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WMMMWM Donnerstag, den 24. März lS27 80. Iahrg ).S2 Amtliche Anzeigen 183 Das Amlsgerichl 2s 10/26 >.63 UNd mge- 2s. 23/26. Das Amtsgericht 2s 1/27. cts. Die -eulsche AuhenpdlMK el« scheu >-»—.>1 1^ > und ins- ) ) ihau» n die >86 >.4o getragen. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamks der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, bau mit zusammen 104 qm Grundfläche bebaut. Die Einsicht der Abteilungen des Grundbuchamts ent. »ran- " an »eien. ) 159 1.57 >.54 160 r ).S1 ).46 1.2S Das. im Grundbuche für Schneeberg Blatt 97 auf den Namen des Kandelsmanns Christian Cmii Böhm in Schneeberg eingetragene Grundstück soll am Mittwoch» den 18. Mai 1927» vormittags V,11 Uhr an der Gerichtsslelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 2,2 Ar groß und nach dem Derkehrswert auf 4820 RM geschätzt. Die Brandversicherungssumme beträgt 5 800 NM, sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18.3.19^1, GVBl. S. 72). Es liegt in Schneeberg ay der Zwickauer Straße und besteht aus einem Wohngebäude mit Keller. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamls und der übrigen das Grundstück betreffenden Nach Weisungen, ins- gesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 41). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 21. Oktober 1926 ver lautbarten Versteigerungsverinerks aus dem Grundbuche nicht I kiU uckt. 8 sä !. IN. und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem An sprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenslehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigen falls für das Recht der Versleigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Schneeberg» den 17. März 1927. Das im Grundbuchs für Burkhardlsgrün Blatt 5 auf den Namen des Kandelsmanns Emil Gustav Spitzner in Burkharbisgrün eingetragene Grundstück soll am Mittwoch» den 11. Mai 1927» vormittags Vsd Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 20,9 Ar groß und nach dem Verkehrswert auf 8500 RM geschätzt. Die Brandversicherungssumme betrügt 6400 RM; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GVBl. S. 72). Es ist im Flurbuch für Burkhardtsgrün unter Nr. 33 und 137 und unter Nr. 5 der Ortsliste für diesen Ort ein ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermine vor de» Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Dersteigerungserlöses dem Anspruchs des Gläubigers uud den übrigen Rechten nach zusehen. Wer ein der Versteigerung enkgegenskehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigen falls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Schneeberg» den 17. März 1927. 2s. 19/26. Das Amtsgericht. D« «»ll»Ir«u»t- «wUxi iS,»» m» A urnahm» »«r Tag« «6> Koon- und N«M«p«. D« Pr«l» !ür dl» »4 mm br«U« Loiomi. «nr<lI«»»U» I» «iMttloNdiprd Ist L» 'KamMmanielim uud SI»U«n,»Iu-< »»dlrs»««' 1«), aiwdrl, »1, Nir dl, S0 mm dr«U, PMI- R«dlam«M, »o, au,w«U» 100, Mr dl, I» mm bnll« am». Lolo»,!»«»« 11, aurwdrls 01 R«><d»ps«nn>,. P»»fch«a-a»»t», vch>,l, rir. isrrs. O«m,l»d^OIr»<a»at»> Srzg«d. Nr. «0. besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 41). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 4. August verlautbarten Dersteigerungsvermerks aus dem Grundbuchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur .Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, ins besondere der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 41). Rechte aus Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 6. Dezember 1926 ver lautbarten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuche nicht ersieh lich waren, spätestens im Dersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind fönst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der Verteilung des Dersteigerungser löses dem Anspruchs des Gläubigers uud den übrigen Rechten nachzusehen. Wer ein der Versteigerung entgegenslehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigen falls für das Recht der Versteigerungsertös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Schneeberg» den 17. März 1927. Das Amtsgericht. All mü Das im Grundbuche für Schneeberg Blatt 359 aus den Namen der offenen Landelgesellschaft Robert Thissen L Co. in Beierfeld eingetragene Grundstück soll am Mittwoch» den 18. Mai 1927» vormittags /»9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuchs — Lektar 13,6 Ar groß und nach dem Verkehrswert auf 26800 RM geschätzt. Die Brandversicherungssumme beträgt 48100 RM; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18. 