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Papier-Zeitun Vorausbezahlung an den Verleger J Bestel 1 ungen werden angenommen: von jeder Postanstalt des In- und Auslandes von jeder Buchhandlung und vom Verleger. Preis, bei der Postanstalt { abgenommen, oder vom Verleger 3 frei unter Kreuzband für ; Deutschl.u.Oesterr.-Ungarn vierteljährlich 2112 Mark. für alle anderen Länder 23/4 Mk. Erscheint jeden Donnerstag. Preis der Anzeigen: k der Raum einer dreigespaltenen s Petitzeile 25 Pfennig. ; Bei 13 maliger Wiederholung 2 25 Prozent weniger. ' Bei 26 maliger Wiederholung 3 35 Prozent weniger. % Bei 52 maliger Wiederholung ' 50 Prozent weniger. ) Für Annahme und freie Beförderung von Chiffre-Briefen 9 wird dem Einsender der betr. ; Anzeige 1 Mark berechnet. j für Papier- u. Schreibwaaren-Handel u. Fabrikation sowie für alle verwandten und Hilfs-Geschäfte (Pappwaaren- Spielkarten- Tapeten- Maschinen- chemische Fabriken etc.) Redaction und Selbstverlag von CARL HOFMANN Civil-Ingenieur, Mitglied des kaiserlichen Patentamtes Berlin S.W., Charlotten-Strasse 82. Organ des Vereins deutscher Buntpapier-Fabrikanten (Laut § 3 der Satzungen.) IV. Jahrgang. Berlin, Donnerstag den 6. Februar 1879. No. 6. Inhalt: Seite Verein zum Schutz gegen schlechte Zahler 97 Ist Drohung mit der Aufnahme in etc. . 97 Frachtbriefpapier 97 Probesendungen 97 Die Zollfrage 98 Freihandel und Schutzzoll. — Theorie und Praxis 100 Schiefertafel-Reiniger mit Wasserbehälter 102 102 DeutschePatentanmeldungen d.Papierfaches 104 Neue Geschäfte u. Geschäftsveränderungen 108 Frachttarif für Druckpapier 108 Einfluss der Kälte auf Kautschukstempel 108 Sperrung der russischen Grenze.... 108 Gegen böswillige Schuldner 110 Filzwascher 110 Ueber den Gebrauch alten beschriebenen Papiers 112 Betriebsresultate über theilweise aus Papier bestehende Eisenbahn-Wagenräder . . 114 Breite der Trauerränder 11G Verein zum Schutz gegen schlechte Zahler. Wir haben in letzter Zeit in drei Sen dungen, die 34. bis 43., die 44. bis 50. und die 51. bis 53. Listen schlechter Zah ler an die Mitglieder versandt. In den bis jetzt erschienenen Listen sind mehr als tausend Namen schlechter Zahler angeführt, die sich fortwährend durch neue Listen vermehren. Wie viel Zeit, Geld und Verdruss durch solche Listen erspart wird, weiss jeder Geschäftsmann zu beurtheilen. Das Vor handensein der Vereinigung an sich übt schon einen sehr günstigen Einfluss aus und dürfte manchen Käufer zu reeller Hand lungsweise veranlassen. Wenn man dies erwägt und berücksich tigt, dass der Beitrag der Mitglieder für das vorige Jahr nur 5 Mk. betrug und wahrscheinlich auch für das laufende Jahr nicht höher bemessen wird, so muss man sich wundern, dass der Verein nicht, an statt 80, einige Hundert Mitglieder zählt. Obwohl wir in Deutschland etwa 500 Pa pierfabrikanten haben, sind unbegreiflicher Weise erst etwa 40 dem Verein beigetreten. Händlern verweigert der Vorstand stets die Aufnahme, da solche meistens dem Kunden kreis der Mitglieder angehören und ihre Aufnahme den Zweck der Vereinigung ver eiteln würde. Fabrikanten, welche beitreten wollen, haben sich nur bei dem Vertrauensmann des Vereins, dem Herausgeber dieses Blattes zu melden. Ein Mitglied schreibt uns: .Erst kürzlich bin ich durch die Listen „wieder vor einem Verlust beschützt worden. „Die betr. Waare lag bereits zum Versandt „da, als in einer der letzten Listen der „Name gefunden wurde, 24 Tage später war „der Mann in Concurs.