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Ottendorfer Zeitung : 22.10.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-10-22
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1811457398-192210227
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1811457398-19221022
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1811457398-19221022
- Sammlungen
- LDP: Bestände der Gemeinde Ottendorf-Okrilla
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Ottendorfer Zeitung
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-10
- Tag 1922-10-22
-
Monat
1922-10
-
Jahr
1922
- Titel
- Ottendorfer Zeitung : 22.10.1922
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Von allen Parteien wurde es als Pflicht der Angestellten- versicherung anerkannt, die Rentenerhöhungen zu tragen, die von der allgemeinen Invalidenversicherung für Rentner aufzuwenden sind, die zu dem Personenkreise der Ange stelltenversicherung gehören. Die beiden Versicherungs träger gelangten zu einer Verständigung, so daß nunmehr der dafür erforderliche Umlagebeirag in die neuen Beiträge, der Angestelltenversicherung einbezogen ist. * Berlin. Der wirtschaftspolitische Ausschuß des vorläufigen Reichswirtschastsrats hat für den zu: Ausführung des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse vorgesehenen Verwoltungsrat folgende Mitglieder des vorläufigen Reichswirtschastsrats benannt: Direktor Krämer, Stühler, Georg Bernhard. Köln. Infolge des Beschlusses der Rheinlandskommission, wonach der Sonderbündler Josef Smeets die von hiesigen Ge richten über ihn verhängten Strafen nicht zu verbüßen braucht, Haden die Richter des Schöffengerichts und der Strafkammer am 12. Oktober sämtliche Sitzungen von 9 bis 10 Uhr ausgesetzt, da sie den betreffenden Beschluß als eine Rechtsbeugung betrachten, die gegen die Richter den schwersten Vorwurf ent halte. Sie MdoZrrs kn Mhemm-Prozeß. In der Begründung der Anklage schilderte der Oberreichs anwalt den Hergang der Ermordung Rathenaus und bezeich nete diese Bluttat als eine vorsätzliche mit Überlegung ausge- sührte Tötung, also als glatten Mord, über die Beweg gründe, die zu der Tat geführt haben, hätten sich die Angeklag ten selbst ausgelassen: für sie wäre Rathenau, einer der besten und fähigsten Köpfe Deutschlands, nichts weiter gewesen als ein jüdischer Schädling, der den Bolschewismus in Deutschland großgezogen und der die Ab sicht gehabt haben sollte, seine — längst verheiratete — Schwester mit Radek zu ver heiraten. Um die Arbeiter auf- zureizen, wollte man ein Mit glied der Regierung töten, in der Hoffnung, daß dann sofort ein Linksputsch ausbrechen würde. Den Arbciterausruhr, so kalkulierte man weiter, würde man mit der Waffe Nieder schlagen und auf diese Weise freie Bahn schaffen für die Über nahme der Regierung durch die rechtsstehenden Parteien. Alle diese Pläne und Beweggründe der Angeklagten zeugten von einer staunenswerten Unreife und Verblendung. Es ^r. ^ocrmaimr. sei nicht leicht, sich in das Seelenleben solcher Menschen, die, ohne Gewohnheitsverbrecher zu sein, ein so schweres Verbrechen begehen, zu versenken, aber kein anderer als Rathenau selbst habe das zu tun ver sucht und nach der Ermordung Erzbergers einem befreundeten Schriftsteller gegenüber geäußert: „Der sterbende und gestorbene Mittelstand ist das gcfHrlichste Ding im Organismus unseres Staates. In solchen