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Buchbinderei, Druck-Industrie, Bu isc 13 26 62 20 „ 30 „ 40 , 104 „ „ „ 60 „ „ Für Anzeigen unter Zeichen wird dem Besteller M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns eingehenden Zei chen-Briefe. Stollengesuche zu halbom Prill. Vorausbezahlung a.d. Verleger. Preis der Anzeigen 10 Pfennig der Millimeter Hne 50 mm breit (la-Seite). Ermässigungen bei Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 Proc.weniger Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technische Berlin W., Potsdamer-Strasse 134. Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier>Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstofffabrikanten und Deutscher Papierfabrikanten. No. B0s6der DeutschenReichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streirband, — In- und Ausland: vlerteljährlich 4 M. Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen, oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (ImAusland mit Post-Zuschlag). ™ FACH BLATT für Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikation sowie für alle verwandten und Hilfsgesc Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, c Herausgegeben ▼on CARL HOFMANN, No. 25. Berlin, Sonntag, den 27. März 1892. XVII. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gefl. auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 24 Lieferungen mit 932 Quartseiten und 852 Holzschnitten erschienen. Die 24. Lieferung wurde mit Nummer 103, Jhrg. 1891 versandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Inhalt. Seite Weltausstellung in Chicago 1893. Arbeitsordnung 705 Versehen in der Preisaufstellung. Betrug oder Untreue? Unbefugte Nachbildung. Färben des Buntpapiers; 706 Neuheiten 708 Das Aeussere des Kontobuchs. Zwangloser Mustertausch 709 Aufnadel-Apparat. Büchertisch. Kleine Mittheilung 710 Grosse Siebleistung 712 Deutsche Erfindungen 714 Gebrauchsmuster 716 Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen. Musterschutz 722 Ein- und Ausfuhr der Vereinigten Staaten 724 Leuchtfarbe 726 Schwedens Papier- und Holzstoff-Ausfuhr 728 Briefkasten. Marktberichte 730. 731 Wir machen unsere geehrten Post-Bezieher darauf aufmerksam, dass die für das neue Vierteljahr fälligen 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Postzuschlag) vor dem 1. April bei dem betreffenden Postamt eingezahlt sein müssen, falls die Papier-Zeitung auch fernerhin regelmässig eintreffen soll. Bei Nachbestellung muss für Nachlieferung der bereits erschienenen Nummern eine besondere Vergütung von 10 Pf. an die Post bezahlt werden. Wir bitten, den dieser Nummer beiliegenden Bestellzettel auszufüllen und mit 2 M. 50 Pf. der nächstgelegenen Postanstalt zu über geben. Expedition der Papier-Zeitung. Weltausstellung in Chicago 1893. Ueber die geplante gemeinsame Ausstellung von Fabrikanten des Papierfachs theilt uns der Reichskommissar, Herr Geh. Regierungs- rath Wermuth, mit, dass es voraussichtlich möglich sein wird, die jenigen Firmen, welche bereits angemeldet haben oder die Absicht hegen, sich zu betheiligen, zu einer Gruppe zusammenzuschliessen, oder sie einer bereits gebildeten Kollektiv - Ausstellung eines ver wandten Gewerbszweiges anzugliedern und ihnen auf diese Weise diejenigen Vortheile zuzuwenden, welche aus einer zusammenfassen- den Betheiligung hinsichtlich der Vertretung und in sonstigen Be ziehungen sich ergeben. Die Hamburg-Amerikanische Paketfahrt - Aktien-Gesellschaft hat sich bereit erklärt, für die zur Ausstellung reisenden deutschen Aus steller und deren Angestellte während der Zeit vom 1. November d. J. bis zum 15. April 1893 die Preise in allen Klassen um 25 Prozent zu ermässigen. . • Arbeitsordnung. Der preussische Minister für Handel und Gewerbe erliess nach stehende Ausführungs-Anweisung für Arbeits-Ordnungen. 