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Erzgebirgifcher DoMsfreund s. Oktober 1S24 laäen. i«» Sm sucht ^lien LnfemÄvnseK r»m Iwkr rer Löb- Ang, ch. d. !N. stände auf Grund der Artikel 129 der Neichsverfassung nicht ge nügend gewahrt werden. Bei dem Hinweise auf die wohlerwor benen Rechte wurde auch Bezug genommen auf ein Urteil, das hinsichtlich der Beamten im allgemeinen am 14. März 1922 vom Reichsgericht gefällt wurde. Die damalige Negierung so wohl als auch die damalige Mehrheit des Sonderausschusses des Landtages nahmen aber eine andere Stellung ein als das Ur teil des Reichsgerichts vom 14. März 1922. Es wird sich also in erster Linie darum handeln, ob sich das Reichsgericht auf den Standpunkt stellt, daß die sowohl in der Reichsverfassung als auch im Urteile des Reichsgerichts vom 14. März 1922 selbst gewährleisteten Rechte der Beamten auch auf die Gemein^- beamten und «damit auf die Gemeindeordnung übertragen wer den müßten. Dabei wird wohl auch der Artikel 13 der Reichs- verfassutrg eine Rolle spielen, wonach Neichsrecht Landes- recht bricht. Entschiede das Reichsgericht im Sinne der An tragsteller, also der Bereinigung berufsmäßiger Gmeindeleiter, so wäre damit an und für sich der 8 186 der Gemeindeordnung erledigt. Dann müßte wohl der Landtag dazu übergehen, eine Aenderung der Gemeindeordnung nach dieser Richtung vorzu nehmen. Zweifellos wäre es daher zweckdienlicher, wenn Re gierung und Landtag von sich aus, das heißt, ohne erst die Ent- Bersag M. Gürtner, M«. BelblaL Kerr alt. mit ichen aus- diger »neu. ver- cben- klos. !>re«- a. d. -ZUL. »lcd»k MI Set a, den. trumpt IMmspola strisr vom nrunpk r aph 18k der Gemeindeordnung. Aus Kreisen des meindebeamtenbundes geht dem „Dr. Anz." fol- t zu: Am 30. September war die Frist für die Möglichkeit der Abberufung der Bürgermeister abgelaufen. Diese Möglichkeit wurde, wie bekannt, in der neuen Gemeinde- ordnung für Sachsen in 8 186 geschaffen, der den Gemeindever tretungen die Macht gab, mit einfacher Stimmenmehrheit ohne Angabe von Gründen innerhalb von sechs Monaten nach In- krasttreten der Gemeindeordnung die Bürgermeister abzube- rufen. Davon ist nun im letzten halben Jahre in verhältnis mäßig starkem Maße Gebrauch gemacht worden. Es werden etwas mehr als zwei Dutzend Bürgermeister sein, die bis Ende September von der Abberufung betroffen worden sind. Dieser Abberufungsparagraph ist vor allem von den berufs mäßigen Bürgermeistern als schweresUnrecht empfun den worden, und zwar in allen Kreisen der Berufsbürgermeister, das heißt auch in den Kreisen derer, die den sozialistischen fr ieren nahestehen, die das Gesetz mit dem 8 186 mit geringer Mehrheit durchgebracht hatten. Inzwischen ist durch den Vor sitzenden der dem Sächsischen Gemeindebeamtenbunde ange schlossenen Bereinigung berufsmäßiger Gemeindeleiter im Frei- staate Sachsen, Bürgermeister Seidel in Kirschau, beim Reichs- gericht der Antrag auf Aufhebung des 8 186 der Ge- meindeordnung eingereicht worden. Darüber hinaus strebt der Sächsische Gemeindöbeamtenbund die Beseitigung dieses 8 186 der neuen Gemeindeordnung auf dem Wege des Gesetzes, das heißt durch den Landtag, an. Schon im Sonderausschüsse des Landtages wurde bei der Beratung des 8 186 der Ge meindeordnung die Ansicht vertreten, daß dadurch die wohl erworbenen Rechte der Bürgermeister und Gemeindevor VerLttche Angelegenheiten. DSmmerslun-e. Gerade in diesen herbstlichen Tagen kennt man die Däm- merstunde als eine Zeit des Uebevganges vom Tag zur Nacht, als eine Stunde des Ausruhens und Plauderns. In Städten und auf dem Lande kann man auch jetzt noch häufig beobachten, wie in der Dämmerstunde