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Tag der nationalen Arbeit Die Vorbereitungen für den 1. Mai nehmen immer größe ren Umfang an. Wie aus ganz Sachsen bei-der kommissari schen Leitung zur Durchführung des Tages der nationalen Arbeit die Anmeldungen zur Teilnahme an den sestlichen Ver anstaltungen zeigen, ist mit imposanten Kundgebungen in al len Orten zu rechnen, deren Ausmaß bei weitem alle Veran staltungen der letzten Jahre in den Schatten stellen dürften. Der revolutionäre Schwung der deutschen Erhebung hat alle künnstlich aufgerichteten Dämme zwischen den einzelnen Schich ten und Ständen unseres Volkes eingerisscn und dank der Tat kraft des deutschen Volkskanzlers Adolf Hitler das elne zur Tatsache werden lassen, wofür der Nationalsozialismus seit vierzehn Jahren gekämpft hat: die Schaffung der wahren und echten deutschen Volks gemeinschaft, den Zusammenschluß aller schaffenden deut schen Volksgenossen zu einer, von einer überwältigenden Idee mitgerissenen Einheit, die zwangsläufig zur vollen Befreiung und Anerkennung des deutschen Arbeiters füh ren muß. Der Tag der nationalen Arbeit, bei dem das ge samte deutsche Volk alle Arbeitsstätten mit frischem Grün schmückt, wird das Symbol der geschaffenen deutschen Schicksalsgemeinschaft zum Ausdruck bringen. Der Marxis mus ist tot, durch den Nationalsozialismus fordert die Nation ihr Recht. Mohorn. Maiveranstaltung. Die Gemeinde hat für den Tag der nationalen Arbeit folgende Vorbereitungen ge troffen. Am Tage zuvor findet gemeinsamer Kirchgang mit Kirchengesang statt. Am 1. Mai 142 Uhr stellen sich sämtliche Gemeindeglieder am Wege nach Grund zum Festzug: voran die Schulkinder im sestlichen Frühlingsgewand, die Fahnen der Ortsvereine, die Musik. Den Festzug sollen kennzeichnen die 4 Berufsgruppen: Landwirte, Arbeiter, Gewerbe und Handel treibende, Beamte u. Angestellte. Der Festzug bewegt sich durch Mohorn hinüber nach Grund und löst sich auf dem Sportplatz nach Ansprachen, Gesängen, Volkstänzen und Spielen dort auf. Am Abend sind für beide Säle patriotische Veranstaltungen ge plant. Neukirchen. Vereinsversammlungen hielten in diefdr Woche der hiesige Militärverekn am Sonntag abend in Otto Kretzschmars Gasthof ab, bei welcher Gelegenheit in terne Angelegenheiten ihre Erledigung fanden. Am Dienstag abend versammelte sich im gleichen Lokale der Landwirtschaft liche Verein. Auch diese Veranstaltung war gut besucht und bot ihren Besuchern sehr viel Interessantes nach kurzer Eröff nungsansprache des Vorsitzenden Rittergutsbesitzer Wunder ling. Landwirtschaftsrat Drews-Dresden bot einen Vortrag zu dem Thema: „Wirtschaftseigenes oder zugekauftes Kraftfut ter für das Rindvieh". Ergänzt durch saubere Lichtbilder ver suchte der Referent der Landwirtschaftskammer für Grünwirt schaft in geläufiger Form verständlich zu machen, daß selbst in den letzten Jahren und heute erst recht in fast sedem land wirtschaftlichen Betriebe bei entsprechenden Pflege- und be triebswirtschaftlichen Maßnahmen durch Viehweideanlagen und Feldfutterbau wirtschaftseigenes Kraftfutter für das Rindvieh -in hinreichender Menge und vortrefflicher Qualität selbst er zeugt werden kann, das nicht nur billiger ist, sondern auch rein volkswirtschaftlich gesehen, Deutschland unabhängig machen wird vom Ausland. Eine anregende Aussprache schloß sich dem beifällig aufgenommenen Dortrag an. Nach kurzer Pause über reichte der Vorsitzende im Auftrage der Kreisdirektion Dres den zwei landwirtschaftlichen Arbeitern se eine Urkunde unter Elas und Rahmen für langjährige Dienste in der Landwirt schaft: Kurt Hempel für acht Jahre Dienste bei Gutsbesitzer Otto Schlade und Marianne Jahn für vier Jahre Dienst bei Guts besitzer Arno Naumann. Der Vorsitzende würdigte diese Ar beitnehmertreue, deren Bedeutung noch erhöht wirb, da die Dienste mit in eine Zeit fallen, wo ein Landarbeitermangel herrschte und von Treue, Glauben und Disziplin im Volke und seiner Obrigkeit wenig vorhanden war. Hierauf fanden in terne und Berufssragen ihre Erledigung, auch wurden wirt schaftspolitische Fragen ausgetauscht. Nossen. Der Tod im Walde. Die drei Jahre alte Tochter eines Forstarbeiters kam im Rosenthal bei Marbach unter ein schweres Holzfuhrwerk zu liegen. Die Räder gingen über den Leib des Kindes hinweg, so daß die Kleine auf der Stelle tot war. f Vereinskakender. Stenographenverein Gabelsberger. 