1 Die Verpflichtung zum Erlass einer Arbeitsordnung besteht für jede Fabrik und jede durch § 154, Absatz 2 ihr gleichgestellte Anlage, welche während der Zeit ihres Betriebes in der Regel mindestens 20 Arbeiter beschäftigt. Bei Er mittelung dieser Zahl kommen nicht in Anrechnung: a) diejenigen Arbeiter, welche wegen aussergewöhnlicher Häufung der Arbeit oder aus anderen Gründen nur vorübergehend angenommen werden, b) die Betriebsbeamten, Werkmeister und Techniker. II. Die Arbeitsordnung sowie jeder Nachtrag zu derselben ist in zwei Ausfertigungen unmittelbar oder durch Vermittlung der Ortspolizei-Behörde der unteren Verwaltungsbehörde einzureichen. Letztere hat eine Ausferti gung alsbald dem zuständigen Gewerbe-Inspektor, oder, so lange ein solcher noch nicht vorhanden ist, dem der höheren Verwaltungsbehörde beigegebenen Gewerbe-Aufsichtsbeamten zu übersenden. III. Die untere Verwaltungsbehörde hat nach Eingang der Arbeitsord nungen und der dazu erlassenen Nachträge zu prüfen, ob diese vorschrifts mässig erlassen sind, und ob ihr Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen zu- widerläuft <§ 134 f). Diese Prüfung ist so rasch vorzunehmen, wie es ohne Beeinträchtigung ihrer Gründlichkeit möglich ist Da bei der grossen An zahl von Arbeitsordnungen, die innerhalb der ersten vier Wochen nach dem 1. April 1892 eingehen werden, die sofortige Prüfung aller Arbeitsord nungen nicht ausführbar sein wird, so sind zunächst diejenigen zu prüfen, gegen deren Inhalt die Arbeiter nach § 134 d Bedenken geäussert oder später Beschwerde erhoben haben. Bei jeder Arbeitsordnung und jedem Nachtrag ist insbesondere zu prüfen, a) ob die Vorschrift des § 134d über die Anhörung der grossjährigen Ar beiter oder eines Arbeiterausschusses, soweit diese Vorschrift Anwendung findet, beachtet ist, und sofern nur die Anhörung eines ständigen Ar beiterausschusses stattgefunden hat, ob dieser den Vorschriften des § 134 h entspricht, b) ob die Arbeitsordnung alle im ersten Absatz des § 134 b sub 1 bis 4 erforderten Bestimmungen enthält, c) ob die etwa vorgesehenen Aufkündigungsfristen für beide Theile gleich bemessen sind (vergl. § 122), d) ob die Bestimmungen für grossjährige Arbeiter sich auf deren Ver halten im Betriebe beschränken, e) ob die Strafbestimmungen das Ehrgefühl oder die guten Sitten ver letzen, ob die Geldstrafen die gesetzlich zulässige Höhe nicht über steigen, und in welcher Weise die Strafgelder und die nach § 134, Abs. 2 verwirkten Lohnbeträge zum Besten der Arbeiter verwendet werden. Für diese Verwendung genügt nicht die allgemeine Zweckbestimmung, dass die Strafgelder und Lohnbeträge »zum Besten der Arbeiter der Fabrik« verwendet werden. Es ist vielmehr auch die Art der Verwendung dieser Strafgelder öder Lohnbeträge bestimmt zu bezeichnen. IV. Da die Prüfung nicht an eine bestimmte Frist gebunden ist und die untere Verwaltungsbehörde zu jeder Zeit, wenn sie einen Mangel in der Arbeitsordnung entdeckt, die Beseitigung desselben anordnen kann, so em pfiehlt es sich, namentlich in der ersten Zeit, mit Vorsicht vorzugehen und, soweit nicht Beschwerden von Arbeitern vorliegen, zunächst nur wegen