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' Erzgebirgischer Dvlksjreund M Nr. 44. S1. Febmar 1928. >oalk. >14. TSorv. Fra». -L or. Zrau. Snitz enthalt. Lessing-Vosa s Ms r una »p«U«. vkr an rusik Änze. Ke. :—: lhlig. elblg. M«s«i sn bst » in rz. ik. MPfg. ebmar: Hk. hlaaeri bert. logenheit eine dri: verdient. Da die Aue, 20. Februar. Der Schneider Adalbert Kraus hat die Meisterprüfung bestanden. Schneeberg, 20. Februar. Die schwierigen Wasserver hältnisse der Stadt Schneeberg, die bei in leister Zeit stattge- fundenen Bränden wiederholt zu Tage getreten sind, haben dem Wunsche nach Anschaffung einer Motorspritze besonderen Nachdruck verliehen. Der Dezernent für das städtische Feuer löschwesen, die Branddirektion, sowie die Führung der beiden freiwilligen Feuerwehren sind der Meinung, daß diese Ange- SrderunK Bränder« dlel t stz" U febL Lag« k ier. br a« usik. !II. unü u» iÄ v: ritz ä). Verlas S. w. «Skvur. Ave. BelblcL Lessing-t-osa LII« »ILISVLirSVvLILr «lsckVvvIsdar rvckrvkn Svrisn ror-ßtUttS reiner, erUer VsSrslLe, IttinstvoU von kervorrsjenÄen Vrienl-kaTlAleuien AvinlsrHI, erjeven «Uv derMuute * Schutz der Weidenkätzchen. Das Ministerium des In nern erläßt folgend« Verordnung: Nach dem Forst, und Feld- stvafgesetzo vom 26. Februar 1909 wird mit Geldstrafe -ts.zu 300 Mark oder mit Haftstvafe bestraft, wer aus dem Walde, vom Felde oder aus Gärten Weidenkätzchen entwendet. Ge fängnisstrafe bis zu 6 Monaten tritt u. a. ein, wenn die Tat zum Zwecke der entgeltlichen Veräußerung des Entwendeten begangen worden ist. Auch die vorsätzliche Beschädigung von Weiden wird bestraft. In Ergänzung dieser Vorschriften, die den notwendigen Rücksichten auf Pflanzenschutz, Bienenzucht und Dolksernährung nicht ausreichend gerecht werden, wird das gewerbsmäßige Fsilbieten, Versenden, Verkaufen sowie das sonstige Veräußern von Weidenkätzchen oder Kätzchen tra- genden Zweigen der Weide verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bedroht. Diese Strafe trifft auch denjenigen, der einen erlaubten Erwerb der Weidenkätzchen nicht nachweisen kann. Das Verbot bezweckt vornehmlich den Schutz der wild wachsenden Weidenkätzchen und erstreckt sich nicht auf die in Handelsgärtnereien zum Schnitt angepflanzten und gezoge. nen Weiden. Wer derart gezogene Weidenkätzchen aus Han delsgärtnereien bezogen hat, feilbietet und veräußert, muß im Besitz eines schriftlichen Ausweises iiber den Erwerb von« Handelsgärtner sein. Der Ausweis muß vom Gemeindeamt der Niederlassung des Handelsgärtners beglaubigt sein und außer dem Zeitpunkte des Erwerbes auch die Menge der er worbenen Weidenkätzchen angeben. Die Polizeibeamten sind anzuweisen, Blumengeschäfte, Straßenhändler und Derkaufs- stände (z. B. in Markthallen) scharfer Aufsicht zu unterziehen. Jeder Fall, in dem ein erlaubter Erwerb der Weidenkätzchen nicht nachgewiesen werden kann, ist zur Anzeige zu bringen. * Förderung des Vogelschutzes. Die Mitarbeit der Vögel im Kampfe gegen Las Ungeziefer ist bekannt. Durch die zu- nehmende Baumpflege werden den Höhlenbrütern aber immer nwhr Nistgelegenheiten genommen. Der Landesverband für Obst- und Weinbau beabsichtigt deshalb, Nisthöhlen für Mei sen nach Derlepschem Muster in größeren Mengen zu beschaf- sen. Der Preis für das Stück wird ab sächsischem Lager 1.20 Mark bis 1.30 Mark betragen. Bestellungen von Obstzüchtern und