Volltext Seite (XML)
Beschreibung neuer in Deutschland patentirter Erfindungen. Sämmtliche Original - Patentschriften werden, soweit sie noch vorhanden sind, zum Preise von 1 M, für jede Patentschrift von dem Kaiserlichen Patentamt zu Berlin NW., Louisen- strasse 32/34, an Jedermann abgegeben. Man sende den betreffenden Betrag an die genannte Verkaufsstelle durch Postanweisung und bezeichne auf derselben deutlich die Nummer der gewünschten Patentschrift. Maschine zur Herstellung von Verbindungen mittels Blech klammern von Sächsische Kartonnagen-Maschinen- Aktien- Gesellschaft in Dresden. D. R. P. 85117. Zweiter Zusatz zu D. R. P. 76625 (Kl. 54). [Vergl. Papier-Zeitung 1894 S. 2856.] Bei der durch das erste Zusatz-Patent Nr. 78026 (vergl. Papier- Zeitung 1895 S. 224) geschützten Abänderung des Haupt-Patents ist ein Füllteller t vorgesehen, welcher zur Aufnahme der Blech klammern dient, die von hier dem einzelligen Magazin mit der Hand zugeführt werden. Diese Zuführung der Blechklammern nach dem Magazin selbstthätigzu bewirken, ist der Zweck, welcher mit der vor liegenden Erfindung verfolgt wird. Dies wird dadurch erreicht, dass dem gegen die Füllöffnung des Magazins a geneigt angeordneten Teller t eine durch den Be trieb der Maschine hervorgerufene rüttelnde Bewegung gegeben wird, welche die Blechklammern gegen genannte Oeffnung hin befördert, wobei die Blechklammern infolge ihrer Schwerpunkts lage auf den Kopf gestellt werden und schliesslich vermöge ge eigneter Gestaltung der der Füllöffnung zunächst liegenden Teller fläche in richtiger Lage in das Magazin einfallen. Um die rüttelnde Bewegung des exzentrisch zur Magazin öffnung angeordneten Fülltellers t hervorzubringen, ist in der Nähe der höchstgelegenen Fläche des Tellers t ein Gelenk g an gebracht, mittels dessen der Teller mit dem Gehäuse des Magazins a verbunden ist. An der dem Gelenk g gegenüberliegenden Stelle des Tellerrandes sitzt ein nach unten gerichteter Zahn z, der in einen am Hebel h der Maschine sitzenden Zahnbogen r eingreift. Sowohl die Zähne an diesem, wie der Zahn z sind unter ent sprechender Abrundung ihrer Seiten derart keilförmig gestaltet, dass die Zähne des Zahnbogens den Zahn z nach oben hin an sich abgleiten lassen. Dadurch wird bei jeder Schwingung des Hebels h eine rüttelnde Bewegung des Tellers t hervorgerufen. Auf der Fläche des Tellers t sind von der Füllöffnung strahlen förmig nach dem Rand hin laufend zwei gerade Rippen t1 und zwischen diesen in der Nähe der Füllöffnung eine bogenförmige Rippe 2 angeordnet (Fig. 2.). Der zwischen je einem Ende der letzteren und der benachbarten Rippe t l bleibende Abstand ist so bemessen, dass nur immer je eine Blechklammer hindurch gelangen kann, damit grössere Mengen derselben nicht gleich zeitig an die Füllöffnung kommen und diese verstopfen. Der die Füllöffnung umgebende Theil der Tellerfläche ist nach abwärts gebogen, wie aus Fig. 1 ersichtlich. Diese Biegung ist in der Mitte am stärksten und nimmt nach beiden Seiten hin allmälig ab. Pat ent-An spruch: Eine Ausführungsform des durch Zusatz-Patent Nr. 78026 ge schützten Fülltellers, gekennzeichnet dadurch, dass derselbe ge lenkig und geneigt gegen die Füllöffnung angebracht ist, auf seiner oberen Fläche Rippen (t1 um die Füllöffnung herum und eine Durchbiegung des Randes nach unten erhält und schliesslich mit einer Zunge (z) versehen ist, an welcher die Zähne eines An satzes (r) des Hebels (h) bei der Bewegung des letzteren derart vorbeistreichen, dass dem Teller eine rüttelnde Bewegung gegeben wird, zum Zwecke, die Klammern dem Magazin (a) selbstthätig zuzuführen. Vorrichtung zur Erleichterung des Ränderns von Briefum schlägen oder dergl. von Philibert Gagnieur in Lyon (Frank reich). D. R. P. 84262 (Kl. 15). Die Vorrichtung soll sich besonders dazu eignen, Briefum schläge und dergl. bei Trauerfällen nachträglich zu berändern. Dieselbe besteht in der Hauptsache aus einem Ständer A, in dessen Kopf ein Schieber j angebracht ist, der unter Vermittelung eines Doppelgelenkes i, eines Hebels c, einer Stangenverbindung d d und eines Trittes e niederbewegt werden kann. Dieser Schieber trägt eine Platte p, welche auf ihrer unteren Seite mit Hülsen t ausgestattet ist, in welchen Stempel s gegen den Druck einer in die Hülsen eingelegten Feder verschiebbar sind und gegen Ver drehung durch einen Querstift ge sichert werden, der durch einen Schlitz in den Hülsen hindurch geht. An den Stempeln s sind Scheiben m auswechselbar be festigt, welche in ihren Grössen- Verhältnissen mit den Flächen der Briefumschläge, die nicht gefärbt werden sollen, überein stimmen. Die zu berändernden Briefum schläge werden auf dem mit dem Ständer ein Stück bildenden Ar beitstisch b, auf den gegebenenfalls eine mit der Form des Umschlages übereinstimmende Platte b' gelegt wird, aufgeschichtet. Ist dies ge schehen, so lässt der Arbeiter unter Benutzung des Fusstrittes die Stempel auf die Umschläge schicht nieder und färbt die nicht bedeckten Stellen des obersten Umschlages. Darauf giebt er den Fusstritt frei, worauf das Gegengewicht an demselben die Stempel s hochzieht, nimmt den obersten Umschlag ab, drückt unter Be nutzung des Fusstrittes die Stempel s m abermals nieder und färbt den zweiten Umschlag und so fort. Um seitliches Schwanken der Platte p zu verhüten, sind an derselben Stangen l angebracht, welche sich in Hülsen führen, die an dem Kopf des Ständers A angegossen sind. Pat ent-Anspruch: Vorrichtung zur Erleichterung des Ränderns von Briefum schlägen oder dergl., gekennzeichnet durch in Hülsen (t) gegen Federdruck verschiebbare Platten (s m), welche unter Vermittelung eines Fusstrittes gemeinschaftlich auf die auf den Arbeitstisch {bb") geschichteten Karten niederbewegt werden und die obenliegende Karte an denjenigen Stellen bedecken, die von dem färbenden Werkzeug nicht getroffen werden sollen.