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1588 PAPIER-ZEITUNG. No. 61. muss zu jeder neuen Auflage die Bewilligung des Verfassers eingeholt werden. Druck einer höheren Auflage, als vertragsmässig bestimmt, gilt als Nachdruck. Ungarn. (Gesetzesartikel 37 vom Jahre 1875, Tit. VIII.) Wenn die Höhe der Auflage nicht bestimmt ist, so darf der Verleger eine beliebige Anzahl herstellen. Die Herstellung eines Werkes in mehr Exemplaren als dies zwischen Autor und Verleger vereinbart worden ist, gilt als Nachdruck. (U A. 64.) Schweiz. (Nach dem Obligationenrecht.) Ist die Zahl der Auflagen nicht bestimmt, so gilt der Vertrag für eine Auflage. Ist die Höhe der Auflage nicht festgesetzt, so ist dieselbe vom Verleger zu bestimmen. Der Autor kann jedoch eine solche Höhe der Auflage verlangen, als zur Erzielung eines ordentlichen Umsatzes nöthig erscheint. Nach Vollendung des ersten Druckes darf der Verleger keine neuen Abdrücke veranstalten. Reichsgesetzlichen Bestimmungen zufolge wird der Verleger, welcher eine höhere Auflage herstellt als ihm vertragsmässig oder gesetzlich gestattet ist, als Nachdrucker angesehen und dementsprechend bestraft. Von Ausgaben spricht man, um mehrere in Form, Ausstattung, Erscheinungsweise oder sonstwie verschiedene Vervielfältigungen des gleichen Werkes zu bezeichnen. Wenn also von einer bestimmten Ausgabe eines Werkes die Rede ist, so muss das Werk in minde stens zweierlei Ausstattung erschienen sein. Diese Begriffserläuterung der üblichen theoretischen Auffassung von Ausgabe trifft in der Praxis in den meisten Fällen nicht zu. Der Begriff »Ausgabe« ist noch schwankender als der von »Auflage«. Die Gesetzessprache nimmt häufig »Ausgabe« nur als Substantivbildung von herausgeben an. Das preussische Landrecht (§ 1012) bestimmt: »Wenn eine Schrift in verändertem Formate oder mit Veränderungen im Inhalte von neuem gedruckt wird, so wird solches eine neue Ausgabe genannt.« Die §§ 1016 und 1019 desselben Gesetzes sprechen von neuen Ausgaben« in demselben Sinne wie etwa von neuem Erscheinen, so also, dass darunter auch ein unveränderter Abdruck der ersten Auflage verstanden werden kann. Der § 1018 verbietet dem Schriftsteller die Herstellung neuer Ausgaben, bevor der Verleger die rechtmässige Auflage abgesetzt hat. Sachsen - Koburg - Gotha bestimmt in seiner Verordnung vom 18. September 1828, dass »Abdrücke, welche Veränderungen, Ver besserungen oder Zusätze enthalten , neue Ausgaben des Werkes sind, zu deren Veranstaltung durch einen andern Verleger der Ver fasser berechtigt ist, wenn die erste Auflage im Buchhandel ver griffen ist. Die deutsche Reichsgesetzgebung stellt für Ausgabe keine be sonderen Rechtsgrundsätze fest. Oesterreich-Ungarn und die Schweiz sprechen von neuen Ausgaben in demselben Sinne, wie von neuen Auflagen. Es ist deshalb wichtig, wenn ein Werk in mehreren Ans gaben erscheinen soll, dies im Verlags vertrage sehr genau fest zustellen. Man vermeide im Vertrage die Bezeichnungen »grosse Ausgabe«, »kleine Ausgabe«, wenn nicht in einem besondern Paragraphen ganz genau Schriftgattung, Zeilenbreite und Zeilenzahl auf die Druckseite, womöglich auch die sonstige Ausstattung für jede Ausgabe bestimmt sind. Fehlen diese Bestimmungen, so kann z. B. eine grosse und eine kleine Ausgabe durch grösseren oder kleineren Papierrand wider Willen des Verfassers hergestellt, oder eine solche Herstellung wider den Willen des Verlegers vom Verfasser verlangt werden. Sehr oft kommt es vor, dass der Verleger aus geschäftlichen Gründen, im Interesse eines rationellen Vertriebes, aus einer Auflage eine Anzahl Ausgaben veranstaltet, welche im Vertrage garnicht vorgesehen wurden. Der Verleger erwirbt z. B. das Recht zur Herstellung und zum Vertrieb von 5000 Exemplaren eines Werkes, und er macht aus diesen 5000 Exemplaren eine Lieferungs-Ausgabe, eine Ausgabe in Abtheilungen, eine broschirte Band-Ausgabe und eine gebundene 1'and-Ausgabe. Hier wurden also vier Ausgaben von einer einzigen rechtmässig gedruckten Auflage hergestellt. Druckt der Verleger die 5000 Exemplare auf zweierlei Papier, und versieht er obige vier Ausgaben noch mit der Nebenbezeichnung Volksausgabe und »Liebhaberausgabe, so hat er aus einer Auflage acht Ausgaben gemacht. Durch Erkenntniss des Reichsgerichtes vom 21. November 1887 wurde der Unterschied zwischen »Auflage« und »Ausgabe im Sinne des preussischen Landrechtes festgestellt. v. Biedermann, Recht für Urheber usw. Amerikanisches Urheberrechtsgesetz. Am 1. Juli ist