Dogelfreunden werden bis spätestens den 25. Februar an den Bezirksobstbauverein (Amtshauptmannschaft) Schwär- zenbevg erbeten. * Schädlingsbekämpfung. Dom Dezirksobstbauverein wirb uns geschrieben: Im vorigen Jahre waren die Entwicke- lungsmöglichkeiten für Pflanzenkrankhoiten und Schädlinge sehr günstig; daher ist auch in diesem Jahre mit einem starken Auftreten zu rechnen. Dies gilt insbesondere für den Frost nachtspanner. Da die Leimringe, die äußerst günstig wirken, in diesem Winter bedauerlicherweise nur vereinzelt angelegt worden sind, ist unter Umständen mit einem Kahlfraß zu rechnen. Zur Vernichtung steht im Frühjahr nur Uraniagrün zur Verfügung. Für 100 Liter Spritzbrühe braucht man 80 Gramm Uramagrün (genaue Gebrauchsanweisung und Misch ung wird zur gegebenen Zeit bekannt gegeben). Pro Baum benötigt man 1k—3 Liter Flüssigkeit, danach läßt sich die Menge schon jetzt berechnen und der Bedarf eindecken. Zum Bezüge von Uraniagrün ist ein Giftschein notwendig. Ura niagrün ist ferner das wirksamste Mittel zur Bekämpfung der sogenannten Obstmade und der Pflaumensägewespe, beide Schädlinge sind im vorigen Jahre verheerend aufgetreten, und mit ihrem Wiedererscheinen ist sicher zu rechnen. Die Bekämpfung dieser Schädlinge ist an einen ganz bestimmten Zeitpunkt gebunden; auch hier wird zur gegebenen Zeit recht zeitig darauf hingewiesen worden. Auch die Blütenstecher werden stark auftreten. Die befallenen Knospen, bei Aepfeln und Birnen, färben sich rotbraun, sehen aus wie erfroren und öffnen sich nicht. Zur Bekämpfung sind in diesem Jahr Aus gang des Monats Februar, in günstigen Lagen von Mitte Februar ab, unter den Bäunnm alte Bretter auszulegen, diese Bretter sind jeden Tag frühmorgens nachzusehen. Werden grauschwarze Rüsselkäfer bemerkt, so sind diese zu sammeln und zu vernichten (mit kochendem Wasser übergießen oder an die Hühner verfüttern). Wo noch nicht geschehen, ist der Bo den unter den Stachelbeer- und Johannisbeersträuchern tief umzugraben, um das Auftreten der Stachelbeerblattwespe zu verhindern. Wenn allgemein durchgeführt, wäre dies die ein fachste und billigste Dekämpfungsmethode. Auch für die Blutlaus ist jetzt die günstigste Bekämpfungszeit. Der Wurzel hals ist freizulegen und die Läuse sind an der Wurzel zu ver nichten, entweder mit Ustin (zur Hälfte mit Wasser verdün nen) oder durch Bepinseln mit Brennspiritus. Das erstere Verfahren ist besser. Vorhandene Raupenncster und monilia- kranke Zweige an Kirschen und Pflaumen sind abzuschneiden und zu verbrennen. Nähere Auskunft erteilt Obstbauinspek- tor Lindenberg in Auerbach i. V. * Zugverkehr. Anläßlich der Leipziger Messe verkehrt der Zug Schwarzenberg—Zwickau ab Aue 6.34 vorm. ausnahms weise auch am Sonntag, den 1. März 1925. in der nächsten Umgebung ausrücken soll, ist man auf Beschaf fung einer Automotorspritze zugekommen, La nur eine solch« schnellstes Eingreifen gewährleistet. Bei der heute herrschen» den Wohnungsnot ist es eine besonder« nötige soziale Pflicht den Feuerschutz so auszugestalten, daß größere Drandunglücko tunlichst vermieden werden. Wird durch das Eingreifen diesen Motorspritze ein Wohnhaus, welches heute kaum unter 30 OOÜr Mark zu bauen ist, gerettet, so hat sich die Spritze in einem Falle doppelt bezahlt gemacht. Hand in Hand mit der Be schaffung der Motorspritze nmß die Schaffung geeigneter Wasserentnahmestellen für dieselbe gehen. Au diesem Zwecke sind geplant: einige Stauanlagen im Gebiet des Griesbache«, eine Stauanlage im Rosental sowie ein Wasserbehälter auf dem Kirchplatz. Alles weitere, vor allem auch die Finanzie rung des Problems wird der zum Zweck der Autospritzenbe schaffung eingesetzte Ausschuß bei nächster Gelegenheit klar«, legen. 