“ Ist Drohung mit der Aufnahme in schwarze Listen strafbar? Eine Anzahl von Inhabern und resp. An gestellten des Auskunfts-Bureaus „Mutua Confidentia“ war der versuchten Nöthigung angeklagt worden, weil von denselben an mehrere Kaufleute Aufforderungen ergangen waren, gewisse Schuldforderungen zu tilgen, widrigenfalls man ihre Namen unter das im Bureau geführte Register säumiger Zahler, dessen Abschrift den Kunden des Instituts zugehe, setzen würde. Sowohl der erste Richter als auch das Kammergericht, bei welchem die Sache am Sonnabend auf die Appellation des Staatsanwalts nochmals verhandelt wurde, erkannten indess auf Frei sprechung, weil zum Thatbestande der ver suchten Nöthigung die Bedrohung mit einem Vergehen, insbesondere dem der Beleidigung, fehle. Denn die Veröffentlichung der Adresse der Schuldner könne, da es sich um das Behaupten resp. Verbreiten wahrer That- sachen handle, nicht unter § 185, sondern nur unter § 186 subsumirt werden, sei von dem Gesichtspunkte aber straflos, eben weil die behaupteten Thatsachen wahr seien. Ausserdem sei zu berücksichtigen, dass hier berechtigte Interessen in streng vertraulicher Form in abgeschlossenem Kreise geltend gemacht wurden. Frachtbriefpapier. Der Einsender G. der ersten Mittheilung über diesen Gegenstand schreibt uns: „Auf meine Eingaben vom 3. und 14. De- cember an das Reichs(?)handelsministerium bekam ich trotz bestehender Verfügungen bal diger Beantwortung wichtiger Sachen erst am 9. Januar, also nach siebenunddreissig Tagen Bescheid: dass Erörterungen herbei- geführt seien (also das hat man doch wich tig und rechtlich genug gefunden) welche aber noch schweben, der Beauftragte des Ministers für Handel, Gewerbe und öffent liche Arbeiten in Berlin behält sich vor, mich demnächst mit definitivem Bescheide zu versehen.“ Bis wann das aber erfolgt, wissen die Götter. Am 1. Januar war der Einführungstermin der neuen Frachtbriefe. Dank diesem Dampf blitz-Erledigungs-System eingreifendster ExistenAvn^&n habe ich eine schöne Partie Frachtbriefe nicht blos nicht liefern können, sondern auch theilweise recht bedeutende ganze Kundschaften dadurch ganz verloren bei unserer viel gepriesenen Ge- 'Ner\)e-Freiheit! Dagegen werden mir die Steuerzettel sehr zeitig zugestellt. Ich wiederhole, dass mir ein gegenseitiger Er fahrungs-Austausch und Vorschläge von Mit interessenten sehr angenehm wäre unter G. Frachtbriefe durch die Expedition dieses Blattes und werde ich jede gesetzlich er laubte Wahrnehmung berechtigten Interesses stets gern unterstützen.“ G. Probesendungen. Es gehen uns mitunter Klagen zu, dass infolge grosssprecherischer Anzeigen ge machte Probebestellungen mit dem — Hinein fall des Bestellers endigen, insofern die er haltene Waare nicht dem dafür angesetzten Preise entspricht, und sind wir auch um Besprechung betreffender Fälle ersucht wor den. So gern wir uns jederzeit bereit fin den, Geschäfte, die auf ehrlose Ausbeutung Anderer gerichtet sind, an den Pranger zu stellen, können wir uns doch nicht darauf einlassen, die Preis Würdigkeit einer Waare untersuchen zu wollen, bei der es sich da rum handelt, ob der Fabrikant 10, 20 oder 50 Procent verdienen will. Jeder Besteller hat ja fast stets Gelegenheit, sich über den Ruf einer anzeigenden Firma zu unterrich ten und gilt dies insbesondere von unseren Geschäftszweigen. Der Bezug einer Probe kann übrigens nie mit besonderem Verluste verknüpft sein.