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Briefkasten. 399. Frage: Wie hoch ist der deutsche Eingangs-Zoll für österreichische Lederpappen? Ist derselbe für alle Stärken der gleiche, oder wird zwischen dicken und dünnen Sorten ein Unter schied gemacht? Antwort: In dem von der Geschäftsstelle der Papier-Zeitung für 5 M. 20 Pf. postfrei zu beziehenden Zoll-Vademecum für Buch- und Papiergewerbe heisst es: Glanz-Lederpappe und Pressspäne zahlen in Deutschland einen Eingangszoll von 6 M. für 100 kg. An derselben Stelle heisst es aber auch: Nachgeahmte Leder pappe, braune Ilolzpappe (ein pappenartiges Fabrikat aus Holz stoff, welcher vor dem Schleifen durch Dämpfen eine braune, lederartige Färbung erhalten hat) ist nach Nr. 27 b mit 1 M. die 100 kg zu verzollen. Die verschiedene Stärke ist ohne Einfluss. 400. Frage: Wir senden Ihnen eine Probe Filtrirpapier und wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns im Briefkasten sagen wollten, ob dasselbe chemisch rein ist. Wir kauften das Papier von einer Fabrik als chemisch rein, erhalten aber von einem Abnehmer Reklamation, weil dieser behauptet, ein Papier mit solchen dunklen Knoten, wie das Muster zeigt, könne niemals chemisch rein sein. Antwort: Wir können uns zwar nicht mit eingehender chemischer Prüfung des eingesandten Papiers befassen, aber Ihre Frage vielleicht dennoch genügend beantworten. Wenn von chemisch reinem Papier gesprochen wird, so ist vermuthlich damit solches gemeint, welches aus reinen Fasern, ohne mineralische und andere Fremdstoffe, besteht. Will man den Begriff noch enger fassen, so kann man auch annehmen, dass das Papier nur aus besten, möglichst reinen Lumpenfasern angefertigt sein darf, d. h. aus Leinen- und Baumwollfasern oder Zellstoff. Wenn keine Erklärung des Begriffes »chemisch rein« gegeben ist, so darf der Käufer wenigstens erwarten, dass das Filtrirpapier nichts enthält, was seine Verwendung zum Filtriren beeinträchtigt. Die Buckeln und Knoten, welche Ihr Abnehmer beanstandet, sind ungenügend zermahlene Lumpentheilchen und zum Theil Holz- und Gummi-Stückchen, wie sie in ungenügend sortirten Hadern vorkommen. Diese Buckeln und Knoten werden zwar die Ver wendung des Papiers zum Filtriren nicht hindern, dürfen jedoch in besten Sorten dieser Art nicht vorkommen. Falls Ihr Kunde unter chemisch reinem Filtrirpapier »bestes« versteht und auch den Preis für solches anlegt, ist daher seine Klage berechtigt. 401. Frage: Als langjähriger Bezieher erlaube ich mir, vom »Briefkasten« der P.-Z. Gebrauch zu machen, indem ich um ein unparteiisches Urtheil in einer Streitfrage bitte, welche ich mit einem meiner Kommittenten habe. Vor etwa 21/2 Jahren kaufte mein Abnehmer 300 Kilo halbweisses Zellstoff-Papier wie Probe I; er verlangte wieder die gleiche Menge in gleicher Güte. Da ich mit jenem Lieferanten, der die erste Bestellung in Auftrag bekam, nicht mehr in Verbindung stand, schickte ich meinem jetzigen Fabrikanten die Probe I ein, und dieser lieferte das Papier wie Probe II. Mein Auftraggeber nimmt nun das halbweisse Zellstoff- Papier nach Probe II nicht an, mit der Begründung, das Papier sei spezifisch leichter und die Waare geringer. Ich bitte Sie nun, mir mitzutheilen, ob die Reklamation meines Kommittenten be gründet ist, und ob ich im Streitfälle das gelieferte Papier zurück nehmen müsste? Antwort: Beide Papiere sind anscheinend aus Sulfitstoff angefertigt. Die uns vorliegende Probe I hat dunklere bläulichere Farbe als II. Probe I wiegt 58 g auf das •m, Probe II nur 51 g. Wir finden das gelieferte Papier II hübscher und ebensogut wie Probe I. Da der Abnehmer jedoch Papier derselben Art be stellte, wie er früher bezogen hatte, so hätten Sie auch von der selben Fabrik wieder nehmen müssen, um sicher zu gehen. Die Rohstoffe, Einrichtungen und Verfahren der Papierfabriken sind so verschieden, dass keine genau dasselbe Fabrikat wie eine andere herstellen kann. Wenn Sie daher ein anderes Erzeugniss liefern wollten, hätten Sie erst Probe desselben einsenden und sich der Annahme versichern müssen. Der Besteller ist zur Ab nahme dieses nicht verlangten andern Erzeugnisses nicht ver pflichtet, und er hat auch, wie obiger Befund zeigt, Recht, wenn er behauptet, dass das gelieferte Papier leichter sei als das frühere. Der Unterschied beträgt 7 g auf 58, also etwa 12 pCt., daher mehr als zulässig. 402. Frage: Weiche Menge Wasser wird als Maximum an genommen bei Anlage von Papiermaschinen a) beim Siebtisch, b) bei den Saugkästen, c) für die verschiedenen Abspritzvorrichtungen ? Antwort: Wir bitten um Angabe der gewünschten Zahlen seitens erfahrener Fachgenossen. HERMANN FINCKH Metalltueh-Fabrik in Reutlingen empfiehlt = endlose Metalltücher = Stuttgart 1881. In bester, schwerster Qualität. 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