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982 PAPIER-ZEITUNG. No 33. Unfall-V ersicherung. Die Arbeiterin Kre zu Ingersheim bei Colmar war bei G. & S. daselbst beschäftigt. Eines Tages grif sie während des Betriebes in einen Nagel und zog sich dadurch eine Blutvergiftung zu. Die Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall an und sprach der Verletzten 10 pCt. Rente zu. Nach einiger Zeit glaubte die Berufsgenossenschaft nach § 65 des Gesetzes vom 6. Juli 1884 der Verunglückten die Rente entziehen zu können. Der Arzt fand jedoch bei der vorgenommenen Untersuchung den Zustand der Verletzten bedeutend verschlimmert; fast die ganze rechte Körperhälfte war gelähmt. Unstreitig litt die Kre schon vor dem Unfall an Rheumatismus; nach Aussage des Arztes wäre sie auch ohne Unfall in Folge rheumatischer Erkrankung nach einiger Zeit arbeitsunfähig geworden, doch habe die Verletzung den früher schon kranken Zustand noch erheblich verschlimmert und den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit beschleunigt. Auf Grund dieses Gutachtens beschloss die Berufsgenossenschaft, die Rente nicht nur nicht einzustellen, sondern auf 25 pCt. zu erhöhen. Die Verletzte war aber nun mit 25 pCt. nicht zufrieden, sondern forderte eine bedeutend höhere Rente, doch die Berufsgenossen schaft weigerte sich eine noch höhere Rente als 25 pCt. zu geben und war der Ansicht, dass die Erkrankte fast ausschliesslich in Folge des Rheumatismus erwerbsunfähig sei. Das Schiedsgericht zu Strassburg gab der Berufung Folge und sprach der Verletzten 40pCt. Rente zu. Gegen diese Entscheidung legte die Berufs genossenschaft sodann Rekurs beim Reichs-Versicherungsamt ein und beantragte, die Rente der Klägerin herabzusetzen, da die Erwerbsunfähigkeit der Verletzten zum grössten Theil auf den Rheumatismus und nicht auf die Verletzung zurückzuführen sei. Der Senat für Unfallversicherung verwarf am 7. April 1893 den Rekurs der Berufsgenossenschaft als unbegründet und be stätigte das Urtheil des Schiedsgerichts zu Strassburg als zu treffend. Wenn auch der Rheumatismus der Klägerin bereits vor dem Unfall bestanden habe, so sei die Verschlimmerung ihrer Krankheit doch wenigstens eine mittelbare Folge des Unfalls und gebe der verletzten Person die Berechtigung zur Rente. Keines wegs sei es für den Entschädigungsanspruch erforderlich, dass die bei dem Unfälle erlittene Verletzung die alleinige Ursache der eingetretenen Erwerbsunfähigkeit bilde, sondern es genüge, wenn sie nur eine von mehreren dazu mitwirkenden Ursachen sei Ferd. Asheim Neue Grünstr. 82. Berlin C.19. Neue Grünstr. 32. Staffel-, Küchen-, Notiz-, Porlemonnaie- und Taschen-Kalender Die neuen Muster werden auf Wunsch franco unter der Bedingung der freien Rücksendung versandt. Fabrikation von Kalender-Blocs in allen Grössen und in jeder Sprache. [61347] vv-vvvv-eeee vv AUGUST FOMM Maschinenfabrik [62617 Leipzig-Reudnitz. Alleinige Specialität seit 1860 Maschinen für Buchbinder, Buchdrucker, Cartonnage- u. Portefeuille-Fabrikanten. W 41 I ' . *" und als solche ins Gewicht falle. =Damuf maschinen incgiinandoatehcompund: von 3 bis500§ © -u--VV-I System nach neuesten Modellen Pferdekräfen 2 — in grösster technischer Vollkommenheit und gediegenster Ausführung unter weit- 2 gehendster Garantie für Dampfverbrauch fertigt : Georg Friedrich Giesecke vorm. Vogel & Co. Neusetlefhusen. Gangbare Grössen stets vorrätig. — Man verlange illustrirten Katalog. Der beste, billigste, praktischste Briefordner. srefordne ApgcO. Ges- 855 - t.- . Herm. Herdegen, 1 Stuttgart. Spee.: Bibliorhaptes Alt- und Hebel System.