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No. 41. PAPIER-ZEITUNG. 1207 2 Fällen der Tod. Die Getödteten hinterliessen 2 Wittwen und 2 Kinder, die in den Bezug von Renten kamen. — An Entschädigungen wurden im Jahre 1892 gezahlt 16 789 M. 38 Pf. gegen 12 389 M. 7 Pf. im Vorjahre. Berufungen an das Schiedsgericht wurden in 6 Fällen eingelegt und wie folgt erledigt: Durch Zurücknahme der Berufung 1 Fall, durch Anerkenntniss des Anspruchs seitens der Genossenschaft 3 Fälle; durch Erhöhung der Rente seitens des Schiedsgerichts 2 Fälle. Berufung an das Reichs-Versicherungsamt wurde weder von Seiten der Genossenschaft noch von Seiten der Verletzten eingelegt. Ein im Vorjahre unerledigter Berufungsfall wurde zu Gunsten des Verletzten entschieden. Nach dem Rechenschaftsbericht waren im Voranschlag für das Jahr 1892 vorgesehen 3000-M., verausgabt wurden 2564 M. 88 Pf., sodass eine Minder-Ausgabe von 435 M. 12 Pf. gegen den Vor anschlag zu verzeichnen war. Diese Jahres-Abrechnung wurde einstimmig genehmigt, ebenso der Voranschlag für 1894 nach fol gender Aufstellung: Unfall-Untersuchungskosten 400 M. Ueberwachung der Betriebe und Revision der /Lohnbücher 100 „ Reisekosten 300 „ Gehalt des Geschäftsführers, Bureau - Miethe, Heizung, Beleuchtung usw 1600 „ Druckkosten und Bücher 150 " Portokosten 300 " Insertion 50, Verschiedenes 100 Summa 3000 M. Die nun folgenden Neuwahlen wurden durch Zuruf mit Ein stimmigkeit angenommen. Die aus dem Sektions-Vorstande aus scheidenden Herren Jos. Krauss-Pfullingen, Direktor Sauter-Det tingen und Carl Schaal-Scheer, sowie deren Stellvertreter, die Herren Carl Laiblin-Pfullingen, G. Raitelhuber jun. - Gemmrigheim und Fr. Kutter-Wolfegg wurden für die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Dezember 1895 wiedergewählt. Ferner wurden für die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. De zember 1895 gewählt bezw. wiedergewählt: Für den Neckarkreis Herr M. von Trott, in Firma Gebr. Rauch in Heilbronn als erster, Herr Ad. Weiss-Enzberg als zweiter Vertrauensmann; für den Schwarzwaldkreis Herr Ernst Laiblin-Pfullingen als erster, Herr Paul Lemppenau-Neuenburg als zweiter Vertrauensmann; für den Jagstkreis Herr Ad.Palm-Neukochen als erster, Herr Friedrich Kurtz (in Firma C. Trötscher)-Unterkochen als zweiter Vertrauensmann; für den Donaukreis und die Hohenzollern’sche Lande Herr Carl Beckh jun.-Faurndau als erster, Herr Jakob Krämer-Scheer als zweiter Vertrauensmann. Herr Carl Schäuffelen-Heilbronn wurde zum Schiedsgerichts-Beisitzer für die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis 30. September 1897 wiedergewählt; Herr Eduard Raitelhuber- Gemmrigheim wurde als erster, Herr Direktor Schnitzer-Wildbad als zweiter stellvertretender Schiedsgerichts-Beisitzer gewählt. In die Prüfungs-Kommission für 1893 wurden gewählt bezw. wieder gewählt die Herren: Direktor Meyer-Stuttgart, Eduard Raitelhuber- Gemmrigheim und Dir. Scheuffelen-Oberlenningen als ordentliche Mitglieder; die Herren: G. Krum-Göppingen, David Fleischer (in Firma Moritz-Fleischer) - Eislingen und E. Dauer Enzberg als Stellvertreter. Sodann theilte der Vorsitzende mit, dass die diesjährige Delegirten-Versammlung in Stuttgart, und zwar am 21. Juni d. J., stattfinden werde. Er machte darauf aufmerksam, dass an der Delegirten-Versammlung sämmtliche Mitglieder der Sektion, wenn auch ohne Stimmberechtigung, theilnehmen könnten, und ersuchte um zahlreiches Erscheinen. Als Ort der nächsten Sektions-Versammlung wurde Göppingen in Aussicht genommen. Direktor Petermann-Wangen i. A. führte aus, dass die Zellstoff- Fabriken bei dem neuen Gefahren-Tarif seines Erachtens mit der Gefahrenziffer von 31 entschieden zu hoch angesetzt seien. Dies bedeute gegen frühere Jahre eine Erhöhung des Beitrages um etwa 36 pCt., bei der Sägerei, die mit 40 seines Erachtens eben falls zu hoch bemessen sei, sogar eine Steigerung des Beitrages um etwa 50 pCt. Der Vorsitzende erwiderte, dass diese Zahlen unter Berück sichtigung aller Unfälle, die seit Inkrafttreten des Unfall-Ver sicherungs-Gesetzes sich in den jeweiligen Betriebsarten ereignet haben, ermittelt seien. Die Belastung durch die vorgekommenen Unfälle, welche der Genossenschaft durch die verschiedenen Be triebsarten erwachsen sei, stehe in entsprechendem Verhältniss zu den Ziffern des neuen Gefahren-Tarifs. Die Zellstoff-Fabriken seien bei der Revision des Gefahren-Tarifs allerdings ungünstig weggekommen; da sich aber die Revision des Gefahren-Tarifs nach den gesetzlichen Bestimmungen lediglich nach den thatsächlich in den Betrieben vorgekommenen Unfällen zu richten habe, so sei an diesen Zahlen vorerst nichts zu ändern. Es wurde jedoch erwähnt, dass der