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^ 154, 7. Juli 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. b. Dtschn. Buchhandel. 7995 suchen und in die schärfste Konkurrenz durch Preisunterbietung eintreten. Der Buchhandel würde dadurch bezüglich der Aufrechterhaltung des Ladenpreises in eine schwere Krisis Hineintreiben, deren Verlauf jedenfalls nicht zu übersehen ist. Außerdem aber würden die Warenhäuser geradezu gezwungen werden, selbst die Verlagstätigkeit in noch größerem Umfange aufzunehmen, als das jetzt bereits der Fall ist. Daß ihnen hierzu das nötige Kapital und die nötige Intelligenz zur Verfügung steht, unterliegt keinem Zweifel. Zu erwägen wäre ferner die partielle Ausschaltung der Warenhäuser, also ein lokaler Zusammenschluß des Sortiments mit dem Bestreben, wenigstens die Warenhäuser einer Stadt oder eines Kreises von dem Buchhandelsvertrieb völlig aus zuscheiden. Auch dieser Weg erscheint ungangbar! denn selbst wenn es gelänge, die betreffenden Warenhäuser von der direkten Lieferung seitens der in Betracht kommenden Verleger auszusperren, so würde es den Warenhäusern doch ein leichtes sein, von anderen Warenhäusern oder sonstigen Lieferanten ihren Bedarf zu decken. Eine dritte Möglichkeit ist die differenzierte Behandlung der Warenhäuser. Es liegt ja auf der Hand, daß die Wirk samkeit der Warenhäuser für den Vertrieb von Literatur eine sehr verschiedene ist. Große Warenhäuser mit buchhändlerisch geleiteten Bücherabteilungen werden sicher eine merkliche Tätigkeit für den Vertrieb von Büchern entfalten und deshalb mehr oder weniger als Sortimentsbetriebe angesehen werden können. Anders liegt es bei einer großen Zahl von Waren häusern, die heute den Anschluß an den Buchhandel suchen, deren ganzer Büchervertrieb aber darin besteht, daß sie zu Ostern neben anderen Konfirrnativnsgeschenken auch ein paar Gesangbücher und Erbauungsschriften und daß sie zu Weihnachten neben anderen Weihnachtsgeschenken' auch Bilderbücher, allerhand Romane, einige Klasstkerausgaben und ein paar Ramschartikel zum Verkauf stellen. Daß solche Warenhäuser nur als buchhändlerischs Wiederverkäuser anzusehen sind, unterliegt wohl kaum einem Zweifel. Als notwendige Folgerung aus der Erkenntnis dieses Unter schiedes im Büchervertrieb ergibt sich aber, daß nur große Warenhäuser, die einen wirklichen Bllchervertrieb haben, dem Buchhandel angeschlofsen werden sollten, daß aber der Börsenverein die Aufgabe hat, den Anschluß aller Waren häuser, die nicht wirklich die Gewähr für einen buchhändle rischen Vertrieb geben, zu verweigern, damit nicht auch von dieser Seite in ganz überflüssiger Weise die Zahl der Auch buchhändler vermehrt wird. Endlich wäre noch zu erwägen, daß der Buchhandel den Konkurrenzkampf gegen das Warenhaus im positiven Sinne aufnimmt! daß er also bestrebt ist, die Vorteile, die das Warenhaus bietet, dem Publikum auch seinerseits zu gewähren. Das würde voraussetzen, daß der Buchhandel sich vergewissert, was das Warenhaus an Zugartikeln führt und diese zu denselben Bedingungen oder tunlichst billiger anbietet. Das würde ferner bedeuten, daß der Buchhandel das Publikum nachdrücklich darauf hinwcist, wo vom Waren hause zu angeblich billigen Preisen Bücher angeboten werden, die nichts sind als Schund und Ramsch! das würde endlich bedeuten, daß der Buchhandel durch gemeinsame großzügige Propaganda, durch Inserate und Beilagen in den großen Tagesblättern darauf hinweist, daß gute Literatur vom Buch handel wenigstens ebenso gut, schnell und billig geliefert wird wie vom Warenhause, daß aber, wo dieses scheinbar billigere Preise setzt, entweder minderwertige Literatur ver trieben wird oder die Manipulationen des Warenhauses nicht reeller Art find. Auch dieser Weg ist jedenfalls gang bar und wird überall da zum Ziele führen können, wo fester Zusammenschluß und zielbewußte Tatkraft die Kollegen einer Stadt oder eines Kreises vereinigt. Verlängerung des Handelsvertrags zwischen dem Deutschen Reich und Schweden. Im Reichs-Gesetzblatt 1910 Nr. 36 (herausgegeben zu Berlin am 13. Juni 1910) wird folgendes bekanntgegeben: (Nr. 3789.) Notenwechsel, betreffend die Verlängerung des Handels- und Schiffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Schweden vom 8. Mai 1906. Vom 14. De zember 1909. 1. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes an den Königlich Schwedischen Gesandten in Berlin. (Übersetzung.) Berlin, den 14. Dezember 1909. Herr Gesandter! Wie Ihnen bekannt, läuft der am 8. Mai 1906 zwischen dem Deutschen Reiche und Schweden geschlossene Handels- und Schiff fahrtsvertrag am 31. Dezember 1910 ab. Die Deutsche Regierung ist bereit, die Geltung des genannten Vertrags vom 8. Mai 1906, vorbehaltlich der Zustimmung der deutschen gesetzgebenden Körperschaften, bis zum 1. Dezember 1911 zu verlängern, um die nötige Zeit für die Verhandlungen zu gewinnen, welche sie sobald als möglich über den Abschluß eines neuen Vertrags an Stelle des zur Zeit geltenden anzu knüpfen gesonnen ist. Indem ich Vorstehendes zu Ihrer Kenntnis bringe, benutze ich auch diesen Anlaß, um Ihnen, Herr Gesandter, die Versiche rung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern. S ch o e n. An Herrn von Trolle usw. usw. 2. Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin anden Staatssekretär des Auswärtigen Amtes. (Übersetzung.) Exzellenz! Berlin, den 14. Dezember 1909. Euer Exzellenz haben die Güte gehabt, mich durch Schreiben vom heutigen Tage wissen zu lassen, daß die Deutsche Regie rung, um die nötige Zeit für die sobald als möglich zu eröffnenden Verhandlungen über den Abschluß eines neuen Handels- und Schiffahrtsvertrags zwischen Schweden und dem Deutschen Reiche als Ersatz für den am 31. Dezember 1910 ab laufenden Vertrag vom 8. Mai 1906 zu erlangen, bereit ist, die Geltungsdauer des genannten Vertrags, vorbehaltlich der Ge nehmigung der deutschen gesetzgebenden Körperschaften, bis zum 1. Dezember 1911 zu verlängern. Indem ich im Namen meiner Regierung von Vorstehendem Kenntnis nehme, beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß meine Regierung, unter Vorbehalt der Zustimmung des schwedischen Reichstags, gleichfalls geneigt ist, die Geltungsdauer des zur Zeit zwischen Schweden und dem Deutschen Reiche in Kraft befind lichen Handels- und Schiffahrtsvertrags bis zum 1. Dezember 1911 zu verlängern. Ich benutze diesen Anlaß, um Ihnen, Herr Staatssekretär, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern. Trolle. Seiner Exzellenz Herrn Freiherrn von Schoen, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes des Deutschen Reichs usw. usw. Nach der im vorstehenden Notenwechsel getroffenen Ver einbarung, welche in beiden Ländern die verfassungsmäßige Ge nehmigung gefunden hat, tritt der mit Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 1910 abgeschlossene Handels- und Schiffahrts vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Schweden vom 8. Mai 1906 (Reichs-Gesetzbl. 1906, S. 739) erst mit dem 1. De zember 1911 außer Kraft. Kleine Mitteilungen. Bom Kamps gegen die Schundliteratur in Schweden. — Der Arbeiterausschuß des Ende 1909 gebildeten Komitees zur Verbreitung guter und billiger Unterhaltungslektüre in Schweden (vgl. Börsenblatt Nr. ü v. 7./I. 1910), der mit Anregung, Rat und Prüfung den Verlagen, die hierfür wirken wollen, beistehen soll, erläßt jetzt einen Aufruf in den Zeitungen an Lehrer, Jugend freunde, Jugendvereine usw. und fordert sie auf, im Streite gegen 1038*