3. 1921, GVBl. S. 72). Es liegt in Schneeberg am Kirchplatz und ist mit einem 2geschossigem Wohngebäude bebaut. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts und der übrigen das Grundstück_betreffenden Nachweisungen, insbes. der Schätzungen, ist jedem gestattet (Zimmer 41). Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 25. Januar 1927 verlaut barten Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuchs nicht er sichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Die Rechte sind sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht zu berücksichtigen und bei der VMteilung des Derstsigerungserlöfes dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachzusetzen. Wer ein der Versteigerung entgegenslehendes Recht hak, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigen falls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Schneeberg» den 17. März 1927. el» iöav «len, l 463 >. Bl, iren» idez. dis. Verlag C. M. «Sürtner» Aue» Erzgeb. Ferxspnch»«: «« »1 und »L Ußal» iVm« Au«) 4«, IO, Schl»«'»«'»««, «1. vrahlanschrG: »«Ms««««» «»«'»,«birg«. weiht, wie aus der Debatte hervo^ging. Auch die Wissenden im Ausland werden aus den Verhandlungen allerlei heraus- lesen. Das offene Eingeständnis des Rückschlags in der Räumungsfrage von Seiten des Außenministers, seine scharfe Entgegnung auf die Mussolini-Attacke des sozialistischen Spe- zialisten für äußere Politik, Dr. Breitscheid, sowie die eindeutigen Worte des Parteifreundes Dr. Stresemanns, Frhrn. v. Rheinbaben, gegen die französische Politik, scheinen den Weg anzuzeigen, welchen das deutsche Kabinett ein- zuschlagen bereit ist. , Deutschland wird sicher trotz Redewendungen auf eine aktive Außenpolitik nicht verzichten. Und es wird — hoffentlich — in dem Weltgeschehen nur eine Neutra lität mit Vorbehalten einhalten. Sonst ist es vermutlich auf Jahre hinaus nichts mit der Wiedererlangung unserer Welt geltung. Die Rede, welche der Außenminister am Dienstag im Reichstag hielt, brachte keine Sensationen. Sie konnte solche auch nicht bringen, denn es wäre wenig staats- männisch, wenn der verantwortliche Leiter unserer äußeren Politik in der kritischen Lage, in der sich Europa be- findet, aus der Schule schwatzen wollte. Die sog. Gehe im - diplomatie, weiche nach den politischen Programmen über- spannter oder unfähiger Köpfe durch die Umwälzung beseitigt werden sollte, muß natürlich weiterexistieren, solange kein Mittel erfunden ist, die Staatsmänner aller Völker zu vor- anlassen, nur immer die ganze, reine und unverfälschte Wahr- heit zu sagen. Ls ist also zweifellos, daß Dr. Stresemann mehr weiß, als er gesagt hat, daß er mit Absicht positive Erklärungen nicht abgegeben hat und daß gewisse festumrissene Pläne bestehen. In diese sind sicher die Führer der Regierungsparteien einge> SIMM Mm MtelsWmW W Ave. Am Freitag, dem 25. Marz 1927, findet von 9 Uhr vor mittags an die'Entlassung der abgehenden Schiller und Schülerinnen statt. Zu dieser einfachen Feier werden alle Freunde und Gön- ner der Anstalt, sowie die Angehörigen und Lehrherren der Schüler und Schülerinnen höflichst eingeladen. Das Lehrerkollegium. Prof. Schulz. erial» >stadt rt zu ung.) l 397 il. in en. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kauf- manns Ernst Earl Meitzner in Schneeberg wird auf Grund des Beschlusses des 6. Zivilsenats des Sachs. Oberlandgericht»' vom 19. März 1927 der Eröffnungsbeschluß des unterzeichneten Amtsgerichts vom 17. März 1927 hiermit aufgehoben. Schneeberg, den 23. März 1927. Das Amtsgericht. Das im Grundbuchs für Schneeberg Blatt 184 auf den Namen des Altwarenhändlers Bernhard Baumgürlel in Schneeberg eingetragene Grundstück soll am Mtttrooch» den 11. Mai 1927» vormittags V,^1 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung ver steigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 2,0 Ar groß und nach dem