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lMWWMWM - 1 Dk dl,«« R« rkmEk dt, »»miw»«» o Uhr I» Mittwoch, den 4. Oktober 1922 M. 232 s» «in Kan- nm und im 12. 15. Die R«tsha«vt«aaafchaft Schwarzenberg Mnüerberatnngsslelle. die sich noch Warschau begab, um dem igung darzubringen, erdolcht. Dje pol- Bettzany und in -o-ckm bei Podhajce Wi-derei » d« Dieme» S 13. 14. bN»«« >EM- die Mengenzahlen unseres Außenhandels ernsthafter Beachtung wert. Mengenmäßig ist aber der deutsche Außenhandel im August — so wohl in Einfuhr als Ausfuhr — gegen Juli wesentlich zurück- gegangen, und zwar die Ausfuhr mehr als die Einfuhr. In un serer wirtschaftlichen Lage aber die staunende Welt mit der Feststel lung eines veritablen Ausfuhrüberschusses, zu überraschen — dazu gehört denn doch die ganze oft gerühmte Ahnungslosigkeit Unseres amtlichen statistischen Apparates. Es muß wiederholt gesagt werden, daß die Methoden der amtlichen Wertbestimmung unserer Einfuhr be sonders objektiv falsch sind, so daß es sich aus Gründen der politischen Verantwortlichkeit dringend empfehlen wird, die Ver breitung solcher irreführender Wertzahlen so lange zu unterlassen, also es nicht gelungen ist, eine einwandfreiere Methode zur Anwen dung zu bringen. sehen, das Wrrnerwerk bis auf weiteres zu schließen und die Arbeiter, schäft zu entlassen. Gesetz» -le Äandels- und Gewerbekammer» »vm 4. August 1900 mit der «bändernag so« 15. In» 1922. Die DölkerbundkvmS-ie. Die Völkerbundsberatung nähert sich ihrem Ende,, und bevor man auf längere Zeit auseinandergeht, soll noch schnell die österreichische Frage erledigt werden. Es soll dies ein Problem sein, dem keine allzugroße Bedeutung Leigelegt wird, und das man mit ein paar Federstrichen abzutun glaubt. So will man vor allem die soziale und politische Sicherheit Oesterreichs durch den Dölkerbundsrat und den Fünfcrausschuß garantiereu"lassen. Englang, Frankreich, Italien und die Tschecho-Slowakei sollen der Wiener Regierung die Erklärung ab geben, daß die territoriale Unverletzlichkeit und .Selbständigkeit Oesterreichs aufrechterhalten bleibt. Gleichzeitig wird aber von Kon- trolle und Ueberwachung sowie von durch Oesterreich zu leistende Garantien gesprochen, die von vornherein jede Souveränität aus schließen. Höchst sonderbar sind aber die Budgetreformen, die Wien innerhalb zweier Jahre verwirklichen soll. Man bestehlt Oesterreich, finanziell zu gesunden, ein politischer Akt, der die grausame Komödie, die man mit dem unglückseligen Staate treibt, in denkbar grafsestem Lichte erscheinen läßt. Schwarzenberg» am 30. September 1922. D Der angebliche Ausfuhrüberschuß. Rach der Berechnung de» Statistischen Reichsamts ergab unser Außenhandel im August eine» Ausfuhrüberschuß von 3,7 Milliarden Papiermark, nachdem für den Vormonat «in, Einfuhrüberschuß von 10 Mi'iarben.Papiermark errechnet worden war. Da» Echo, das diese merkwürdige Feststellung bei unseren Re- parationsgegnern finden muß, zwingt uns erneut, so schreibt hierzu die ,D. All«, gtg.', zu einer eindringlichen Warnung vor einer falschen Wertschätzung solcher amtlichen Hahlen. Im Zeitalter pine^ von Laa poechftlnhrn Palutaentwertung sind lediglich Die Beratung für Kinder bis zum S. Lebensjahre für Schwarzenberg mit den Stadtteilen