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1S4 Eommijswnsbericht die über die Main- und Neckar-Visen bahn und deren Betrieb geschlossenen Staatsverträge betreffend. Fortsetzung. Was nun noch Ihrer Commission, Durchlauchtigster Herr Präsident, hochgeehrteste Herren! im Interesse der Stadt Mannheim einer nähern Untersuchung Werth er scheint, ist die Frage, ob ihr Hasen nicht mit dem Bahn- Hofe durch die Herstellung einer Dienstbahn bis zum Ha- fcnplatze in eine den Nebergang der Waarcn ron dem Lagerhause zum Bahnhöfe und von diesen! zu jenem er- leichternde, bequeme Verbindung gesetzt werden könne? Beklagenswerth erscheint Ihrer Commission die Stcl-' lung, welche der Mannheimer Bahnhof unter Voraus setzungen, die nicht eingctretcn sind, erhalten hat. Läßt sich dieser Nachthcil auch thcilweisc auf die eben berührte Weise verbessern, so bleibt noch zu bedauern, daß die Mannheim-Heidelberger Bahn, in Folge der lebhaften Einsprache, die sich in Seckenheim dagegen erhob, nichts nach diesem bedeutenden Orte geführt wurde, da diese, Richtung eine schicklichere Einmündung der von Laden bürg herzichcndcn gemeinschaftlichen Bahn möglich ge- > macht hätte. Daß aber der gewählte Zug nur nach sorgfältiger technischer Untersuchung, welche gegen die Gefahr unvor hergesehener Schwierigkeiten vollkommene Beruhigung ge-! währte, angenommen wurde, dürfen wir billig voraussctzen. s Jndeni Ihre Commission, Durchlauchtigste, hochgeehr teste Herren! die Erörterung ter wichtigsten Frage, welche die vorliegenden Verträge darbictcn, hier schließt, glaubt sie noch den Wunsch ausdrückcn zu müssen, daß bei dem Vollzüge auf jede, ohnerschadet des Zweckes, mögliche Ersvarniß sorgfältige Rücksicht genommen werden möge. Die Bestimmungen der Verträge über den gemein schaftlichen Betrieb der Eisenbahn und über die Fragen, die sich daran knüpfen, geben uns, da sie, wie! bereits gesagt, im Allgemeinen der Natur der Caches entsprechen, nur zu wenigen Bemerkungen Anlaß. Kaum ist zu erwarten, daß sich über die Zweckmäßig- ! keit einer solchen Gemeinschaft überhaupt irgend ein Zwei fel erheben, und sich die Meinung geltend zu machen suchen könne, es wäre besser gewesen, wenn wir darauf verzichtet und von der Badischen Gränze oder von Wein heim an den Betrieb in unserm Lande ausschließlich auf unsere Rechnung übernommen hätten. Abgesehen davon, daß wir alsdann die uns in Bezug auf den Bauauf-! wand und die Anschaffung des Betriebsmaterials gewor dene wesentliche Erleichterung nicht gewonnen hätte», er- fordert es das allgemeine Interesse des Verkehrs, sowie! unser besonderes Interesse, daß der Wechsel des Tran s- portmaterials verschiedener Verwaltungen nur an größern Stationsplätzcn, nämlich zu Mannheim und Hei delberg, stattsindc. Eine» weit höher» Werth behauptet aber die Gemeinschaft der Bahn und ihres Betriebes durch die Beseitigung der Nachthcile, welche aus den einseitigen Vorkehrungen der einzelnen Regierungen für die Bewegung des Verkehrs auf einer Linie entspringen, die auf kurze Entfernungen drei verschiedene Staatsge biete durchläuft. Der wechselseitige Verzicht auf solche einseitige Vorkehrungen ist für Alle ein Gewinn, der das gebrachte Opfer für jeden weit überwiegt, und für uns insbesondere hat die dagegen gewonnene Sicherheit für unsere wichtige Verbindung mit Frankfurt einen weit höher» Werth, als die freie Verfügung über den Betrieb der Bahn von Mannheim und Heidelberg bis Weinheim, das kein conimereieller Mittelpunkt ist. Daß sich die gemeinschaftliche BetricbSlinie bis über den Main und bis zu einem Punkte erstreckt, an wel chen! sich eine nicht ausbleibcnde, nach dem nördlichen Deutschland ziehende Bahn anschlicßen soll, ist ein Vor- thcil, den uns der Vertrag vom 10. Januar 1838 nicht gewährt hatte. Konnte man wünschen, daß in der für den gemein schaftlichen Betrieb anzuordnenden Direction dem von Hessen ernannten Mitgliede nicht der ständige Vorsitz ein geräumt, sondern daß vielmehr ein dem Principe natür licher Rechtsgleichheit entsprechender Wechsel, im äußer sten Falle etwa unter Bestimmung einer doppelten perio dischen Dauer sür das Hessische Mitglied verabredet wor den wäre, so finden wir uns