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Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen, oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 2 M. 50 Pf. (imAusland mit Post-Zuschlag). No. 1881 der DeutschenReichs- Post-Zoitungs-Prcisliste. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und A usland : vlerteljährlich 4 M. ation für 4. ' Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Pa Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel, sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfes"n Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-Xchemiscfie Herausgegeben von CARL HOFMANN Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer-Strasse 134. ken etc. Preis der Anzeigen 10 Pfennig der Millimeter Höhe 50 mm breit (1/4-Seite). Ermässigungen bei Wiederholung 6mal in lJahr 10 Proc.weniger 13 ,, ,, » 20 „ „ 26 ,, ,, ,, 30 ,, ,, 52 „ „ „ 40 „ „ 104 „ „ „ 50 „ Für Anzeigen unter Zeichen wird dem Besteller 1 M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns eingehenden Zei chen-Briefe. Stellengesucho zu halbem Preis. Vorausbezahlung a.d.Verleger. Papier-Zeitung d AIRIA TT 6me» Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstofffabrikanten und Deutscher Papierfabrikanten. No. 71. Berlin, Donnerstag, den 3. September 1891. XVI. Jahrg. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gefl. auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 22 Lieferungen mit 852 Quartseiten, Titel, In halt und 771 Holzschnitten erschienen. (Schluss des ersten Bandes.) Die 22. Lieferung wurde mit Nummer 52 versandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Inhalt. Seite Wechsel unter 100 Mark Das Respektblatt. Frankreichs Zölle. Untreue Verarbeitung von Papierabfällen Neuheiten Lederkunstarbeit Bücherrecht. Bücheitisch Kleine Mittheilung Reinigung der Abwässer Handelskammerberichte 1873 1875 1875 1876 1878 1879 1880 1882 Deutsche Erfindungen Patentlisten 1884. 1886 Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen. Anerkennung treuer Mitarbeit 1892 Lösungsmittel für Zellstoff. Papierfachausdrücke 1894. 1896 Federhalter mit Tintenfüllung. Amerikanische Erfindung . . . 1898. 1900 Briefkasten. Marktberichte 1902. 1903 Eine Beilage von H. Köttgen & Co., Patentschubkarrenfabr., B.-Gladbach. Wechsel unter 1OO Mark. Ans dem Elsass ging uns eine Mittheilung in französischer Sprache zu, welche wir nachstehend verdeutschen: Ich bin ganz derselben Ansicht wie der Einsender des Artikels »Wechsel unter 100 Mark« in Nr. 68, denn mit solchen Wechseln wird ein beträcht licher Missbrauch getrieben. Man wird im wahren Sinne des Wortes über schwemmt mit Stücken von 15 bis 30 Mark, welche von Krämern. Handels männern usw. herrühren und immer auf Dörfer ausgestellt sind. Der Bauer kauft gern auf Kredit; aber keineswegs erwächst ihm Vortheil daraus, im Gegentheil! Der Einsender der erwähnten Mittheilung hat vollständig vergessen, dass Artikel 42 der Wechsel-Ordnung bei allen Tratten die Protesterhebung ge stattet, auch wenn sie den Vermerk »0. K.,« oder »Ohne Protest« tragen. Es wäre daher angezeigt, alle unbezahlten Tratten dieser Art protestiren zu lassen. Menschenfreundlich wäre das freilich nicht, denn die Kosten würden meist auf arme Leute fallen. B. Berlin, 30. August 1891. Dass mit der Einrichtung des Wechsels viel Missbrauch getrieben wird, ist nicht zu bestreiten; derselbe beschränkt sich aber nicht auf Aus schreibungen unter 100 M. Ich halte vielmehr Folgendes für einen er- strebenswerthen Zustand: 1. Man sollte nicht anstelle eigenen Akzeptes eine Menge Rimessen geben. Der Verkäufer sollte sich allein auf die Unterschrift seines Käufers verlassen, und dieser sollte sich nicht schämen zu akzeptiren. 