Sachsen feld und Wildenau findet Mittwoch» den 4. Oktober 1W2, «ach«, von 4—s Ahr und Stillmusterung nach«, von 3—4 Ahr im Wohlfahrtsamt — rorbachkan» — statt. Die Beratungsstunde in Neuwell füllt aus. Schwarzenberg» den 2. Oktober 1922. Der Nat »er Stadt. — Wohlfahrtsamt. ' Ten«. Berlin, 2. Oktober. In der Apparatefabrik der Allgemei nen Elektrizitäts-Aktiengesellschaft in der Acker- straße ist ein wilder Streik ausgebrochen, weil die Direktion die Lbertarifliche Zulage für die Vorarbeiter abä,lehnt hatte. Die Di- rektion hat darauf sämtliche 19000 Ardelt er entlassen und den Betrieb geschlossen. lute« v««worlwiä. — d«, Eichest» dE«» d«,rüi>t»Hi»«AÜsprüch«. LN und Aonlwr» och«, Rabatt» «t» M« »«Wart. -«UjchchiUsma«» t» g«, LSKettz. Schii»««, M Galizische». , Wie«, 2. Oktober. Ueber die Zustände in Ostgalizien berichten Lemberger Blätter: Allein in der Zeit vom 13. bi» Li. Sep tember wurden in den Bezirkshauptmannschasten Stanislau, Tarnepol und Przemysl weit über SO polnische Gutshöfe, die zum größten Teil Adligen gehörten, in Brand gesteckt und bedeutende Getreidevdr- räte eingeäschert. Der Schaden beträgt viele Hunderte von Millio nen. Line Reihe Telegraphen- und Telefonleitungen wurden zerstört. In Peczenizyn wurde das Gebäude der BezirkshauptmanNschaft ein geäschert, in Uhorniki eine Bombe in die Wohnung des Gemeinde- Vorstehers «warfen. In Werbisch, Bezirk Kolomta, wurde ein Mit- gseid einer Hu-ulendeputatton, die sich nach Warschau begab, um dem Staatschef Pilsudski eine Huldigung darzubrinaen, erdolcht. Dje pol nischen Schulen in Rydntki bei Berezany und in KwKow bei Podhaje, würden ebenfalls eingeäschert. > ^en. Angenommen (und e, bestM kein anzünehmeni, daß die britisch« Regierung M dem Eurzön-Polneart- Programm stehen «erde, seien immer noch Schwierigkeiten Zu über winden. Das nächste, was geschehen" müsse, müsse das fein, baß io- wohl die TijrLen al» auch di« Griechen dmrchsühre«, wü» ^«ProLramm von M« kmd«t, nämlich dH di« Türk e« Auf Grund von 8 9 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, die Kandels- und Gewerbe- Kammern belresfend,. vom 15. August 1900 wird, nachdem das Wirtschafisministerium di« Vorschläge für di« diesjährigen Unvahlen zur Gewerbekammer Plauen genehmigt hat, die Vornahme der Wahlen auf Dienslag» den 17. Oktober 1922 von nachmittag S-S Ahr festgesetzt. Die Wahlabteilungen sind in der Weis« gebildet worden, daß zur 11. Wahlabteilung sämtliche Ortschaften des Amlsgerichlsbezirks Aue, . 12. . , »des Amlsgerichisbezirks Eibenstock, »13. » . , des Amlsgerichisbezirks Lötznitz, , 14. , , „ der Amlsgerichisbezirks Schwarzenberg ».Johanngeorgenstadt, 15. „ „ „ des Amlsgerichlsbezirks Schneeberg, »llenihalben einschließlich der darin gelegenen Stüdle gehören. 8 8. Zur Teilnahme an den Urwqhlen für die Gewerbekammem sind innerhalb des Kammer- bezirks berechtigt a) zur Wahl von «andwerkerwahlmännern r die Mitglieder einer Handwerkerinnung sowie sonstige Kandwerker, sofern sie mit einem Einkommen aus Gewerbebetrieb im Sinne des 8 12 Absatz 1 von mehr als 6000 M. veranlagt sind und zwar auch dann, wenn dieses Einkommen im Rechnungsjahr 1920 mehr als 36000 M. oder in der Zeit nach dem Rechnungsjahr 19S0 mehr als 60000 M. betragen hat und wenn die