Perioden, wo alles an Wert gewinnt, der Mittelstand aber dem Elend anheimsällt, entstehen Rechts radikale und Reaktionäre und Nationalisten der Tat. Im guten konservativen Glauben hatten die Beamten die Kinder erzogen. Jetzt iverden die Studentenkreise zu Brutstätten jener Gesinnung und zu Sammelplätzen der Verführten." Ans die sen Kreisen, die Rathenau so treffend geschildert habe, stamm ten seine eigenen Mörder. Organisiert oder nicht? Es erhebe sich nun die Frage, ob der Plan in den Köpfen der Angeklagten ohne Einflüsse von außen, ohne Anstiftung entstanden ist. 'Kurz nach der Ermordung Rathenaus habe man mit großer Bestimmtheit von einer Mörderzentrale ge sprochen. Als voll erwiesen könne man diese Behauptung aber auch heute noch nicht bezeichnen, obwohl in der Verhandlung eine ganze Reihe von Umständen die Möglichkeit nahegelegt hätte, daß hinter den eigentlichen Tätern gewisse Organi sationen und Verbände gestanden haben, die in ihnen den Gedanken zur Tat reifen ließen und sie vielleicht auch an gestiftet haben. Es sei doch Wohl lein Zufall, daß bei den Ge walttaten der letzten Zeit immer dieselben Personen und Kreise in Frage kämen. Die Annahme, daß man es bei der Ermor dung Rathenaus mit einem organisierten Mordplan zu tun habe, liege darum mindestens nahe: nur reichten die vorhandenen Merkmale nicht aus, um die Mutmaßung, daß die Angeklagten nur Werkzeuge hinter den Kulissen stehender Drahtzieher waren, fest zu begründen. Sicher sei, daß die antisemitische Hetze eine vergiftete Atmo sphäre geschaffen habe, so daß man es Wohl verstehen könne, wenn in unklaren Köpfen Mord Pläne zur Entwicklung kommen und dann auch ausgcsührt werden. Das Schuldmafi. Der Oberreichsanwalt wandte sich nun der Kennzeichnung jedes einzelnen der dreizehn Angeklagten zu. Es bestehe für Obcrre'chsanwalt ihn, so führte er aus, auch nicht der geringste Zweifel daran, daß Ernst Werner Techow von Anfang an um die Sache gewußt und die Ermordung Rathe naus gewollt habe. Was er von der Ausschaltung seiner freien Willens bestimmung und von seinem Untcr- gebenenberhältnis Kern gegenüber erzählt habe, sei unglaubwürdig. Aus diesem Grunde sei er als Mittäter zu bestrafen. Hans Gerd Techow, der frühreife Junge, der schon mit 15 Jahren Vorsitzender des Deutschnatio nalen Jugendbundes wurde, habe den Mördern,'von deren Plänen er wußte. Beihilfe geleistet und sie auch begün stigt, indem er ihre Spur verwischen half. Auch Günther, dieser geistig minderwertige, aber durchaus zurech nungsfähige Renommist, und Jl se in ann, der Kern die Pistole gegeben habe, hätten sich derselben Verbrechen Willi Güntßcr. schuldig gemacht. Die anderen Ange- > klagten feien zum Teil wegen Begünstigung, zum Teil wegen Beihilfe zu verurteilen. Die Freisprechung beantrage er nur gegen den Angeklagten Voß, der Rathenau brieflich und telephonisch gewarnt haben will, und, was tatsächlich er- wiestn sei, auch das Berliner Polizeipräsidium von dem Mord plan in Kenntnis gesetzt hat. Dir Verteidiger. Nachdem der Oberrcichsanwalt dann die einzelnen Straf anträge gestellt hatte, erhielten die Verteidiger das Wort. Zuerst sprach Rechtsanwalt Feld für Voß, den er, sich den Worten des Oberreichsauwalts anschließend, als durch aus glaubwürdig bezeichnete. Die Verteidigung der Brüder Techow führte Justizrat Hahn und Rechtsanwalt Sack. Justizrat Hahn bezeichnete die Ermordung