's Reustädtel, 20. Februar. Auf Veranlassung des städti schen Wohlfahrtsausschusses findet nächsten Sonnabend im Karlsbader Haus ein Wohttätigkeitskonzert zum Besten der Hinterbliebenen der verunglückten Dortmunter Bergleute statt. Ausführende sind di« Hauskapelle und der Gesang verein „Sängerklub". Der Einwohnerschaft ist hierdurch Ge- legenheit geboten, durch recht zahlreichen Besuch dieser Ver anstaltung ihr Mitgefühl für die Not der Angehörigen der Opfer ihres Berufes in die Tat umzusetzen. NeustSdtel, 20. Februar. In der letzten Sitzung de« Kirchgemeindevertvetung wurde beschlossen, die Dahl für di« Kirchgemeindevertretung am 15. Mär- nach dem Hauptgottes dienst vorzunehmen. Durch Auslosung scheiden diesmal aus: Privatier Heinrich Dittrich, Lehrer Krauße, Fabrikarbeiter Knüpfer, Bäckermeister Salzer, Oberamtsstvaßenmeister Teu cher, Bäckermeister Bretschneider aus Neustadts! und Gutsbe sitzer Ernst Hempel und Bergschmied i. R. Rich. Schmidt aus, Lindenau; die sämtlich zu den gewählten Kirchgemerndever- tretern gehören. Bon den berufenen scheiden aus: Güter bodenmeister Röder und Fabrikarbeiter Hermann Voigt. Es sind demnach für Reustädtel 6, für Lindenau 2 Kirchgemeinde» Vertreter zu wählen. Die Ausscheidenden sind wieder wähl bar. Die beiden Herren aus Lindenau haben eine Wiederwahl ausdrücklich abgelehnt. Wahlberechtigt sind alle konfirmierten männlichen und weiblichen Glieder der Kirchgemeinde, dis volljährig und in die Wählerliste ausgenommen sind, soweit sie nicht Lie in der KirchgemeinLeordnung vorgesehenen ge setzlichen Bestimmungen gegen sich haben. Wählbar sind nur konfirmierte männliche und weibliche Mitglieder der Kirchge meinde von gutem Rrrf, bewährtem christlichen Sinn, kirch licher Einsicht und Erfahrung, die das 25. Lebensjahr vollen« det haben. Wer von früher her in die Wählerliste eingetra gen ist, braucht sich nicht wieder anzumelden. Eintragung in die Wählerliste ist noch bis zum 25. Februar, abends 6 Uhr> möglich; dann wird sie für dis diesmalige Wahl geschlossen; Vom 26. Februar bis 12. März liegt sie in der Pfarrexpedi tion zur Einsichtnahme aus. Einwendungen gegen sie sind während der Auslegungsfrist schriftlich beim Kirchenvorstand anzubringen. Der'in der neuen Kirchgemeindeordnung vor gesehene Kirchgemeindetag soll hier am 1. März in festliche« Weise begangen werden. Bockau, 20. Februar. Zur 1. Sitzung der GS» meindeverordneten unter dem neuen Vorsitzenden Gustav Baumgarten im Gasthof zum Reichsadler waren 16 Gemeindeverordnete, die Mitglieder Les Gemeinderats mit Bürgermeister Illgen und 13 Zuhörer anwesend. Ms wichi tigster Punkt der Tagesordnung erfolgte zuerst di« Deri gebunq der Wohnhausbauten. Erfrsulühvrwois« war in den 7 eingegangenen- Angeboten eine ziemliche Uebe» eiustimmung in bezug auf den Gosamtpveis festzustellen, doch fanden sich dafür in mehreren einzelnen Kostenpunkten sehr große Spannungen. Nach längerer Erläuterung durch de« Bürgermeister beschloß das Kollegium vorerst, zu spät «in- gegangene Bewerbungen