betreffenden Gewerbetreibenden als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Landelsregifter eingetragen sind; dj» zur Wahl von Bichthandwerker-Wah lmännern: 1. Personen, die ein Kandelsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs be treiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind oder im Kam merbezirke für das Rechnungsjahr 1920 mit einem Einkommen aus Gewerbebetrieb im Sinne des 8 12 Absatz 1 von mehr als 6000 M. bis 36 OM M. oder sür die Zeit nach dem Rechnungsjahr 1920 mit einem solchen Einkommen von mehr als 6000 M. bis 60000 M. veranlagt sind, ferner alle nicht unter a. fallenden Gewerbetreibenden, welche mit einem höheren Einkommen als 6000 M. veranlagt und nicht im Handelsregister eingetragen sind, 2. Genossenschaften von Kandels- und Gewerbetreibenden, Gesellschaften, Gemeinden und Ge- meindeoerbändcn, sofern sie sür das Rechnungsjahr 1920 mit einem Einkommen aus Gewerbebetrieb im Sinne des 8 >2 Absatz 1 von mehr als 6000 M. bis 36000 M. oder sür die Zeit nach dem Rechnungs jahr 1920 mit einem solchen Einkommen von mehr als 6000 M. bis 60 MO M. veranlagt sind. 8 8a. Wird ein Kandelsgewcrbs, ein Handwerk oder ein sonstiges Gewerbe von einer Ehe frau betrieben, so gift als Einkommen aus Gewerbebetrieb im Sinne dieses Gesetzes das nach dem Ein kommensteuergesetz veranlagte Einkommen der Ehefrau aus Gewerbebetrieb auch dann, wenn die Ehe gatten nach 8 16 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes in Ler Fassung von Artikel 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 24. Mürz 1921 (Reichsgesetzblatt Seite 313) zusammen veranlagt werden. Wird ein Handelsgewerbe, ein Handwerk oder ein sonstiges Gewerbe von einem Minderjährigen betrieben, so gilt als Einkommen ans Gewerbebetrieb im Sinne dieses Gesetzes das noch dem Einkom mensteuergesetz veranlagte Einkommen des Minderjährigen aus Gewerbebetrieb auch dann, wenn er nach Berst«, 2. Oktober. Di« Si«m«n» L Hal,k« A>G. t«Nt mttr Heute drang «in Teil der Belegschaft de» WernerwrÄe» b«r Siemens L Hal«« L-G. t« di« DieektioNsrämve esn «nd verlangt^ trotzdem über die Angelegenheit bereit» Verhandlungen zwischen den beiderseitigen Verbänden schwebten, die Zurücknahme der Lnt- las.sung eines Betrie berat» Mitgliedes, dap wegen unbefugten Verlassen» feiner Arbeit entlassen worden wari Durch tätliche Bedrohung der Betriebsleitung wurde da« Zugeständnis der g «preßt. Da durch Hirse Vorgänge «in« ordnunas- des Betriebes «möglich «»acht. worden «, 8 17 Absatz 1 des Einkommensteuergesetz« in der Fassung d« Artikel 1 Nr. 5 des Gesetz« vom 24. Mär 1921 mit dem Laushaltungsvorstand zusammen veranlagt wird. 8 9. Denjenigen Gewerbetreibenden, welche innerhalb des Kammerbezirks gleichzeitig delsgewerbe Im Sinne von 88 1 und 2 d« Handelsgesetzbuchs und ein Handwerk betreibe! übrigen den Vorschriften in 88 7 und 8 genügen, steht da» Recht der Entscheidung darüber zu, ob sie zu« Handelskammer oder zur Gewerbekammer wahlberechtigt sein wollen. Die Erklärung hierüber ist vor der Wahl der zuständigen Kammer, spätestens aber bei der Ur- wähl dem Wahlleit« gegenüber abzugeben; ste ist bindend für die Beitragsoflicht auf die Dauer de« Wahlperiode, sür welche ste abgegeben wird. Der Wiederholung der einmaligen