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6) Blasinstrumente als: Flöte, Oboe, Engi. Horn; Clarinette, Fagott, Waldhorn, Trompete, Posaune. 7) Declamation. 8) Hebungen im Quartett- und Orchesterspiel. 9) Solospiel mit Begleitung und Ensemblespiel. 10) Hebungen im öffentlichen Vortrage. § 4. Ausserhalb des Conservatoriums bieten sich den Schülern noch folgende Bildungsmittel dar : a. Die auch im Auslande bekannten 22 Abonnement- oder sogenannten Gewandhaus-Concerte und deren Proben. b. Die Quartett-Aufführungen, welche ebenfalls im Ge wandhaus-Saale stattfinden. c. Die von dem Thomaner-Chore wöchentlich Sonnabends und Sonntags aufzuführenden kirchlichen Musiken. d. Die Vorstellungen des Stadttheaters. Nächst diesen musikalischen Bildungsmitteln geben auch die hiesige Universität und sonstige Anstalten den Schülern Gelegenheit zu weiterer wissenschaftlicher V ervollkommnung. § 5. Durch die Abendunterhaltungen, welche in der Regel wöchentlich zwei Mal stattfinden, wird den Schülern und Schülerinnen Gelegenheit geboten, sich im öffentlichen Vor trage zu üben. § 6. Die obere Leitung und Verwaltung des Instituts steht unter mehreren, am Ende dieser Blätter genannten Direc toren, welche das Directorium bilden. Der Unterricht ist für jetzt denjenigen Lehrern anver traut, deren Namen und Lehrfächer am Ende dieser Blätter angegeben sind. Äusser diesen ist noch ein besonderer Inspector des Instituts angestellt, dessen Obliegenheit es ist, dafür Sorge zu tragen, dass alle Anordnungen des Direc- toriums und Lehrercollegiums pünktlich ausgeführt, dass die Lehrstunden regelmässig von den Schülern und Schülerinnen