durch die erwiesene Nach giebigkeit doch in keinem wesentlichen Interesse verletzt, da der Vorsitz keinen überwiegenden Einstuß auf die Verwaltung giebt. Daß der cine oder der andere der theilnchmcnden Staaten durch Beschlüsse der Mehrheit über Gegenstände des laufenden Dienstes benachtheiligt werden könne, ist kaum zu erwarte», da die Regelmäßigkeit des Dien stes im überwiegenden Interesse der Geineinschaft liegt und durch die genauesten Vorausbestimmuugcn bedingt erscheint, welche nach dem Vertrage die Zustimmung eines jeden der drei betheiligtcii Staaten erfordern und mir in deren gemeinsamem Einvcrständniß abgcäudcrt werden dürfen. Jedenfalls wären für jeden der drei Staaten die gleichen Wechselfälle gegeben: ei» unserm Landesinlereffc cutgcgcnstehcudcs gemeinschaftliches Inter esse von Hessen und Frankfurt, bei dem Betrieb einer Bah», deren wesentlicher Zweck die Erleichterung des Verkehrs zwischen dem Main und Neckar ist, möchte aber kaum zu denken sei». Der für unsere Theilnahmc an der Bestellung der Be amten angenommene Maßstab entspricht, wie billig, deui Beitrag, de» wir »ach den Bestimmungen der Ktz. 7 und 14 des Hauptvertrags zum Vollzug der gemeinsa me» Unternehmungen zu leisten haben, ohne Rücksicht auf die Erleichterung, die uns durch den Separatvertrag mit Frankfurt zu Theil wird. Der Post wurde niehr, als sie nach der Natur ihrer Rechtsansprüche fordern kann, gewährt. Sie hat vermöge ihres Monopols das ausschließliche Recht der Versendung von Briefen und von verschlossenen Pakete» bis zu eiiiem bestimmte» Gewichte und des Personcntrcmsports durch stationswcisen Pferdcwcchscl, Alles auf ihre Kosten gegen eine angemessene billige Vergütung. So wenig bei der Entstehung der Dampfschifffahrt und der Einleitung des stationsweisen Transports der Reisenden durch Dampf schiffe irgend daran gedacht wurde, hierin einen Eingriff in die Rechte der Postanftalt zu erblicke», ebensowenig kann man ihr in Bezug auf die, in den Eisenbahnen gegebene ganz neue Spccies der Transportmittel irgend ein Einsprachsrecht oder hierauf gegründete Entschädi gungsansprüche zugestehen. Die unentgeltliche Beförderung der Briefe und Pakete ist also eine im Interesse des öffentlichen Verkehrs ge währte Begünstigung, und weil sie nur ein Act der Libe ralität ist, konnte dem gemeinsamen Einvcrständniß der drei Staaten beliebige Abänderung Vorbehalten werden. Es ist zu erwarten, daß der Verminderung der Ko ste» cine angemessene Herabsetzung der billigen Vergü tung in den Portosätzen, zumal für geschlossene Pakete, folge und sich nicht der Theil der bisherigen Porti, wel cher der emtretenden Kostcnersparniß entspricht, in einer Steuer oder eine erhöhte Steuer verwandle, die den: Rechte nach nur dem Staate, soweit die Post sich in seinem Gebiete bewegt, er niag sie selbst verwalten oder in irgend einer Weise verwalten lassen, zufallen und auf die er also verzichten kann. So wenig Bedenken Ihre Commission bei allen übri gen Bestimmungen der vorliegenden Verträge findet, so sehr bedauert sie, daß für die gemeinschaftliche Bahn von Heidelberg nach Frankfurt und in nothwendiger Folge auch für die Seitenverbindrmg mit Mannheim nicht die Spurweite unserer größeren Bahn, sondern eine schmälere angenommen wurde. Daß die Verschiedenheit der Spurweiten beider Bahnen ein Uebclstaud ist und ihre Uebereinstimmung nur vorthcilhaft für uns wäre, ist von selbst einleuchtend. Es ist immer besser, von der eine» Bahn auf die andere übergehen zu können, als dies nicht zu können, sollten die Fälle, wo dies wün- schcnswerth erscheinen niag, sich auch noch so ivcnig als regelmäßig verkommend vorhcrschcu lassen; und immer wird es auffallend bleiben, daß nach einem Zeitpunkt, da breitere und schmälere Geleise schon in Frage und in Wahl standen, cS sich also nicht von der Anwendung einer spätern Entdeckung oder Erfahrung handelte, cine in dem nämlichen Lande nach einer Richtung hin fort laufende Bahn verschiedene Spurweiten erhalten hat. Vor allen! fragt es sich, ob der Grund unserer Nach giebigkeit nicht in der gewonnenen Ueberzeugung eines früheren Mißgriffes bei der Wahl des weitern Geleises für unsere Mannheim-Basler Bahn war. Diese