Rathenaus, dessen Hoher Patriotismus von niemand bestritten worden sei, als die Einzeltat des unreifen Fanatikers Kern, für den Ernst Werner Techow nur Gehilfe gewesen sei. Der jüngere Techow habe wiederum nur feinem Bruder helfen wollen. Auch Rechtsanwalt Sack bestritt, daß der ältere Techow Mittäter gewesen sei. Er habe noch am Vorabend der Mord tat nichts von dem Mordplan gewußt und am Mordtaae an eine Probefahrt gedacht. Techow selbst hatte in einem letzten kurzen Kreuzverhör, dem er vor Beginn der Reden sei ner Verteidiger unterzogen wurde, die neue Behauptung aus gestellt, daß Kern gedroht habe, ihn n i e d e r z u s chi e ß-e n, wenn er sich weigere, an der geplanten Tat sich zu beteiligen. Fischer sei zugegen gewesen, als Kern dies gesagt habe. Für Willi Günther plädierte Rechtsanwalt Gollnick, indem er vor allem auf das beinabe krankhafte Wesen und auf die Wichtigtucrei dieses Angeklagten hinwies. Günther könne, da er nicht der Ausfassung^sein konnte, einem überlegten Mors plan gegenüberzustehen, nur der Beihilfe an einem Totschlage schuldig gesunden werden. Der Verteidiger des Angeklagten v. Salomon, Rechtsanwalt Dr. Pohl, betonte, es sei nicht richtig, daß die Angeklagten und die Täter Glieder einer Kette gewesen seien, die wie Kletten aneinander gehangen hätten. RcchtsaMvalt Dr. Lütgebrune plädierte für die Frei sprechung Niedrigs von der Anklage wegen Beihilfe. Für den Angeklagten Warnecke führte Rechtsanwalt Dr. Sack aus, daß sich keine positiven Anhaltspunkte für die Stichhaltig keit des Nachweises der Beihilfe ergeben hätten. Rechtsanwalt Dr. Bloch erklärte daun, daß die Anklage gegen Steinbeck auf Indizien beruhe, für die die Verhandlung keinen Beweis erbracht habe. Für den Angeklagten Jlsemann sprach Rechtsanwalt Greving. Er wies darauf hin. daß in Jlsc- manns Verhalten nichts angedeutet habe, daß er Mitwisser, Be günstiger oder Mithelfer der Tat gewesen sei. * Die gerichtliche Untersuchung in der Vcrgistungsange- legenheit ist, wie aus Leipzig gemeldet wird, noch nicht ab geschlossen. Es soll aber bereits festgesiellt sein, daß das dem Angeklagten Günther übersandte Schokoladcnkonsekt Arsenik enthielt. und Verkekr. Ein- und Ausfuhrbewilligungen. Für den Reise verkehr zwischen Deutschland und dem Ausland gibt oas Auswäriige Amt die folgenden neuen Ratschläge: In Deutschland besteht zurzeit für die überwiegende Mehrzahl aller Waren die Vorschrift, daß sie nur auf Grund eitler Ein- oder Ausfuhrbewilligung ein- und ausgesührt werden dürfen. Dies gilt grundsätzlich für den Reiseverkehr. Bei der Einreise nach Deutschland dürfen solche Waren ohne besondere Einfuhrbewilligung der zuständigen deut schen Stellen von Reifenden nur dann mitgeführt werden, wenn es Gebrauchsgegenstände sind, die vom Reisenden zum persönlichen Gebrauch während der Reise oder zur Ausübung des Berufes während der Reise benötigt werden. Bei der Ausreise aus Deutschland können ohne Ausfuhrbewilligung ausgeführt werden: 1. Gegen stände, die der Reisende bei seiner Einreise mit sich geführt 8) (Nachdruck verboten.? So flüsterte sie ihm ein, was ihr zweckdienlich erschien nnd lenkte dabei nach ihrem Willen, wohin sie ihn haben wollte. Dabei betonte sie stets, daß dies alles zu Sannas Besten sei. Sanna gegenüber spielte sie sich dagegen auf, als stehe sie unter dem Zwange, den der Professor auf sie ausübte. Sie zeigte sich dem