Erklärung vor jede« Wahl bedarf « nicht. Unterbleibt diese Erklärung überhaupt, so gehört der betressende Gewerbetreibend« bis zur näth» sten Wohl der Gewerdekommer an. 8 10. Das Wahlrecht kann-nur in Person und nur durch Stimmzettel ausgeübl werden. D« Vpttwkm« d« «utente. . Parts, S. Okt. Der »Tempo* beurteilt gestern abend di« Lage wie fol^U England wiod <üles Voran setzen, eine friedliche Lösung herbeizuführen, die sich mit feinem Prestige vereinbaren Läßt.: Es rst antzunehmen, daß m 48 Stunden jede Gefahr eines Konfliktes beseitigt sei» -wi rb. Kreisen, Der .0»»»tr««ch« W»l»lr«o»b- «rschetni HM mU Susaah»« der Log« noch Sonn- und Festtagen. A»»N»««»r,t» t«N»chlI«tI. Nn,Ug«ns!«er): im Amtsblatt, bezlrt der Roum b« Np. Loloaelzelle IL Md.. Familien- onzeiaea imd Stellengesuch« 10Wd., auswlrls I5MK„ i» amMchen Lei! die dache Heil, SDMd.. «uswüri» SV Md., im RedlamNeU die Petttzell« S0 Md., auswärts SO Md. w»Mch«a-U»M»> vitpztg Nr. IM». *«»«t»»«.»lr«.«ont-, Aue. wM«b- Nr. 70. Zu wählen sind von den zur Gewerbekammer wahlberechiiglen San-werkern in der 11., 12., 13. und 15. Wahlabteilung je ein Landwerker-Wahlmann, in der 14. Wahlabteilung 2 Handwerker-Wahlmünner, von den zur Gewerbekammer wahlberechtigten Aichthandwerkern in der 11., 12., 13. und 15. Wahtobleilung fe ein Nichthandwerker-Mahlmann, in der 14. Wahlableilung 2 Nichthandwerker-Wahlmänner. Die Wahlberechtigung und Wählbarkeit geht aus den nachstehend abgedruckten gesetzlichen Bestimmungen hervor. D Die Wahlberechiiglen haben sich zur Ausübung der Wahl zur oben festgesetzten Zeit bei dem Wahl- leiler onzumelden und auf Verlangen das Vorhandensein Les in 88 8 bis 12 des Gesetz« angegebenen Erfordernisses nachzuweisen. Ein« Vertretung findet statt: 1. sür jurisftsche Personen durch einen ihrer aeschlichen Vertreter; 2. für staatliche oder Semeindebeiriebe uiw Betrieb« von GememdeverbLnden durch d«r«n Leiter oder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten; 3. für Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht zum Kammerbezirke gehört, durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten Bevollmächtigten; * 4. sür Personen, die im Sinne d« Bürgerlichen Gesetzbuchs gefchäftsunsähig oder in der Ge ¬ schäftsfähigkeit beschränkt sind, durch ihren gesetzlichen Dertriter. Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertret«« zu lassen. Niemand kann das Wahlrecht in demselben Kamm «bezirke mehrfach ausüben. 8 11. Don Ausübung des Wahlrechts sind ausgeschlossen: i. diejenigen Personen, welche aus den in 8 44 Absatz 1 unter a bis g der Revidierten Städte ordnung beziehentlich aus den in 8 35 Absatz 1 unter a bis § der Revidierten Landgemeindeordnung an gegebenen Gründen von Ausübung des Siimmrechis bei Gemeindewahlen ausgeschlossen sind; 2. Personen, bezüglich deren Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens wegen ungenügend« Konkursmasse abgelehnt worden ist, so lange ste in Lem nach 8 >07 Absatz 2 Ler Äonkursordnung vom Gerichte zu führenden Verzeichnisse eingetragen find. 8 12. Zu Wahlmännem und Kammermitqliedem können gewählt werden diejenigen nach dm 88 7 bis 11 wahlberechtigten männlichen Personen, sowie die geschlichen Vertreter juristischer Personen, welche dos 25. Lebensjahr erfüllt haben und deulsche Reichsangeyvrige sind. Konsuln nichtdeulscher Staaten und sonstige in aktiven nichlöeutschen Diensten stehende Personen können nicht zu Kammermiialiedem gewählt werden. Wer nach 8 6 Absatz 3 aus dem Kreise der Handwerker zum Kammermitglied gewählt werden soll, mutz außerdem die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen besitzen. 