Uebcr- zcugung hatte nian nicht und konnte sie nicht haben; man hält sich noch jetzt, und, wie uns dünkt, mit Recht, von der Vorzüglichkeit der breitem Spnr in technischer Hinsicht überzeugt, und nach allen Umständen konnte die Regierung, als sie zum Baue schreite» ließ, und dir ! Frage über die Gcleisweite auf irgend eine Weise ent scheiden niußte, keine andere, als die wirklich getroffene ! Entscheidung geben. Die Frage war von hoher Bedeu tung in Beziehung sowohl auf die Sicherheit des Eisen-. bahndienstcs, als auf die Kosten des Betriebs. Daß die ! Breite der Fahrbahn und der darauf sich bewegenden Loeomotivcu und Wagen auf die Sicherheit des Ganges der Fahrzeuge, deren Unterstützungsbasis dadurch vergrö ßert wird, nicht ohne günstigen Einfluß ist, kann nicht bezweifelt werde». Von den Dimensionen der Locomotire, welche durch die Breite der Fahrbahn bestimmt werden, hängt aber auch die Stärke ab, die den einzelnen Thei len der Maschine gegeben werden kann, und diese Stücke hat wiederum einen Einfluß auf die Sicherheit der Fahrt ! und überdies auf die Dauer der Locomotive und auf die . Kosten ihrer Erhaltung im brauchbaren Stande. Die Entscheidung erfolgte nach den sorgfältigsten Untersuchun gen, die man durch drei, nach den verschiedenen Rich tungen ihrer Befähigung gleich ausgezeichnete ciiihcimi- schc technische Beamte in dem Lande, wo man den El , senbahn- und Maschinenbau am besten Vorsicht, vorneh men ließ, und »ach Berathungcn mit den ersten tcchm- ! scheu Autoritäten in diesem Lande. Nach ihrem Urtheil war die Spurweite (1,6 Metres .... 5 fsz Bad. Fuß), welche wir gewählt, das Minimum der Breite, welche ! die gehörige Stärke aller Theile der Locomotive bedingt, ! und blieb unter dem Maß der noch breitem Spur, deren Annahme eine, auf die Kosten des Unterbaues zurückwirkende, nachtheiligc Vermehrung des Gewichts der Locomotive zur Folge hat. Man nahm jene mittlere Spurweite an — nicht aus den Gründen, welche man, auf mögliche Kriegscreigniffc hindcutend, uns in öffent lichen Schriften irrthumlich unterstellt hat, sondern . lediglich weil sie, wie gesagt, in zweifacher Beziehung für die Eisenbahnfahrten eine größere Sicherheit gewährt und hierauf cine wohlwollende Regierung einen vorzüg lichen Wcrth zu legen hat; sodann weil die Maschinen von größeren Dimensionen, deren Gebrauch eine breitere Spur bedingt, weit dauerhafter und kräftiger sind, weni ger häufig Reparaturen erfordern, und daher ihr Unter halt weniger kostbar ist, und was noch erheblicher er scheint, die mittlere Zeit ihres wirklichen Gebrauches zum Fahrdienst während ihrer Dauer sich erhöht. Der ganz unerheblich vermehrte Aufwand für die um circa '/> Fuß breitere Bahn erschien aber mit circa 660 fl. pr. Stunde, solchen Vortheilcn gegenüber, kaum der Beachtung Werth. Wohl hatte man, wenn auch hierüber kein Zweifel blieb, noch eine weitere Frage in Erwägung zu ziehen. Es fragte sich, ob der Borthcil einer für alle Deutschen Eisenbahnen gleichen Gcleisweite nicht jedenfalls als über wiegend zu betrachten sei. Allein bicrübcr war eine Be stimmung noch nicht gegeben, noch nicht einmal in Aus sicht gestellt, wie sic es noch jetzt nicht einmal ist, wenn auch thatsächlich cine Uebereinstimmung wenigstens in dm Spurweiten der Sächsischen, Preußischen und Baierschen be steht und auch die der Taunuseiscnbahn, wenn sie auch, wie man vernimmt, nicht ganz genau dieselbe ist, doch wenig stens nicht in einer die Benützung des gleichen Transpcrl- matcrials ausschließendcn Weise davon abweichen soll. ! Ehe die Regierung den Bau der Mannheim-Heidel bergcr Bahn, in Folge der Landtagsverhandlunge» von 1838, begann, war die Frage über die Bahnweite erst seit Kurzem angeregt worden, und die Meinungen darüber im Schwanken; noch wenige Bahnen waren gebaut, außer der Dresden-Leipziger Bahn, nur wenige Strecken, welche, da die Umlegung, uni eine breitere Spur zu ge winnen, nicht sehr kostspielig ist, zum Theil wenigstens da, wo man die größeren, erst in Aussicht gestellten Li nien mit breiter Spur auszuführen beschlossen hätte, leicht abgeändert werden konnten. In der That vernahm man anch die Nachricht, daß die Uebernehmcr einer Norddcut-