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Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Bei der Post bestellt und ab genommen, oder durch Buch handel bezogen: yierteljälrlich 2 M. 50 Pf. (im Ausland mit Post-Zuschlag). I No.4881derDeutschenReichs- i Post-Z eitun gs-Prei sl iste. Von der Exp. d. Bl. direkt ; unter Streifband, — In- und I Ausland: vierteljährlich 4 M. für Papier- und Schreibwaaren-Handel und-Fabrikation M./. e \ Buchbinderei, Druck-Industrie, BHchhandel,1 sowie für alle verwandten und Hilfsgechäfte: El Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken etc. Herausgegeben \a JJ von N‘, 0/ CARL HOFMANN, N*E Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer-Strasse 134. Preis der Anzeigen 10 Pfennig derMillimeter Höhe 50 mm breit (1/4-Seite). Ermässigungen bei Wiederholung 6mal in Uahr 10 Proc.weniger 13 „ „ „ 20 „ „ 26 „ „ „ 30 „ „ 52 „ „ „ 40 „ 104 „ „ „ 50 „ „ Für Anzeigen unter Zeichen wird dem Besteller 1 M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns eingehenden Zei chen-Briefe. Stellengesuche zu halbem Preis. Vorausbezahlung a.d. Verleger. Papier-Zeitung "ANIIHT ArrA “nmm) Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Holzstofffabrikanten und Deutscher Papierfabrikanten. No. 70. Berlin, Sonntag, den 30. August 1891. Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Pf. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gefl. auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 22 Lieferungen mit 852 Quartseiten, Titel, In halt und 771 Holzschnitten erschienen. (Schluss des ersten Bandes.) Die 22. Lieferung wurde mit Nummer 52 versandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Wechsel unter 100 Mark. Aus Sachsen, 24. August 1891. In Sachen »Wechsel unter 100 Mark« bemerke ich betreffs des Zu satzes »0. K.,« dass derselbe nicht verbindlich ist, sondern nach dem Handels gesetz nur den Wunsch ausdrückt, den betreffenden Wechsel gegebenen falls nicht protestiren zu lassen. Wird er gleichwohl protestirt, so entbindet dies niemanden von der Verpflichtung zur Rückerstattung der Protestkosten usw. Man nehme also nur ausnahmsweise auf jenen Wunsch Rücksicht und lasse solche Wechsel ruhig zum Protest gehen. Dieselben werden um so schneller aus dem Verkehr verschwinden, wenn sie mit so unverhältniss- mässig hohen Kosten beladen zurückkommen. T. K. Berlin, 24. August 1891. Wenngleich die verehrliche Redaktion der Ansicht Ausdruck giebt, dass wohl die meisten Fachgenossen mit dem Verbote von Wechseln unter 100 Mark einverstanden sein würden, muss ich doch ein gutes Wort für diese geschmähten Papiere einlegen. Ich gebe zu, dass es für die Empfänger keine Annehmlichkeit ist, solche Wechsel zu erhalten, dass ein Theil sogar genöthigt sein wird, dieselben im Portefeuille zu behalten. Doch bitte ich zu bedenken, dass es einem grossen Theile der kleinen Geschäfte und Fabriken nur durch Ausschreiben solcher Wechsel möglich ist, auf Gewährung eines langen Zieles zu verzichten. Der Fabrikant hat dadurch nicht allein das Angenehme, bald über seine Ausstände disponiren zu können, er gewöhnt auch seine Kunden an pünktliche Regulirung und verringert dadurch sein Risiko. Die Reichsbank nimmt anstandslos selbst die kleinsten Wechsel; sie will dadurch ausgesprochenermaassen die Klein- Industrie unterstützen, und die Bank von Frankreich hat, wie statistisch festgestellt ist, einen noch geringeren Durchschnittsbetrag der diskontirten Wechsel. In Oesterreich beneidet man uns um diese so wohlthätige Ein richtung, da dort Wechsel unter 100 Gulden von der Bank nicht angenommen werden, auch sonst schwer zu begeben sind. Die Fabrikanten haben ein grosses Buch und ausserordentliche Mühe nötbig, um diese kleinen Beträge einzuziehen. Der Vermerk »ohne Kosten« ist