die Wohnungen unbeleuchtet bleiben. Da sitzen denn oft die Bewohner um den Tisch versammelt, um sich von der Tagesarbeit auszuruhen oder, wenn nachher noch neue Arbeit geleistet werden soll, um sich ein wenig zu ver- schnaufen. Richt selten sitzt auch die Großmutter in ihrem Eck stuhl, um sich die Kinder versammelt, denen sie allerlei Ge- schuhten e^ählt, wie sie einst die Alten erzählt haben. Den Kleinen werden bunte Märchen erzählt, die die Kinderherzen höher schlagen lassen, die Größeren horchen auf Geschichten, die die Großmutter oder der Großvater aus ihrer Jugendzeit erzählen. Großvater erzählt den Jungen, wie es vor fünfzig oder sechzig Jahren im Dorfe, im Städtchen oder sonst in der Umgebung ausgesehen hat, er schildert alte Festlichkeiten, alte Sitten uick> Bräuche, und Großmutter belehrt die Mädchen, wie dereinst die kleinen Mädchen bekleidet waren, mit welchem Putz sie zur Kirche gingen und wie es damals in der Schule aussah. In solchen Dämmerstunden lernt manchmal ein Kind von ver gangenen Zeiten, Bräuchen, Sitten und Zuständen mehr ak durch dicke Bücher, und so manches Kind möchte an Tagen, an denen Großvater und Großmutter zum Erzählen besonders aufgelegt sind, die Dämmerstunde hinausgeschoben haben. scheidung des Reichsgerichts abzuwarten, die Gemeindeordnung einer Nachprüfung unterzögen. * Sozialdemokraten tu Regierung «ad Verwaltung. In letzter Zeit sind immer wieder von neuem in der sozialdemokra tischen Presse und in Versammlungen der sozialdemokratischen Parteiorganisationen scharfe Angriffe gegen die Porsonalvolitik der sächsischen Regierung gerichtet worden. Immer wurde da bei behauptet, daß der Beamtenabbau dazu benutzt wovden sei, alle Sozialdemokraten aus höheren, einflußreichen Stellen zu beseitigen und die Zahl der sozialdemokratischen Beamten auf ein winziges Minimum herabzuürücken. Gegen diese Agitation, hinter der die radikale Minderheit der sozialdemokratischen Landtagsfraktion steht, wendet sich jetzt ein der Fraktions mehrheit angehöriger sozialdemokratischer Abgeordneter in ei- ner längeren Zuschrift an die „Dresdener Dolksztg.", in der er u. a. folgende Tatsachen feststellt: „Don den acht Amtshaupt- mannsstellen, die von Sozialdemokraten besetzt sind, ist keine für unsere Partei verloren gegangen. Die drei Kreishaupt, mannsstellen (von insgesamt 5) sind nach wir vor der Partei Vorbehalten; zwei Polizeipräsidentenstellen (von drei in Sach en) befinden sich auch heute noch in unseren Händen und was )ie Ministerien pngrht, so ergibt sich folgendes Dkw: von drei sozialdemokratischen Ministerialdirektoren ist einer abgebaut und ein Genosse mit gleichem Gehalt und Titel versetzt war- den; von 9 sozialdemokratischen Ministerialräten ist keiner abgebaut oder versetzt worden; von neun sozialdemokratischen Oberregierungsräten sind zwei abgebaut, zwei mit gleichem Ge- halt und Titel versetzt worden; von 13 sozialdemokratischen Re gierungsräten einschließlich Gerichtsräten sind einer abgebaut und zwei versetzt worden. Don höheren pcu-teigenössischen De- amten befinden sich gegenwärtig im Ministerium des Innern 6, im Arbeits- und Wohlfahrtministerium 7, im Iustizministe- rium 6, im Volksbildungsministerium 3, im Wirtschaftsministe- rium, das noch mit Angestellten arbeitet, 1 und in der Staats kanzlei 2. Rechnet man einen höheren juristischen Beamten, der Kommunist ist, dazu, dann sind es in den Ministerien ins. gesamt 26 sozialistische Beamte, ungerechnet der Genossen, die in anderen Behörden sitzen. Und nun das prozentuale Abrech nungsverhältnis: von 223 höheren Beamten in den Ministerien sind 30 abgebaut worden. Das ergibt 13 Prozent. Unter