Verkehrswert auf 3085 RM geschätzt. Die Brand versicherungssumme beträgt 6860 RM; sie entspricht dem Friedensbaupreis vom Jahre 1914 (8 1 des Ges. v. 18.3.1921, GVBl. S. 72). Es liegt in Schneeberg am Zobelplatz und ist mit einem zweigeschossigen Wohngebäude und ein>m eingeschossigen An 1.83 1.50 1.48 1.44 1.30 » r 1.48 1.30 Die neuaufgystellte und von den städtischen Körperschaften genehmigte Marktordnung liegt während der üblichen Ge- schäfiszert in den nächsten 14 Tagen im Stadthaus 2, Zimmer Nr. 6, zur Einsichtnahme aus. Schwarzenberg, am 22. März 1927. Der Rat der Stadt. « enthalienü di« amMche« »«kaantmachuug«» der Amlshauplmannlchasl und der Staatsbehörden in Schwarzenberg, der Staats- u. städtischen Behörden in Schneeberg, Lößnih, Neustädtel, Grünhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Ls werden außerdem veröffentlicht: Di« Bekanntmachungen der Sladträt« zu Au« und Schwarzenberg und der Amtsgericht« zu Au« und Johanngeorgenstadt. *«»««««»-«»^»» sür »I« -» Nochmlltaa «rs-Unind« Nu»«r Nk vonuUI»-» s Uhr I" «XI »<mpl,«lchzfte- s!«ll«n. M», S-wLhr s»r dt« Uplnahm« d«r -m oor-tichrxb«!!«» lowl« UN SI«I« «U» »Ich! ^«d«, auch Äti I«r dl« RlchUpd«« d« durch Finis-r-ch« a»s,,«<d«n«i Niu«ta«a. — MrNIckpa»« »u »«rlmi,« «iu,Uandl«r SchUslDt« db«r»i«ml »U S-tilst. I«Uuua KUu« v«nmloarl»n«. — UnIirdrichunLin d« IchzstÄUrlib«, ««gründm d«<n« Anspruch«. B«I gohluu^ »«rzug und Kontur» ,«»«u Nada»« al» nicht o«r«l»barl. -aimtgtscheftrmn«« In: Au«, vdbnltz, Schnnbig und Schwarztnberg. Die ArbeUszeitfrage. Berlin, 22. März. Im Interfraktionellen Ausschuß der Regierungsparteien ist ein Kompromiß in der Frage der notgesetzlichen Regelung der Arbeitszeit zusiandegekommen. Danach wird in den 8 10 eine Bestimmung ausgenommen, die die Leistung von Mehrarbeit zuläßt, wenn die Unterbrechung der Arbeit schwerwiegende Nachteile im Gefolge haben würde. Weiter ist im 8 12 die Frage der Saisonarbeit geregelt wor den, und zwar in dem Sinne, daß in den wichtigen Arbeits- zweigen, in denen die achtstündige Arbeitszeit während eines Teiles des Jahres nicht erreicht wird, in anderen Jahreszeiten, in denen besondere Anforderungen gestellt werden, die Arbeits zeit überschritten werden kann. Die einzelnen Bestimmungen sollen dem Reichsarbeitsmintster überlassen werden. Auf der anderen Seite wird die Bestimmung in das Gesetz ausgenom men werden, daß für jede Mehrarbeit ein Lohnzuschlag bewil ligt werden muß. Man wird es den vertragschließenden Par teien überlassen, in welcher Höhe der Zuschlag festgesetzt wird. Wird keine tarifliche oder sonstige Dertragsabmachung erzielt, so soll ein angemessener Zuschlag in Kraft treten. Als solcher gilt ein Zuschlag von 25 Prozent des Arbeitslohnes Derban-s-Kan-els- und Gewerbeschule für Schwarzenberg un- Umgegen-. Zu den diesjährigen Osterveranstaltungen werden die Eltern und Lehrherren unserer Shiller, die Behörden und alle Freunde de« Anstalt ergebenst eingeladen. Schwarzenberg, am 22. März 1927. Di« Direktion. Entlassung: Freitag, den 25. März, nachm. ^4 Uhr, in der Aula der Realschule. llnterhaltungsabend für die Abgehenden, ihre Angehöri gen und Gäste Freitag, den 25. März, von abends 6 Uhr ab, im Saale des „Ratskellers". Ausstellung im Gebäude der Handels- und Gewerbeschule: Zeichnungen und Arbeiten aus den Lehrwerkstätten der Schule in den Zimmern 2, 4, 7 und 18; Nadelarbeiten in Zimmer 19; schriftliche Arbeiten in Zimmer 11; Lehrmittel-Arbeiten in Zimmer 21. Geöffnet Freitag, den 25. März, von 145—167 Uhr; Sonn abend, den 26. März, von 10—6 Uhr; Sonntag, den 27. März, von 10—6 Uhr. Nr. 70. Vergebung der Erdarbeiten zur Herstellung eines Spielplatzes in Schwarzenberg-Reuwelt. Herstellung eines Stengelzaunes. Kostenanschläge hierfür können zum Preise von 1 Mk. im Stadthaus 1, Hauptkanzlei, entnommen werden. Die An gebote sind in« verschlossenen Umschläge mit entsprechender Aufschrift versehen, bis spätestens 31. März 1927, mittag» 12 Uhr, in der Hauptkanzlei abzugeben. Hier erfolgt auch di« öffentliche Oeffnung der Angebote zur vorstehend angegebenen Zeit. Die Auswahl unter den Bewerbern, sowie die Zurück- Weisung aller Angebote bleibt Vorbehalten. Schwarzenberg, am 23. März 1927. Der Rat der Stadt.