2. Es sollte zum guten Ton gehören, Wechsel auf Nichtreichsbankplätze mit entsprechendem Domizil zu versehen 3. Man sollte den Wechsel als ein Dokument betrachten und bei der Ausschreibung und dem Giro jede Auslassung und jeden Fehler vermeiden, mag die Abweichung wesentlich oder unwesentlich erscheinen. Alles dies ist erwünscht, weil der Rimessen-Unfug viel Schreiberei macht, hier und da leichtfertigem Kreditiren Vorschub leistet, und weil wir in Deutschland für nicht-reichsbankfähige Wechsel eigentlich nur die Ein ziehung durch die Post haben. Diese aber übernimmt bekanntlich keine Verpflichtung für Protesterhebung und rechtzeitige Vorzeigung. Obgleich ich also viele Missbräuche sehe (ich spreche natürlich nicht von Ziehungen des Käufers auf Banken oder von Rimessen im besten Sinne), halte ich es doch für verfehlt, deshalb das Gesetz ändern zu wollen. Das Gesetz soll grösstmögliche Freiheit gewähren. Sich gegen die Missbräuche zu schützen, ist hier wohl Sache des Einzelnen, der Geschäfts verbände usw. Ebensowenig ist das Gesetz dafür zu tadeln, dass es den Präsentanten I eines Ohne-Kosten-Wecbsels von der Pflicht der Protesterhebung entbindet. Sein Recht darauf hat er gerade wie seinen Anspruch auf alle Kosten ein schliesslich Provision. Ich weiss daher nicht, wieso der Herr Einsender die Porti gerade bei den Ohne-Kosten-Wechseln beklagt. Meines Erachtens ist in unserem Wechselgesetz kaum ein wunderer Punkt als die Nothadressen. Im Nichtzahlungsfalle ist ein Wechsel allen Nothadressen des Ortes vorzulegen. Dem Ehrenzahler ist Wechsel und Protest »gegen Erstattung der Kosten« auszuhändigen (§63). Provision und selbst Zinsen giebt es also nicht. Aber der Ehrenzahler kann dieselben fordern, und auch der nicht zur Zahlung gelangende Ehren- Acceptant hat das Recht auf 1/3 pCt. Das ist eine merkwürdige Hintansetzung des Präsentanten; denn das Gesetz ist für die Wirklichkeit gegeben und kann sich nicht damit ausreden, dass man Wechsel mit Nothadressen bei Eingehung eines Geschäftes aus schliessen kann. —e— Aus Sachsen, 28. August 1891. Die Anregung zu dieser Frage trägt deutlich den Stempel des grünen Tisches, oder ist doch zum mindesten zu einem ungünstigen Zeitpunkt erfolgt. Dass wir uns gegenwärtig in einer mehr oder weniger geschäftlich miss lichen Lage, ja zum Theil sogar in einem wirklichen Nothstande mancher Zweige befinden, ist allgemein und wohl auch der Zittauer Handelskammer bekannt. Ebenso ist es genügend bekannt, — wenigstens den in der Praxis stehenden Leuten, — dass aus diesen und andern Gründen es heutzutage, besonders dem geschäftlichen Mittel- und Kleinstande oft recht sauer wird, seine Stellung in jeder Hinsicht zu behaupten; und dass bei der vorliegenden Frage gerade diese Gattung von Geschäftsleuten in Frage kommt, liegt ja auf der Hand. Lassen Sie mich nur einige Beispiele aus der Praxis anführen: Wenn heute zum Papierhändler ein Fleischer, Bäcker usw. kommt, um seine vielleicht schon über 6 Monate alte Schuld zu bezahlen, und er legt hierzu einige Dutzend Kupfer- und Nickelrollen zu 1, 2, 3 und 5 M. auf den Tisch, so wird unser Herr Kollege sich zwar über diese Regulirungs- art nicht gerade freuen, vielleicht auch Einwendungen dagegen machen, aber schliesslich das Geld doch annehmen und quittiren, weil es eben der Kunde augenblicklich nicht anders hat und ohne Umständlichkeiten nicht anders zahlen kann. Ich glaube nicht, dass unter hundert solchen Fällen auch nur zweimal der einsichtsvolle Kaufmann den betreffenden Kunden, der seinen guten Willen zum Bezahlen zeigt, mit seinem »Kleingeld« zurThüre hinausweisen wird. Aehnlich ist’s hinsichtlich der kleinen Wechsel im Verkehr zwischen kleineren Fabrikanten und Grosshändlern oder Gross- und Kleinhändlern. Mir ist es in meiner langjährigen Praxis schon sehr oft vorgekommen, dass der oder jener kleine Fabrikant ersucht hat, den Betrag seiner Sendung