nicht zuzulassen und die Arbeiten ge, trennt zu vergeben. Di« Handwerkerarbeiten sollen noch «iw mal unter den Bockauer Handwerkern ausgeschrieben, di« Erd- und Mauevarbeiten der hiesigen Fa. Wild u. Gläs«r und Lie Zinrmeravbeiten Hrn. Ernst Martin in Bockau über tragen werden. Der Bauvertrag soll unter Zuziehung des Dauausschusses beraten und festgelegt werden. Der Ablauf Les Vertrages mit Lem Forst ««gen der Unterhaltungs beiträge für Dorfbachweg und Sosaer Straß« gibt Veran lassung, bei der Forstveviervevrvaltung zu beantragen, für beide Wege nicht bestimmte jährliche Summen, sondern einen festen Hundertsatz für alle Unterhaltungen, Lie sich nötig machen, zu zahlen. Der Aufstellung einer Ortsorientierungs tafel durch die Zentrale für Verkehrswesen wird zugestimmh da der Gemeinde keine Kosten daraus erwachsen, doch muß Bahn und Post zuvor gehört werden. Auf Grund einer An regung aus Industriekreisen wird der Bürgermeister erneus beauftragt, auch in der nächsten Sitzung des StromversorgungS- verbandes für weiter« HebabfetzungLesPreifesfü« Licht und Kraft sowie für Ermäßigung des Kraftpreise« im Interesse der kleinen Betriebe tatkräftig zu wirken. In Sachen der Gasversorgung sollen sowohl von Aue als auch von Schwarzenberg die Bedingungen für etwaigen späteren Ans schluß eingeholt werden, auch wegen etwaiger Uebernahme des elektrischen Ortsnetze s will man mit dem GlektvizitätsweUl in Verbindung treten. Bei 49 B sowie bei der Bäckerei von 1 OerNiche Angelegenhette«. I * Soziale Zetterschekrunae«. Das Sozialamt des Kirchen- kreises schreibt uns: Wie verschieden so die Ansichten sind, die unter den Angehörigen ein und desselben Standes herrschen, zeigen zwei Nachrichten, die in den letzten Monaten bekannt wurden: Die eine, leider «ms Deutschland stammende, mutet an wie ein Hohn auif die Schwere der Zeit, in der wir leben: Die Gastwirte in München verlangen die Durchführung des Faschings — „zur Rettung aus sozialer Not"! Die andere — leider wird sie uns aus dem, wenn auch stammverwandten Auslände berichtet — zeigt ein lobenswertes Verständnis für die Bedürfnisse der Menschen in der Gegenwart: Der Verband der Dahnhofswirte Deutschösterreichs ließ in mehreren großen Tageszeitungen Riesenanzeigen folgenden Inhalts erscheinen: „Zur Aufklärung an das Nessepublikum! Um gegenteiligen Ausstreuungen zu begegnen, geben wir bekannt, daß in den Bahnhofs-Gastwirtschaften der österreichischen Bundesbahnen kein Alkoholzwang besteht, Laß vielmehr in allen Bahnhofs- Gastwirtschaften sowie an den Bahnhofslbüffets alkoholfreie Getränke verabreicht werden. Wie lange wird es noch dauern, daß Deutschland auch in diesen Dingen an zweiter Stelle nmrschiert. * Der Frühjahrsbußtag, der in Sachsen den staatlichen Feiertagsschutz verloren hat, wird auch in diesen: Jahre an einem Werktag begangen. Dio Pfarrer sind verpflichtet, die Hauptgottesdienste am Vormittag abzuhalten. Pfarrer Müller- Röcknitz weist im „Neuen Sächsischen Kirchenblatt" darauf hin, daß eine solche Feier Les Bußtages — wo ein großer Teil des Kirchenvolks zur Arbeit gezwungen ist — eine Qual bedeutet für den Pfarrer und für die Kirche. Er wiederholt daher die albe Forderung, daß der Frühjahrsbußtag auf den ersten Pas- sionssonntag verlegt wird, wie dies z. B. in der bayrischen Kirche von alters her üblich ist. Ein Bußtagsgottesdienst, an dem nicht einmal alle die teilnehmen können, die den Willen dazu haben, ist unevangelisch! * Generalmajor a. D. Albert von Abeken ist am Diens tag verstorben. Er war am 6. Dezember 1865 zu Dresden geboren. Als Kommandeur des 3. Bataillons des 2. Grena dier-Regiments rückte er bei Ausbruch des Weltkrieges nach dem Westen. 