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960 PAPIER-ZEITUNG. Nr. 30. Altes Papier. In Frankreich dauert die Bewegung, das alte Papier von der Verwendung im Lebensmittelhandel auszuschliessen, fort. Die Strohpapierfabrikanten der Departements Haute-Vienne, Creuse und Corrse richteten jüngst an den obersten Sanitätsrath Frank reichs folgende Bittschrift: Täglich werden in Paris und anderen Städten Frankreichs grosse Mengen alter Akten und Zeitungen verkauft, die zum Ver packen von Spezerei-, Fleisch- und Wurstwaaren verwendet werden. Schon die Tinte auf diesen Papieren kann durch ihren Gehalt an Tannin und Eisensalzen gesundheitsschädlich wirken; doch noch viel bedenklicher ist es, dass diese alten Papiere infolge ihrer früheren Verwendung oft mit Schmutz und gesundheitswidrigen Stoffen beladen sind, sodass sie von der Benutzung zum Verpacken von Lebensmitteln ausgeschlossen werden sollten. Wir bitten demgemäss, dass altes Papier im Kleinhandel ver boten und nur zur Einstampfung in Papierfabriken verwendet werde. Wir sind bereit, unsere von schädlichen Stoffen freien Strohpapiere um 30pCt. billiger als altes Papier zu liefern. (? d. Red.) Folgen die Unterschriften von 19 Strohpapierfabrikanten. Jahresbericht der Badischen Aufsichts-Beamten für das Jahr 1895. Papier und Pappe. Auf Grund einer Zählung der einer be sonderen Beaufsichtigung unterliegenden gewerblichen Betriebe und der in ihnen beschäftigten Arbeiter waren in der Verfertigung von Papier und Pappe nach dem Stande vom 1. Oktober 1895 in 64 Betrieben 4466 männliche, 1066 weibliche, zusammen 5532 Arbeiter beschäftigt. Hiervon entfallen 58 Betriebe auf Papier- und Pappenfabrikation, Herstellung von Oelpapier, Schleifpapier usw. mit 4046 männlichen, 1062 weibliche beitern. Von diesen standen im Alter von unter 14 Jahren Junge Leute von 14 und 15 Jahren . . Erwachsene „ 16 bis einschl. 20 Jahren „ „ 21 „ „ 50 „ „ „51 Jahren und darüber . Von den erwachsenen Arbeiterinnen oder verwittwet. Mit Dachfilz- und Dachpappefabrikation beschäftigte 1 Be trieb 15 männliche Arbeiter, mit Tapeten- und Rouleauxfabrikation 5 Betriebe 405 männliche, 4 weibliche, zus. 409 Arbeiter. Bei den im Berichtsjahre zahlreich vorgenommenen Vergrösse rungen von gewerblichen Anlagen konnte wahrgenommen werden, dass das Bestreben, augenblicklich günstige Konjunkturen auszu nutzen, weniger als in früheren Jahren der Anlass zu solchen Veränderungen gewesen ist. Dabei ist aber in neuen Industrie zweigen und bei einer festgestellten oder vermutheten dauernden Steigerung des Verbrauches selbstverständlich immer noch das Bestreben wirksam, den neuen Bedarf durch Erweiterungen und Neuanlagen möglichst für sich zu sichern. Mehr als sonst war aber in diesem Jahre bei den Veränderungen das ebenfalls in der ganzen wirthschaftlichen Entwickelung begründete Bestreben maassgebend, eine Verminderung der Herstellungs kosten nach irgend einer Richtung zu erzielen. Es wurde durch bessere Kessel- und Maschinenanlagen eine bessere Aus nutzung des Heizwerthes der Kohlen angestrebt. Schon benutzte Wasserkräfte wurden besser ausgenutzt, entfernter gelegene durch elektrische Kraftübertragung herbeigezogen, veraltete Arbeits maschinen durch bessere ersetzt, wodurch der Antheil der Herstellungskosten, der auf die Entlohnung der menschlichen Arbeit entfallt, zum Theil erheblich vermindert wurde. So hatte z. B. in einer Pappenfabrik die Verbesserung der maschinellen Einrichtung eine Verdoppelung der Erzeugung zur Folge, ohne dass eine Vermehrung des Arbeiterstandes nöthig geworden wäre. Durch Erlass des Grossherzogi. Ministeriums des Innern ist ausgesprochen worden, dass auch der Betrieb der mit Dampfkraft arbeitenden Papiermaschinen auf Grund des § 105e a. a. O. so lange gestattet werden kann, als der Betrieb der Holländer zu gelassen ist. Nach Maassgabe der allgemeinen Anweisung IV Ziffer 6 wurde angenommen, dass die an der Papiermaschine zu verrichtenden Arbeiten mit dem Betriebe der Holländer derart in Zusammenhang stehen, dass sie nicht wohl am vorhergehenden oder nachfolgenden Werktag vorgenommen werden können. Äusser diesen Ausnahmen ist es für einen Theil der mit un regelmässiger Wasserkraft arbeitenden Betriebe, namentlich den Holzschleifereien, den Pappenfabriken und den Holländeranlagen der Papierfabriken, auf Grund des § 105 c der Gewerbeordnung gestattet, ohne weiteres an Sonn- und Festtagen zu arbeiten. Ferner ist es durch die vom Bundesrath nach § 105d der Ge werbeordnung erlassenen Vorschriften