Kinde süßlich-sanft und liebe voll und reizte es gegen Onkel Michael aus. Auf keinen Fall wollte sie es mit Sanna verderben. Diese war immer hin die Erbin von Glossow und eines sehr großen Ver mögens, das ihre Eltern ihr hinterlassen hatten. Und man konnte nie wissen, was die Zukunft brachte. Die weit sichtige berechnende Frau faßte schon neue Pläne ins Auge für alle Fälle, die Gregor un-d Sanna gemeinsam betrafen. Und auch für diese Pläne arbeitete sie -klug vor, indem sie Sanna zu einer klösterlichen Erziehung verdammte und ihr immer ins Gedächtnis rief, daß sie mit ihrem von ihren Eltern mit Schmach bedeckten Namen nicht anspruchsvoll in der Wahl eines Gatten sein durfte. Sie setzte es durch, daß Sanna im Hause unterrichtet wurde, daß sie außer Gregor weder Freundinnen noch Ge spielen bekam. Sogar einen kurzen Tanzkurfus bekam sie nach ihrer Konfirmation nur allein im Hause, unter Bei hilfe Gregors, der inzwischen schon Student jur. gewor den war. Michael von Sachau war ein viel zu harmloser Mensch, als daß er dies Spiel durchschaut hätte. Er war auch viel zu viel mit seinen Arbeiten beschäftigt, um den scharfen Be obachter zu spielen. Anna von Rehling gewann mehr und mehr Einfluß auf ihn und er ließ ihr völlig freie Harro in der Erziehung Sannas, weil er glaubte, sie verstehe das bester als er. Kam Sanna einmal in der Not ihres Herzens zu ihm, wies er sie schroff zurück und schickte sie zu Tante Anna. So wuchs die Kluft zwischen Onkel und Nichte immer breiter und tiefer. Je älter rur- verständiger Sanna wurde. je mehr fühlte sie, daß hinter Anna von Rehlings schein barer Sanftmut und Freundlichkeit die Falschheit lauerte. Ihr ehrliches reines Herz empörte sich gegen diese Falsch heit, aber ihre Empörung glitt machtlos ab an der glatten heuchlerischen Art Tante Annas. Sie lernte daher mehr, und mehr, sich zu beherrschen und ihr Denken und Empfin den für sich zu behalten. Aber dabei wurde sie unsagbar einsam und traurig und ihre Gedanken flogen sehnsüchtig über die hohe Gartenmauer hinaus in die freie schöne Welt, in der es keinen Onkel Michael, keinen Gregor und keine Tante Anna gab. So verlebte die arme Waise eine freudlose Kindheit, eine traurige Jugend im Hause ihres Onkels, nnd ihr liebevolles junges Herz litt tausend Qualen, weil sie keinen einzigen Menschen hatte, der sie verstand und liebte und weil man ihr sogar mit immerwährenden Schmähungen das Andenken an ihre toten Eltern verunglimpfte. In den ersten Jahren war Gregor noch ständig im Hause gewesen, der ihr so widerwärtig war mit seiner kriechenden schmeichlerischen Art wie seine Mutter. Dann ging er fort, nachdem er sein Abiturium gemacht hatte, um an auswärtigen Universitäten zu studieren. Von da an sah sie ihn nur in den Ferien. Gregor war ganz von Onkel Michael abhängig. Dieser bezahlte das Studium für ihn und gab ihm auch jetzt noch, da er Assessor war, einen reichlichen Zuschuß, damit er iu Berlin anständig leben konnte. Onkel Michael war inzwischen 60 Jahre alt geworden und fühlte sich fchon seit Jahren leidend. Anna von Reh ling wußte, daß er ein Testament gemacht hatte! aber trotz ihrer Klugheit und trotz allen Spionierens war sie nicht dahinter gekommen, wie er testiert hatte. Und das ließ ihr keine Ruhe. Wohl stand Gregor bei ihm nrch immer hoch in Gunst und Anna von Rehling hoffte, daß ihn der Onkel zu feinem Haupterben eingefetzt