8 13. Mehrere Verirrt« derselben im Handelsregister eingetragene« Firma, derselben Genossen-, schafi oder Gesellschaft dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder der nämlichen Namm« sein. Zu g Sa und k wird, E 8WM Und Ungültigkeit der Wahlen auszuschlichen, mich aus drücklich folgendes bemerkt/ Zu wählen lind von den wahlberechiiglen Handwerkern 1 Handwerkerwatzlmanu und von den wahlberechtigten Nichthandwerkem 1 Nichlhandwerkerwahlmann. Ein sLündwerker kann nicht gleich-, zeitig einen Nichlhandwerkerwahlmann wählen und umgekehrt kann ein Nichthandwerker nicht einen Sandwerkerwahlmann wählen. Die Stimmzettel dürfen nicht zugleich einen Kandwerkerwahlmann und einen Nichthandwsrker- wahlmann benennen. Die Stimmzettel der Kanbwerkerwahlmanner «md -er Dichthandwerker- wahlmiinnermiissen getrennt sei«. , Schwarzenberg. Msuahme von Untermietern belr. In letzter Zeit ist es wiederholl vorgekommm, daß dje beim hiesigen Wohnungsamt gemeldeten Garcon-Wohnungssuchenden nicht unlergebracht werden konnten, weil die Vermieter, ohne sich mit dem Wohnungsamte vorher in Verbindung gesetzt zu haben, bereits anderweit vermietet hallen. Es wird deshalb daraus hipgewiesen, daß auch die Vermietung von Untermieträumen an Wohnungssuchende der Ge nehmigung des Wohnungsamtes bedarf, und werden deshalb sämtliche Wohnungsinhaber, die Unter mieter in ihrer Wohnung ausnehmen, bezw. ausgenommen haben, hiermit aufgesordert, die Grütze und Zahl der Unlermielräume deren Mielwert, sowie die Namen und den Beruf des Untermieters bis spätestens Montag öa« S. Oktober 1922» dem Wohnungsamie hier mitzuteilen. Auf die Strafbestimmungen in 8 26 der Londesverordnung über Maßnahmen gegen Äohnungsmangel vom 6. Januar 1921 wird be sonders hingewiesen. Schwarzenberg» am 30. September 1922. Ser Mak b«r Stadl. — Wohnungsamt. — » enthaltend di« amlltche« Lekannttnach^g«» der AmtshauvImannschaft und der " Staatsbehörde in Schwarzenberg, der Staats- v. städtisch«, Behörden in Schneeberg, Lötznitz, Neustädtel, Grünhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Es werden autzerdem veröffentlicht! Die Bekanntmachungen der Stadlräle zu Aue und Schwarzenberg und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. Verlag Ek W. VSrlner, Aue, Srzgeb» Fernsprecher, Au« »1, (Amt Au«) «». Sch««»« 1», Sch»ar»««»«k» 1». »Mtanschrtft, «ol»freun» Au««r,g,»ir^. MM—»———- , , Als Wahllokale werden bestimmt: für die 11. Wahlabteiluug das Sitzungszimmer des Sladtrats zu Aue, Stadthaus Zimmer Nr. 12, im Raihouse zu Eibenstock, und im Gemeindeamt« zu Schönheide, des Stadirols zu Lötznitz, des Siadtrais zu Schwarzenberg im Ratskeller, die klein« Gaststube des Ratskellers in Grünhain, das Sitzungs- zimmer Les Siadtrais zu Johanngeorgenstadt, das Jugend heim der Gemeinde Lauter, des Siadtrais zu Schneeberg, Rathaus Zimmer Nr. 5, das Sitzungszimmer des Siadtrais zu Neustädtel. 75. Jahrg.