27. 4. 8 Uhr „Amts hof" Kursusbeginn. „Liedertafel." 28. April im „Löwen" Jahreshauptver sammlung. Haus- und Grundbcsitzerverein. 29. 4. Versammlung. Sängerortsgruppe. 29. April 8 Uhr llebung. Priv. Schützengesellschaft. 30. April Anschieben. Ortsausschuß des Handwerks, Innungsausschuß und Kampsbund des Mittelstandes 1. Mai Geschloffene Teilnahme zur Feier des Tages der Arbeit. — Montag, den 8. Mai 5 Uhr im „Adler" Gemeinsame Tagung. Wetterbericht. Vorhersage der Sächsischen Landeswetterwarte für den 28. April: Keine wesentliche Aenderung. Sie MchMüng M SWMsf in Sachsen. Konzentrations- und Arbeitsdienstlager. Das sächsische Landeskriminalamt hat im Anschluß an die vor einiger Zeit herausgegebenen allgemeinen Richt linien über die Durchführung der Schutzhaft „Vorläufige Bestimmungen über die Errichtung und Verwaltung von Konzentrationslagern und Arbeitsdienstlagern" erlassen, aus denen Nachstehendes mitgeteilt wird: Zurzeit bestehen: Konzentrationslager in Dresden, Gefangenenanstalt H, Leipzig, Gefangenenanstalt I, Zwik- kau, Gesangenenanstalt I, Altenberg, Gerichtsgefängnis, Colditz, Landesanstalt; und Arbeitsdienstlager in Burg Hohnstein, Königstein-Halbe Stadt, Schloß Hainewalde bei Zittau, Heim Stenz bei Königsbrück, Plaue-Bernsdorf bei Flöha, Hainichen (Amtsh. Döbeln), Sachsenburg (Amtsh. Flöha). Die Konzentrationslager und die Arbeitsdienstlager sind bis auf weiteres der Oberaufsicht des Landeskriminal amtes unterstellt. Vor der Einrichtung weiterer Lager ist die Entschließung des Landeskriminalamtes einzuholen. Mit Rücksicht auf eine Herabminderung der Kosten ist di« Errichtung möglichst großer Lager anzustreben. In jedem Lager sind abgesonderte Krankenräume ein zurichten. Krank gemeldete Schutzhäftlinge hat der Lager arzt zu den für den ärztlichen Dienst festgesetzten Zeiten zu untersuchen. Ist Gefahr im Verzüge, so kann ein an derer Arzt zugezogen werden. Bei lebensgefährlichen Er krankungen sind die Angehörigen unverzüglich zu benach richtigen. Ist nach dem Gutachten des Lagerarztes eine sachgemäße Heilbehandlung im Lager unmöglich, so ist die zuständige Behörde alsbald in Kenntnis zn setzen. Diese hat dis Überführung in eine Krankenanstalt zu verfügen. Vom Lagerarzt ist auch die Verpflegung zu prüfen. Zur Aufnahme in die Arbeitsdienstlager sind' in erster Linie die Jugendlichen unter 25 Jahren und dann solche Schutzhäftlinge auszuwählen, von denen an genommen wird, daß sie besserungsfähig sind, insbeson dere, wenn seststcht, daß sie lediglich durch Verhetzung und Verführung Marxisten geworden sind. Hauptaufgabc aller Arbeitsdienstlager wird sonach sein, zu versuchen, diese verhetzten und verführten Personen zum nationalcu Deutschtum zurückzusühren und sie zu geregelter Arbcii und zur Arbeitsfreudigkeit zu erziehen. Führt der Ver such nicht zu dem erwünschten Ziel, so können solche Schutz häftlinge in Konzentrationslager übergeführt werden. Ju die Konzentrationslager sind alle Diejenigen Schutzhäft linge zu überführen, die sich als Schädlinge am nationaler deutschen Volkskörper erwiesen haben, vor allem alse Funktionäre und besonders als linksradikal bekannte so wie kriminell schwer vorbestrafte Personen der marxisti schen Parteien. Weibliche Personen sind nicht