hatte, trotzdem ibm Sanna verwandtschaftlich näher stand. Auch hatte vis kluge Dame dem Professor zu verstehen gegeben, daß Sanna reich genug sei und fein Erbe nicht brauche. AVer sicher war sie doch nicht. Hauptsächlich in der letzten Zeit waren ihr Bedenken hat. Unter Umständen wird aber bei der Ausreise der Nachweis hierüber verlangt. Das gilt besonders sür Gegenstände von größerem Wert, wie Schmucksachen. Es empfiehlt sich daher, daß der Reisende sich bei der Einreise von dem deutschen Grenzzollamt eine Bescheinigung über die von ihm mitgeführten Gegenstände dieser Art aus stellen läßt. 2. Gegenstände, die dem Reisenden zum Ge» oder Verbrauch während der Reise oder zur Ausübung des Beruses während der Reise dienen. Bei neuen (wäh rend des Aufenthalts in Deutschland gekauften) Gegen ständen des täglichen Bedarfs ist dabei Vorbedingung, daß sie von dem Reisenden bei einer Revision vorschriftsmäßig vorgezeigt worden sind. Den Reisenden wird in ihrem eigenen Interesse dringend geraten, ihr ganzes Gepäck bei der zollamtlichen Abfertigung offen vorznlegen. 3. In allen anderen Fällen ist für ausfuhrverbotene Gegenstände eine Ausfuhrbewilligung erforderlich. Ein- und Ausfuhr bewilligungen erteilen die zuständigen Außenhandelsstellen. Von un^ fern. Einweihung des Kieler Nordhofens. Unter zahl reicher Beteiligung geladener Gäste erfolgte in Kiel die Einweihung des im Nordostseekanal gelegenen Nordhasens der Stadt Kiel sowie des auf dem Hafengclände errichteten Getreidesilos der Kieler Getreidebeförderungsgesellschaft. Oberbaurat Kruse-Kiel gab einen überblick über das nun mehr beendete Werk, das als erstes unter all den Plänen zur Umstellung Kiels aus einen Handelshafen greifbare Gestalt angenommen habe. Bon der Fremdenlegion ausgelicfert. Die französische Fremdenlegion hat einen Berliner namens Liesegang, der vor zwei Jahren in Berlin einen Raubmord begangen hast auf Antrag der deutschen Behörden ausgeliefert. Acht Jahre kriegsgefangen. Der Kriegsgefangene Karl Seibold, ein gebürtiger Berliner, traf aus französi scher Kriegsgefangenschaft in Stuttgart ein und wurde von der Kriegsgefangenenstelle Württemberg sowie von Ver tretern der Regierung und der Stadt Stuttgart empfangen. Seibold geriet 1914 in französische Gesangenschast. Da er als Sanitätssoldat auftragsgemäß von den Gefallenen die Erkennungsmarken und Schriftstücke eingesammclt hatte, wurde er von den französischen Behörden wegen Diebstahls zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Jetzt, nach acht Jahren, wurde ihm der Nest der Strafe erlassen. Mißhandlung eines Redakteurs durch Streikende. Streikende Bergarbeiter versammelten sich in Elberfeld vor dem Verlagshause der Bergisch-Märkischen Zeitung und verlangten das Erscheinen des Lolalredatteurs, der eine den Streik verurteilende Notiz veröffentlicht hatte. Der Redakteur erklärte sich bereist mit einer Abordnung der Streikenden zu verhandeln. Damit nicht zufrieden, drang ein großer Haufen in das Verlagshaus ein und mißhandelte die Mitglieder der Redaktion und des Ver lages, die sich ihnen entgegenzustellen versuchten. Die Arbeiter schleppten den Lokalredakteur Fischer unter Miß handlungen aus dem Hause. Der Polizei gelang es erst nach einiger Zeit, die Demonstranten zum Auseinander gehen zu veranlassen. Ein Denkmal für Christoph Columbus. In San Do mingo soll ein Denkmal und ein Leuchtturm