die- sen 30 Abgebauten sind vier Sozialdemokraten, das sind gleich, falls 13 Prozent von den früher vorhandenen sozialistischen Beamten." Aus diesen Tatsachen folgert der sozialdemokrati- sche Abgeordnete mit Recht, daß die Sozialdemokraten in Sach sen gar keine Veranlassung haben, sich über zu geringen Ein- fluß in Regierung und Verwaltung oder über ungerechte De- Handlung beim Beamtenabbau zu beklagen. * Forderungen des sächsischen Baugewerbes. Der sächsische Baugewerbeverband hielt in Döbeln seine Hauptversammlung ab. Nach den Begrüßungsreden hielt Syndikus Berger-Dresden einen Dortrag über den Zusammenbruch und Aufbau des Bau gewerbes. Seine Ausführungen fanden ihren Niederschlag in einer Entschließung, in der es heißt: Die Zwangswirt schaft im Wohnungswesen hat weder die Wohnungs not zu beseitigen, noch den Wohnungsbau auf eine gesunde Grundlage zu stellen vermocht, wohl aber hat sie beträchtliche unproduktive Unkosten verursacht, die zur Belebung des produk tiven Wohnungsbaues weit zweckmäßiger hätten verwendet wer- den sollen. In dieser Erwägung fordert der in Döbeln tagende Sächsische Daugewerbetag: 1. Der Realkredkt ist wieder aufzu richten. Das verschwundene Vertrauen der Sparer ist durch eine gerechte Lösung der A u fwe rt u ng s fr a g e, durch Sicherung der Wertbeständigkeit und durch steuerliche Er- leichterungen der dem Hypothekenmarkt beziehungsweise den Sparkassen und den Realkreditinstituten zugeführten Erspar- nisse wieder zu erwerben. 2. Die Zwangswirtschaft im Wohnungswesen ist nach einem unverzüglich festzustellenden Plan abzubauen, und zwar so, daß am 1. April 1926 die freie Wirtschaft auf diesem Gebiet hergestellt wird. Der Anfang ist mit der Freilassung der großen Wohnungen und der gewerblich verwerteten Räume zu machen. Bis zum 1. April 1925 ist eine fortschreitende Mieterhöhung bis zu dem den derzeitigen Baukosten entsprechenden Stande duvchzuführen. 3. Der Mieterschutz ist auf das durch soziale Rücksichten gebotene Maß zu beschränken. Mieter, deren Einkommen eine gewisse Miudestgrenze überschreiten, sind mit sofortiger Wir- kung vom Mieterschutz auszunehmen, so daß der Mietpreis ihrer Wohnungen bis zur Friedensmiete gesteigert wird. Der sich er- gebende Mehrerlös ist zum Teil den Hausbesitzern für Erneue- rungcarbeiten zu überlassen, teils zur Förderung des Woh- nungsbaues durch Kreditgewährung zu verwenden. 4. Die nach dem 1. Juli 1918 neu errichteten Wohnungen sind von jeder Zwangswirtschaft unbedingt freizulassen. Soweit durch Neu- und Umbau ohne öffentliche Mittel Wohnraum gewonnen war- den ist, sind diese Bauten oder Bauteile auf eine längere Reihe von Jahren von Vermögens- und Ertragssteuern zu befreien« In einer weiteren Entschließung über die Miet steuer wird diese al- ein Bollsopftr bezeichnet, das nur gerechtfertigt er scheint, wenn der Ertrag bei sparsamster Verwendung im wei testen Umfange auf dem Gebiet verwendet wird, das er belastet! In dieser Erwägung fordert der in Döbeln versammelt« SM» sische Baugewerbetag: Die Bereitstellung eines weit größeren Anteils des Mietsteuerertrages für Zwecke des Wohnungsneu« baues und der baulichen Erhaltung vorhandener Wohngebäude« Die Verwaltung des Mietsteuevertrages durch die unteren Der« waltungsbehörden ist im ganzen Land einheitlich zu gestaltend Die Verteilung der Hypotheken aus der Mietzinssteuer ist ini die Hände der bewährten Realkreditinstitute zu legen. Hypo^ theken aus Mitteln der Mietzinssteuer müssen allen Kreisen^ zur Verfügung stehen, die sich mit Wohnungsbau befassen, öffentlich rechtlichen Körperschaften und deren Regiebautenbe-i trieben jedoch nur so weit, als die zur Verfügung