allerdings sehr unangenehm und auch, ungerechtfertigt, da der Bezogene, wenn er Trassirung gestattet, auch die Konsequenzen tragen sollte. Ich bezweifle indess, ob es angebracht wäre, hiergegen die Klinke der Gesetzgebung zu ergreifen. J. W. Stuttgart, 25. August 1891. Ich habe schon vor Jahren an die hiesige Handelskammer das Ersuchen gerichtet, sie möge dafür wirken, dass der niedrigste Wechselstempel 50 Pf. betrage. Dazu bin ich gekommen in der Erwägung, dass man sich regierungs seitig zu einer Beschränkung der Wechselfreiheit schwerlich entschliessen XVI. Jahrg. Inhalt. Seite Wechsel unter 100 Mark. Beleidigung »in Vertretung« 1841 Berichte unserer Korrespondenten. (Der Vulkan Fusiyama und seine Beziehungen zur Papiermacherei) 1842 Schwefel und Schwefelkies 1843 Chemie des Sulfitverfahrens 1844 Verleger- und Druckerzeichen 1848 Leim und Kleister. Büchertisch. Kl. Mittheilungen 1849 Lange Firmennamen 1850 Deutsche Erfindungen 1852 Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen. Sulfitkocher-Explosion. Vorsicht 1860 Papierfachausdrücke. Ausbreitung der Papierfabrikation . . . 1862. 1864 Fixiren von Schieferstift und Kreide. Schutzmarken .... 1866. 1868 Briefkasten 1870 wird, mit Rücksicht auf Leute, welche sich für das Wechselohen des kleinen Mannes recht gern ebenso erhitzen würden, wie für dessen Pfeifchen Tabak und Gläschen Schnaps. Es kommen ja »Prima«-Wechsel unter 30 M. vor, ausgestellt von Ge vatter Schneider an Ordre des Meisters Knieriem, wahrscheinlich für ge liefertes Schuhwerk, und ebensolche Sola, »Prima«-Waare, ausgestellt von irgend einem Schreibereigehilfen für erhaltene, leider noch nicht bezahlte Kleider. Die Hauptmasse der Papierchen »ohne Kosten« wird jedoch von Händlern und von Fabrikanten geliefert, denen es vortheilhafter erscheint, ihre kleinen Forderungen mittels eines Opfers von 10 Pf. Stempel durch einen ihrer Lieferanten oder dessen Rechtsnachfolger einziehen zu lassen, als solches mit einer Ausgabe von 50 Pf. durch Postauftrag selbst zu besorgen. Der Gedanke, dass jene 50 Pf. dem letzten Inhaber aus der Tasche gejagt werden, gehört bei ihnen zur allgemeinen Daseins-Wurstigkeit, und der Arbeits- Aufwand, den jeder Inhaber unvermeidlich hat, scheint meist ganz ausser halb ihrer Erwägungsgrenzen zu liegen. Ueberhaupt scheint mir, dass selten bedacht wird, wie hoch eigentlich jedes Giro zu stehen kommt. Ich schätze, gut überlegt, alles in allem das zweifelhafte Vergnügen, welches der Einlauf und die Behandlung solcher Papiere verschafft, auf je 50 Pf. Dabei erreicht der Durchschnittswerth bei einer Anschaffung von mehreren Wechseln oft nicht 50 M. aufs Stück. Einer Einschränkung des Wechselrechts steht übrigens auch das Be denken entgegen, dass Fälle eintreten können, in denen für das Forderungs- Verhältniss gerade der Wechsel die angenehmste Form ist. Dafür, dass solche Ausnahmefälle (ich habe Wechsel kleinerer Beträge im Auge) nicht zu einem Unfug ausarten, wäre eine ausnahmslose Stempelgebühr von mindestens 50 Pf. die beste Abwehr. Wenn auf solche Weise die kleinen Papierchen, welche vielfach nur eine schädliche Zielverlängerung bezwecken, thunlichst verhindert würden, liesse sich erwarten, dass die übrigen Wechsel den Vermerk »ohne Kosten« mehr und mehr verlören und dadurch bessere Zahlungsmittel würden, was für unser Kredit- und Zahlungssystem nur die wohlthätigsten Folgen haben könnte. Hier gilt es aber, nicht bei frommen Wünschen und gutgemeinten Vorschlägen stehen zu bleiben, sondern Schritte zu thun, um Aenderung zu schaffen. L.— Beleidigung »in Vertretung. Wie aus der Anzeige auf Seite 1860 hervorgeht, ist die unter obiger Aufschrift in Nr. 63, Seite 1643, besprochene Angelegenheit durch Zahlung des Strafbetrages seitens des Fabrikanten erledigt.