in Konzen trations- bzw. Arbeitdienstlager aufzunehmen. Die Auswahl der Schutzhäftlinge, die in Konzentra tions- oder Arbeitsdienstlager übergeführt werden sollen treffen grundsätzlich die Behörden, die die Schutzhasi verhängt haben, im Einvernehmen mit dem zuständiger Vertrauensmann. Sie sind zahlenmäßig, nach Konzentra tions- und Arbeitsdienstlagern getrennt, dem Landes kriminalamt zu melden. Die Überführung der Schutzhäft linge verfügt das Landeskriminalamt unter gleichzeitige, Bezeichnung des Lagers und des Tages der Überführung Die Schutzhäftlinge haben die von der Lagerleituny ausgestellte Lagerordnung gewissenhaft zu befolgen, sick anständig zu betragen, den Beamten und Wachmannschaf ten zu gehorchen und deren Weisungen ohne Widerspruck Folge zu leisten. Jeder unnötige Lärm hat im Lager zu unterbleiben. Es ist anzustreben, jeden Schutzhäftling täg lich eine Stunde an die frische Luft zu bringen. Bei diese, Bewegung im Freien ist die vorgeschriebene Ordnung einzuhalten. Laute Unterhaltung ist verboten. Für di< Stuben- und Schlafsäle sind Stuben- und Schlafsaal älteste einzusetzen, die für Ruhe, Ordnung und Sauberkeil verantwortlich sind. Der Gebrauch fremder Sprachen iß allenthalben untersagt. Unanständige Gespräche, Hetzreden Verabredungen zu Ungehorsam, Meuterei und Flucht versuchen sowie Zank und Tätlichkeiten sind strengstens verboten. Es ist in erster Linie anzustreben, die Schutz häftlinge mit nützlicher Arbeit zu beschäftigen, für dir die Schutzhäftlinge möglichst auch eine Entlohnung er halten sollen, die aber erst bei der Entlassung auszuzahle» ist. Auf die Beschaffung von Arbeiten im Freien ist be sonderer Wert zu legen. Jeder gesunde Schutzhäftling Hai sich ihr zu unterziehen. Sonntags dürfen nur Haus- und Notstandsarbeiten verrichtet werden. Der Empfang vo» Lebens- und Genußmikteln von außerhalb des Lagers iß grundsätzlich untersagt. Ausnahmen kann die Lagerleituna gestatten. Vom eigenen Geld ist Kauf von Zusatznahrung und Tabak gestattet. Der Genuß geistiger Getränke ist aus geschlossen. Die Lagerleitung hat die Schutzhäftlinge mi1 Lesestoff an nationalen Zeitungen, Zeitschriften und Büchern zu versorgen. Der Bezug nationaler Zeitungen usw. durch die Post auf Kosten der Häftlinge ist zulässig. Der Empfang von Büchern durch dritte ist untersagt. Fremdsprachlicher Lesestoff ist in jedem Falle zu verbieten. Die Beschäftigung mit Gesellschaftsspielen, wie Schach, Spielkarten usw. ohne Geldeinsatz ist in den Freistunden Die Schutzhäftlinge sind von jedem nicht genehmigten Verkehr mit der Außenwelt ausgeschlossen. Sie dürfen aller zwei Wochen außer an Sonn- und Feiertagen eknen Besuch der nächsten Angehörigen empfangen. Der Besuch bedarf der schriftlichen Genehmigung des Lagerleiters. Die Besucher haben sich über ihre Persönlichkeit auszu weisen. Gleichzeitig dürfen nicht mehr als drei Personen zugelassen werden. Hierunter sällt nicht der Besuch eines Rechtsbeistandes, der nach Vereinbarung mit der Lager leitung in angemessenem Umfange auch außerhalb der Besuchszeit gestattet ist. Der Besuch ist zu überwachen. Die Unterhaltung da-rf nur in deutscher Sprache geführt werden und die Besuchszeit 15 Minuten nicht über schreiten. Den gesamten Schriftverkehr der Schutzhäftlinge hat der Lagerleiter zu überwachen. Schutzhäftlinge dürfen jede Woche einen Briet und eine Postkarte absenden, außerdem bei Überführung in ein anderes Lager ihre An gehörigen benachrichtigen. Steht ein Schutzhäftling in Ver dacht zn fluchten, Selbstmord oder Selbstbeschädigung zu begehen, widersetzt er sich oder gefährdet er sonst in er heblichem Maße die Ordnung und Sicherheit, so können ihm gegenüber aus Anordnung des Lagerleiters Siche rungsmaßnahmen ergriffen werden. Keine Sozialdemokraten im Meitzner Stadt- verordnetenkoUegium. Meißen. In der