1915 wurde er Kommandeur des Infanterie- Regiments Nr. 182; später führte er Landwehr-Infanterie- Regiment Nr. 106, Infanterie-Regiment 391 und Nsserve- Jnfanterie-Regiment 241 und wurde im November 1917 mit der Stelle des Kommandeurs der 89. Infanterie-Brigade beliehen. * Gegen den Häuserverfall. Vor kurzem veranstaltete der Deutsche Städtetag unter seinen Mitgliedern eine Rund frage, um zu erfahren, in welchem Umfange die Städte durch finanzielle Unterstützung der Hausbesitzer dem Wohnungs verfall entgegenzuwirken versuchen. Das Ergebnis der Ant worten läßt sich wie folgt zusammenfassen: Die Notwendigkeit von Beihilfen wurde von fast allen Städten anerkannt. Die meisten hatten auch bereits Beträge in ihren Etat eingestellt, und zwar standen Leipzig und München mit je 1 Million Goldmart än der Spitze. In München werden die Gelder mit Hilfe'der Hausbesitzer-Organisation verteilt, sonst geschieht das allgemein durch die Wohnungsämter unter Beihilfe der Baubehörden. Der Sicherheit halber erfolgt die Gewährung der Darlehen in hypothekarischer Form. Der Zinsfuß stellt sich auf 8 bis 12 Prozent. Die Begebung erfolgt auf eine be stimmte Zeit, etwa 1 bis 5 Jahre, oder unter Ausbedingung einer Amortisationsquote, die so bemessen ist, daß dem Wunsche der Städte auf baldige Rückzahlung der Schuld Rech nung getragen wird. Das Bestreben der Städte, dem Woh nungsverfall nach Kräften zu steuern, verdient unstreitig alle Anerkennung. Cs fragt sich nur, ob mit den Mitteln, die die Städte für diesen Zweck zur Verfügung stellen können, eine grundlegende Besserung zu erzielen ist. Der Hausbesitz ver neint es entschieden und empfiehlt den Städten, lieber endlich für ausreichende Mietsätze zu sorgen, dann würde dem Haus eigentümer auch ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe die Erhaltung seines Eigentums wieder möglich sein. * Die neuen Uniformabzeichen der Reichsbahnbeamten. Die Uniformierung der Beamten der Reichsbahngesellschoft ist jetzt, in Anlehnung an die Besoldungsgruppen einheitlich ge regelt worden, da die in den einzelnen Ländern von Len Eisenbahnbeamten getragenen Uniformen zu sehr verschieden waren. Die neuen Rangabzeichen werden jetzt von allen Be- amtengruppen nur noch am Kragen auf schwarzem Somt- spiegel mit rotem Vorstoß getragen. Die Besoldungsgruppe 1 trägt einen Winkel von fünf, die Gruppe 2 einen solchen von 8 Millimeter breiter goldfarbiger Tresse, die Gruppe 3 je einen Winkel von acht und fünf Millimeter breiter goldfarbiger Tresse; Lie Gruppen 4 bis 6 tragen vierzackige gelbmetallene Sterne, und zwar Lie 4. Gruppe je einen, die 5. Graupe je zwei und die 6. Gruppe je drei. Die Gruppe 7 trägt ein gold- Metallenes oder goldgesticktes Eichenblatt, die Gruppen 8 und 9 ein ebensolches mit je einem bezw. 2 Sternen. Für Lie Gruppe 10, die letzte mit Uniformzwang, sind je 2 Eichen blätter vorgesehen. Neben diesen Gruppenabzeichen sind noch besondere Spartenabzcichen, wie Lokomotive, Personenwagen, geflügeltes Rad, Rad mit Zirkel, Winkel und Schienenhobel, gekreuzte Blitze usw. vorgeschrieben.