das amerikanische Urheberrechtsgesetz, dessen wichtigste Bestimmungen wir in Nr. 28, Seite 709, Wiedergaben, in Kraft getreten. Präsident Harrison verkündete diese Thatsache durch eine Proklamation, in welcher er u. a. hervorhob, dass die Bestim mungen des betreffenden Gesetzes nur den Bürgern und Unterthanen Grossbritanniens, Belgiens, Frankreichs und der Schweiz zu gute I kommen, da nur die Regierungen dieser Länder den Erfordernissen des Abschnitts 13 des Gesetzes nachgekommen sind, indem sie den Bürgern der Vereinigten Staaten im wesentlichen denselben Schutz für geistiges Eigenthum gewähren wie ihren eigenen Unterthanen. Deutschland nimmt somit vorläufig, und wahrscheinlich auch in Zu kunft, keinen Antheil an den »Segnungen« des Gesetzes. Reinigungs-Pasta für Buch- und Steindruck-Walzen nennt das Gutenberg-Haus Franz Franke, Berlin W. 41, einen von ihm auf den Markt gebrachten Stoff, welcher einen Ersatz für die jetzt gebräuchlichen Reinigungsmittel, wie Benzin, Terpentin, Petro leum usw. bilden soll, nicht feuergefährlich ist und durch seine honigartige Beschaffenheit, welche Verluste durch Abtropfen verhütet, wesentliche Ersparniss bieten dürfte. Die Pasta wird mit einer Bürste statt mittels Putzlappens aufgetragen, daher fällt auch das Durch tränken des letzteren fort, durch welches ein beträchtlicher Theil der Reinigungsstoffe verloren ging sowie Gefahr der Selbst-Entzündung entstand. Wir hatten Gelegenheit, selbst einen Versuch mit der Reinigungspasta anzustellen, der durchaus günstig ausfiel. Die rei nigende Wirkung der Pasta ist gründlich und schnell, die Verwen dung verhältnissmässig sauber. Die Pasta greift die Walzen und sonstige damit behandelte Gegenstände nicht an und gestattet viel seitige Benutzung, da nicht nur Druckwalzen, sondern auch Klischee’s, Schriftformen, Maschinentheile usw. durch sie von angetrockneter Farbe gereinigt werden können. Dynamit im Dienste der graphischen Kunst. Nach Mit- theilungen amerikanischer Zeitungen soll man von flachen Gegen ständen, z. B. Pflanzenblättern oder ganzen gepressten Pflanzen sehr feine und druckbare Abformungen erhalten, wenn man diese Gegen stände zwischen zwei ebene Metallplatten legt und auf der oberen eine Dynamitpatrone zur Entladung bringt. Bei Explosionen unter Wasser soll die Wirkung noch günstiger sein. Offiziere, denen bei Sprengversuchen ein Baumblatt auf einen Eisenblock geweht wurde, sollen die Entdeckung gemacht haben. (?) Büchertisch. Drei Monate Fabrik-Arbeiter und Handwerksbursche. Eine praktische Studie von Paul Göhre, Kandidaten der Theologie. Leipzig 1891, Fr. Wilh. Grunow. Das Buch hat Aufsehen er regt und ist in der Tagespresse vielfach freundlich und unfreundlich besprochen worden. Der Vorgang, welcher zu seiner Entstehung Anlass gab, ist auch ganz geeignet, Interesse zu erwecken. Ein I Kandidat der Theologie, der sich aus Neigung vielfach mit sozialen Angelegenheiten befasst hat, unternimmt es, um das Leben und [Treiben, die Gesinnungen und sittlichen Zustände der Arbeiterwelt aus eigner Anschauung kennen zu lernen, selbst eine Zeitlang als Fabrikarbeiter in Dienst zu treten. Seine Schilderungen des Fabrik- und Familienlebens, sowie der geselligen Veranstaltungen der (Jhemnitzer Arbeiter sind höchst anziehend und dabei sehr sachlich geschrieben. Man erkennt die freundliche, ehrliche Gesinnung, die den Verfasser leitete; und das vollständige Zurücktreten seiner eigenen Persönlich keit bekundet, dass es ihm nicht auf ein Abenteuer nach dem Vor bilde von Harun al Raschid oder des Prinzen Rodolphe de Gerol stein« in Sue’s Mysterien von Paris ankam, sondern dass er mit weitgehender Entsagung bemüht war, zu erkennen, wo den Arbeiter der Schuh drückt«. Dass der Verfasser Theologe ist, merkt man kaum. Nur in den letzten Kapiteln, wo von der mangelnden reli giösen Gesinnung der Arbeiter die Rede ist, macht sich seine positive Anschauung geltend. Die auch schriftstellerisch vortreffliche Arbeit ist geeignet, Verständniss für die Anschauungen und Wünsche der Arbeiter zu fördern; das Lesen des Buchs kann daher namentlich wohl wollenden Fabrikleitern empfohlen werden. aemmemeeemmeeemaeeeeee I ; Natron-Cellulose 2 lufttrocken, ungebleicht, in anerkannt fester Faser, tadelloser Rein- ■ heit und vorzüglicher Bleichfähigkeit, liefere ich billigst 2 von meiner Fabrik in Hugohütte frei ab Tarnowitz in Oberschlesien • ! u. von mein. Fabrik in Frantschach frei ab Wolfsberg in Kärnten. 3 (Oberschlesien). Hugo Graf Henckel von Donnersmarck. I