und deren Rückwirkung aus die Arbeiter und Angestellten forderte. Die Denkschrift kommt zu dem Er gebnis, daß die Einführung einer uneingeschränkten selbst tätiges Gehalts- und Lohnskala auf der Grundlage einer Vollanpassung abzulehnen ist wegen ihrer finanzpolitischen und volkswirtschaftlichen Folgen. Aber auch eiiie beschränkt selbsttätige, ans Grund einer schematischen Anpassuna er folgende, gleitende Skala wird als undurchführbar be zeichnet. Steuerfreiheit für den Hausbrand. Dem Vernehmen nach sind die süddeutschen Staaten und Preußen beim Reichsfinanzministerinm vorstellig ge worden, für den Hausbrand die Kohlensteuer rückzuvsr- güten. Wenn eine solche Verbilligung des Hausbrandes durchgeführt wäre, würde gegebenenfalls auch eine weitere Erhöhung der Kohlensteuer entweder aus allgemeinen Finanzgründen oder zum Zweck der Anlegung neuer Schächte in Frage kommen. Die einzelnen Staaten ge denken, ihre Anregung im Ncichsrat weiter zu verfolgen. Polen verletzt das Genfer Oberschlesien-Abkommen. Obwohl das Genfer Abkommen über Oberschlesicn bestimmt, daß alle Arbeiterorganisationen, welche in Ost- Obsrschlesien bestehen, 15 Jahre lang in ungehinderter Verbindung mit ihren Zentralorganisatiouen im Reiche bleiben dürfen, beschlagnahmt die polnische Behörde regel mäßig die Zeitungssendungen dös Deutschen Metall arbeiterverbandes in Stuttgart an die ihm angehörigen Vereine in Ost-Oberschlesicn. Es liegt darin eine starke Verletzung des Genfer Vertrages. Rentenerhühung in der Angesteüteuversicherung. Der Reichstagsausschuß für soziale Angelegenheiten behandelte die Änderung des Vsrsicherungsgesetzes sür An gestellte, die Regelung der Selbstverwaltung und die Ab findung der Invaliden» ersicherteu bei Übergang in die An gestelltenversicherung. In der Abstimmung wurde be schlossen, abweichend von der Regierungsvorlage die so genannte Rentenerhühung (Teuerungszulagen) auf 9000 Mark jährlich für Ruhegeld und Witwengelder festzusctzen. Die Steigerungssätze werden berechnet mit einem Tausendstel vom Durchschnittsgehalt jeder Gehalisklasse. Brockboff hörte er, nachdem dieser nach einiger Zeit das Bewußtsein wiedererlangt hatte, daß Justus von Glossow seine Frau in den Armen des Freundes fand und daß er sich dann selbst erschossen hatte. Danach mußte Michael von Sachau seine Schwester als leichtfertige Person ver urteilen, trotzdem er sie stets hochgehalten hatte. Niemand konnte sich überhaupt erklären, wie Bettina von Glossow auf solche Abwege geraten war. Ihre Ehe war scheinbar die glücklichste gewesen und niemand hätte ihr einen Fehl tritt zugetraut. Die Mamsell von Glossow behauptete sogar jetzt noch, dem belastenden Beweismaterial gegenüber, ihre junge Herrin sei unschuldig gestorben, und nur Herr von Brock hoff sei an dem ganzen Unglück schuld. Wenn auch Herr von Glossow in seinem Jähzorn blind darauf los ge schossen habe, so habe er sicher nicht gewußt, was er tue. Diese Ansicht venrat auch der Verwalter Heersurt, der mit der Mamsell verlobt war. Aber was hals die Überzeugung dieser zwei Menschen. ES lag ja alles klar ans der Hand. Michael von Sachau blieb nichts übrig, als dis kleine Susanne mit sich nach H ... zu nehmen. Er wurde zu ihrem Vormund ernannt, und nun hatte ihm das Schick sal eine Pflicht aufgeladen, der er nicht gewachsen war. So gut er es verstand, ordnete er die Verhältnisse unter der tatkräftigen Hilfe Heersurts und überließ diesem die Verwaltung von Glossow, womit er einen sehr guten Griff tat. Der Verwalter verheiratete sich bald darauf mit der Mamsell und diese beiden treuen Menschen ver walteten nach besten Kräften den großen Besitz der eltern losen kleinen Susanna. Diese mußte Onkel Michael nach H . . . folgen in sein graues, stilles Haus. Der Professor war vollständig aus seinem Gleichgewicht gerissen, der Tod seiner Schwester lastete schwer auf ihm, und noch schwerer di» Verantwor tung, die man ihm aufgsbürvet hatte als Susannes Vor mund. Er wußte sich keinen Nat, was er mit der kleinen Waise beginnen sollte und hatte eine fast krankhafte Angst, daß sie sein ruhiges, stilles Leben unliebsam stören würde. Froh war er. als er endlich die Heimreise antrsterc konnte. Er sehnte sich direkt nach einer Aussprache mit Anna von Rehling, die ihm immer als Störende so klug aus dem Wege zu räumen wußte. Sie mußte auch jetzt Nat schaffen. Anna von Rehling war durchaus nickt entzückt von der neuen kleinen Hausgenossin, die ihr nur Mühe und Arbeit verursachen würde. Noch unangenehmer war es ihr, als sie merkte, daß der Professor etwas wie eine un beholfene Zärtlichkeit für die kleine Waise an den Tag legte. Das kleine, hilflose Wesen jammerte ihn doch, und nachdem Anna von Rehling, wenn auch mit iunerlickem Widerstreben, ihm die Sorge für das äußere Wohl und Wehe des Kindes abgenommen hatte und ibn dieses nicht mehr störte, sand er es gar nicht mehr so schrecklich, daß Sanna im Hause war. Die arme kleine Waise konnte sich in der Verlassenheit ihres Herzens so weich und liebsns- bedürftig in seins Arme schmiegen, wenn er mal ei» Stündchen Zeit für sie hatte. Das behagte jedoch Anna von Rehling durckaus nicht. Mit Mißfallen bemerkte sic, daß Michael von Sachau eine gewisse Zuneigung zu Sanna zu fassen schien. Sie fürchtete, daß er diese mit der Zeit ihrem Sohne Gregor vorziehen würde und das; Sanna Gregors Erbausückten bedrohlich werden könne. Schließlich stand Sanna dem Professor wandtschaftlich näher als ihr Sohn, und Michael von Sachau war ein recktlich denkender Mann. Anna von Rehling war nicht die Person, ruhig zu zusehen, wenn ihre Pläne durchkreuzt wurden. Sie traf ohne Zögern ihre Maßnahmen. Von Stunde an tat sie alles, was in ihrer Macht stand, um Onkel und Nichte einander zu entfremden und war in der Wahl ihrer Mittel durchaus nicht bedenklich. Sie reizte Sanna zu allerlei kleinen Unarten, die dem Onkel beschwerlich fielen, und dem Professor sagte sie immer wieder, wie in ernster Be sorgnis und Mahnung, daß er Sanna so streng wie mög lich hallen müsse, um schlechte ererbte Anlagen zu be kämpfen. ES sei seine Pflicht, alle Auswüchse im Charak ter des Kindes streng zu beschneiden und er dürfe sie in keiner Weise verwöhnen. (Fortsetzung folgt.)