zu Ehren von Christoph Columbus errichtet werden. Die Regierung von Haiti bittet die übrigen Länder um Unterstützung. Frank reich hat bereits seine Beihilfe zugesagt. Gericktsdatte. Im Landcsverratsprozeß Fechcnbach äußerte sich der Bibliotheksdirektor des Preußischen Landtags Thimme gut achtlich dahin, daß die Veröffentlichung des Erzberger-Memo randums durch Fechonbach nicht gegen die Staatssicherheit ver stoße, weil das Memorandum schon in den Zeitungen ver öffentlicht worden war. Nach Schluß der Beioeisausnahme be antragte der Staatsanwalt gegen Fechenbach 15 Jahre Zucht haus und 10 Jahre Ehrverlust, gegen Lembke 14 Jahre Zucln- baus und 10 Jahre Ehrverlust, gegen Gargas 15 Jahre Zucht haus und 10 Jahre Ehrverlust. — Der Verein Münchener Bcrussjournalistcn hat den Redakteur Lembke wegen grober Verletzung der Staudesehre ausgeschlossen. Damit ist Lembke auch aus dem Reichsverband der deutschen Presse ausgeschlossen. Dr. Wyneken zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafkammer in Rudolstadt hat nach zweitägiger Verhandlung den früheren Leiter der Freien Schulgemeinde Wickersdorf, Dr. Gustav Wpnclen, wegen mehrerer an Knaben begangener Sittlichkettsverbrechen zu einem Jahre Gefängnis verurteilt. Das erstinstanzliche Urteil, das gleichfalls au? 1 Jahr Gefäng nis gelautet hatte, war vom Reichsgericht aufgehoben worden. Wpncken hat in der neuen Schulbewegung eine führende Rolle gespielt. anfgestiegen, ob Michael von Sachau zugunsten ihres Sohnes testiert hatte. Der alte Herr war jetzt zu leidend, um viel arbeiten zu können. So hatte er viel unfreiwillige Mußestunden bekommen und das gefiel Anna von Reh ling durchaus nicht. Er bekümmerte sich mit einem Wale um allerlei Sachen, die ihm früher gleichgültig gewesen waren und hatte zuweilen einen so sonverdar forschenden Blick, der sie beunruhigte und zur Vorsicht mahnte. Um für alle Fälle sicher zu gehen, begann sie nun, ihren Plan zu forcieren, aus Gregor und Sanna ein Paar zu machen. Dann war Gregor doch auf alle Fälle ge sichert und erhielt nicht nur das Vermögen des Onkels, sondern auch das Sannas. Und außerdem wurde er Herr über Glossow. Mit ihrem Sohne hatte sie schon längst über diesen Plan gesprochen, und es fand sich, daß Gregor ebenfalls die Möglichkeit erwogen hatte, ?die Kleine" kirre zu machen. Mutter und Sohn arbeiteten sich nun auch in diesem Punkte in die Hände. Gregor begann, sobald er in den Ferien im Prosessorenhause weilte, Sanna mit Eiser den Hof zu machen. An große Schwierigkeiten glaubte er nicht. Dank der Vorsicht feiner Mutter war Sanua vou jedem Verkehr mit jungen Leuten zurückgehalten worden. Sie kannte nur die älteren, gelehrten Herren, die bei dein Onkel ein und aus gingen, und diese kamen als Freier nicht in Betracht. Außerdem wußte Sanna, daß sie nicht wählerisch sein durfte, sie mutzte froh fein, wenn ein Mann mit seinem ehrlichen Namen die Schmach, die dem ihren anhaftete, zudeckte. So glaubte er, sehr leichtes Spiel zu haben, zumal er ein stattlicher, ansehnlicher Mensch war, dem sich die Frauen durchaus nicht abhold zeigten. Zu seinem peinlichen Erstaunen merkte er jedoch, drtz sich Sanna seinen Bewerbungen gegenüber sehr ablehnend verhielt. Sie kam ihm nicht nur nicht entoogen, wie er geglaubt uud gehofft hatte, sondern wich ihm direkt aus. (Fortsetzung folgt.)
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