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Sächsische für Schandau, Sebnitz und Hahnstern. MS" Durch alle Postanstalte» zu beziehe». PränumcrationSprciS vierteljährlich ^0 Ngr. ^1'. 5.Freitag, den 29. Januar 1858. Wie sorgt man für die Zukunft? (Schluß.) Die Uebcrnahme von Versicherungen im größeren Umfange seirt selbstverständlich die Disposition über ein großes Kapital voraus, und deshalb vereinigt sich in der Regel eine größere oder geringere Anzahl begüterter Männer, welche die zum Be triebe des Vcrsichcrungögeschäftes erforderlichen Kapitalien zu- sammcnschicßen und eine Gesellschaft bilden, deren Geschäfte durch eine leitende und beaufsichtigende Behörde geführt werden. Der Geschäftsbetrieb einer solchen Gesellschaft wird durch ein Statut geregelt, das, wenn die Socictät auf Aktien begründet ist, der staatlichen Genehmigung bedarf; ebenso ist bei der Wahl der Agenten die Wahl der Approbation der Negierung erforderlich, welche nur solchen Personen ertheilt wird, gegen deren Morali tät keinerlei Bedenken obwalten. Daß keine derartige Versicherungsgesellschaft sich aus purer und uneigennütziger Dicnschenlicbe einem, mancherlei Chancen des Gewinnes und Verlustes ausgesetzten Unternehmen widmet, liegt auf der Hand. Die Actionäre wollen aus dem cinge- schlosfencn Kapital Vortheil ziehen, der Mechanismus einer um fassenden Verwaltung erheischt bedeutende Ausgaben, die Be amten müssen nicht blos noihdürftig, sondern reichlich besoldet werden, damit ihre Zuverlässigkeit durch bedrängte Verhältnisse auch nicht einen Augenblick beeinträchtigt werde. Wie erreicht nun eine solche Gesellschaft diesen doppelten Zweck: sür sich Vorthcil zu erwerben, und zugleich im hohen Grade und in dem weitesten Kreise gemeinnützig zu wirken? Dieses Geheimniß beruht auf dem Princip der Wahrschein- lichkeitsbercchnung, welche in dem Maaße der Wahrheit selbst näher rückt, als die Factorcn des Ncchcucrcmpels wachsen. Wenn die Gesellschaft einen Versicherungsvertrag schließt, so sicht sic sich den Vcrsichcrungösncher an, stellt dessen Alter fest, und, falls keine besonderen Umstände (als Krankheit, ge fährlicher Lebenöberuf:c.) obwalten, berechnet sie, welches die wahrscheinliche Lebensdauer des Antragstellers sein werde. Nach diesem Ergcbniß normirt sich der Betrag der Prämie, welchen der Vcrsichcrungösucher jährlich an die Gesellschaft zu zahle» hat, um seinen Erben bei seinem Ableben eine bestimmte Summe znzusichcrn. Worauf gründet sich aber dieses Nechenerempcl? wird man ferner fragen, da es doch nichts Ungewisseres giebt, als die Lebensdauer des Menschen. Dieses Ercmpel ist das Ergcbniß umfassender und sorgfäl tiger Untersuchungen, welche sich auf eine große Summe genau beobachteter Thalsachen stützen, und deren Resultat in den Stcrb- lichkeitstabellen enthalten sind. Beobachtet man nämlich die Anzahl der, in einem kleinen Kreise verkommenden Todesfälle, so wird man finden, daß der Toe, so zu sagen, keinerlei Regel rcspectirt, den Säugling vor dem Greise trifft, rüstige Männer urplötzlich hinrafft, während der langjährig Kranke verschont bleibt. Stellt man aber eine große 'Anzahl von Todesfällen zusammen, beispielsweise diejeni gen, welche sich während der Däner eines ganzen Jahres er eignet haben, so wird man finden, daß mit geringen Schwank ungen, von jedem Lebensalter regelmäßig ein gewisser Procent satz stirbt. So z. B. hat man berechnet, daß erfahrungsmaßig durchschnittlich 20jährige Menschen noch 41 Jahre leben, 40jäh- rige noch 27 Jahre. Je größer der Kreis wird, den die Be- rcchnungsart umfaßt, um so genauer wird das Resultat des Erempclö im Ganzen, weil die einzelnen Fälle der Ausnahmen vor der Summe der regelmäßig wicderkehrcnden Erscheinungen immer mehr zurücktretcn. Mit der Lösung dieses Näthsels, ist zugleich die Frage be antwortet, wie der Versicherungsnehmer durch die Versicherung einen Vorthcil haben könne, ohne daß die Gesellschaft Schaden leidet. Um an diese allgemeinen Betrachtungen einige praktische Fingerzeige knüpfen zu können, legen wir die Statuten und Versicherungöbedingungen einer neugegründeten Actiengcscllschnft zum Grunde, welche sich durch die Solidität ihrer Organisation, durch die Liberalität ihrer Geschäftsführung, obgleich erst seit kurzer Zeit bestehend, dennoch schon eines wohlbcgründeten und verbreiteten Vertrauens erfreut. Die Gesellschaft ist die keimnni» in Stettin. An der Spitze der Verwaltung stehen Männer von ebenso bewährtem Rufe der Rechtschaffenheit und Solidität als erfahrener Ge- schäftskcnntniß Die Direktion ist in den Händen des Ne- gierungSraths Zitelmann und des vr. Amelung. Das Grund kapital der Gesellschaft beträgt drei Millionen Thaler. Der Sitz der Gesellschaft ist in Stettin, für Berlin leitet die Ge schäfte der Gcncral-Agent, Banquier Abel. Für die Betreibung ihrer Geschäfte ist die Gesellschaft an einen, von dem k. Mini sterium des Innern genehmigten Gcschäftsplan gebunden, welcher nur unter dessen Zustimmung abgcändcrt werden darf. Zur Verhinderung eines allzugroßcn Einflusses einzelner Aktionäre auf die Geschäfte der Gesellschaft, ist bestimmt, daß kein Aktionär mehr als 100 Aktien besitzen darf; auch ist der Verkauf und die Verpfändung der Aktien an Beschränkungen geknüpft, welche verhindern, daß die Gesellschafts-Anthcile zu Börscneffecten ge macht werden. In gleicher Weise ist vorgesehen, daß die Be nutzung der Gesellschafts-Kapitalien nicht zum Börsenspiele ge- mißbrancht wird. Von den jährlichen Einnahmen der Gesell schaft sowohl, wie von dem Reingewinn werden Reserve-Kapi talien angcsammelt, welche außergewöhnliche Verluste zu decken haben, bevor das eigentliche Stammkapital angegriffen werden kann. Der Staat führt die Oberaufsicht über sämmtlichc Gc-. *) Die Mitglieder des VerwaltungSrathS sind: Commcrcienrath f^rctzdorff (Vorsitzender), Geh. Commereicnrath Schillow (Stellv.), Banquier A. Abel, Kaufmann F. Drumm, Kaufmann L. F. Karkutsch, Kaufman» Ed. Thcel, Jnstizrath von Dewitz.