stehendem Gelder bei Privatunternehmen oder Baugenossenschaften z^ den gleichen Bedingungen nicht untergebracht werden können.: Bauten öffentlich rechtlicher Körperschaften dürfen aus Mitteln der Mietzinssteuer nur finanziert beziehungsweise belieheni werden, wenn sie in freiem Wettbewerb ausgeschrieben und ver geben werden, und wenn jede Gewährung von Löhnen in tarif* rechtlich nicht gedeckter Höhe an die «beschäftigten Arbeiter <msg«4 schiossenist. . t Schneeberg, 7. Oktober. Die Mitglieder des Obst- und Gar« tenbauvereins werden hierdurch noch einmal ausgefordert, di« Bezirksausstellung in Aue recht zahlreich und reichhaltig zu beschicken. Das auszustellende Obst soll am Freitag nachmittag von 2 bis 4 Uhr im Restaurant Zentralhalle abgegeben werden! von wo aus es weiter nach Aue geleitet wird. Anmeldekarten müssen beim Vorsitzenden, Oberlehrer Stein, Wolfsbevg, ab« gegeben werden. Mit Rücksicht auf diese Bezirksausstellung findet in diesem Jahre eine Dereinsausstellung nicht statt. t Lauter, 7. Oktober. Dem Werkmeister Gustav Hermanns Fischerist anläßlich seiner 35jährigen Tätigkeit bei der Firmg Gustav Kux Söhne das von den sächsischen Handelskammern gestiftete tragbare Ehrenzeichen für Treue in der Arbeit ver« liehen worden. t Hundshübel, 7. Oktober. Den Mitgliedern der hiesigen frei« willigen Feuerwehr, Ehrenzugführer Paul Tautenhahn, Ehren« zugfiihrer William Iugelt, Wehrmann Paul Glöckner wurden das tragbare Ehrenzeichen am grün-weißen Bande für 40jährigS und dem Spritzenzugführer Arthur Döhler sowie dem Tam« bour Hermann Leistner je ein Ghrendiplom für 20jährige un^ unterbrochene treue Dienste im hiesigen Wehrkörper vom Lan« desverband Sächsischer Feuerwehren auf Antrag der Gemeind^ verliehen. Konzerke, Thealer, Vergnügungen. Hundshübel, 7. Oktober. Am 4. und 5. Oktober 1924 feiert^ der Gesangverein „Liedertafel" unter zahlreicher Beteiligungs auswärtiger Vereine, der Ortsvereine sowie in Anwesenheit der Vertreter der örtlichen Behörden bei prächtigem Herbst« weiter die Weihe seiner neuen Fahne. Ein Zapfenstreich leitete! am Sonnabend nachmittag das Fest ein. Dem Festkommersj abends 8 Uhr in den festlich geschmückten Saalräumen des Gast« Hofes „Zur Linde" lag ein reichhaltiges und abwechslungsreiches! Programm zugrunde. Nach einer Degriißungsanspracffr -es Vorsitzenden des Festvereins, Fabrikant Paul Schweigert jun., ergriff der mit Sangesgruß freudig bewillkommnete Dun« dcsliedermeister Oberlehrer Robert Wünsche-Buchholz das! Wort und begrüßte in markigen Worten die Fvstteilnehmer unds den Iubelverein im Namen des Bundes herzlichst. Mit an« dachtsvoller Begeisterung folgte alsdann die große Festversamm lung den gesanglichen, musikalischen und turnerischen Dar bietungen von teilweise hohem künstlerischen Werte. Zu Gehör gebracht wurden außer dem Begvüßungslied des Iubelverein^ „Rauschend wie ein Felsenquell" von Ernst Simon unh „Senners Abendständchen" von Otto Waldmeister, vom Ge sangverein „Liedcrkranz" (Bockau) das gefühlstiefe „Die stillq Wasserrose" von Franz Abt, von: Männergesangverein Schön« Heide die prächtig wirkenden Chöre ,Landerkennung" mit Klavierbegleitung von Grieg und „Ewig liebe Heimat" von Breu, von den Gesangvereinen „Orpheus" und Mannerchor (Eibenstock) gemeinsam die klangschönen, von Heimat- und« Vaterlandsliebe zeugenden a capella-Chöre „Nur die Hoffnung festgehalten" und „An das Vaterland", vom Männergesangver ein Hundshübel das Herzerftischende „Im Mai" von Hugs Jüngst, vom Männergesangverein Wolfsgrün und Umg. zu« Ehrung der rheinischen Brüder das Rheinlied „Nheinbries" von Sylvius, komp. von Sonnet. Auch die höchst exakt und gefällig