Gefahren-Tarif vom Reichs-Yersicherungsamt vorerst nur auf die Dauer eines Jahres genehmigt sei. Es bleibe also die Möglichkeit, bei der im nächsten Jahre vorzunehmenden Revision dieses Tarifs die Zellstoff-Fabriken mit einer geringeren Verhältnissziffer zu bedenken, wenn sich im laufenden Jahre weniger Unfälle und damit eine geringere Belastung der Genossen schaft ergeben sollte. Direktor Schnitzer-Wildbad bat auf Grund der Entscheidung des Reichs-Versicherungsamts vom 16. September 1892 um Aus kunft, wie man sich in Zukunft zu verhalten habe, wenn durch Monteure oder andere Arbeiter einer Maschinenfabrik im eigenen Betriebe Maschinen neu aufgestellt oder Reparaturen vorgenommen werden. Hierauf wurde entgegnet, dass in erster Linie maass- gebend sei, ob die betreffende Arbeit für eigene Rechnung oder im Auftrage und für Rechnung der liefernden Maschinenfabrik vorgenommen wird. Im letztem Falle seien die Arbeiter zweifellos bei derjenigen Berufsgenossenschaft versichert, der die liefernde Maschinenfabrik angehört. Im ersteren Falle sei die Sache zweifel haft, und ein bestimmtes Urtheil könne nur nach einer sorgfältigen Prüfung aller in Betracht kommenden Verhältnisse abgegeben werden. Es komme hier namentlich in Betracht, ob die vorzu nehmenden Arbeiten von dem Personal der liefernden Maschinen fabrik vollständig selbständig, oder ob sie unter Anleitung eines Beamten der eigenen Fabrik ausgeführt werden, ob die Maschinen fabrik ihr Personal auslöhnt, oder ob dies von der eignen Fabrik geschieht. Auf alle Fälle sei es empfehlenswerth, etwa vor kommende Unfälle unverzüglich beim Sektions-Vorstande anzu zeigen, damit sofort in die Prüfung der Verhältnisse eingetreten werden könne. Werden die Löhne von der eigenen Fabrik gezahlt, so sei es erforderlich, diese Löhne in der am Schlüsse des Jahres einzureichenden Lohnnachweisung mit aufzuführen. Als empfehlens werth wurde bezeichnet, die Mitglieder der Genossenschaft zu ersuchen, derartige Arbeiten stets beim Sektions-Vorstande an- zumelden. Schluss der Versammlung 11/4 Uhr. Sulfit-Verfahren. Auf meine Richtigstellung in Nr. 22 der Papier-Zeitung hat sich Herr Kellner veranlasst gefühlt, mich nach verschiedenen Richtungen hin anzugreifen. Ich erlaube mir infolgedessen eine historische und thatsächliche Feststellung einiger Verhältnisse, Herrn Kellner betreffend, mit wenigen Bemerkungen vorzuführen, und überlasse dem Leser, selbst »Schlüsse zu ziehen«. Eine frühere Erwiderung war mir leider nicht möglich, da ich mir einen Theil der nöthigen Unterlagen erst von anderer Seite verschaffen musste. 1. Herr Kellner verwahrt sich dagegen, dass sein Verfahren eine Nachahmung des meinigen sei. Ich habe dies zwar in meiner Berichti gung, in welcher nur von der Konkurrenz-Fabrikation der Nachahmer im allgemeinen die Rede war, nicht ausdrücklich ausgesprochen; aber ich bin allerdings der Ansicht, dass das sogenannte Ritter-Kellner'sche Verfahren nichts ist, als eine Nachahmung des meinigen, und zwar aus nachfolgenden Gründen: a) Herr Kellner hat meine Patentschrift Nr. 4179, sowie die Be schreibung des Patentes, welches ich durch meinen Bruder, Dr. Rich. Mitscherlich, in Oesterreich am 4. Nov. 1877 habe nehmen lassen, ge kannt, bevor er sein Verfahren in der Weise ausführte, in welcher er es später verkauft hat. Beweis: die eigenen Angaben der Herren Baron Ritter und Kellner bei dem Besuche des Unterzeichneten in Podgora zu Anfang April 1882. b) Zur Zeit dieses Besuches hatten Versuche des Herrn Kellner ihn nur soweit geführt, um eine unansehnliche, braune, halbgekochte Holzmasse hervorzubringen. Dieselbe legte Herr Kellner aut Veran lassung des Herrn Baron Ritter und mit der Bemerkung des Letzteren vor, dass dieser Stoff nach einem andern Verfahren als dem meinigen (d. h. nicht nach Patent 4179, unter welches Patent das von Herrn Kellner später angegebene Verfahren nach Ansicht aller Sachverständigen fallen würde) hergestellt sei. c) Schon vor dieser Zeit, am 31. Januar 1882, hatte Herr Baron Ritter eine grosse Sendung Zellstoff aus meiner Fabrik bezogen. d) Herr Baron Ritter war befreundet mit einem der Käufer meines Verfahrens, welcher schon im Jahre 1881 eine Zellstofffabrik einrichtete, und trat auf Veranlassung desselben mit mir wegen des Erwerbs meines Verfahrens in Unterhandlungen, die den Besuch meinerseits in Podgora im April 1882 zur Folge hatten. e) Auf Grund der Versicherung des Herrn Baron Ritter, dass er mein Verfahren kaufen wolle, hatte ich mit ihm lange Besprechungen über dasselbe, zum grossen Theil unter Dabeisein des Herrn Kellner. f) Am 14. April 1882 hatte laut eines Briefes des Herrn Baron Ritter von Zahony dieser noch immer die Absicht, mein Verfahren zu