Reifezeugnisse an diejenigen, -welche die Reifeprüfung bestanden haben. Der Preis für ein solches Zeugnis beträgt 20 Mark. Diejenigen Schüler und Schülerinnen, welche das Kon servatorium verlassen, ohne eine Prüfung bestanden zu' haben, erhalten ein Zeugnis über Begabung, Fleiß, Leistung und Führung. Dafür ist eine Gebühr von 5 Mark zu entrichten. Die Leistungen werden in den einzelnen'Fächern mit I sehr gut, II gut, III genügend zensiert. Ein diesen Zensuren beigefügtes a erhöht, ein b erniedrigt den Wert derselben. Für eine vorzunehmende Sonderprüfung, bei Nicht schülern, wird ein Betrag von 20 Mark erhoben. § 15. Das Unterrichtsgeld beträgt jährlich 450 Mark, wofür Unterricht erteilt wird 1) in einem Hauptfache als: Klavier- oder Orgel spiel, oder Streichinstrument, 2) in Theorie (Harmonielehre, Kontrapunkt, Kanon, Fuge, Formenlehre, Komposition), 3) in Chorgesang, 4) in Ensemble- und Orchesterspiel für Vorgeschrittene, 5) in Musikgeschichte, Literatur und Ästhetik. Für Kontrabaß oder Blasinstrumente mit den von 2—5 genannten Nebenfächen beträgt das Unterrichtsgeld jähr lich 210 Mark. Für Sologesang als Hauptfach mit den vorstehend angegebenen Fächern einschließlich der Gehörübungen, des Klavierspiels und der Italienischen Sprache beträgt das Unterrichtsgeld jährlich 540 Mark. Für jedes weitere Unterrichtsfach ist ein Unterrichtsgeld von jährlich 90 Mark zu entrichten. Schüler, die als Hauptfach T h e o r i e der Musik studieren, erhalten außerdem noch Unterricht im Klaviersp iel, Par titurspiel und Dirigieren ohne besondere Zahlung.