den Papierfabriken gestattet, ihre Halbzeugholländer an Sonn- und Festtagen während 12 Stunden vor Beginn des werktägigen Betriebes in Gang zu halten. Den Holzschleifereien wurde Sonntagsarbeit theils an 26 ganzen Sonntagen, theils an 50 Sonntagen während 12 Stunden gestattet. In gleichem Umfange wurde der Betrieb der Papier- und Pappen maschinen zugelassen. Das setzt bezüglich der ersteren nach obiger Begründung auch das Inganghalten nicht nur der Halbzeug holländer, sondern auch der Ganzzeug- und Bleichholländer vor aus, da ein Zusammenhang nur zwischen dem Betrieb der Papier maschinen, sowie der Ganzzeug- und Bleichholländer angenommen werden kann. Eine Erlaubniss, auch diese an Sonn- und Feier tagen in Gang zu halten, wurde aber in den meisten Fällen gar- nicht ausdrücklich ertheilt. Ferner wurde einem Theil der Papier fabriken gestattet, die Halbzeugholländer nicht nur an 12 Stunden, sondern den ganzen Sonntag in Gang zu halten. Die genannten Ausnahmebewilligungen haben offenbar das bei den Arbeitgebern vorhandene Bedürfniss mehr als genügend gedeckt. So machten einige Holzschleifereien während eines Theiles des Jahres von der Erlaubniss der Sonntagsarbeit über haupt keinen Gebrauch. Eine und die andere dieser Anlagen liess jeden dritten Sonntag nicht arbeiten, um ohne Bildung einer Ab lösungsschicht der Bedingung genügen zu können, an jedem dritten Sonntag die Arbeiter 36 Stunden von der Arbeit frei zu lassen. Ebenso lässt eine Ansahl von Papierfabriken die Papiermaschinen an Sonntagen überhaupt nicht laufen, was den angenommenen nothwendigen Zusammenhang zwischen dem Betrieb der Papier maschinen und der Holländer zweifelhaft erscheinen lässt. Wiederholt werden Unfälle dadurch verursacht, dass Arbeiter, welche zur Beseitigung des von den Papiermaschinen abfallenden Papiers oder zur Nachhilfe beim Durchlaufen der Papierbahn durch die Walzen sich unter die im Gange befindlichen Maschinen begeben, mit den Händen zwischen die Walzen des Papieres und des Filzes gerathen und mit den Armen in die Maschine gezogen werden. Schwere Verbrennungen entstehen bei derartigen Un fällen dann, wenn der Arbeiter mit dem Trockencylinder in Be rührung kommt. Die Einrichtung, die Führungswalzen des Papiers und des Filzes in einen gewissen Abstand untereinander und von den Trockencylindern zu bringen, genügen nicht immer, um Unfälle der beschriebenen Art zu verhüten. In der Holzputzerei der Zellstofffabrik Waldhof, in der täglich mehrere Hundert Ster Holz verarbeitet werden, entstand haupt sächlich durch die zahlreichen rasch gehenden Fraisen ein sehr intensiver Holzstaub, der die Arbeitsräume erfüllte und sehr be lästigte. Dieser Missstand erhöhte sich mit der Zeit immer mehr, da der zu verarbeitende Holzvorrath immer grösser und das Holz, bis es zur Verarbeitung kam, immer trockener wurde. Es lag nahe, zu vermuthen, dass dieser Missstand eine erhebliche Schädigung der Gesundheit der Arbeiter im Gefolge habe, wenn sich auch ein statistischer Nachweis hierüber nicht führen liess. Nunmehr hat die Fabrik eine sehr kräftig wirkende Exhaustor anlage hergestellt, welche den Staub aus den umhüllten Entstehungs stellen an den einzelnen Maschinen absaugt. Die so abgesaugte Luft wird nicht in Staubkammern, sondern in Cyclone geblasen, wo sie von dem Staube völlig befreit wird. Die Luft der Arbeits räume ist nunmehr tadellos und von Staubentwicklung nicht mehr die geringste Spur zu bemerken. Die schädigende Einwirkung des in Lumpensortiranstalten entstehenden Staubes auf die Arbeiter und Arbeiterinnen wurden in früheren Jahresberichten schon wiederholt besprochen, und es wurde auch der in einigen grösseren Anlagen getroffenen um fassenden Staubabsaugungseinrichtungen ausführlich Erwähnung gethan. Der Fortsetzung der Bekämpfung dieses Missstandes, auch der Verbesserung der vorhandenen Einrichtungen, wird aber die Einsprache entgegengehalten, dass in anderen gleichartigen An lagen des Reiches derartige Anforderungen nicht gestellt würden, und dass daher das Vorgehen nicht gerecht sei. Wenn die Fabrik-Inspektion auch derartige Einsprachen formell nicht an erkennt, da hier nach Lage der Gesetzgebung auch ein Vorgehen gegenüber der einzelnen Anlage zulässig ist, so würde es doch der Billigkeit mehr entsprechen und besseren Erfolg haben, wenn eine allgemeine Anordnung zur Sicherung der Arbeiter in Lumpen- sortiranstalten erlassen würde. , zusammen 5108 Ar- männl. weibl. zusam. 2 3 5 76 96 172 851 370 1221 2881 530 3411 236 63 299 sind 234 verheirathet