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•l Instituts angestellt, dessen Obliegenheit es ist, dafür Sorge zu tragen, daß alle Anordnungen des Direktoriums und Lehrerkollegiums pünktlich ausgeführt, daß die Lehr stunden regelmäßig von den Schülern und Schülerinnen be sucht werden und überhaupt, daß in allen Angelegenheiten des Instituts möglichst Ordnung gehalten werde. § 6. Der Unterricht der Schülerinnen ist (mit Ausnahme der allgemeinen Übungen im Solo - und Ensemblespiel, sowie Chorgesang) von dem der Schüler getrennt. § 7. Der vollständige Kursus der Theorie der Musik dauert, wie (§2) erwähnt wurde, 3 Jahre. Für die Dauer des praktischen Unterrichts läßt sich, der Natur der Sache nach, kein bestimmter Zeitraum angeben, indem die größere oder geringere Ausbildung und Fertigkeit lediglich vom Talent und Fleiße des Schülers abhängt. Für kürzere Zeit als ein Jahr kann jedoch kein Schüler und keine Schülerin aufgenommen werden, und diejenigen welche das Institut aus einem vom Direktorium nicht aner kannten Grunde früher verlassen sollten, haben das fest gesetzte Hbnorar für das ganze Jahr zu bezahlen, wozu sie sich nebst ihren Eltern oder Vormündern bei der Auf nahme verbindlich machen müssen. (Siehe das Formular.) § 8. Zu Ostern und Michaelis eines jeden Jahres, zu welcher Zeit für alle untern Klassen immer ein neuer Kursus beginnt, können in der Regel neue Schüler und Schülerinnen in das Institut eintreten, und es wird der Tag der Aufnahme sowie der vorhergehenden Prüfung jedesmal in den gelesen- sten in- und ausländischen Zeitungen, sowie in musikalischen Blättern bekannt gemacht. Ausländern soll der Eintritt jedoch auch zu anderer Zeit gestattet sein, wenn sie so viele theoretische und praktische Kenntnisse erlangt haben, daß sie imstande sind, sich dem schon vorgeschrittenen Unterrichte anzuschließen.