Sitzung vom 25. April hat der Rat entsprechend den Vorschriften über die Gleichschaltung der Länder mit dem Reich die von den politischen Parteien einge reichten Vorschlagslisten sür die Neubildung der Stadtverord- netenkörperschaft geprüft. Dabei hat sich ergeben, daß die Vor schlagsliste für die SPD. nicht von einem ordnungsgemäß er nannten Beauftragten unterzeichnet worden ist. Der Vorschlag hat deshalb für ungültig erklärt werden muffen, so daß dir SPD. in der neuen Stadtverordnetenkörperschaft keine Ver treter erhalten kann. Dresden. Ein Reklameluftschiff verun glückt. In der Nähe des Hellerwaldes fiel ein etwa zwanzig Meter langes, Reklamezwecken dienendes Klein luftschiff zu Boden und zerplatzte. Das Luftschiff, das un bemannt und mit zwei Elektromotoren versehen war, hatte sich von dem haltenden Drahtseil losgerissen und war dann plötzlich zur Erde gestürzt. Dresden. Unfall auf der Brücke. Auf dsr Blasewitz-Loschwitzer Elbbrücke erfolgte ein Zusammenstoß zwischen einem Lieferkraftwagen und einem Straßenbahn zug. Der Führer des Kraftwagens und eine mitfahrende Frau erlitten schwere Kopfverletzungen. Dresden. Furchtbarer Unfall. Ecke Bautznei und Kurfürstenstraße fuhr ein 51jähriger Radfahrer namens Graf mit seinem Fahrrad gegen einen Anhänge wagen der Straßenbahn, der über ihn hinwegrollte und ihm fast den ganzen Leib aufriß. Der Verunglückte starb kurz daraus. Oybin. Rohes Bubenstück. Hier wurde von rohen Burschen einer der geschnitzten Holzbildwegweiser, die rnnd nm den Berg Oybin aufgestellt sind, zerstört. Es handelt sich um den jedem Oybin-Besucher bekannten „Mönch" im Hausgrund, dem ein Arm vollständig abgs-: schlagen worden ist. Der Schaden beläuft sich auf 100 Mk^ da diese Bildwerke aus der Salzbrunner Schnitzerschule stammen. Chemnitz. Todesopfer eines SietzeS-f dramas. Wie gemeldet, spielte sich in der Nacht in einem Mietauto ein Liebesdrama ab. Das Mädchen, eine 25jährige Kontoristin aus Chemnitz, ist inzwischen seinen Verletzungen erlegen. > Leipzig. Junger Roggen vom Felde ge- stöhlen. Von einem Roggenfeld an der Plagwitz—Lü tzener Eisenbahnlinie sind mehrere große Flächen jungen Roggens abgemäht worden. Täter dürsten Kleinviehhalter sein, die den Roggen als Grünfutter verwenden. Der ent standene Schaden an Brotgetreide ist aber unnennbar größer, als der Nutzen, den die Täter durch die Verfütte- rung haben könnten. * Forderungen nationalsozialistischer Pfarrer. Die Arbeitsgemeinschaft nationalsozialistischer evan-' gelischer Pfarrer in Sachsen hat auf einer stark besuchten Tagung in Dresden solgende Forderungen an die Kirchen regierung aufgestellt, die dem ev.-luth. Landeskonsistorium überreicht worden sind: 1. Anerkennung der Arbeits-? gemeinschaft nationalsozialistischer Pfarrer durch das ev.- luth. Landeskonsistorium als der Standesvertretung der Pfarrer. 2. Zum Zweck der Gleichschaltung zwischen Staat und Kirche sofortige Berufung zweier nationalsozialisti scher Pfarrer an das Landeskonsistorium als Beigeordnete bis zur endgültigen Neugestaltung der kirchlichen Ver hältnisse. Als solche sind benannt worden: Pfarrer Wen delin (Dresden) und Pfarrer Fügner (Possendorf)., 3. Anwendung des neuen Bcamtengefetzes, betr. Nasfen- frage, auch auf sämtliche Beamte der Landeskirche. * Landesbischof D. Jhmcls geht in den Ruhestand. Landesbischof D. Jhmels hat das ev.-luth. Landes-! konsistorium gebeten, ihn mit Wirkung vom 1. Juli dieses Jahres ab in den Ruhestand zu versetzen. Unvsirrdar neuen kilcisrn: „stustmreicste Bahnen Oeutrcber Oezcbicstts" legen wir unsere Glitte! allein im laikale an. ln clsn lierrliclisn, sromstisclisnt kulgsrisclien k^el-1sksl<en. — l)s verrichten wir unci mit uns clie ksuchsr gern sul unzweckmäßigen ?sckungs-l.uxus. VVer vom Ägarettsn-Ksuchen etwas haken will, ist aus Vulgaris angewiesene