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1622 PAPIER-ZEITUNG Nr. 45 Briefkasten Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt 1388. Frage: Vor einiger Zeit ersuchte ich eine Brief umschlag- Fabrik um Bemusterung und Anstellung ihrer Geschäfts- Briefumschläge — ich habe mit dieser Firma noch nie in Ver bindung gestanden — und erhielt Gewünschtes. Ich fand, dass die gut geleimten und scharf satinirten Briefumschläge (Muster I) preiswerth waren und bestellte unter der Voraussetzung, dass es sich um reelle und gut sortirte Waare handle, einen grösseren Posten. Nach Empfang der Briefumschläge fand ich, dass sie (Muster II) von den s. Z. angebotenen in Farbe und Glätte er heblich abweichen. Da mich beim Kauf hauptsächlich die scharfe Satinage bestochen hat, und die gelieferten Briefumschläge diese nicht aufweisen, so bat ich die Firma um Rücknahme der Waare. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass die Firma infolge meines Ersuchens nur das bemustern durfte, was sie fertig am Lager hatte, und nicht eine Waare, die zu Anpreisungen vor so und so langer Zeit hergestellt ist. Ich bitte um Ihre Aeusserung, ob ich in diesem Falle ver pflichtet bin, die Sendung zu behalten. Die liefernde Firma beruft sich darauf, dass die Anfertigung der Papiere nicht immer gleichmässig geschehen könne. Hier handelt es sich aber nicht um eine Anfertigung von Papier, sondern um die Bemusterung der Lagervorräthe fertiger Briefumschläge. Antwort: Wir halten Ihre Auffassung für richtig und finden das Papier der gelieferten Briefumschläge hinlänglich verschieden von den Bestellproben, um Annahme-Weigerung zu rechtfertigen. 1389. Frage: Mein Vertreter, welchem laut Vertrag neben seinem Gehalt für den Reisetag 20 M. an Spesen zustehen, ist plötzlich auf der Reise innerlich erkrankt und liegt bereits seit fünf Wochen im Krankenhause zu Köln a. Rh. Ich weiss, dass mir das Recht zur Aufhebung des Engagements zusteht, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen andauert, will jedoch von diesem Rechte keinen Gebrauch machen. Dagegen bin ich im Zweifel darüber, ob ich die recht erheblichen Kosten des Krankenhauses und Honorars für den Arzt zu tragen habe, oder ob der Patient diese Kosten von seinem Gehalt zu zahlen hat. Die Spesen gelangen nach meiner Meinung so wie so nicht zur Auszahlung. Selbstverständlich werde ich meinen Vertreter nach jeder Richtung bin unterstützen und dazu beitragen, ihm die beiderseits unverschuldeten und recht unangenehmen Folgen zu erleichtern, doch möchte ich Ihre Ansicht über den Rechtsstandpunkt kennen lernen, da'es noch garnicht abzusehen ist, wie lange der Krankheitszustand noch anhalten kann. Der Reisende ist meines Wissens auch in einer Unfall- und Krankenkasse. Antwort: Da sich der Reisende ausserhalb befindet, so ist er noch auf Reisen und hat Anspruch auf Gehalt und so viel Spesen, als durch die Krankheit entstehen, höchstens jedoch die vereinbarten täglichen 20 M. 1390. Frage: Am 11. April schrieb mir mein Fabrikant K in P, dass er mich nicht besuchen könne, weil er Grünblätter- Papier erzeuge und er wegen der genauen Farbe unbedingt zugegen sein müsse. Nun lieferte der Fabrikant K das Papier laut Muster A, während B das Bestellungsmuster war. Genaue Farbe spielt nebst der Zähigkeit die Hauptrolle bei dem Papier. Dem Fabrikanten, der das Papier schon öfter gemacht hat, standen zwei grosse Muster bogen 63 X 90 von der Waare B zur Verfügung. Der Kunde sagt nun, dass er die gelieferte Waare auch zum niedrigsten Preis nicht brauchen könne und verlangt, obgleich er davon viele Gross ausgestanzt hat, um zu sehen, ob die Farbe nach dem Eintauchen in Wachs besser wird, hierfür keinen Schadenersatz, nur will er von solcher Lieferung nichts wissen. Fabrikant K. sagt, der Anstand sei unbegründet. Ist das in Ordnung? Ihre reiche Erfahrung ist mir maassgebend und ich bitte um unparteiisches Urtheil, ob die Beanstandung begründet ist. Antwort: Der Papierfabrikant hätte die Bestellung nach Muster B garnicht annehmen sollen, weil das Arbeiten nach fremden Mustern überhaupt verpönt sein sollte, und weil Muster B auf der einen Seite hell, auf der anderen dunkel zeisiggrün ist. Kein Papiermacher ist imstande, ein solches, nicht in der eigenen Fabrik gemachtes Papier in Farbe genau nachzumachen. Da aber das Ausfallmuster A keiner der Farben von B sich nähert, so ist der Kunde im Rocht, wenn er dies Papier nicht übernimmt. R. €rnst Fischer, vorm. Jul. Liebhart 8 Co. Maschinenfabrik Barmen fabriziren als Spezialität Briefumschlag- Maschinen [89001 Schlussklappen-Gummirmaschinen Maschinen für Apotheker- und Zigarrenbeutel Ausstanzmaschinen Messerschnitte €00000000000000000000000000000000000000000009 2 $ | Bunt- U. Luxuspapier-Fabriken | ।Friedrich Funk Nachfolger! g ^ e ^ r - 1858 Barmen srefirr. 1858 | 4 2 9 empfehlen als [861184 Specialitäten in anerkannter Güte | | Cambrics f Leder-Imitat aller Art 2 | Scytogenes % | Geprägte Papiere 79 Dessins f | Glanzpapiere | Gold und Silber 9 2 $ 4 000000000000000000000000000000000000000000008 ^üttenwecßsel und Büttenpapiere aller Art liefert in anerkannter Güte Gaetano Bazzani Trient, Südtirol 190960 Wasser-Filter für Papier- und Holzstoff-Fabriken etc. Garantie für ständig vorzüglichst reines, [88540 den höchsten Anforderungen genügendes Wasser Mässige Anlagekosten Geringer Raumbedarf Fast kostenloser Betrieb Selbstthätiges Reinigen des Filtermaterials Ausführungen für erste Firmen des In- und Auslandes bereits erfolgt in Gesammtleistung von 2000 000 Litern per Stunde —'— Ingenieure zur Aufnahme zu Diensten ■ — Louis Schröter Nabine- Reppen